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Intelligenz-Blatt der freien Stadt /ranksnrt, /SSl verbunden mit dem Amtsblatt, Organ der hiesigen Staats-

behörden, und den Frankfurter Nachrichten als Extrabeilage F^^^^^

(Expedition: am Geistpförtchen, Schlachthausgasse 21).

â 10 Dienstag den 13. Januar 1857.

Abonnementspreis für's halbe Jahr 2 fi. 30 kr. Tägliche Ausgabe außer Montags. EinrückungSgebühren: 6 kr. für die ganze, 3 kr. für die gespaltene Zeile.

Ueberblièke dee Greigmjse im Gebiete der politischen und materiellen Interessen.

Frankfurt, den 13. Januar. Die telegraphische Depesche aus Bern vom 8. d. M. bringt Angaben über die Grundlagen einer Vereinbarung, welche zwischen dem Kaiser von Frankreich und dem Bundesrathe der Schweiz in der Neuenburger-Ange­legenheit stattgefunden haben soll. Es bedarf nach dem, was wir bereits über die prin­zipielle Stellung Preußens in dieser Frage gesagt haben, keiner ausführlichen Darlegung, daß vor der bedingungslosen Freilassung der widerrechtlich gefangen gehaltenen Roya­listen von der Annahme von Vermittelungsvorschlägen nicht die Rede sein kann. Man würde sich in der Schweiz sehr täuschen, wollte man die Freilassung von der vorgängi­gen Annahme irgend welcher VermittelungSantrâge in Berlin abhängig machen. Dies wäre das volle Geaentheil der von Preußen mit Entschiedenheit festgehaltenen Forderung. Welches auch die Vereinbarungen zwischen Frankreich und der Schweiz wären, sie wür­den in dieser Aufforderung Preußens nichts ändern. Weil nun aber auch die französi­schen Staatsmänner diese prinzipielle Stellung Preußens kennen und in ihrer Bedeutung würdigen, so werden sie sich schwerlich der Uebernahme von Vermittelungen unterziehen, deren Verwerfung sie im Voraus gewiß sind. Schon aus diesem in der Natur der Sache liegenden Grunde würde man die Nachricht von französischen und englischen Vcrmiitelungsvorschlägen in Zweifel zu ziehen berechtigt sein. Diele sind aber auch nach dem von der Preußischen Correspondenz in der „Zeit" gegebenen Mittheilung faktisch gar nicht zur Kenntniß des Berliner CabinetS gelangt, so daß alle hierüber durch die Presse verbreiteten Angaben irrthümlich sind. England und Frankreich vermitteln nicht, und Preußen steht noch heute auf dem Standpunkt der Depesche vom 28. December. Wenn nun in der Berner Depesche gesagt wird, daß die Gefangenen nach ihrer Freilassung, die Schweiz bis zum Abschlusse eines definitiven Arrangements (in Folge der Verein­barung mit Frankreich) zu verlassen hätten, so ist eine selbstverständliche Sache als Eonsequenz der sogenannten Vermittelung ausgesprochen. Bei der den demagogischen Einflüssen so leickt zugänglichen Bevölkerung in Neuenburg, wurde schon dre Lebensklug­heit den freigelassenen Gefangenen die Entfernung aus dem Fürstenthum, wo dieFrem­den das Regiment führen, rathen. Die Bedeutung der hochtönenden Phrase in der De-