Intelligenz-Blatt
her freien MM Frankfurts
verbunden mit dem Amtsblatt, Organ der hiesigen Staatsbehörden, und den Frankfurter Nachrichten als Extrabeilage.
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(Expedition: am Geistpförtchen, Schlachthausgasse 21.)
M 1L Donnerstag den 14 Januar 1858.
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Ueberblick der Ereignisse im Gebiete der politischen und materiellen Interessen.
Frankfurt, den 14. Januar. Die „Times" fürchtet, daß die vollständige Beilegung der orientalischen Frage durch eine neue Verwickelung verzögert werden wird. „Eine neue Streitigkeit", sagt sie, „droht uns wegen der Donauschifffahrt. Die ganze Frage ist so einfach und die Interessen der streitenden Theile sind so offenbar identisch, daß es nur einer klaren Auseinandersetzung des Sachverhaltes zu bedürfen scheint, um die verschiedenen Staaten zu einer gütlichen Ausgleichung zu bringen. Aber da der eine Theil bereits eine Convention unterzeichnet hat, die der andere zu annulliren wünscht, so wird es wohl zu gehörigen Klopffechtereien kommen, bevor die Sache endgültig beigelegt ist. Aus politischen Gründen wünschen wir die Freiheit der Donauschifffahrt, weil das Kommen und Gehen vieler Schiffe und die Begründung eines blühenden Handels das beste Mittel sind, dafür zu sorgen, daß die Gegend nicht wieder in Verfall gerathe. Und natürlich ist es, daß handeltreibende Nationen, wie England und Frankreich, den kommerziellen Vortheil selbst auch nicht aus der Rechnung lassen. England namentlich hat seit Abschaffung der Korngesetze mit dem Weizenlande an der unteren Donau im engen Verkehr gestanden. Das Schwarze Meer ist neutralisirt, die Türkei sicher gestellt, und es steht zu erwarten, daß die Fürstenthümer, daß Bulgarien und Serbien — von den österreichischen Provinzen nicht zu reden — dem englischen Unternehmungsgeist bald ein weites Feld eröffnen werden. Unter solchen Umständen kann man es unmöglich mit Gleichmuth sehen, daß die sogenannten Uferstaaten, nämlich Oesterreich und die Türkei nebst jenen kleinern Staaten, durch deren Gebiet die Donau läuft — die Schifffahrt des Stromes in höherem Grade, als sich mit der Gerechtigkeit, geschweige einer gesunden Politik verträgt, zu ihrem Monopol machen möchten. Es bestehen bekanntlich zwei Kommissionen. Die eine, von den europäischen Mächten beschickt, welche Mitunterzeichner des pariser Vertrages sind, hat die Aufgabe, für die Reinhaltung der Strom-Einfahrt Sorge zu tragen; die andere, die auS Abgeordneten der Uferstaaten zusammengesetzt ist, führt die permanente Aufsicht über die Regulirung des Stromes von der Quelle bis zum Meere. Diese Uferstaaten haben so eben eine Convention abgeschlossen, durch welche sie erklären, daß die Binnenschifffahrt des