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rrschrint täglich, n. Ausnahm? der Ionn- und Feier- rge Biccteljährl Stjugspreis haeBr ngertohn tnd Bcft, llgcld in Jutta und auS- »ärtstMSOPs

Dienstag den l4. Dezember 1897

24. Jahrgang

FuldaerMZeitung

Inserate: Die ein spalt. Garmond zeile oder derer Raum 15 Psi, Re- llamen die Petit­zeile 25 Pf.; bei Wiederholungen wird entsprechend Rabatt gewährt

Verantivortltch: flif die Redaktion Jot Seiet, für Inserate I. Parzelle» in Fulda.

mit Zlnterhattungs -Meilage „Sterne und Mkummi'

Druck und Verla, de» Fuldaer Rctiendruckerel Peter»,aSc N». S (txmaonk).

Hk Das Hofmarjchall-Amt des Deutschen Kaisers.

(Schluß.)

Nehmen wir nun einige Beispiele der Thätig- keit des Hofmarschallamtes. Es richtet Jemand ein Bittgesuch an den Kaiser. Ein solches ist nicht mit einem sogenannten Gnadengesuch zu verwechseln, in welchem der Absender für sich oder eine andere Person um Begnadigung nach­sucht. Die Begnadigung oder der Erlaß einer Strafe ist eine staatsrechtliche Handlung, und des­halb befaßt sich mit diesen Angelegenheiten das Civilkabinet, nicht das Hofmarschallamt. Die Bittgesuche dagegen betreffen Beförderungen, Unterstützungen, Anstelluugen und dergleichen. Wenn es sich um Beförderungen und Anstellungen im Staatsdienst handelt, ist wiederum das Civil­kabinet zuständig; handelt es sich aber um Unter­stützungen oder Anstellungen im Privatdienste des Kaisers, also um Angelegenheiten, bei welchen der Kaiser nicht als Regent, sondern als Privat­mann in Anspruch genommen wird, so hat das Hofmarschallamt die Sache zu bearbeiten.

Die Zahl der Unterstützungsgesuche, die im Laufe eines Jahres beim Hofmarschallamt eingehen, ist sehr groß. Zwei Jrrthümer scheinen verbreitet zu sein; erstens daß die Kasse des Kaisers uner­schöpflich sei, und zweitens, daß der Kaiser die Bittgesuche alle selbst öffne nnd lese. Davon kann keine Rede sein. Zur Zeit Friedrichs des Großen war es allerdings noch möglich, daß der Monarch jedes einzelne Bittgesuch las^ denn Preußen zählte damals sechs Millionen Einwohner, und das Publikum war nicht so schreibselig wie jetzt; heute aber giebt es im Reiche gegen fünfzig Millionen Deutsche, und in manchen Kreisen herrscht eine förmliche Manie, Bettelbriese zu schreiben. Jeder Einsichtsvolle müßte sich sagen, daß Bittgesuche nur berücksichtigt werden können, wenn der Bittsteller besonders würdig, oder wenn eine ganz außergewöhnliche Nothlage vorhanden ist. Viele Tausende aber glauben, lediglich aus dem Grund zu einem Unterstützungsgesuch berechtigt zu sein, weil sie gerade kein Geld haben. Wollte der Kaiser ohne Weiteres alle derartigen Gesuche erfüllen, so würden jährlich viele Millionen nur zu Unterstützungszwecken ausgegeben werden müssen. Das Hofmarschallamt hat daher die Ausgabe, alle Bittgesuche zu prüfen. Es zieht von den Armenkommissionen und Behörden des Ortes, in dem der Bittsteller wohnt, Erkundigungen ein, und erst wenn es sich ergiebt, daß eine besondere Nothlage oder Würdigung des Bittstellers vor­liegt, wird die Angelegenheit zum Vortrag ge­bracht und die Entscheidung des Kaisers ein­geholt.

Große Arbeit verursachen dem Amt auch die Geschenke, die ohne jede Veranlassung für den Kaiser eingehen. Mit diesen ist gewöhnlich die sehr egoistische Nebenabsicht verbunden, dadurch entweder den Hoflieferantentitel oder ein reiches Gegengeschenk zu erlangen. Oft liegt dem Geber auch nur daran, ein Dankschreiben des Kaisers zu erhalten, das er dann zu Reklamezwecken aus­zunützen gedenkt. Manche naive Gemüther scheinen auch zu glauben, daß, wenn man dem Kaiser einen Kanarienvogel schenkt, man dafür ohne Weiteres einen Orden erhält.

Um diesem Unfug zu steuern, hat Kaiser Wilhelm II. das Hofmarschallamt ein- für alle­mal angewiesen, alle eingehenden Geschenke ohne Weiteres zurückzusenden. Diese Verfügung ist aber im Publikum noch wenig bekannt, denn immer noch laufen täglich solche Sendungen ein.

Außerordentlich viel Angebote erhält das Amt auch von Leuten, die dem Kaiser etwas verkaufen wollen. Manchmal handelt es sich um hervorragende Kunstwerke, sehr oft aber auch um Nichtigkeiten. Diese Angebote prüft das Hosmarschallamt erst sehr sorgfältig, eoentuel mit Hinzuziehung von Sachverständigen, und weist sie ohne Weiteres ab, wenn dieselben nicht zur Vorlegung beim Kaiser geeignet sind. Ist das Angebot aber ernsthast zu nehmen, dann erfolgt zuerst die Aufstellung des anzukauf-nden Gegen­standes oder seine Vorführung, und dann die Entscheidung des Kaisers.

Auch die Audienzen beschäftigen das Hosmar­schallamt. Es wird jeder einsichtige Mensch zu­gestehen, daß eine so vielbeschäftigte Persönlich­keit, wie der deutsche Kaiser, der von sechs Uhr Morgens, auch im Winter, bis zehn und el Uhr thätig ist, nicht alle diejenigen empfangen kann, die ihm ein Anliegen persönlich vorzutragen haben. Wollte der Kaiser diesen allen eine Audienz gewähren, so müßte der Tag nicht vierund­zwanzig, sondern hundert Stunden haben, und

selbst dann würde es wahrscheinlich nicht möglich ein, den Andrang aller Bittsteller zu bewältigen.

Noch immer aber gibt es Menschen genug, welche über das Ausdienzwesen beim deutschen Kaiser die seltsamsten, aus früheren Zeiten lammenden Ansichten haben, und diesen zur Be­ehrung und zum Nutzen sollen die folgenden Zeilen dienen.

Es ist für eine einzelne Persönlichkeit, die nicht zu einem Besuch beim deutschen Kaiser aus­gefordert worden ist, oder mit ganz besonderen Empfehlungen kommt, fast unmöglich, eine Audienz zu erlangen, und deshalb kann man oft von auf­richtigem Mitleid ergriffen werden, wenn man in Berlin Leute Herumlaufen sieht, die oft von weit her in der festen Absicht gekommen sind, ihre Angelegenheit dem Kaiser persönlich vorzu­tragen und doch nach einem Aufenthalt von einer oder mehreren Wochen endlich unverrichteter Sache und oft ganz verzweifelt wieder abziehen müssen, da das Hosmarschallamt ihre Gesuche nicht berück- sicktigen kann. Diese Leute hätten viel besser gethan und vor allem weniger Zeit verloren, wenn sie ihr Gesuch an den Kaiser schriftlich eingesandt hätten. Solche Immediatgesuche werden nämlich unter Kaiser Wilhelm II. mit einer außerordent­lichen Geschwindigkeit erledigt. In keinem Falle dürfen Reste von einem Tage zum andern bleiben, und die Beamten des Civilkabinets mußten ver­dreifacht werden, um diese schnelle Erledigung aller Eingänge zu ermöglichen.

Auch einem persönlichen Bittsteller gegenüber wäre der Kaiser ja nicht in der Lage, sofort eine Entscheidung auf sein Gesuch zu geben; er müßte den Leuten immer sagen: „Ich werde sehen, was zu machen ist; ich werde mich erkundigen, ob Ihre Darstellung der Sache richtig ist, und Ihnen dann Bescheid zukommen lassen!" Und um eine solche Auskunft zu erhalten, braucht der Bittsteller wahrlich nicht meilenweit zu reisen, eine Audienz nachzusuchen und sich Mühe und Kosten zu machen.

Nach der jetzigen Gepflogenheit des Kaisers werden Audienzgesuche von einzelnen Persönlich­keiten, die von außerhalb kommen und nicht in irgend welcher dienstlichen Beziehung Berichte oder Vorträge zu halten haben, nur nach Meldung beim Hofmarschall gewährt. Es muß dem Hof­marschall ausführlich mitgetheilt werden, um was es sich handelt, was der Audienzsucher dem Kaiser sagen will, was er erwartet oder erbittet; es werden dann erst bei den zuständigen Behörden eingehende Erkundigungen eingezogen und gewöhn­lich die Gesuche abgewiesen, sei es denn, daß es sich um außerordentlich wichtige und dringliche Fälle handelte. Aber auch dann muß der Bitt­steller ganz besonders gute Empfehlungen der Behörden seiner Heimath mitbringen, damit ihm eine Audienz bewilligt werde, und sicherlich hätte er seinen Zweck auf schriftlichem Wege leichter und schneller erreicht.

Aehnlich verhält es sich mit Deputationen. Man kann es in Berlin, besonders während der Winters­zeit, fast wöchentlich erleben, daß man in der Nähe des Schlosses eine Gruppe von Männern trifft, die sehnsüchtig nach den Fenstern hinauf - fieht, um eine Audienz beim Kaiser zu erlangen, während dazu gar keine Möglichkeit vorhanden ist. Da ist irgend eine kleine Gemeinde im Osten der preußischen Monarchie, die einen langwierigen Prozeß mit dem Forstfiskus geführt hat und schließlich unterlegen ist. Die Gemeinde soll jetzt mehrere tausend Mark Gerichtskosten zahlen und irgend ein kluger Kopf kommt auf den Gedanken, eine Deputation nach Berlin an den Kaiser zu schicken, damit dieser die Kosten im Gnadenwege erlasse. Wenn die Deputation nach Berlin kommt, erfährt sie, daß die Reise vorlänffg ganz ver­geblich gewesen ist. Sie wird ebenso wenig ohne vorherige Anmeldung vorgelassen, wie einzelne Personen. Die Gemeindedeputirten werden an das Hosmarschallamt gewiesen, müssen hier erklären, was sie wollen, und dann wird ihnen gewöhnlich gerathen, wieder nach Hause zu fahren und das Resultat ihrer Eingabe abzuwarten. Wollen sie dieses nicht, so müssen sie zehn bis zwölf Tage im Gasthause auf Entscheidung warten, bis die nothwendigen Auskünfte in ihrer Heimath ein­gezogen sind, und dann wird ihnen in den aller­meisten Fällen, wenn es sich, wie gesagt, nicht um außerordentlich dringende Sachen handelt, der Bescheid zu theil, daß ihnen keine Audienz be­willigt werden könne. Die Deputation zieht dann, nachdem sie so viel Kosten und Zeitversäumnisse gehabt, erfolglos wieder ab, um sehr oft, wenn sie nach Hause kommt, die Sache schriftlich schon erledigt zu finden.

Es müssen sich also auch Deputattonen, die selbst in den wichtigsten Sachen eine Audienz er­bitten, vorher beim Hosmarschallamt anmelden und zwar in sehr dringenden Fällen telegraphisch; es werden dann telegraphische Auskünfte emgezogen und nötigenfalls auch telegraphische Antworten vom Hosmarschallamt ertheilt. So ist zum Bei­spiel die Audienz der Bergleute im Jahre 1889,

Die als Vertreter der Streikenden in Rheinland- Westfalen an den Kaiser gingen, auf telegraphischem Wege in wenigen Tagen vermittelt worden.

Erhalten nun einzelne Privatpersonen oder Deputationen eine Audienz bewilligt, so haben sich die betreffenden Persönlichkeiten an dem ihnen bestimmten Tage und zu der bestimmten Stunde, mit einer Legitimation des Hofmarschallamts ver­sehen, im Schlosse oder im Neuen Palais bei Potsdam einzufinden und sich beim dienstthuenden Adjutanten zu melden. Der dienstthuende Adjutant prüft ihre Legitimationen, vergleicht die Namen mit der Liste, die ihm das Hosmarschallamt zu­gestellt hat, und weist den betreffenden Persön­lichkeiten im Wartezimmer die Plätze an. Die Wartenden sind jetzt im gewissen Sinne „Gäste" des Kaisers und werden demgemäß von dem Flügeladjutanten (gewöhnlich einem Stabsoffizier) und den Dienern, die sich im Wartezimmer be­finden, behandelt. Es wird den Wartenden auch von dem Adjutanten, so weit er nicht anderweit in Anspruch genommen ist, gern jede Auskunft gegeben: wie man sich während der Audienz zu verhalten hat, wenn man angeredet wird, wann man sich zu entfernen hat, wie man zu antworten und sich zu verbeugen hat u. s. w. (Aus dem als Weihnachtsgeschenk sehr zu empfehlenden Buche: „Das Leben im Deutschen Kaiserhause", mit über 70 Illustrationen und farbigen Kunst­beilagen. Preis 1 Mark, elegant gebunden 1.60 Mk. Verlag von Wilhelm Köhler in Minden in Westfalen.)

Vermischtes^

* Krefeld, 12. Dez. Das beklagenswerte Opfer einer unglückseligen Verwechselung wurde heute ein hiesiger Fabrikant W. Derselbe befand sich gegen */,l Uhr Mittags in einem renommirten Restaurant, wo er sich ein Gläschen Liqueur bestellte. Es wurde

ihm aber in Folge Verwechselung der Flasche ätzende Lauge gereicht, die zum Reimgen der Bierrohre be­stimmt war. Der Genuß hatte schreckliche Folgen. Der Schlund wurde dem Aermsten total verbrannt und schwoll derart an, daß nach etwa einer Stunde der Erstickungstod eintrat. — Die hiesige Stadtver­ordnetenversammlung beschäftigte sich vorgestern mit der ministeriellen Verfügung, nach welcher die städtische Be­hörde darüber Entscheidung zu treffen hatte, ob Krefeld oder Hrefeld zu schreiben sei. Die um ein Gutachten ersuchten Gelehrten entschieden für „fi" und die Stabt« verordneten-Versammlung schloß sich mit dem Gutachten einstimmig an Man wird also in Zukunft „Krefeld" schreiben, während bisher am Platze allgemein „Crefeld" geschrieben wurde. Ob auch die Postbehörde die Neue­rung in der Schreibweise einführen wird, ist fraglich. Bekanntlich schreibt die Post ja auch noch immer Cöln, während sonst jeder verständige Mensch Köln (mit „K") schreibt, wie es ja auch die Aussprache verlangt.

** Zerstreut. Professor: „Freue mich herzlich. Sie zu sehen! Es sind viele Jahre her, seit wir zusammen gewesen sind, mein Fräulein!" Dame: „Ich bin nicht mehr Fräulein, Herr Professor; ich habe mich ver- heirathet." Professor: „So, also verheirathet? Ei, ei, wer hätte das je gedacht."

* Wichtige Irage. Herr: „So, hier haben Sie eine Kleinigkeit, trinken Sie ein Glas Bier auf meine Gesundheit!" — Bettler: „Helles oder Dunkles?"

Henneberg-Seide meinen Fabriken bezogen, — schwarz, weiß und farbig, von 75 Psg. bis Mk. 18.65 p. Meter — in den wobeinften Geweben, Farben und Dessins. An Private Porto« und steuerfrei inö HauS. Muster umgehend. [3366

G. Henneberg’s Seiden-Fabriken (k. u. k. Hofl.) Zürich.

Wahl macht Qual! Wenn ich nur wüßte, was ich heuer für ein Weihnachlsgeschenk wählen soll: „Eine Schachtel mit 12 Stück M. Kappus Konkurrenzseife mit der Waage" erhält man für wenig Geld ein herrliches Geschenk, welches des größten Beifalles sicher ist, denn diese Seife, in Qualität und Parfüm gleich vortrefflich, ist halt­bar und trägt ungemein viel zur frischen weißen Hautfarbe bet. Nur hüte man sich vor Nachahmungen, von denen etwa 30 exiftiren, und beachte beim Einkauf die Schutzmarke „Waage".

Lotterie der I. Allgem. Geflügel- M Vogel-Ausstellung zu FULDA.

Offizielle Gewinnliste.

Ziehung vom 13. Dezember 1897.

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1993

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Die Gewinne können gegen Aückgaöe der Loose in der „Harmonie" in Fulda in Empfang genommen werden. Im Ileörigen Verweisen wir ans die Aerkoosungs- Aestimmnngen auf der Mückseite der Loose.

$>as (Somite.