ZntelttgeNz-Blatt der freien MM Frankfurt, verbunden mit dem Amtsblatt, Organ der hiesigen Staatsbehörden, und den Frankfurter Nachrichten als Extrabeilage
(Expedition: am Geistpförtchen, Schlachthausgaffe 21).
M 190. Donnerstag den 13. August 1857.
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Ueberblicke -ev Ereignisse im Gebiete der politischen un- materiellen Interessen.
Frankfurt, den 13. August. Der Flibustier Walker ist bei seiner Rück, kehr in seine Vaterstadt New-Orleans durch Meetings gefeiert worden. Nach einer zweijährigen fast ununterbrochen mit der Niederlage ringenden Gewalcherrschaft über Nicaragua hatte Walker am 1. Mai d. I. in Rivas, welche Stadt er zweimal (im Mai 1853 und im April 1856) ohne Schwertstreich eroberte, capitulirt und nachdem er mit stolzen Worten von seinem „heldenmüthigen Heere" Abschied genommen, sich mit seinem Generalstabe an Bord der nordamerikanischen Corvette „Santa Maria" nach Panama eingeschifft. Die 400 Mann, welche ihm von einer Gesammtzahl von 5000 übrig blieben und mit welchen er Rivas besetzt hielt, find theils nach den vereinigten Staaten zurückgekehrt, theils in Nicaragua versprengt. Daß Walker bei seiner Capitu- lativn so günstige Bedingungen erhielt, wäre unbegreiflich, wüßte man nicht, daß der im Auftrage der Union unterhandelnde Capitain Davis den centralamerikanischen Alliir- ten die Unterstützung Walkers durch die nordamerikanische Regierung androhte, als sie zögerten, dem Kriege ein Ende zu machen. Dies bewog den General More die Capi- tulation abzuschließen, obwohl ein energischer Angriff genügt hätte, auch ohne dies den Krieg zu beenden. Die Capitulation erfolgte mit Protest der drei verbündeten Generale &tej für Leon, Martinez für Granada und Xatruche für Honduras. In New-Orleans ehrt man Walker alS den Vorkämpfer der „Anncration". Ueber den Bestrebungen für eine Hegemonie der Union, wenn nicht über ganz Amerika, so wenigstens bis zur Landenge von Panama hinab, vergißt man in Nordamerika, daß der „Heroismus" William Walkers nach der Erpedition nach Unter Californien vor dem Gericht in San Franzisko als Verletzung der internationalen Gesetze abgeurtheilt wurde. Fragt man, wie eS möglich war, daß in unsern Tagen der Unfug der Flibustier des XVI. und XVII. Jahrhunderts in den indischen Gewässern wieder aufleben konnte, so ergiebt sich die Lösung aus der Analogie der Stellung der Mächte zu Central-Amerika mit den Verhältnissen jener vergangenen Perioden. Die Möglichkeit des Freibeuterthums unter den Augen civilisirter Mächte ist nicht in einem Gehenlassen zu suchen. Die Bedingungen jener benso originellen alS verabscheuungswürdigen Anomalie des Völkerrechts finden sich im