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der freien Stadt Kankfnü, ^^ verbunden mit dem Amtsblatt, Organ der hiesigen Staats- â^^WW behörden, und den Frankfurter Nachrichten als Extrabeilage I
(Expedition: am Geistpförtchen, Schlachthausgaffe 21).
Jg 24 Donnerstag den 29. Januar 1857.
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Ueberblicke -er Ereignisse im Gebiete -er politischen un- materiellen Interessen.
Frankfurt, den 29. Januar. Die zahlreichen Congresse der Gegenwart geben ein Zeugniß von dem Bestreben, in politischer wie volkswirthschaftlicher Beziehung, Frieden und Fortschritte auf dem Wege der Verständigung herbeizuführen. Die Zeitungen der letzten Tage haben das Protokoll vom 6. Januar der am 31. December zu Paris zusammengetretenen Nachconferenz veröffentlicht. Sein Inhalt war im Wesentlichen bekannt: Abtretung Bolgrads gegen eine Gebietsentschädigung, Anfall der Schlangen- Jnsel und des Donau -Delta's an die Türkei. Noch in diesem Monat soll mit der speciellen Grenzberichtigung begonnen und dann ein Schlußinstrument als Anhang zum Pariser Frieden unterzeichnet werden. In engem Zusammenhänge damit soll im März die Räumung der Donaufürstenthümer durch die österreichischen Truppen vor sich gehen, so daß zu Ende des Monats die Berathungen über die neue Organisation dieser Provinzen beginnen können. In dieser Hinsicht gehen die Ansichten der Mächte noch immer sehr auseinander; Frankreich und Rußland sind der Vereinigung der Rumänen zu Einem Staate günstig, während Oesterreich und Großbritannien mehr auf der Seite der Pforte stehen, welche möglichst wenig an dem alten Zustand geändert wissen will. Ueber den Cvngreß wegen Neuenburg scheint noch nichts entschieden zu sein; nicht nur der Ort, sondern sogar das Zustandekommen des Congresses überhaupt wird in Frage gestellt, und vielleicht läge eS vorzugsweise im Interesse der Schweiz, auf eine private Verständigung mit der preußischen Krone hinzuwirken. Hinsichtlich der volkswirthschaftlichen Kongresse haben wir zunächst das am 24. Januar vollzogene Instrument der Münzeinigung zu erwähnen. Nachdem Hessen-Darmstadt seinen Widerspruch wegen der Einlösungsstellen des Papiergeldes fallen gelassen hat, erfolgte eine gemeinsame Anerkennung der wichtigsten Principien des Münzwesens, eine gemeinsame Grundlage der Münzverfassungen und eine wesentliche Annäherung der auf derselben beruhenden verschiedenen Systeme; eine Verständigung über die Ausprägung der zur Erleichterung des gegenseitigen Verkehrs vorzüglich berufenen Vereins-Silbermünzen und die gemeinsame Gold - und HandelSmünze. Der Münzvertrag soll am 1. Mai in Kraft treten und bis 1878 dauern. Die am 5. Januar in München zu-