Zntettigenz-Blatt
der freies Stadt Frankfurt, verbunden mit dem A«tsdtatt, Organ der hiesigen Staatsbehörden, und den Frankfurter Nachrichten als Extrabeilage
(Expedition: am Gristpförtchen, Schlachthausgafft 21).
â 186. Samstag den 8. August 1857.
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Ueberblicke der Ereignisse im Gebiete der politischen utt- materieLen Interessen.
Frankfurt, den 8. August. Der Mangel an ländlichen Arbeitern ist schon seit mehreren Jahren in vielen Gegenden Deutschlands, namentlich in allen Jn- dustrie-Bergwerk-Bezirken fühlbar. Ja der Umgegend unserer Stadt trat seit dem vorigen Jahre Mangel an Arbeitern ein, weil die Fuldischen zum Theil nach anderen Gegenden abgezogen, zum Theil durch den Eisenbahnbau absorbirt waren, so daß bei irgend anhaltendem Regen die Ernte dem Verderben ausgesetzt gewesen wäre. Die von vielen Seiten aufgeführte» Gründe deS Mangels an tüchtigen Landarbeitern sind neuerdings alS Wirkungen einer tiefer liegenden Ursache erkannt worden. Seit der ersten franzö- fischen Revolution ist der Uebergang der Naturalwirtschaft zur reinen Kapitalwirthschaft, welcher mit Aufhebung der Leibeigenschaft und mit Einführung größerer Theilbarkeit der Güter begann, in einzelnen Theilen Deutschlands, z. B. auf dem linken Rheinufer, in Baden und Sachsen bereits vollendet, in einem großen Theile'Deutschlands aber noch in der Entwickelung begriffen. Während in den Gegenden, wo die alte Naturalwirth- schaft fast noch unverändert besteht, und da, wo die neue Kapitalwirthschaft bereits eingeführt ist, also einerseits z. B. in einem Theile Hannovers und in Mecklenburg, andererseits auf dem linken Rheinufer, der Mangel an ländlichen Arbeitern weniger fühlbar ist, befindet sich der übrige Theil Deutschlands in einem UebergangSstadium, bei dessen näherer Betrachtung der Arbeitermangel sich als Mangel einer Ausgleichung von Arbeitskräften zu erkennen gibt, die im Ganzen genommen für die Summe aller zu Snden Arbeit vielleicht vollkommen auSreichen würden. In der reinen Natural- chaft hatte jedes größere Gut eine Anzahl Angehöriger, welche unter der Eigenschaft von Leibeigenen, Hörigen oder HäuSlingen dem Gutsherrn frohnden mußten, die aber, als jenes Verhältniß gelöst wurde und die von ihnen als Leibeigene bewirthschafteten Aecker in ihr freies Eigenthum übergingen, sich entweder mit diesen Grundstücken sür ihren Lebensunterhalt begnügen zu können glaubten oder durch hohe Löhne in andere Beschäftigungen der Städte abgezogen- wurden. Zu dieser Fundamentalursache des Mangels an ländlichen Arbeitern treten noch einige andere, welche nur zum Theil mit jenem Uebergange Zusammenhängen. Nimmt mass