Intelligenz-Blatt
der freie» Stadt Frankfurt , verbunden mit dem Amtsblatt, Organ der hiesigen Staatsbehörden , und den Frankfurter Nachrichten als Extrabeilage
(Expedition: am Geistpförtchen, SchlachthauSgaffe 21).
.M 126. Freitag den 29. Mai 1857
AbonnemcntSpreis für'S halbe Jahr 2 fl. 30 fr. Tägliche Ausgabe außer Montags Einrückungsgebühren: 6 fr. für die ganze, 3 fr. für die gespaltene Zeile.
Betau n t m « ch u n g e «.
Bekanntmachung.
Nach nunmehr erfolgter Ausfertigung sämmtlicher Steuer-Quittungen sind die Einkommensteuer-Beiträge für das Jahr 1856
im Laufe des Monats Mai a. c.
bei diesseitiger Amtskasse einzuzahlen, und zwar an den Amtstagen:
Montags, Mittwochs, Freitags, Samstags,
Vormittags zwischen 9 und 11 Uhr.
Diejenigen, welche die Steuer-Quittung versiegelt zu erhalten wünschen, haben dieß bei der Zahlung bemerken zu lassen.
Nach Ablauf der vorbezeichneten Frist werden an der Amtskasse keine Steuer-Zahlungen mehr angenommen, die unbezahlt gebliebenen Steuer-Beiträge vielmehr durch die Steuererheber bei den Steuerpflichtigen einkasstrt. Frankfurt a. M., den 1. Mai 1857. -
Einkommensteuer CommissM
Pro nola. Die Steuerpflichtigen können wesentlich rascher befördert werden, wenn dieselben die (in der oberen Ecke befindliche) NumMèr ihrer vorjährigen Steuer-Quittung bei der Einzahlung angeben. ' âuvln« ux ßvjchâ
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