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Intettigenz-Blatt

der freien Stadt Kanksntt,

verbunden mit dem Amtsblatt, Organ der hiesigen Staats­behörden, und den Frankfurter Nachrichten als Ertrabeilage

(Expedition: am Geistpförtchen, Schlachthausgafft 21).

J!£ 164. Dienstag den 14. Juli

1857.

AbonnementSpreis für's halbe Jahr 2 fl. 30 fr. Tägliche Ausgabe außer Montags EinrückungSgebühren: 6 kr. für die ganze, 3 kr. für die gespaltene Zeile.

Ueberblicke der Greignisse im Gebiete der politischen und materiellen Interessen.

Frankfurt, den 14. Juli. In den Verhandlungen der gesetzgebenden Ver­sammlung vom 20. Mai d. J. ist bekanntlich erwähnt worden, welchen wesentlichen Vortheil ambulante Posten im tarèS'schen Postgebiet, wie sie bereits anderwärts be­stehen, für den Eorrespondcnzverkehr unserer Stadt haben würden. Diese Vortheile sind so groß, daß wir es von Interesse halten, auch hier in Folgendem darauf hinzuweisen: 1) ES wird nämlich dadurch ermöglicht, bis zur Abfahrt des ZugeS die Correspondenz nach jedem beliebigen Orte in dem Briefkasten des ambulanten Postwagens zur sofortigen Weiterbeförderung aufzugeben. 2) Die aufgegebene Correspondenz kann ohne Unterbrechung resp, ohne alles Stilllager unterwegs (welches außerdem beim Mangel ambulanter Posten behufs der Umspedition in der Regel nöthig wird) während der Fahrt bearbeitet und in direkten Paketen von der einen Bahn auf die andere unverzüglich überliefert werden. 3) Die solchergestalt mit Zeitersparniß aufgegebene und unaufgehaltene, von der einen Bahn über resp, auf die andere sofort weiter spedirte Correspondenz kann bei der An­kunft am Bestimmungsorte mit geringerem Zeitverluste zum Bestellen an die Adressen gleich überliefert werden, da die Localcorrespondenz von der übrigen DurchgangScorrespon- denz bereits getrennt ist. 4) Die Postverwaltung spart außerdem an Erpeditionsperso- nal an den größeren Poststellen, wo jetzt die Umspedition stattsindet, welche künftig unter­wegs durch die ambulanten Postburcaur besorgt wird, ebenso spart dieselbe auch an Regie- und Bureaukosten, wegen der aus einer größeremPoststelle wegfallenden kostspieligen Um­spedition. 5) Die Postverwaltung erzielt durch Einrichtung ambulanter Posten zugleich den Vortheil, daß der Eisenbahnpostdienst, welcher bis jetzt nur den Postconducteuren anvertraut ist, von den Beamten der ambulanten Posten besser überwacht und unterstützt werden kann. 6) Es wird ferner mit Einrichtung ambulanter Posten ermöglicht, daß die Anschlußposten gleich nach Ankunft des Zuges abfahren können und nicht erst bis zur Umspedition der Correspondenz zu warten brauchen, wodurch die Reisenden von der Postbenutzung ab­gehalten werden und sich den Hauderern zuwenden. Wenngleich die vermehrten Kosten dieser Einrichtung durch die oben aufgeführten Ersparnisse nicht ganz ausgeglichen wer-