Einzelbild herunterladen
 

Jtt 277

Lrschebtt UgNch, m. Ausnahme der Soun- und F«ie^ tage. Kierteljährl.

ItingeprtU ohneBrmgerloha und Bestellgeld ro Fulda und auS- värtt IM.äüPf.

^reftna. den 8. Dezember 1897

24. Jahrgang

Z»srr»te:Dieein- spalt. Garmond- zeile oder der«» Raum 15 Ps., Re­klamen die Pelit- zeile 25 Pf.; bei Wiederholungen wird entsprechend Rabatt gewährt

jkMateorttb*: Sir He Xetattiea 3#f.S«e*. für Jnkrete 3. Parzelle» ta

mit Anlerhattungs -Beilage „Sterne «nd Mlumen"

>»x< XI» Verla, »er L-lta-r Xdienlrmferd Pel«r»,«Ie Nr. 8 Cfc«r«eate).

LircheukaLen-er.

Samstag, 4. Dezember. Barbara Jungfrau. Die bl- Barbara lebte im dritten Jahrhundert; sie war die Tochter eines heidni chen Beamten, der sehr dL- 'w»r daß T-ch,-r d-« Christ--. Ihum angenommen. Als der Vater die Tochter mit einem Heiden verheirathen wollte, erklärte btqe, sie bade Christus zu ihrem Bräutigam erwählt und müsse daher jeden irdischen Bräutigam abweisen. Vor Wulh darüber zeigte dec Vater selbst die Tochter als Christin an, und beantragte deren Verurtheilung zum Tode Das Todesurtheil wurde ausgesprochen und vom Vater selber vollstreckt. Gleich nachher wurde der unmenschliche Vater vom Blitz erschlagen.

ft* Die Entschädigung unschuldig Verurtheilter.

Um die Entschädigung unschuldig Verur- stheilter ist bereits ein langer parlamentarischer Kampf geführt worden. Auch die Centrums­partei ist schon Anfangs der achtziger Jahre mit einem besonderen Anträge dafür eingetreten. Im Jahre 1886 wurde dann auf Grund ihrer An­träge und solcher der Fortschrittspartei ein förm­licher Gesetzentwurf angenommen. Der Bundes­rath lehnte ihn indeß ab und hielt es für aus­reichend, den Einzelstaaten zu empfehlen, Geld­mittel zur Entschädigung nachweislich unschuldig Verurtheilter bereit zu stellen. Einige Staaten haben das gethan, andere nicht. Endlich brachte die Justiznovelle von 1895 auch Bestimmungen über die Entschädigung unschuldig Verurtheilter. Diese Novelle ist bekanntlich vor einem Jahre im Reichstage gescheitert. Jetzt hat die Regierung eine besondere Vorlage über die Entschädigung eingebracht, die sich im Wesentlichen an jene Novelle anschließt, nur sind die infolge des Scheiterns derselben nothwendigen Aenderungen Vorgenommen worden.

Schon der 1886 beschlossene Gesetzentwurf begrenzte die Entschädigungspflicht auf diejenigen Freigesprochenen, deren Unschuld erwiesen war. Dasselbe that die Justiznovelle von 1895, indem sie das Wiederaufnahmeverfahren so einschränkte, daß nur wirklich unschuldige Personen Aussicht hatten, freigesprochen zu werden. Die Kommission des Reichstags hatte dem zugestimmt, das Plenum aber lehnte in der zweiten Berathung die Ein­schränkung des Wiederaufnahmeverfahrens ab und faßte den Entschädigungsparagraphen so, daß alle nachträglich Freigesprochenen für die erlittene Strafhaft entschädigt werden sollten. In der neuen Vorlage ist aber wieder ausdrücklich gesagt, daß nur diejenigen Entschädigung erhalten sollen, deren Unschuld nachgewiesen ist. Darüber wird nun wohl wieder lebhafter Streit entbrennen. Ohne Zweifel wird auch der Antrag wieder­kehren, für unschuldig erlittene Untersuchungshaft gleichfalls Entschädigung zu gewähren. Man darf indeß von vornherein annehmen, daß die Regierung darauf keinesfalls eingehen wird. Sie werde sich sogar mit aller Macht dagegen sträuben, daß die Freigesprochenen für die erlittene Straf­haft entschädigt werden. „Jede Gewährung von Entschädigungen aus öffentlichen Mitteln an solche Personen, die nicht für unschuldig befunden sind, würde mit dem natürlichen Rechtsgefühl in Widerspruch stehen", heißt es in der Begründung.

Die Gründung des Klafters und der Stadt Fulda.

Vortrag, gehalten im Fuldaer Geschichtsverein am 25. Nov. 1897 vom Schriftführer I Baum.

Wenn ich, einem Wunsche des Vorstandes unseres Geschichtsvereins entsprechend, die Grün­dung d^s Klosters und der Stadt Fulda zum Gegenstand meines Vortrages mache, so bin ich mir wohl bewußt, daß ich über dieses Thema vielen von Ihnen nichts Neues bieten kann, da ja die Urgeschichte Fulda's schon mehrfach in Wort und Schrift von berufener Seite behandelt worden ist. Aber unser Geschichtsverein hat sich sa auch nicht nur die Aufgabe gestellt, neue Forschungen auf dem reichen Gebiete der Fuldaer Geschichte anzustellen und auszuführen, sondern er will namentlich auch die Ergebnisse früherer Forschungeu zum Gemeingute größerer Kreise machen. Von diesem Gesichtspunkte aus erscheint ein Vortrag über die ^eschichle der Gründung des Klosters und der Stadt Fulda um so mehr hier am Platze zu sein, als dadurch dem rich­tigen Verständnisse weiterer Vorträge der Weg geebnet wird.

Die Ausgangspunkte der meisten Städte Deutschlands sind in den königlichen Pfalzen, in den Sitzen der Fürsten, in den Höfen der geist­lichen und weltlichen Grundherren zu suchen. So verdanken, um nur einige Beispiele anzusühren, die Städte Frankfurt, Aachen, Dortmund, Goslar, Ulm, Nürnberg rc. die Bedeutung, welche sie schon früh im Mittelalter erlangt haben, dem Umstande, daß der königliche Hof mit seinem Gefolge zeitweilig dort seinen Aufenthalt nahm. In noch

Es ist darauf aber stets erwidert worden, daß es praktisch zu den größten Unzuträglichkeiten führen müffe, wenn man zwei Klassen von Frei­gesprochenen unterscheide: einfach Freigesprochene und für unschuldig erklärte. Gewiß kann auch ein Schuldiger im Wiederaufnahmeverfahren frei­gesprochen weiden, weil im Laufe der Zeit die Beweise für seine Schuld verwischt worden sind. Aber ebenso oft wird ein thatsächlich Unschuldiger nicht im Stande sein, nach Jahren noch den strikten Beweis für seine Unschuld erbringen zu können. Oft ist es ja reiner Zufall, wenn es glückt. Will man Jemand verurtheilen, so hat man ihm die Schuld nachzuweisen, nicht aber hat er seine Unschuld darzuthun. Wem man die That nicht beweisen kann, der muß für unschuldig gelten. Widerspricht es nicht dem natürlichen Rechtsgefühl, einen Unschuldigen, der seine Un­schuld nicht strikte beweisen kann, darunter durch Versagung der Entschädigung leiden zu lassen?

In der Begründung wird gesagt, die Schaf­fung von zwei Klassen Freigesprochener lasse sich vermeiden, wenn das Gericht nicht im Strafver­fahren selbst, sondern getrennt davon über die Entschädigungsfrage entscheide und diese Ent­scheidung nicht zugleich mit dem freisprechenden Urtheile öffentlich verkündigt werde. Allein ein­mal wird es doch nicht leicht geheim bleiben, ob Einer die Entschädigung erhalten Hal oder nicht, und sodann handelt es sich nicht nur darum, daß das Bekanntwerden vermieden werde, sondern auch darum, daß kein Unschuldiger ohne Entschä­digung bleibe.

Wir glauben nicht, daß das öffentliche Rechts- bewußtsein durch allgemeine Gewährung der Ent­schädigung leiden werde. Gar so häufig kommen die Freisprechungen ja überhaupt nicht vor und da sollte man lieber riskiren, daß auch einmal ein Schuldiger die Entschädigung erhielte, als daß ein Unschuldiger sie nicht erhielte.

Morgen steht die Vorlage zur ersten Be- ralhung. Sie wird wohl an eine Kommission gewiesen werden.

Deutsches gktdj.

Berlin, 2. Dezember.

* Beim Beichskanzker findet aiy 14. ds. Mts. ein größeres Diner statt, zu dem auch Reichstagsmitglieder geladen sind. Wie ein Be­richterstatter wissen will, wird auch das Erscheinen des Kaisers erwartet. Marinevortrag?

X DieMikitärftrafprozeß Hrdnung findet in der Presse meistens nur ein sehr gedämpftes und zurückhaltendes Lob. Man erkennt doch trotz der unleugbaren Fortschritte überall das Bestreben, den modernen Rechtsanschauungen so wenig wie irgend möglich entgegenzukommen. Wenn ein gutes Prinzip ausgesprochen wird, so wird es hinterher so verklausulirt, daß in der Praxis nicht viel übrig bleiben dürfte. So ist es mit der Oeffeiitlichkeit des Verfahrens, der Ständigkeil und der Zusammensetzung der Gerichte (wobei überall das militärische Element vorwiegt, selbst beim Reichs-Mllitärgerichtshof, der doch fast aus­schließlich Revisions-Instanz sein, also Rechtsfragen zu entscheiden haben soll), mit der Vertheidigung :c. Es wird also wohl noch harte Kämpfe geben f**”***S*™*"*yS^5****B**HBgB höherem Maße förderlich der Erhebung eines Ortes zur Stadt war es, wenn ein Bischof in dem Orte seinen Sitz nahm. Während näm­lich das königliche Hoflager einem häufigen Orts­wechsel unterworfen war, blieb der Bischofssitz ununterbrochen an demselben Platze, und ein solcher Ort wurde dadurch der Mittelpunkt für geistiges Leben und meist auch für Handel und Gewerbe. Solche Bischofsstädte sind: Köln, Mainz, Worms, Augsburg, Osnabrück, Pader­born, Minden, Hamburg, Bremen, Hildesheim u. A.

Aehnlichen Einfluß wie der Sitz eines Bischofes übten die Klöster auf das Emporblühen der Ortschaften und Städte aus; als Pflanzstätten des geistigen Lebens führten sie naturgemäß auch eine materielle Hebung ihrer Umgebung herbei. Mit Recht sagt daher Arnold in seiner „Geschichte des Eigenthums in den deutschen Städten": „Wie ohne die Kirche keine Städte möglich ge­wesen wären, so war sie es auch, die ihren Ein­fluß wieder auf das Land erstreckte und diesem die Erfolge des städtischen Lebens mittheilte." Zu den Städten nun, die ihr Dasein oder min- vesteiis ihre Bedeutung und Blüthe einem Kloster verdanken, gehörte neben St. Gallen, Corvey, Eichstätt, Fritzlar u. a. ganz besonders auch unsere Stadt Fulda.

Fast alle bisher genannten Städte waren schon bewohnte Ortschaften oder gar schon kleine Städte, bevor sie zu königlichen Pfalzen, zu Bischofssitzen oder klösterlichen Niederlassungen ausersehen wurden; bei Fulda aber war das Kloster die erste menschliche Niederlassung am Platze selbst sowohl wie in der näheren Umgegend; damit hängt es zusammen, daß Fulda vor allen

Was aus der Vorlage wird, läßt sich natürlich nicht schon jetzt auch nur vermuthen. Wenn man mißtrauisch fein wollte, könnte man sagen, sie sei darauf angelegt, den Reichstag zu Aenderungen zu veranlassen, damit sie dann scheitere.

* Die eiaismäßige Kopfstärke der deutsche« Marine ist sür das neue Etatjahr wie folgt veranschlagt: 281 Seeoffiziere, 167 See­offizieraspiranten mit Unteroffizierrang und 100 als Gemeine, 113 Maschineningenieure, Matrosen- divistonen und Schiffsjungenabtheilung 10,633 Mann, 5886 Mann Werftdivision, Torpedoper- sonal 2542 Mann, Matrosenartillerie 2198 Köpfe, Marine-Infanterie 40 Offiziere, 1199 Mann, Artillerieverwaltung 55 Offiziere und 110 Mann. Torpedowesen 24 Offfziere und . 107 Mann, Minenwesen 15 Offiziere und 58 Mann, Ver­messungswesen 14 Köpfe, Sanitätspersonal 130 Aerzte, 111 Mann, Zahlmeisteraspiranten und Applikanten 140 Köpfe, Bekleidungsämter 167 Mann. Im Ganzen: 1068 Offiziere und Offizier­rang habende Beamte, 130 Aerzte, 1020 Deck­offiziere, 4747 Unteroffiziere, 16,998 Gemeine, 750 Schiffsjungen, Gesammtzahl 24,713 Köpfe.

* Militärische Islddieuküöungen auf — Schkittschutzeuk Falls in diesem Winter der Frost stark anhält, so daß die Wasserläufe sich mit tragbarem Eis überziehen, wird beim Garde-Korps eine Neuerung eingeführt werden, nämlich Uobungen per Schlittschuh. Bei ver­schiedenen Kompagnien Haven sich bereits die Leute melden müssen, die Schlittschuh laufen können und int Besitz von Schlittschuhen sind.

<0, Der Mokksverein für das katholische Jeutschkand veröffentlicht soeben ein Flugblatt (Nr. 7): Was hat das Centrum für den Handwerkerstand gethan? Dasselbe bringt nach einem kurzen geschichtlichen Rückblicke auf die jahrzehntelange Thäligkeit des Centrums zu Gun­sten der Handwerker-Forderungen eine übersicht­liche Darstellung des Inhaltes des Handwerker­schutz-Gesetzes vom 26. Juli 1897. Es werden des Näheren darin behandelt: Regelung des Lehrlingswesens, obligatorische Innung, gesetzliche Einführung eines Befähigungs-Nachweises, Hand- werkskammern. — Da in nächster Zeit von den Regierungen die Aufforderung zur Bildung von Handwerkskammern wie zur Abstimmung über die Einrichtung obligatorischer Innungen an die be- theiligten Handw.ikex ergehen wird, ist die weit­mögliche Aufklärung über die oben berührten Fragen in den Handwerkerkreisen dringend wün- schenswerih Zu diesem Zwecke kann das genante Flugblatt bestens empfohlen werden; dasselbe ist gratis und franko in jeder Anzahl zu beziehen von der Centralstelle des Volksoereins für das katholische Deutschland in M.-Gladbach.

* Die KünKkerische Ausschmückung des AeichsiagsgeSäudes erfordert noch etwa eine Million Mark. Die Ausmalung der großen Halle ist hierbei nicht berücksichtigt, da ihre Kosten, so lange ein bestimmter Plan noch nicht vorliegt, auch nicht annäherungsweise beziffert werden können. Es sollen nun zehn Jahre hindurch je 100,000 Mk gefordert werden. 300,000 Mk., die bei dem Reichstagsgebäudefonds nach voll­ständiger Fertigstellung des Gebäudes noch ver­fügbar bleiben, sowie 80 000 Mk., um welchen

anderen Städten eine- voraus hat: mau kennt nicht blos das Jahr seiner Gründung, sondern sogar den Monat und den Tag seiner Gründung mit so unumstößlicher Sicherheit und Bestimmtheit, wie sie nur bei wenigen Ereignissen aus der Vorzeit vorhanden ist.

Aus dem Leben des hl. Bonifatius wissen wir, daß er zunächst den Friesen das Evangelium verkündete, dann um das Jahr 722 nach Hessen und Thüringen zog. In Hessen erbaute er die erste christliche Kirche in Amöneburg, und in Fritz- I a r gründete er ein Kloster, welches hauptsäch­lich der Ausbildung der Priester dienen sollte. Etwa um das Jahr 736 brachte Bonifatius von einer Reise, die er nach Bayern unternommen hatte, einen Jüngling mit in das Kloster zu Fritzlar, damit er dort für den Dienst der Kirche erzogen werde. Dieser Jüngling, Sturmius mit Namen, wurde später der Gründer und der erste Abt des Klosters Fulda. Das Leben der hl. Sturmius hat der 4. Abt des Klosters, des hl. Eigil (818 —822), der Erbauer der Michaels- kirche, ausführlich beschrieben. Eigil hat, wie er selber sagt, mehr als 20 Jahre lang mit dem hl. Sturmius als sein Schüler verkehrt und ist in der Zucht seines Klosters unterwiesen und herangebildet worden. Er war demnach, wie kaum ein anderer, in der Lage, die Lebensge­schichte seines Lehrmeisters der Nachwelt über­liefern zu können. Auf die Bitte der Nonne Angiltrud hat er nun das Leben des hl. Sturmius beschrieben. Diese Schrift (Der die hier folgenden Angaben im Wesentlichen entnommen sind) zeichnet sich durch Einfachheit der Sprache, durch Wahr­heitsliebe und Genauigkeit in den Angaben der

Betrag die Ausgaben für Beschaffung von Möbeln, Teppichen und Beleuchtungsgegenständen hinter den etatsmäßig vorgesehenen Mitteln zurückge­blieben sind, sollen für die Ausschmückung des Gebäudes, insbesondere auch mit kunstgewerblichen Gegenständen, mitverwendet werden. Für die Funda mentirung und einen Th eil des Rohbaues des Reichstags-Prästdialgebäudes sind 300,000 Mk. in den Etat für 1898 eingestellt. Wie hoch sich die gesammten Kosten des Baues beziffern werden, steht noch nicht fest. Der Bauplan nebst Kosten­anschlag wird vorgelegt werden. Das Gebäude soll lediglich je eine Wohnung für den Präsidenten und für den Direktor enthalten.

X Der Antrag auf Aufhebung des Jefuite«- gefetzes ist heute vom Centrum im Reichstage wieder eingebracht worden. Das wird am Ende wohl auch die Leute nicht wundern, die mit ihren „Protesten" und „evangelischen Zeugnissen" gegen die Canisius-Enzyklika die Aufhebung des Gesetzes zu hintertreiben suchen. Sie werden sich selbst sagen, daß das Zentrum sich durch sie nicht ein- schüchtern lassen wird, sondern unter allen Um­ständen darauf besteht, daß einer der gehässigsten Ueberrefte aus der Kulturkampfszeit beseitigt und der Gerechtigkeit Raum gegeben werden muß. Für den Antrag noch etwas zu sagen, ist über­flüssig. Der Reichstag hat, indem er ihn wieder­holt ohne große Debatten annahm, bekundet, daß er die Forderung des Centrums für v ollb er echt igt und selbstverständlich hält. Es ist traurig, daß er mit seinen Beschlüssen bei den Regier­ungen so wenig Entgegenkommen findet. Diese hartnäckige Nichtbeachtung der Wünsche der Volksvertretung zeigt, daß zwischen Regierung und Volksvertretung nicht das richtige Verhältniß herrscht. Die Regierungen würden sehr ungehalten fein, wenn sie mit Wünschen, die so leicht zu erfüllen sind, wie dieser, und gar nichts kosten, wieder und wieder abgewiesen würde. Man hat nicht einmal die Ausrede, die Beschlüsse seien von den „reichsfeindlichen" Parteien gefaßt worden, es haben stets daran auch solche Abgeordnete theil- genommen, die zu den sog. „nationalen" Parteien gehören. Der letzte, mit großer Mehrheit gefaßte Beschluß, wenigstens den § 2 des Jesuitengesetzes aufzuheben, ist sogar von konservativer Seite ge­stellt worden. Vor mehr als anderthalb Jahren schon hat der Reichskanzler erklärt, es solle ge­prüft werden, ob vielleicht noch „die eine ober die andere" religiöse Gesellschaft von dem Jesuiten­gesetze ausgenommen werden könnten. Nicht ein­mal hierüber hat man seitdem wieder etwas ge­hört. Und dabei ist die eine der beiden noch als „verwandt" mit den Jesuiten geltenden Gesell­schaften sogar eine religiöse Genossenschaft von Frauen! Warum kümmert man sich um die Beschlüsse des Reichstags nicht? Doch bloß weil eine Handvoll Fanatiker dagegen protestirt. Soll denn dauernd das Maß der Rechte und Freiheiten der Katholiken von diesen Leuten abhängen, die sich sehr bald beruhigen würden, wenn man über ihr Geschrei zur Tages­ordnung überginge? Es ist Aberglaube und be­wußte Täuschung, daß das ganze protestantische Volk hinter ihnen stehen soll. Dieser Tage hat noch ein nichts weniger als katholik^nsreundliches Blatt zugegeben, daß nicht einmal all die donnernden »«WWzSWSSSSSVMWMWMM»»W»M»W»^SWWW Thatfachen, durch Lebendigkeit und Anschaulich­keit in der Darstellung in hohem Maße aus. Die historische Kritik zählt das Werkchen zu den Geschichtsquell n ersten Ranges, und als solches hat es Ausnahme gefunden in das große National- werk der deutsche« Geschichte, in die Monument«. Ge m niese hi- oriae

Nach der Darstellung Eigils wurde Sturmius nach einer verhältnißmäßig nicht langen Vorbe­reitung im Kloster Fritzlar zum Priester geweiht, und nachdem er fast drei Jahre lang als Priester zum Segen der Menschheit gewirkt hatte, tauchte in seiner Seele der Gedanke auf, in der Ein­samkeit der Wildniß ein noch strengeres Leben zu führen. Er theilte diesen Gedanken feinem Bischöfe, dem hl. Bonifatius mit, der in dieser Neigung eine göttliche Eingebung erkannte und fortan den Wunsch des hl. Sturmius eifrig förderte. Er gab ihm zwei Gehilfen an die Seite, versah ihn vorsorglich mit dem Röthigen, sprach das Reisegebet, ertheilte den Segen und entließ ihn mit den Worten: „So ziehet denn hin in diese Einöde, die Buchonien heißt, und suchet einen Oct, der geeignet ist. Dienern Gottes zur Wohnung zu werden; denn mächtig ist Gott, seinen Dienern eine Wohnung zu be­reiten in der Wüste."

Die drei Gefährten — so erzählt Eigil weiter — zogen nun zur Einöde. In der Wildniß aber erblickten sie fast nichts als Himmel, Land und ungeheuere Bäume. Am dritten Tage kamen sie an den Ort, der bis auf den heutigen Tag (d. h. bis auf die Zeit Eigils) den Namen H e r o l s e s f e l d (Hersfeld) führt. Nachdem sie daselbst die ganze Umgegend besehen und untersucht hatten, flehtet*