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Intelligenz-Blatt der freien Stadt Frankfurt, verbunden mit dem Amtsblatt, Organ der hiesigen Staats­behörden, und den Frsukforter Nachrichten als Extrabeilage

(Expedition: am Geistpförtchen, Schlachthausgafft 21).

â 137. Freitag den 12. Juni 1857.

AbonnementSpreiS für'S halbe Jahr 2 fl. 30 fr. Tägliche Ausgabe außer Montags.

Einrückungögebühren; 6 kr. für die ganze, 3 kr. für die gespaltene Zeile.

BekaKntMachunge«.

Bekanntmachung,

die Prolongation der am 13. Juni d. J. verfallenden Pfand­scheine betreffend.

ES werden die Besitzer der Pfandscheine, welche am 15. Juni d. J. verfallen, hiermit aufgefordert, deren Prolongation vom

4. bis 25. Juni, Dienstag oder Donnerstag Vormittags, dahier zu bewirken, da nach Ablauf dieses Termins keine Prolongation mehr ange­nommen wird.

An den nächstfolgenden AmtStagen, den 1., 3., 6., 8. und 10. Juli kann gegen sie gewöhnlichen Spesen noch ausgelöst, aber nicht compensirt werden.

Die darauf folgende Vergantung beginnt Dienstag den 14. Juli, Nachmittags um 2 Uhr, und damit solche in Ordnung gehalten werden könne, so findet während der­selben weder Prolongation, Auslösung, noch Kompensation der oben erwähnten ver­fallenen Pfandscheine statt und nur durch Ankauf in der Versteigerung können die Eigen­thümer wieder in den Besitz ihrer durch ihre Versäumniß in dieselbe gekommenen Pfän­der gelangen.

Frankfurt a. M., den 28. Mai 1857. Pfand-Amt.

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285. Laden-Regale werden gekauft. Näheres bei der Expedition d. Bl.