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ZnteMgenz-BlM der freien Stadt Frankfurt, verbunden mit dem Amtsblatt, Organ der hiesigen Staatsbehörden, und den Frankfurter Nachrichten als Extrabeilage.

(Expedition: am Geistpförtchen, Schlachthausgasse 21.)

^U 23. Donnerstag den 28 Januar 1858.

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Ueberbèiâ der Greèguisfe im Gebiete der politischen und materiellen Interessen.

Frankfurt, den 28. Januar. Der seit dem 29. November v. I. einberufen ge­wesene Luxemburger Landtag hat am 9. d. M. seine ordentliche Session geschlossen, nachdem die Regierung noch eine außerordentliche Session für den 11.bewilligt hatte. Bei dem allgemeinen Interesse, welches durch die Stellung der Oppositions-Partei der Regierung gegenüber diese Kämmerperiode auch im übrigen Deutschland erregt hat, theilen wir die Resultate der gepflogenen Verhandlungen übersichtlich mit. Unter den zur Dis­kussion gekommenen Gegenständen ist vor Allem das letzte Wahlgesetz vom 17. November 1857 zu erwähnen, welches zu längeren und lebhaften Debatten Veranlassung gegeben hat. Bei Gelegenheit der Verification der Mandate dreier in Folge dieses Gesetzes gewählten Deputaten brachte ein Oppositionsmitglied in der Sitzung vom 29. December v. I. einen Antrag ein, auf Annullirung dieser Wahlen und auf Votirung einer Adresse an den König zur Zurücknahme des letzten Wahlgesetzes, das er als verfassungswidrig bezeichnete. Durch die Großherzogliche Verordnung Dom 17. November wurde nämlich die Verordnung vom 7. Juni über die Wahlen zur Ständeversammlung abgeändert und unter Anderem, na­mentlich in Art. 2, die Oeffentlichkeit für die Abstimmung zur Erwählung der Wahlmän- ner in Anssicht gestellt, so wie in Art. 5. den Gemeinderäthen die Erwählung der Wahl­männer übertragen. Nun hatte zwar der Prinz-Statthalter schon vorher der Ständever­sammlung durch deren Präsidenten eröffnen lassen, daß die beanstandeten Paragraphen aus dem fraglichen Gesetze würden gestrichen werden, wenn die übrigen Geschäfte der Kammer einen guten Verlauf nähmen und der kundgegebene Wille einer Annäherung der Opposition zur Regierung sich bestätige; hiermit waren aber einige Mitglieder der Opposition nicht zufrie­den, sic wollten vorerst die Entfernung des fraglichen Gesetzes, ehe sie zur Vornahme der vorliegenden Arbeiten schritten, wozu sich das Gouvernement indessen nicht herbeiließ. Wenn nun im Laufe der Debatten die Diskussion über das Gesetz mitunter sehr lebhaft wurde, so waren doch die Angriffe der Opposition mehr gegen einzelne Regierungs-Mitglieder ge­richtet. Auch diese persönlichen Antipathien wichen in den letzten Sitzungen' immer mehr einer beiderseitigen freundlichen Annäherung. Nach einer Audienz, welche die Mitglieder der Adreßcommission am 5. Januar bei Sr. k. H, dem Prinzen-Statthalter gehabt, ward