5« Beilage, KessM JnteU Bl. M 154, Donnerstag 2, Inti Es- ^ <-4Wfi^'-w^'w'^-'<>«^^^-x^:5^rxv.T<v>7'A'^rr^,5^xrzce.^Tiw^.^wm->r»'.-ww.tf-?««,* v«if>'.wi*'rw'w>>-«'«w«*f Assisenverliaiidluiigen des zweiten Quartals 1SS7» (Dritte Zitzong.)
Der Saal ist heute sehr früh gefüllt. Schon um sechs Uhr früh hatte eine gMe Menschenmenge das Assisengebäude umgeben, und der Andrang bei Eröffnung des Saa- les ist außerordentlich groß, auch der Barreauraum ist dießroa! ungewöhnlich gefüllt von Zeugen, Advokaten, Beamten re. Auf einem Tische vor dem Präsidenten liegen viele Messer, unter dem Tische die blutgetränkten Kleider d s Ermordeten, dessen blutiger Schatten heute aus dem Grabe steigt, um seinen Mörder zu entlarven. Das Schwur? gepicht besteht aus den H rren: Vrokft, Mensing, Horstmann, Fässy, Blumenthal, Dr. Schwenk, Malcomesius, Dr. Schl emmer, Schnell, Hiller, Geißler, Löw, Haußer, Dr. Ellissen. — Der Angeklagte Michael Kelter, 33 Jahre alt, Barbiergehülfe, aus Burggrumbäch, ist beschuldigt, des Schlossesmeister Johann Weigand am 10. Juli 1853 ermordet und ihm eine Summe von mehr als 50 Gulden geraubt zu haben. Der Angeklagte ist ein hübscher junger Mann, elegant gekleidet, mit dunklem, schön fristrtrm Haar. Er tritt stech und lächelnd in den Saal und läßt sich mit einer gewissen Nonchalance zwischen den beiden Gensdarmen nieder. Man fand, wie aus dem Anklageakt hervorgeht, den 72jährigen Schloffenneister Weigand an jenem Tage, Nachmittags 3 Uhr, in seinem Blute liegend und todt. Auf dem Boden waren Blutlachen. Am Halse des Toden, der frisch rastet war, waren Schnittwunden und man konnte nicht zweifeln, daß er eines gewaltsamen Todes gestorben. Der Tode hat eines seiner Tischmeffer in der Hand. Anfangs hatte das Physikat einen S lbstmord angenommen, später waren aber die Physici mit Zuziehung eines anderen ArzteS zur Ueberzeugung gelangt, daß hier kein Selbstmord vorliege, sondern daß der Greis ermordet worden, auch ist durch die Untersuchung sogleich fest gestellt woben, daß der Ermordete beraubt worden sei, indem von der bedeutenden Summe, die er in den letzten Tagen vor stimm Tode eingenommen, und die er bei seinem sparsamen Leben nicht gebraucht hat, ein großer Theil fehlt. ES wird angenommen, daß der Mord um 1 Uhr, kurz nach dem Mittagessen, verübt worden sei. DerBarbiergehülfe Keller, bei Bertling, der den Ermordeten rasirt hat, war an jenem Tage blutig und sichtlich zerstört nach Hause gekommen und so der That verdächtig geworden. Er war einige Tage vor dem Mord ohne Geld gewesen, nach dem Mord hat er Geld gehabt und mehrere Schulden bezahlt. Er ist deßhalb verhaftet worden, lâugnet jedoch in der Untersuchung Alles. Er hat aber im Gefängniß einem Mitgefangenen Namens Völker den Mord und den Raub eingestanden. Er hât, nach dieser seiner Erzählung, dem Greis, nachdem er die Thüre zugeriegelt, einen Schnitt in die Kehle gegeben; als sich derselbe, die Hände ringend, verzweifelnd zu ihm gewendet, hat er ihm noch einen Schnitt gegeben, bis er tod und röchelnd sich in feinem Blute walzend zu Boden sank. Hierauf gab er ihm ein Tischmesser, daS er zuerst in die Wunde getaucht hat, in die Hand und raubte das in der Commvds des Ermordeten vorgefundene Geld. Das Geld hat er am Obermainthor vergraben, sich hierauf, nachdem er sein blutiges Hemd in den Main geworfen, mit der größten Ruhe umgekleidet und ist mit seinem Mädchen nach Offenbach gegangen. DaS Geld ist an der Stelle, wo er eS angegeben, vorgefunden worden, seine Kleider waren noch später mit Blut befleckt Das Messer, womit er den Mord verübt, hat er gleich schleifen lassen, kurz, alle Jndicwn stimmen mit den Angaben, He der Beschuldigte dem Völker gemacht, überein; der Anklageakt des Oberstaatsanwalts Hecker, legt alle die einzelnen Umstände klar und deutlich mit großer juristischer Schärfe und Tiefe dar. ES sind 89 Zeugen geladen, von . denen jedoch einige fehlen. Der Angeklagte vom Präsidenten befragt, ob er den Mord und den Raub verübt, leugnet die That. Der Oberstaatsanwalt Hecker nimmt nun daö Wort und ruft de»