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Intelligenz-Blatt

der freien Stadt Mnkfurt,

verbunden mit dem Amtsblatt, Organ der hiesigen Staats­behörden, und den Frankfurter Nachrichten als Ertrabeilage

(Expedition: am Geistpförtchen, Schlachthausgaffe 21).

JS 171.

Mittwoch den 22. Juli 1857.

AbonnementSpreis für's halbe Jahr 2 fl. 30 kr. Tägliche Ausgabe außer Montags Einrückungsgebühren: 6 kr. für die ganze, 3 kr. für die gespaltene Zeile.

Bekanntmachungen.

Bekanntmachung

1141. In Folge der von der? Frankfurter-Bank getroffenen Maßregel, die Hollän­dischen Gulden- und zwei- und ein halb-Gulden-Stücke bis aus Weiteres nicht als Zah­lungsmittel anzunehmen, erklärt die Handelskammer, der in der Vereinbarung vom 2. October 1856 ihr ertheilten Befugniß gemäß, diese Vereinbarung, soviel die Hollän­dischen Gulden- und 2V,-Gulden-Stücke betrifft, vom 20. Juli d. J. an als auf­gehoben.

Frankfurt a. M., den 18. Juli 1857.

Die Handelskammer.

Bekanntmachung.

1143. Vom 1. August d. I. an sind die geringsten Frachtbetrage, welche im innern Verkehr der Mainweserbahn zur Erhebung kommen:

a) für gewöhnliches Frachtgut. . . 2 Sgr. resp. 6 kr.

b) für Eilgut . 3'/i „ resp. 12 „ was hiermit unter Bezugnahme auf die hierdurch sich abändernde zusätzliche Bestimmung zu 8 7 Pos. 3 des Art. 52 des Betriebs-Reglements für die Main-Weserbahn zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird.

Frankfurt a. M., im Juli 1857.

Die Direction der Main-Weserbahn zu Frankfurt.

E y s s e n.

Dr. Fay.

1125 Aecht Bronners Fleckenwasser,

nicht zu verwechseln mit dem sog.FrankfnrterFleckenwaffer,bei G.Scliepekr.