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Intelligenz-Blatt

der freien MM Frankfurt, ^^^ verbunden mit dem Amtsblatt, Organ der hiesigen Staatsbehörden, PwmW und den Frankfurter Nachrichten als Extrabeilage.

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(Expedition: am Geistpförtchen, Schlachthausgasse 21.)

^U 17. Donnerstag den 21. Januar 1858.

Uebepbliek der Greignrsse im Gebiete der politischen und materiellen Interessen.

Frankfurt, den 21. Januar. In der Thronrede, welche der Kaiser Napoleon am 18. d. M., bei der Eröffnung der diesjährigen Legislation gehalten hat, ist auch der Do- naufürstenthümerfrage erwähnt. „Frankreich, heißt es dort, hat sich so viel wie möglich, der Wünsche der Bevölkerung angenommen; der Kaiser hofft, daß die europäischen Confe- rcnzen, welche in Paris eröffnet werden, eine Ausgleichung herbeiführen werden." In Anknüpfung daran wollen wir an eine Denkschrift erinnern, welche vor Kurzem sowohl in Paris, wie in Wien einiges Aufsehen erregt hat. Diese Denkschrift geht von dem Vor­dersatz aus, daß Frankreich im Orient noch keine Position besitze, die es ihm erlaube, aus den Verwickelungen, zu denen eine bedeutende Veränderung an der untern Donau Anlaß geben könne, Vortheile zu ziehen, und daß es daher für dasselbe am besten sei, mit mög­lichster Schonung der bestehenden Verhältnisse nur auf die Einführung einer sorgfältigeren und intelligenteren Verwaltung der Fürstenthümer hmzuwirken. Die Suzcrainetät der Pforte und die Freiheiten und Privilegien der Fürstenthümer sind vom Pariser Congreß ausdrücklich anerkannt und es dürfte daher nicht so schwierig sein, wie es die Aufregung für und gegen die sogenannte Autonomie der Fürstenthümer erscheinen lassen möchte, den Gegensatz der beteiligten Interessen auszugleichen. Eine geschichtliche Bemerkung, der diese Zeilen gewidmet sind, wird vielleicht in dieser Beziehung eine nicht unbrauchbare Handhabe bieten. Die Divans der Fürstenthümer, besonders ausführlich der moldauische, sind in der Begründung ihrer Wünsche auf die alten Verträge mit der Pforte zurückge­gangen. Nach diesen Verträgen haben die freigewählten Fürsten beider Provinzen aller­dings das Recht des Kriegs und Friedens, in dem Vertrag zwischen der Pforte und der Moldau vom Jahr 1525 ist sogar das Land als autokratisch anerkannt, und die vertrags­mäßigen Bestimmungen, die das Verhältniß zwischen der Pforte und den Fürstenthümern auf die Bestätigung der Fürsten von Seiten der Ersteren und auf die Zahlung eines Tri­buts von Seiten der letzteren beschränken, gehen so weit, daß in dem letztgenannten Vertrag den Türken, die ein Schreiben des Sultans an den Fürsten bringen, geboten ist, auf dem bulgarischen Ufer der Donau auf die Antwort zu warten, nachdem sie ihre Depeschen dem Verwalter von Galatz zugeschickt haben. In ihren Rückblicken auf die Vergangenheit übergehen aber die Vertheidiger der Autonomie die lange Periode seit dem Pruthfeldzuge Peter des Großen bis zum Aufstande Ppsilanti's. Die Er­klärung Brankovano's von der Walachei und Cantemirs von der Moldau für Peter den Großen war für die Pforte, nachdem sie die russische Macht zum Rückzüge gezwungen