Intelligenz-Blatt der freie« Stadt Kuki«ü, ^^ verbunden mit dem Amtsblatt, Organ der hiesigen Staats- â^^DW beworben, und den Frankfutter Aachrichte« als Extrabeilage |
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(Expedition: am Geistpförtchen, Schlachthausgaffe 21),
-M 76 Dienstag den 31 März 1857.
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V^M^ Inserats aller Art in diesen in hiesiger Stadt und Um- l an gegend in 4000 Exemplaren verbreiteten und in jeder Familie hier gelesenen Blättern können auf den besten Erfolg rechnen, woraufbesonders auch die geehrten Besucher der hiesigen Messe aufmerksam gemacht werden.
Ueber bliese ber Ereignisse im Gebiete der politischen und materiellen Interessen.
Frankfurt, 31. März. (Zur Situation.) Während die Neuenburger Angelegenheit einer günstigen Lösung entgcgengcht, scheint die schleswig-holsteinische einen zögernden Verlauf zu nehmen. Wir wollen im Folgenden den gegenwärtigen Stand beider Fragen den Lesern für, darlegen. In der am 24. März gehaltenen dritten Sitzung der Pariser Conferenz hat Graf Hatzfeldt die preußischen Bedingungen für die Aufgabe der Souveränität Neuenburgs auseinandergesetzt. Wenn diese Bedingungen auch nicht eine einfache Zustimmung zu den Vorschlägen der andern Großmächte enthalten, sind sie doch in einem so gemäßigten Geiste verfaßt, daß ein allseitig befriedigendes Ergebniß der Verhandlungen in näher Aussicht steht. Preußen bietet die Verzichtleistung auf Neuenburg unter Bedingungen an, rpelche eben nur die Freiwilligkeit seines Zugeständnisses sonstatiren und gewissen bisher unter den Schutz der Krone Preußen gestellten Instituten auch in der neuen Ordnung der Diyge eine nachhaltige Bürgschaft sichern sollen. Zu der letzteren Gattung gehören die wohlthätigen Stiftungen, welche den uralten conservativen Geschlechtern und Korporationen ihr Bestehen verdanken. In ersterer Beziehung ist die Beibehaltung deS Titels „Fürst von Neuenburg" für den preußischen Herrscher nicht ohne Bedeutung, weil gerade die Fortdauer dieses Präd.catS als Zeugniß dafür gelten darf, daß die Krone Preußen ein ihr rechtmäßig . zustehendeS Besitzthum freiwillig aufgegeben hat. In der Domânen-Angelegenheit ist ein Auseinandergehen der Meinungen nach mehreren Richtungen leichter denkbar, weil es sich hier nicht um ein Prinzip, sondern um ein Mehr oder Minder handelt. Preußen ist berechtigt, gewisse Entschädigungen in Anspruch zu nehmen, aber es verlangt keine materielle Gegenleistung für das Aufgeben eines Rechtes In der vierten Sitzung am