Intelligenz-Blatt der freien Stadt Frankfurt, verbunden mit dem Amtsblatt, Organ der hiesigen Staats- behörden, und den Frankfurter Nachrichten als Ertrabeilage
(Expedition: am Geistpförtchen, Schlachthausgasse 21).
M 14. Samstag dm 17. Januar 1857.
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Ueberblieke der Greignisse Lm Gebiete der politischen und materiellen Interessen.
Frankfurt, den 17. Januar. Die Bundesversammlung hat in der gestrigen Sitzung die bedingungslose Freilassung der gefangenen Royalisten beschlossen. Damit ist die von Preußen gestellte Vorbedingung für weitere Verhandlungen über die dem- nächstige staatsrechtliche Stellung Neuenburgs angenommen. Die Schweiz hat eS trotz des Lärmens ihrer Kriegsrüstungen und ungeachtet der ihr von einer nachbarlichen Seite gewordenen diplomatischen Unterstützung doch im letzten Augenblick rathsam gefunden, die Vorfrage auf unblutigem Wege zu lösen. WaS nun die definitive Ordnung der künftigen Zustande Neuenburgs betrifft, so läßt sich annehmen, daß sich Preußen und die Schweiz über dieselbe unter Mitwirkung der Mächte deS Londoner Protokolls einigen wird. Aus diesem Grunde ist es interessant, einen Blick auf die Haltung der verschiedenen Großmächte in dieser Angelegenheit zu werfen. ES liegen darüber folgende Acten- stücke vor. Der Inhalt der französischen Note vom 5. Januar ist dieser: „Die Regierung deS Kaisers wünscht sich anfrichtig Glück zu den versöhnlichen Gesinnungen, welche den Bundesrath beseelen; sie erwarte davon einen glücklichen AuSgang der schwebenden Schwierigkeiten und sie stehe nicht an, auf'S Neue die Erklärung abzugeben, daß die Regierung des Kaisers die Verbindlichkeit übernehme, ihr Möglichstes zu thun (prend l’engagement, de faire tous ses efforts), um nach der Freilassung der Neuenburger Gefangenen eine den Wünschen der Schweiz entsprechende Ausgleichung herbeizuführen, welche ihr die gänzliche Unabhängigkeit Neuenburgs durch die Verzichtleistung deS Königs von Preußen auf die Rechte, welche die Traktate ihm auf dieses Fürstenthum zuerkannt, zusichern würde. Die Regierung des Kaisers würdige auch die Gründe, welche den Bundesrath in die Nothwendigkeit versetzen, momentan die Angeklagten aus der Eidgenossenschaft zu entfernen, und sie zweifle nicht, daß die allseitige Bemühung zur Beschleunigung der Unterhandlungen die Dauer dieser Maßregel abkürzen werde. Die Rcg eruug sei ferner überzeugt, daß Preußen, welches durch die Verschiebung seiner Waffenergreifuna ein Pfand versöhnlicher Gesinnung gegeben, zu kernen Demonstrationen greifen werde, welche irgend einen Druck auf die Berathungen der Bundesversammlung auSüben könnten , und die französische Regierung habe über dies die Ver-