Intelligenz-Blatt
der freies Stadt KanWrt,
vnbunbtn mit dem A«trdtÄ1, Organ der hiesigen EtaatS- behörden, und den /rüntforter Rschrichltv als Extrabeilage ---q°>«KES«'--
(Expedition, am Geistpförtchen, Schlachthauögaffe 21)
M 256. Donnerstag den 29. October 1857»
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Ueberbliske -er Ereignisse im Gebiete -èr politischen un- materiellen Interessen.
Frankfurt, den 29. October. Die Brutto-Einnahmen deS Zollvereins im ersten Semester 1857 betragen an Eingangs-Abgaben 12,629 096 Rthlr. gegen 11,853,756 Rthlr. im entsprechenden Zeiträume des Vorjahres, an AuSgangS Abgaben 114,56t Rthlr. gegen 114,646 Rthlr. des Vorjahres, an Durchgangs-Abgaben 166.452Rthlr. gegen 169,106 Rthlr. des Vorjahres. Es stellt sich mithin bei den Eingangs-Abgaben eine Mehr-Einnahme von 775,340 Rthlrn., bei den AusgangS-Abgaben eine Minder- Einnahme von 85 Rthlrn. und bei den DurchgangS-Abzaben eine Minder-Einnahme von 2654 Rthlrn. heraus, im Ganzen eine Mèhr-EinnahÄe von 772,601 Rchlrn., welche einer Steigerüttg ddr Einnahmen des Zollvereins von etwas über 6 Prozent gegen das erste Semester vorigen Jahres gleichkomMt. Die aus dèn Eistgangs-Abgaben erzielte Mehr-Einnahme von ungefähr 7 Prozenten ist durch die gesteigerten EingangS-Veczol- lungen in sämmtlichen Bereinsstaacen, mit Ausnahme von Hannover, Nassau und dem Kurfürstenthum Hessen herbeigeführt worden. In diesen drei VereinSstaaten hat eine Minder-Einnahme, in den beiden ersteren sogar eine solche stattgefunden, welche den Satz von Zehn vom Hundert des vorjährigen Betrages übersteigt. Dagegen hat bei dem Gcoßherzogthum Hessen die Mehr-Einnahme sich saft um die Hälfte deS vorjährigen Betrages gesteigert, und auch bei Sachsen, Württemberg, Baden, Oldenburg und Frankfurt a. M. geht das Mehr zum Theil über zehn Prozente des Vorjahres erheblich hinaus, während in Preußen, Bayern, Thüringen und Braunschweig jener Prozentsatz der Mehr-Einnahme nicht erreicht worden ist, MehrvrrzollüNg ist hauptsächlich bei rohem Kaffee, Roheisen, geschmiedetem Eisen aller Art, groben Guß- und groben aus geschmiedetem Eisen gefertigten Waaren, Ungebleichtem eiN- und zweidrähtigem baumwollenen Garn, baumwollenen Sluhlwaaren und Wein, endlich bei Getreide und Hülsenfrüchten und bei Vieh, besonders Schweinen eingetreten. Bei den litztgenannten Artikeln ist jedoch nicht zu übersehen, daß die für Getreide u. s. w. zeitweilig gewährte Zollfreiheit mit dem Jahre 1856 ihre Endschast erreicht und daß nach Aufhören der zur Abwehr der Viehseuche angeordneten Grenzsperre gegen Polen der Eingang von Schwarzvieh, namentlich von mageren Schweinen, erheblich zugestomâlsn hat. Minderverzollungen