Die Frankfurter Nachrichten, welche jeden Sonmag, Mittwoch und Freitag mit dem Intelligenz-Blatte ausgegeben werden, enthalten: Beiträge zur TageS- geschichte Frankfurts; daS Interessanteste aus den Sitzungen und Verhandlungen der Gerichte; Rundschau in der Politik, Auszüge der Zeitungen, wodurch diejenigen Leser, welche einen schnellen Ileberblick zu haben wünschen, stets von dem Wichtigsten, was sich in der Politik und in Frankfurt ereignet, Nachricht erhalten; die unS von der Bundeskanzler mitgetheilten officiellln SitzungsresümoS der hohen Bundesversammlung; Kunst-, Literatur- und Theater-Notizen; Astronomische Notizen; Artikel von allgemeinem Interesse; Nachrichten von neuen Erfindungen; Begebenheiten vermischten Inhalts; auch zuweilen etwas Poetisches, Räthsel re. DaS damit verbundene Feuilleton für Gegenstände der Technik, Land-, Garten- und Hauswirthschaft liefert dahin zweckende Artikel.
Der AbonnementSpreiS für daSSemester beträgt für daS Anteilig enz blatt, das Amtsblatt, die Frankfurter Nachrichten und mit Einschluß des Stempels von 30 kr.: 2 fl. 30 fr.; der Jnsertionspreis für die ganze Zeile in Garmondschrift 6 kr., für die gespaltene Zeile 3 kr.
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Frankfurt a. M., im December 1857.
Die Expedition.
Ueberbtteke der Ereignisse im Gebiete der politischen und Materiellen Interessen.
Frankfurt, den 29. December. Die seit längerer Zeit auch in unserm Vaterlande besprochene Aufhebung der Leibeigenschaft in Rußland ist nunmehr durch ein kaiserliches Rescript vom 2. d. M. vorläufig für die drei Wesiprovinzen Wilno, Kovno und Grodno inS Werk gesetzt worden. Nach diesem Rescript wird nämlich in Wilno eine Ccmmisston zur Regulirung der Bauernverhältnisse in den drei genannten Gouvernements zusammentreten, deren Arbeiten im Wesentlichen folgende Bedingungen zur Grundlage haben werden. DaS Besitzungörecht bleibt dem Grundbesitzer nach wie vor unverkürzt, dagegen haben die Bauern Anspruch auf „HauS und Hof", die sie sich auf jedem Gute käuflich erwerben können, und auf die Nutznießung der zu ihrem Unterhalte und zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen gegen Staat und Grundeigenthümer erforderlichen Ländereien, wogegen sie den letzteren eine Entschädigung zu zahlen oder Taglohn für sie zu verrichten haben. Die innern Verhältnisse zwischen Bauern und Grundbesitzer müssen in einer Weise geregelt werden, daß die regelmäßige Entrichtung der dem Staate schuldigen Steuern keine Störung erleidet. Sobald die Commission ihre Arbeiten beendet haben wird, wozu eine Frist von 6 Monaten bewilligt ist, werden ihre Vorschläge von einer Gesammt-Commisston g!prüft und von dieser wird alsdann ein definitiver Entschluß in dieser Angelegenheit gefaßt werden. Die Aufhebung