(Expedition: am Geistpfèrtchen, SchlachthauSgasse 21).
serbunben mit dem Amtzdlat!. Organ der hiesigen Staatsbehörden, und den /rauksortrr Nachricht«! als Extrabeilage
â HO. Samstag den 9. Mai 1857.
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Ueberblicke der Ereignisse im Gebiete -er politischen nn- materiellen Interessen.
Frankfurt, hen 9 Mai. Die von der preußischen Regierung beabsichtigte und von dem Landtage bereits genehmigte Ausschließung fremder Banknoten hat von verschiedenen Seiten Widerspruch und Mißbilligung erfahren. Dabei hat man nicht seit. n außer Acht gelassen, daß dies S Verbot erst mit dem 1. Januar 1858 inS Leben treten wird und daß die preußische Regierung sich zugleich bereit erklärt bat, mit den übrigen Regierungen des Zollvereins in Verhandlung über gemeinsame Grundsätze in Bezug aus die Emission von Papiergeld zu treten. Die deSfallS von der preußischen Regierung KK die Staaten des Zollvereins gerichtete Einladung ist von einer Denkschrift begleitet, welche die Motive und den Standpunkt der preußischen Regierung darlegt. Wir entnehmen derselben die folgenden Stellen , welche zu einer unbefangenen Beurtheilung des Sachverhaltes das erforderliche Material darbieten:
«Die preußische Regierung hât die Genehmigung zur Ausgabe solcher Werthzeichen pur mit großer Zurückhaltung ertheilt. Sie hat dieselbe Nicht nur allen polnischen Cor- poratipnen — StadtgemeindèN, Kreiö- und Provinziak-Verbänden — sondern auch allen gewerblichen und Kredit-Instituten — Eisenbahn - Gesellschaften, Leihanstalten, Pfand- briefs-Jnstituten — mit alleiniger Ausnahme der eigentlichen Zettelbanken, versagt, und sie hat sich auch für die Zulassung von Zettelbanken enge Grenzen gezogen. Nur an Plätzen, wo ein umfangreicher Geld-, Wechsel- und Waarenverkchr dir Errichtung solcher Institut« als ein wirkliches Bedürfniß erstelltest’ lieft, und auch da nur mit einem mäßiges Stammkapital und mit einer im Maximum auf den Betrag dieses Stammkapitals beschränkten Roten-Emission, sind Zettelbanken zugelassen worden. ES sind demgemäß nur zehn, zum Theil noch in der Bildung begriffene Privatbanken mit einem Stammkapital von 11 Millionen, beziehungsweise einer Roten - Emission von nur 9 M-llivnen Thalern conressionirt, und es sind zahlreiche Anträge auf Genehmigung neuer Banken oder auf Vermehrung der Notenausgabe der bestehenden Banken abgelehnt worden. Der preußischen Bank endlich ist, ungeachtet deS UmfangS ihres Stammkapitals und ihrer Betriebsfonds und ungeachtet der entscheidenden Einwirkung, welche dem Staate durch Ernennung sämmtlicher Beamten und durch die vorbehaltene Genehmigung der wichtigeren