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der freien Stadt Frankfurt, verbunden mit dem Amtsblatt, Organ der hiesigen Staatsbehörden, und den Frankfurter Nachrichten als Extrabeilage.
(Expedition: am Geistpförtchen, Schlachthausgasse 21.)
59.
Donnerstag den 11. März 1858.
Abonnementspreis für's halbe Jahr 2 fl. 30 kr. Tägliche Ausgabe außer Montags. Einrückungsgebühren: 6 kr. für die ganze, 3 kr. für die gespaltene Zeile.
Ueberbliek der Greiftnisse im Gebiete der politischen und materiellen Interessen.
Frankfurt, 11. März. Die Angelegenheit der vormals schleswig-holsteinischen Offiziere beschäftigt noch immer, auf das Lebhafteste das allgemeine Interesse. In den letzten Tagen hat sich in derselben ein Streit zwischen der „Postztg." und einem hiesigen Korrespondenten des „Frankfurter Journals" mit der „Hannover'schen Zeitung" entsponnen. Während die Aeußerungen der erstgenannten beiden Blätterndem hiesigen Publikum vollständig vorliegen, ist es mit denjenigen der letztgenannten Zeitungen nicht der Fall. Es ist daher eine Pflicht der Gerechtigkeit, auch die Entgegnungen derselben mitzutheilen, und dadurch zu einer unparteiischen Entscheidung in dieser politischen Streitfrage beizutragen. Die „Hannoversche Ztg." bringt folgende Erklärung: „In einem Artikel vom 2. d. M. sprachen wir unsere Verwunderung darüber aus, daß die „Frankfurter Postztg." in einem Referate über die Bundestagssitzung vom 25. v. M. die hannoversche Erklärung nicht erwähnt hatte, nach welcher Hannover für die schleswig-holsteinischen Invaliden Beiträge zahlen wolle. In der zweiten Beilage zu ihrer Nr. 55 fährt deshalb die „Frankfurter Postzeitung" mit wahrer Berserkerwuth über uns her und zeigt uns an, daß sie die Mittheilungen über die Bundestagssitzungcn aus amtlicher Quelle bekomme. Wir bekennen, daß uns diese offizielle Beziehung der „Postzeitung" bisher gänzlich unbekannt war, und wir konnten sie um so weniger vermuthen, als bisweilen Sachen in der „Postzeitung" standen, welche solchem offiziellen Charakter schnurstracks zuwiderlaufen; z. B. der Artikel der „Postzeitung", welcher den ersten hannover'schen Antrag in der holstein-lauen- burgischen Angelegenheit für ein „Curiosum" erklärte; ferner die Meldung über die Wahl des Executions-Ausschusses, welche erst gar nichts von der Wahl des hannoverschen Gesandten zum Stellvertreter erwähnten und später nachtrugen, daß Hannover neben Baden zum Stellvertreter gewählt sei. Wir glauben aber der „Postzeitung" auf ihr Wort, bitten sie um Entschuldigung und werden ihr die Nummer unseres Blattes, worin der gegenwärtige Artikel steht, zusenden, da sie, wie sie angiebt, unser Blatt nicht hält. Indessen, jetzt entsteht für uns die neue Frage: weshalb war die in der Sitzung vom 25. v. M. abgegebene hannoversche Erklärung nicht in den amtlichen Bericht ausgenommen? ist die Erklärung einer Regierung, daß sie den invaliden schleswig-holsteinischen Offizieren eine Unterstützung zuwenden wolle, keiner Aufnahme in den Bericht würdig?" Hieran schlie-