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Intelligenz-Blatt

der freies StM Mskfort, verbunden mit dem KMMgtt. Organ der hiesigen StsatS-

behördm, und de« /rsskfsâr Rschrlchtrs als Ertrabeilage

(Expedition; am Geistpfirtche», Gchlschthausgsffr 21).

â 288. Samstag den 5. December 1857.

«bonnementSpreiS für'S halbe Jahr 2 fl.30kr. Tägliche Ausgabe außer Montags Einrückung -gebühren; 6 kr. für die ganze, 3 kr. für die gespaltene Zeile.

G^K- Inserate, welche den folgenden Tag nach der Aufgabe im AntMgeuzblatte erscheinen sollen, werden, bei herannahendem Weihnachts- ftste, Vormittags von der Expedition erbeten.

Ne-erblLSe der Greignifse im Gebiete der politischen und materielle« Interessen.

Frankfurt, den 5. December. Die in Preußen am 27. d. M. erlassene Ver­ordnung über die Aufhebung deS legalen Zinsfußes ist rin bedeutungsvolles Ereigniß. Seit längerer Zeit hat sich die Mehrzahl der Nationalökonomen dafür ausgesprochen. Der Handelsminister hat alle Handelskammern zur Begutachtung dieser Angelegenheit aufgefordert, die Mehrzahl derselben ist für die Beseitigung der bisherigen Hemmungen aeivesjA, andere Corporationen haben dasselbe gethan, nur von Seiten der landwirth- schafclHen Interessen sollen Einwände geltend gemacht worden sein. Eine von Nord- amerika nach Großbritannien, von da nach Hamburg und dem deutschen Norden fort­gepflanzte Handelskrisis hat die Sache rasch weiter gefördert. Die Aufhebung der ge­setzlichen Zinsbeschränkungen' ist zwar nur für drei Monate erfolgt, wie dieses in einem Verfassungs-Staate nicht anders fein konnte, allein nun hat der Landtag nicht allein seine Indemnität für diese Maßregel zu ertheilen, welche nicht bezweifelt werden kann, sondern die ganze Frage von Grund aus zu erörtern, und aller Wahrscheinlichkeit nach wird sie so entschieden, wie eben jetzt vorläufig geschehen ist. Dann werden Deutschland, Holland, Frankreich und andere Staaten, welche die Beschränkungen der französischen Gesetzgebung noch befolgen, dem preußischen Vorbilde sich anschließen. In Paris wird schon ein Gesetzentwurf darüber im StaatSrathe bearbeitet und soll Ende Januar dem Asetzgebenden Körper vorgelegt werden. Im Haag ist ein ähnlicher Entwurf bei den Generalstaaten in Berathung. DaS Für und Wider ist schon so lebhaft erörtert, daß sich nicht viel Neues mehr sagen läßt. Gewiß ist nur, daß die Freigebung deS Geldes als Waare auf Industrie und Ackerbau, mobile und unbewegliche Interessen einen noch un-

' nbaren Einfluß auSübèn wird. Der erwähnte Erlaß erscheint jedoch noch in an- ^iichtung nicht ohne Bedeutung. Er bezeichnet nämlich einen entschiedenen Schritt vör^ts auf dem Gebiete der V rkehrS- und Handelsfreiheit. Man kann ihn daher