Intelligenz-Blatt der freien Stadt Frankfurt, verbunden mit dem Amtsblatt, Organ der Riesigen Staats- behörden, und den Frauksorttr Nachrichten als Ertrabeilage
(Expedition: am Geistpfortchen, Schlachthausgaffe 21).
^L 162. Samstag den 11. Juli 1857.
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Ueberblicke der Ereignisse im Gebiete der politischen und materiellen Jntereffèn.
Frankfurt, den 11. Juli. Die Handelsbeziehungen zwischen Preußen oder dem Zollverein und Rußland sind bekanntlich uN vorigen Jahre der GegènstÄnd der Verhandlungen deS preußischen Landtags gewesen. Der Vertrag vom 3. Mai 1815, welcher deN Gedanken einer handelspolitischen Einheit dèS alten Polens im Umfang von 1772 aufstellte und die Freiheit deS GrenzverkehrS, des Durchfuhrhandels, sowie der Strom schifffahrt aussprach, wurde schon dürch den rusfischen Tarif vom 31. Dtärz 1816, welcher den Grundsätzen deS Prohibitivsystems huldigte, modificirt, indeß hatte der mit dem Jahre 1820 eingefâhrte polnische Tarif vom 19. December 1818 mäßige Zölle. Aber schon am 22. März 1822 wurde derselbe durch kaiserlichen UkaS ohne Zustimmung und gegen den WNNfch Preüßens âüßët Wirksamkeit Wb ein Neuer Pröhibitiv - Tarif für beide Länder in Wirksamkeit gesetzt, welcher für Rußland 301 Artikel ganz verbot und nur 135 zur Einfuhr frei ließ, für Polen daS Pfund Kaffee mit 18 kr., das Pfund Zucker mit 15 kr., die Flasche Wein mit 35 kr., ein Pfund Kattun mit IVi—3 fl. Zoll belegte w., wozu noch mancherlei Nebcnabgaben traten. Erst âm 11. März 1825 gelang es, einen neuen Handelsvertrag mit Rußland auf 9 Jahre zu schließen, welcher aber nach seinem Ablauf nicht wieder erneuert worden ist. Nun traten zufolge Artikel 23 dieses Vertrags die allgemeinen Bestimmungen vom 3. Mai 1815 in Kraft, wobei aber eine Convention zur Ausführung derselben vermißt wurde. 1842 wurde der Grenzverkehr erleichtert, die Wafferzölle aufgehoben und die Tarifsätze vermindert. Der für Rußland und Polen gemeinsame Tarif von 1851 hatte ebenfalls noch sehr hohe Sätze, welche aber 1854 für SeidenwaarèN um 20 — 33 Prozent, für Büumwvllenwaarrn um 15—20, für Wollenwaarèn um 10—30, für Leinenwaaren um 10—30 Procent herabgesetzt wurden. Eine abermalige Reduction der Sätze fast im gleichen Betrag ist vor Kurzem verfügt worden; die schon 1854 um 70 verminderte Zahl verbotener Artikel ist abermals herabgesetzt worden und der Tarif ist jetzt liberaler und einfacher als der französische. Besonders sind auch Bücher in allen Sprachen und Bilder von jedem Zoll befreit und unterliegen nur den Censurgesctzen, Dieser Fortschritt