Intelligenz-Blatt der freie« Stadt Frankfurt, verbunden mit dem Amtsblatt, Organ der hiesigen Staatsbehörden, und den Frankfurter Nachrichten als Extrabeilage
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(Expedition: am Geistpförtchen, Schlachthausgaffe 21).
M 66. Donnerstag den 19. März 1857.
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Ueberblieke -er Creignifse im Gebiete der politischen und materiellen Interessen.
Frankfurt, den 19. März. Unter den Verhandlungen deS preußischen Landtags nimmt die bevorstehende neue Regulirung des Staatshaushalts mit Recht die allgemeine Aufmerksamkeit in Anspruch, da die Entscheidung dieser Frage bei der Veränderung deS Geldwerthes alltnälig in allen Staaten zur Entscheidung kommen muß. Die Commission deS Landtags hat bekanntlich gegen neue Steuern sich erklärt und verschiedene Vorschläge gemacht, den Mehrbedarf durch Ersparnisse zu decken. Die positiven Vorschläge der nur in der Negation einigen Kammerfractionen, welche in der Commission vertreten sind, gehen aber so weit auseinander, daß eS voreilig wäre, auf eine vollständige Verwerfung aller Vorlagen der Regierung zu schließen. Da die Verhandlungen im Laufe dieser Woche stattfinden, so wollen wir auf eine soeben erschienene Schrift: „Preußens Beamtenthum und seine Finanzen" Hinweisen, welche dieser Frage eine nähere Betrachtung widmet. Es wird dort angegeben, daß die Uebereinstimmung aller politischen Parteien nur eine scheinbare ist und daß die Mehrzahl der „Sachverständigen" sich auf allgemeine Klagen über Vielschreibern beschränken, nicht aber angeben, wie dem Uebel abzuhelfen ist, ohne andern Mißständen Thür und Thor zu öffnen. Die Linke wird vor Allem auf Ersparnisse in der Militärverwaltung Hinweisen; die Rechte wird grundsätzlich den Militäretat nicht verkürzen, das von der Militärverwaltung behauptete Bedürfniß vielmehr anerkennen. Auch in der Civilverwaltung werden die Parteien mit Ausnahme weniger Puncte weit auseinander gehen. Weiterhin wird auseinandergesetzt, wie die kostspielige Neugestaltung der Rechtspflege von der Regierung in Uebereinstimmung mit der LandeSvertretung vorgenommen worden ist; wie weitere Aenderungen der Organisation, z. B. in Bezug auf das Hypothekenwesen, ConcurSverfahren, Prozeßrecht, einmal den Volkssitten Gewalt anthun, und sodann leicht mehr an außergerichtlichen Kosten veranlassen würden, als die Ersparung an der directen Ausgabe beträgt. Auf die Verwaltung übergehend, rechtfertigt der Verfasser die Collegialverfaffung gegen den PräfecturdeSpotismuS. Er weist darauf hin, daß selbst in einer Zeit, wo man vor Allem die zur Entfaltung aller VolkSkräste beschlossenen Maßregeln rasch und energisch durchführen wollte, Stein und Hardenberg die Collegialverfaffung nicht beseitigten, und