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3" Beilage. Franks. JuteL-Bl. M 160, Donnerstag 9. Juli 1857.

Assisenverhaiidlungren des zweiten Quartals 1851.

(Vierzehnte Sitzung.)

Mittwoch den 8. Juli.

Heute nimmt wieder ein blutiger Act das Jnter.fse deS Publikums in Anspruch. Wegen Tödtung sitzt Heinrich Schwick, 45 Jahre alt, aus HalSdorf, Bauern­knecht, auf der Anklagebank. Der zertrümmerte Schädel des G todreten, sowie eine Mistgabel, womit die That verübt sein soll, mit großen Zinken, liegen als Ueber- führungsfiücke vor. Das Geschworenengericht besteht auS den Herren: Heimberger, Vr. Vogt, Brofft, Abt, Sprückmann, Schmidt, Besthorn, vr. Hä- berlin, Born, Geißler, Blumenthal, Haußer. Der Präsident spricht, da dieß die letzte Sitzung in diesem Quartal ist, den Geschworenen seinen Dank für die gemeinschaftliche Erfüllung ihrer Pflicht und ihrer Ausdauer aus, sie hät­ten dem Geschworenengericht Freunde in unserer Stadt erworben und würden allen künf­tigen Geschworenen zur Nachahmung als Muster vorleuchten, damit entläßt er dieselben. Bei Verlesung des AnklageacteS bricht im Zuschauerraum eine in tiefe Trauer gehüllte Frauensperson, die Schwester des Gelichteten, in laute Thränen und Schluchzen aus, so daß sie auS dem Saale geführt werden muß.

Nach dem Anklageakte ist am ersten Pfingsttage, den 31. Mai 1857, Heinrich Schwick um 1 Uhr von dem G ünderr ode' schen Hofe, wo er diente, weggegangen und um 5 Uhr etwas angetrunken zurückgekommen. Ein anderer Knecht sieht nun, wie Schwick im Stalle auf den mit ihm auf demselben Hofe dienenden Knecht Conrad Will mit einer Mistgabel losschlägt. Will liegt mit blutendem Hinterkopf da, Schwick schlägt ihn noch jetzt mit dem Stiele und tritt ihm auf den Kopf. Man findet Will bald als Leiche. Eme Aufklärung über das, was dem Tode vorhergegang-n, ist bis j tzt nicht gegeben worden. Schwick will zuerst von Will geschlagen worden sein. Der Will wird aber als ein gutmüthiger Mensch geschildert, auch stand die Mistgabel deS Will ruhig in der Ecke. Die Anklageacte schildert den Schwick als seiner Sione mäch­tig. Gegen den Schweitzer, der zu ihm sagte, was hast Du gemacht, erwiderte <r: Das Aas muß verrecke! Auch zum Gensdarmen, der ihn abführte, sagte er: „Ich habe ihm abgegeben, er hat mich genug geärgert, eS ist ihm recht geschehen." Der An­geklagte erklärt auf die Frage des Präsidenten, ob er den Todscklag begangen, er sei betrunken gewesen, und da habe er es gethan. Zuerst wird der Bericht deS PolizeicommissärS Dr. Linker verlesen, woraus hervorgeht, daß die Leiche auf dem Gesichte lag, und der Hinterkopf zerschmettert war, was seinen Tod veranlaßt hat. Ihm folgt dec PhysikatSbcricht des Dr. Melber, der die den Tod herbeiführende Wunde constaiirt. Dr. Kloß wird nun als Sachverständiger über bie, Leiche vernommen, er hat die Section gemacht und beducirt an dem Schädel des Getvdteten die Besetzungen, die seinen Tod herbeigeführt. Der Hintere Theil war so zertrümmert, daß man bei der Conservirung deö SchâdelS ihn mit nur großer Mühe wieder zusammensetzen konnte. Der Angeklagte erkennt nun seinen Stiel der Mistgabel und seine Mistgabel an, die ihm vorgezelgt werden, er bleibt aber ziemlich unbewegt und ruhig beim Anblick des Schä­dels des von ihm Gètödteten. Hierauf wird PhysikuS Dr. Melber vernommen und bestätigt die Aussage seines Collegen.

Zeuge Peter Hohmann, Knecht auf dem G ünd errode' schen Hofe, sagt auS: Er habe mit Conrad Will Kaffee trinken wollen, als er in den Stall getreten sei, habe er bemerkt, wie Schwick auf den Will loSgeschlagen, er habe abw.hren wollen, da habe Schwick auch nach ihm geschlagen, Will sei ein bischen „grell" gewesen, aber nicht bösartig; Schwick sei ein Trunkenbold und oft sehr „voll" ge§