Intelligenz-Blatt
der freien Stadt
verbunden mit dem Amtsblatt, Organ
und den Frankfurter Nachrichten als Extrabeilage.
-- w»é0eeè^ ——
(Expedition: am Geistpförtchen, Schlachthausgaffe 21.)
JK 9. Dienstag den 12 Januar 1858.
WS" Abonnements auf das Intelligenz- und Amtsblatt und die Frankfurter Nachrichten werden täglich von der Expedition angenommen.
Abonnementspreis für's halbe Jahr 2 ff. 30 kr. Tägliche Ausgabe außer Montags.
Einrückungsgebühren: 6 kr. für die ganze, 3 kr. für die gespaltene Zeile.
Ueberbliek der Ereignisse im Gebiete der politischen und materiellen Interessen.
Frankfurt, den 12. Januar. (Zur politischen Situation). Ueber den Inhalt der neuen Instructionen, welche füugst an den Oberbefehlshaber der französischen Streitkräfte in den chinesischen Meeren abgeschickt worden, sind setzt verschiedene Angaben im Umlauf. Wie man nun in einigen Kreisen behauptet,^ wäre die Mittheilung, nach welcher die französischen Streitkräfte daselbst ihre Mitwirkung bei den Operationen gegen Canton ganz einzustellen hätten, um an der cochinchinesischen Küste verwendet zu werden, nicht richtig. Die in den chinesischen Gewässern befindlichen französischen Schiffe und Truppen würden vielmehr sämmtlich den Briten bis zur Einnahme und Besetzung Kantons ihre Mitwirkung zu ertheilen haben; das Tuileriencabinet verfahre dabei mit völligster Uneigennützigkeit; es habe in bestimmter Weise erklärt, daß es seiner Seils keine bleibende Besitznahme von chinesischem Gebiete beabsichtige; erst nach Beendigung der Operationen gegen Kanton würden die französischen Streitkräfte sich nach Cochinchina wenden. Nach einer anderen Version würde nur ein Theil der französischen Streitkräfte die Cooperation gegen Kanton fortsetzen, der andere sofort sich au die cochinchinesische Küste verfügen, um dort den Reclamationen der französischen Regierung Geltung zu verschaffen.—Die „Petersburger Zeitung" enthält eine staatsrechtliche Auseinandersetzung der gegenwärtigen Lage des Streits zwischen Deutschland und Dänemark, aus welcher sie die nachstehenden Schlußfolgerungen zieht: . Es liegt also ganz außer allem Zweifel, daß Dänemark ganz bestimmte Verpflichtungen eingegangen ist, die es zu erfüllen rechtlich gehalten ist. Diese Verpflichtungen lassen sich nach Maßgabe der (österreichischen) Depesche vom 26. Dec. 1851 kurz dahin zusammenfassen, daß die neue Staatsordnung auf verfassungsmäßigem Wege bewerkstelligt werden sollte, und zwar so, daß durch dieselbe kein Theil dem andern untergeordnet fei; es war also Parität und Selbstständigkeit der einzelnen Landestheilc als leitendes Princip aufgestellt und von