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Intelligenz-Blatt

der freien Stadt Frankfurt, /^^ verbunden mit dem Amtsbtstt. Organ der hiesigen StaatS- föS||^M behörden, und den Frankfurter Nachrichten als Ertrabeilage

(Expedition r am Geistpförtchen, Schlachthausgaffe 21).

J£ 136. Donnerstag den 11. Juni 1857.

AbonnementSpreis für's halbe Jahr 2 fl. 30 kr. Tägliche Ausgabe außer Montags.

EinrückungSgebührenr 6 kr. für die ganze, 3 kr. für die gespaltene Zeile."

Neberblicks der Ereignisse im Gebiete der politischen und materieAen Interessen.

Frankfurt, 11. Juni. Die bis zum Juli verschobene Spezialkonferenz deS Zoll­vereins wird den bis jetzt getroffenen Verabredungen gemäß sich lediglich mit der Be­steuerung des Rübenzuckers zu beschäftigen haben. DaS Gerücht: derselben sollten auch Vorlagen in Betreff einer Erhöhung der Tabakssteuer zugehen, begegnet von sonst gut­unterrichteter Seite einem entschiedenen Widerspruch. Veranlaßt ist die jetzige Zusam­menkunft von VereinSbevollmächtigten-zunächst durch den Umstand, daß mit dem 31. Aug. die zweijährige Periode abläuft, für welche im Jahr 1855 in Bezug auf die Rüdensteuer, sowie auf die Einaangszollsätze für fremden Zucker, tzie vertragsmäßigen Feststellungen getroffen waren. Bekanntlich wird zufolge der unterm* 4. April 1853 zwischen den Zoll- vereinSstaaten abgeschlossenen Uebereinkunft die Besteuerung des Rübenzuckers alle zwei Jahre derartig geregelt, daß die Rübensteuer, zusammen mit dem Eingangszoll für frem­den Zucker und Syrup, auf den Kopf der jeweiligen Bevölkerung des Zollvereins min­destens den gleichen Betrag ergeben muß, den beide im Durchschnitt der Jahre 1847 bis 1849 für den Kopf der damaligen Bevölkerung ergeben haben. Dieser Betrag stellte sich nach dem erwähnten Durchschnitt auf 6,072 Silbergroschen pro Kopf. Die Rüben­steuer wurde aber 1853 auf 6 Sgr. für den Centner der zur Zuckerbereitung bestimmten rohen Rüben festgesetzt und sollte bei eintretendem Bedürfniß jedesmal nach Ablauf von zwei Betriebsjahren um Vi Sgr. erhöht werden. Im Jahre 1855 zeigte sich das Be­dürfniß einer solchen Erhöhung indessen nicht. Bei der damals vorgenommenen Berech­nung der Bevölkerung des Zollvereins würde der im December 1852 ermittelten Summe von 32,559,173 Einwohnern den Bestimmungen des Vertrages gemäß IV» Procent an Vermehrung mit 448,387 Köpfen zugezählt. Es ergab sich danach eine Ge- sammtbevölkerung von 33,047,560 Menschen. Nach dem normalen Betrage von 6,072 Sgr. pro Kopf sollte die Steuereinnahme des Jahres 1854/55 sich' demge­mäß auf 6,693,452 Thlr. 24 Sgr. belaufen ; sie stellte sich aber in Wirklichkeit auf 7,883,492 Thlr. und nach Abzug der 647,522 Thlr. betragenden Rückvergütung für auSgeführten Zucker, auf 7,235,970 Thlr., d. h. auf 542,517 Thlr. mehr als die Solleinnahme. Von der erster» Summe wurden 3 Mill. 833,954 Thlr. durch die