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Intelligenz-Blatt

ber freien Stadt Frankfurt,

verbunden mit dem Amtsblatt, Organ der hiesigen Staats­behörden, und den Frankfurter Nachrichten als Extrabeilage

(Expedition: am Geistpförtchen, Schlachthausgaffe 21).

Ji 64. Dienstag den 17. März 1857,

Abonnementspreis für's halbe Jahr 2 fl. 30 fr. Tägliche Ausgabe außer Montags.

Einrückungsgebühren: 6 fr. für die ganze, 3 fr. für die gespaltene Zeile.

Ueberblicke der Greigniffe im Gebiete der politischen und materiellen Interessen.

Frankfurt, den 17. März. Nach Monate langem Warten ist endlich eine däni­sche Antwort auf die Noten der beiden deutschen Großmächte eingetroffen, welche die früheren dänischen Ausführungen lediglich bestätigt, so daß die lange Verzögerung nur als ein Mangel an Rücksicht erscheinen kann. Wir glauben nicht, daß die Nachricht von einem abermaligen Notenwechsel sich bestätigen wird, sondern vertrauen umsomebr auf eine Behandlung dieser Angelegenheit durch die Bundesversammlung, als in eigen­thümlicher Weise diè Nachsicht, mit welcher der Bund auS Rücksicht auf die schwierige innere Lage der dänischen Regierung die mangelhafte Erfüllung der Bundespflichten Holsteins betrachtet hat, jetzt als ein Recht von dänischer Seite in Anspruch genommen wird. Es scheint auch, daß die dänische Regierung selbst Kenntniß hat von der Schwäche ihrer Sache dem Bunde gegenüber und daß sie deswegen bemüht .ist, diese Angelegenheit diesem Forum zu entziehen. Hinsichtlich der Mittel indeß, durch welche das dänische Cabinet seinen Zweck bei den deutschen Großmächten erreichen will, ist eS von großem Interesse, aus der nach Berlin gerichteten Note einige Punkte genauer in'S Auge zu fassen, um zu der klaren Anschauung zu kommen, daß Dänemark durch schein­bare Verheißungen die deutschen Mächte nur zu weiteren Verhandlungen verleiten und auf diese Weise den drohenden BundeSbeschluß so lange hinausfchiebcn will, bis eS sich vielleicht auf dem Wege diplomatischer Agitation irgend eine auswärtige Stütze seines rechtswidrigen Beginnens verschafft zu haben glaubt. Wir heben aus der an das preu­ßische Cabinet gerichteten Note Folgendes heraus: „In Bezug auf Holstein und Lauen­burg gilt auch die allgemeine Bemerkung, daß die Wünsche und Anträge, welche mit Rücksicht auf die besondern Angelegenheiten eines jeden Landestheiles die Vertretung desselben an Se. Majestät den König möchte stellen wollen, stets auf verfassungsmäßi­gem Wege werden vorgebracht werden können; wie denn auch die Regierung sehr wohl, was namentlich die holsteinische Provinzialversaffung betrifft, bei der Revision dersel­ben, welche die Regierung bei dazu sich darbietender günstiger Gelegenheit wiederum in Anregung bringen wird, mit den Provinzialständen über eine ausdrückliche und positive Feststellung der besondern Angelegenheiten des Her- rogthums in Verhandlung wird treten können." Diese Verhandlung werde sich nicht