Intelligenz-Blatt
der freien Stadt Frankfurt, /fT^ verbunden mit dem Amtsblatt, Organ der hiesigen Staats- È|||^ behörden, und den Frankfurter Nachrichten als Extrabeilage f^^B
(Expedition: am Geistpförtchen, Schlachthausgaffe 21).
â 172. Donnerstag den 23. Juli 1857.
AbonnementSpreiS für'S halbe Jahr 2 fl. 30 kr. Tägliche Ausgabe außer Montags Einrückungögebühren: 6 kr. für die ganze, 3 kr. für die gespaltene Zeile.
Ueberbttcke der Ereignisse im Gebiete der politischen und materiellen Interessen.
Frankfurt, den 23. Juli. Die preußische Regierung hat die Zollvereinsstaaten zu einer gemeinsamen Regulirung deS Bankwesens eingeladen; — wann die deSfallsigen Verhandlungen beginnen werden, ist noch nicht bekannt. Inzwischen find bereits mehrere Blätter in die Diskussion dieser „kontroversen Materie" kingetreten. AlS einen Beitrag zu dieser Diskussion, theilt die „Zeit" auS Süddeutschland die folgenden Vorschläge mit, welche auS einer Besprechung praktischer Geschäftsmänner hervorgegangen sind. Dieselben gingen dabei von dem Gesichtspunkt auS, die Grundlage aufzustellen, auf welchen ein geregeltes und für alle Betheiligtcn gedeihliches Bankwesen im Zollverein aufgebaut werden könnte. 1) Die gemischten Bankinstitute — Kredit- und Zettelbanken — müßten auf die Ausgabe von Noten verzichten und sich auf die Credit- mobilier-Geschäfte beschränken. 2) Die Notenemission der Zettelbanken soll den Betrag deS ActienkapitalS nicht überschreiten. 3) Bereithalten eines hinreichenden Baarfonds zur Einlösung der Banknoten. Ein absolutes Verhältniß ist in dieser Hinsicht allerdings kaum zu ermitteln, weil der Notenkredit sich nach dem Stand des öffentlichen Vertrauens richtet, und unter geordneten Verhältnissen da, wo kein Zweifel an der Sicherheit des StaateS aufkommt, so groß sein kann, daß er den Baarschatz einer Zettelbank um daS 10- und 20fache überschreiten dürste; — da eS indessen gerade darauf ankommt, daß die Banken in den Zeiten der Noth dem bedrängten Verkehr mit ihren Mitteln zu Hülfe kommen, so muß dem Kredit eine sehr tiefe Grenze gezogen werden: eS dürfte indessen unter allen Umständen genügen, wenn die Zettelbanken gehalten sind, ’/s der Summe deS Notenumlaufs in Baar zu halten. 4) ES wird von manchen Seiten gefordert, daß die Banken auch von den Depositen ein Drittel baar liegen lassen sollen. Wenn die Bank indessen nicht mehr Zettel ausgeben darf, alS ihr Actienkapital beträgt, so dürfte Garantie genug auch für die Depositen geboten sein. 5) Die Deckung für die übrigen zwei Drittel deS Notenumlaufs muß in Wechseln auf kurze Sicht bestehen, damit die Bank rasch ihr abströmendes Metall wieder ergänzen kann. Doch kann auch ein Theil deS Kapitals in soliden Staatspapieren, wo möglich verschiedener Länder, angelegt werden; wogegen wir die Anlegung des ganzen Kapitals in Fonds, wie es nach der Peel'schen