Intelligenz-Blatt der freien Stadt Kanksnü, verbunden mit dem Amtsblatt, Organ der hiesigen Staatsbehörden, und den FrasKssrKr Nachrichten als Extrabeilage
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(Expedition: am Geistpförtchen, SchlachthauSgasse 21).
JS 180. Samstag den 1. August 1857.
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«eberblièk- der Eretgniffe im GeMÄè Mr politischen und materiellen Interessen.
Frankfurt, den 1. August. DaS ottomanische Reich befindet sich gegenwärtig in einer Epoche, welche nicht nur ant Sitze der türkischen Regierung, sondern auch in den verschiedenen Theilen deS Reiches: Montenegro, den Donaufürstenthümern u. A. eine genaue Feststellung des Rechtsverhältnisses jener Theile zu einander und zum Ganzen angeregt hat. ES handelt ftd), namentlich in Constantinopel wieder um eine „Reform" gewisser „Privilegien und Immunitäten", und eS zeigt sich bei einer genauen und unbefangenen Betrachtung, daß es wiederum nur auf eine Steigerung deS Druckes abgesehen ist, unter welchem die Christen des türkischen Reiches schmachten. Die Beförderer der neuen Reformen beabsichtigen nichts Anderes, als die bestehenden geistlichen Einkünfte, welcher Art und Natur letztere auch immer sein mögen, sufzuheben und durch eine Firirung der Einkünfte der Patriarchen, sowie durch Einführung eines Genehmigungsrechtes der Regierung in Bezug aus die Pfründen und Gehälter der Geistlichen zu ersetzen, d. h. mit andern Worten, die Pforte will dem griechischen CleruS die von ihm seit undenklicher Zeit gehandhabte selbstständige Verwaltung entreißen, um die Diener deS christlichen Kultus, die einzigen Personen, welche durch die Natur ihres Amtes und durch die Ehrenhaftigkeit ihrer Charaktere bisher noch einen Schatten von Selbstständigkeit gegenüber der ottomanischen Herrschaft zu behaupten vermochten, in besoldete Geschäftsträger der Interessen der Pforte zu verwandeln. Die Vertheidiger dieser Reformen berufen sich auf den Hat-Humajun, welcher den christlichen Gemeinden als Gegenleistung für die ihnen gemachten Versprechungen auferlegt, Vorschläge zur Reforyi ihrer Privilegien und Immunitäten bei der Psorte einzubringen. Jene Vorrechte sollen einer Revision unterworfen werden und zu diesem Zweck im Schooße der christlichen Gemeinden Commissionen zusammentreten, welche durch den Sultan bestätigt und durch die türkischen Behörden überwacht werden. Wenn der Hat-Humajun an die Aufrechthaltung und Befestigung der Privilegien und Immunitäten den Vorbehalt einer vorgängigen Reform der letzteren knüpft, welche das Verhältniß der christlichen Kirche zur ottomanischen Staatsgewalt mit den Fortschritten der modernen Bildung in Einklang bringen soll, so wird dies im Munde einer Reale-