Intelligenz-Blatt
der freien Stadt Mnkfurt,
verbunden mit dem Amtsblatt, Organ der hiesigen Staatsbehörden, und den Frankfurter Nachrichten als Ertrabeilage
(Expedition: am Geistpförtchen, Schlachthausgaffe 21).
JS 171.
Mittwoch den 22. Juli 1857.
AbonnementSpreis für's halbe Jahr 2 fl. 30 kr. Tägliche Ausgabe außer Montags Einrückungsgebühren: 6 kr. für die ganze, 3 kr. für die gespaltene Zeile.
Bekanntmachungen.
Bekanntmachung
1141. In Folge der von der? Frankfurter-Bank getroffenen Maßregel, die Holländischen Gulden- und zwei- und ein halb-Gulden-Stücke bis aus Weiteres nicht als Zahlungsmittel anzunehmen, erklärt die Handelskammer, der in der Vereinbarung vom 2. October 1856 ihr ertheilten Befugniß gemäß, diese Vereinbarung, soviel die Holländischen Gulden- und 2V,-Gulden-Stücke betrifft, vom 20. Juli d. J. an als aufgehoben.
Frankfurt a. M., den 18. Juli 1857.
Die Handelskammer.
Bekanntmachung.
1143. Vom 1. August d. I. an sind die geringsten Frachtbetrage, welche im innern Verkehr der Mainweserbahn zur Erhebung kommen:
a) für gewöhnliches Frachtgut. . . 2 Sgr. resp. 6 kr.
b) für Eilgut . 3'/i „ resp. 12 „ was hiermit unter Bezugnahme auf die hierdurch sich abändernde zusätzliche Bestimmung zu 8 7 Pos. 3 des Art. 52 des Betriebs-Reglements für die Main-Weserbahn zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird.
Frankfurt a. M., im Juli 1857.
Die Direction der Main-Weserbahn zu Frankfurt.
E y s s e n.
Dr. Fay.
1125 Aecht Bronners Fleckenwasser,
nicht zu verwechseln mit dem sog.FrankfnrterFleckenwaffer,bei G.Scliepekr.