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Donnerstag, den 2. Dezember 1897

24. Jahrgang

krscheint täglich, m. Ausnahme der Soun- und Feier­tage. Bierteljährl.

Arzugspreis ahne Bringerlohn und Bestellgeld in Fulda und aus­wärts IM. SO Pf.

FuldaerMIeitrmg

Inserat»; Die ein- spalt. Qtarmonb- zeile oder deren Raum 15 Pf., Re­klamen die Petit­zeile 25 Pf.; bei Wiederholungen wirdentspreckcnd Rabatt gewährt

Verantwortlich: Sät Me Redaktion Jof. Saarn, für Inserate I.parzeller in Fulda.

mit Zlnterßattungs-Beilage „Sterne und Mumeni'

Drnck und Verla, der Fuldaer Rettendrmkerei Peteriaste Nr. t (Larmoate).

— Für den Reichskanzler werden im Etat diesmal 46 OOO Mark mehr gefordert als bisher unter dem Titel Repräsentationskosten. Bisher bezog der Reichskanzler ein Gehalt von 36 000 Mk und 18 000 Mk. Repräsentations­kosten. Nunmehr sind statt 18000 Mk. an Repräsentationskosten 64000 Mk. in dem Etats­voranschlage eingeführt. Ehedem, als Statthalter von Elsaß-Lothringen, hatte Fürst Hohenlohe ein bedeutend höheres Einkommen. Und schon vor Jahren, als der Fürst Kanzler geworden war, wurde gemeldet, daß der Kaiser ihm einen Zuschuß von 100000 Mark angeboten habe. Damals wurde berichtet, der Reichskanzler habe dieses An­erbieten dankend abgelehnt.

— Dem Reichstage ist der Etat für die Schutzgebiete zugegangen. Derselbe wird in Einnahme und Ausgabe festgesetzt für das ostafrikanische Schutzgebiet auf 5 965 200 Mark, für Kamerun auf 1394100 Mark, für Togo auf 550 000 Mark und für Südwestafrika auf 5 000 600 Mark. Gegen den laufenden Etat werden für Ostafrika 74020 Mark weniger verlangt. An einmaligen Ausgaben werden u. A. 72 000 Mark zur vorläufigen Sicherstellung des Betriebs der Asambara-Eisenbahn gefordert. Für Kamerun werden 123 800 Mark mehr ver­langt, als im laufenden Jahre. Darunter ein Mehr von 56200 Mark für die Schutztruppe. Für Togo werden 150 000 Mark mehr gefor­dert, darunter 40 000 Mark mehr als im laufenden Jahre zur Ausführung öffentlicher Arbeiten. Der Etat für S ü d w e sta f ri ka beträgt 1435600 Mark mehr als der diesjährige. Es befinden sich da­runter an einmaligen Ausgaben 18 000 Mark für die Ablösung von Militärpersonen der Schutz­truppe, 30000 Mark zu Theuerungszulagen an die Militärpersonen der Schutztruppe und an die Civilbeamten, 80000 Mark zu Beihilfen für die durch die Rinderpest besonders getroffenen An­siedler und Eingeborenen, 40000 Mark zur Hebung der Pferde- und Viehzucht, 100000 Mark zur Fortführung der Eisenbahn und des Tele­graphen von Swakopmund nach Windhoek, 250000 Mark zur Vervollständigung der Vor­arbeiten und zur Inangriffnahme des Baues einer Hafenanlage in Swakopmund, 40 000 Mark zur Vervollständigung der Artillerie bei der Schutztruppe.

— Dem Reichstage ist ein Entwurf eines Gesetzes betreffend die Entschädigungen der im Wiederaufnahmeverfahren freigespro­chener Personen zugegangen. § i besagt, daß Personen, welche im Wiederaufnahmever-

! fahren freigesprochen oder mit einer geringeren Strafe belegt werden, Entschädigungen aus der Staatskasse verlangen können für die an ihnen vollstreckte Strafe. Das Verfahren muß die U-- schuld des Verurtheilten bezüglich der ihm zur Last gelegten That oder bezüglich eines die An­wendung eines schwereren Strafgesetzes begrün­denden Umstandes ergeben haben. Außer dem Verurtheilten haben diejenigen, denen gegenüber er kraft Gesetzes unterhaltungspflichtig war, Anspruch auf Entschädigung. Der Anspruch auf Entschädigung ist ausgeschlossen, wenn der Ver- urtheilte die frühere Verurtheilung vorsätzlich herbeiführt oder durch grobe Fahrlässigkeit ver­schuldet hat.

auf den Reichsinvalidenfonds. Von den ein­maligen Ausgaben des ordentlichen Etats entfallen an das Auswärtige Amt 10 794682 M., auf das Reichsamt des Innern 1630 000 Mk., auf die Post- und Telegraphenverwaltung 8 399 549 M., auf die Reichsdruckerei 361900 M., auf die Heeresverwaltung 83 522 910 M., auf die Marineverwaltung 29414650 M., auf das Reichs- fchatzamt 268 800 M., auf das Reichseisenbahn­amt 10 000 M. und auf die Eisenbahnverwaltung 4680000 Mk. Der außerordentliche Etcr fordert an einmaligen Ausgaben für die Heeres­verwaltung 15 869 791 M., für die Marinever­waltung 29 663000 M. und für die Eisenbahn­verwaltung 11921208 M.

*— Der Militär-Etat fordert an fort­dauernden Ausgaben u. A. 210,000 Mk. zur Gewährung von Unterstützungen an das nicht-etatsmäßige Betriebs- und Arbeiterpersonal. An einmaligen Ausgaben werden im ordent­lichen Etat gefordert 310,080 Mk. als erste Rate zur weiteren Ausstattung der Armee mit Fahrrädern, 200,000 Mk. als erste Rate zur weiteren Beschaffung und Aptirung von Gerüchen für die Luftschifferabtheilung, 157,000 Mark zum Umbau der Dampf-Mahlmühle der Armee- Konservenfabrik in Mainz, 43,000 Mk. zum Umbau des Kommandanturgebäudes in Glatz, 146,700 Mk. zur Erweiterung des Exerzierplatzes der Garnison Minden, 12,000 Mk. als erste Rate für den Neubau und Ausstattungsergänzung einer Kaserne in Paderborn, 45,000 Mk. zur Beschaffung beweglicher Lazarethbaracken für Garnisonlazarethe. Dem Militäretat ist eine Denkschrift betr. die Aufbesserung der Soldaten­kost beigegeben, in welcher darauf hingewiesen wird, daß sowohl Autoritäten auf dem Gebiete ter, Physiologie die jetzigen Portionssätze als un­zulänglich erachtet haben, als auch daß von der Volksvertretung das Bedürfniß der Aufbesserung der Friedenskost wiederholt anerkannt und die Gewährung einer Abendkost gefordert ist. Die Mehrausgaben in Folge der Ausbesserung der Soldatenkost betragen für das preußische Kon­tingent 7,128,015 Mk.

— Der Etat des Reichs-Postamts fordert für Vervollständigung der Telegraphenanlagen 4,436,000 Mk. An einmaligen Ausgaben werden gefordert als erste Raten: 60,000 Mk. zu einem Um- und Erweiterungsbau auf dem Postgrund­stück in Guben, 110,000 Mk. zur Herstellung eines neuen Dienstgebäudes in Oldenburg, 80,000 Mk. zur Herstellung eines Dienstgebäudes in Wesel, 297,525 Mk. zur Vergrößerung des Postgrundstücks in Erfurt.

— Der Etat der Reichseisenbahnver­waltung fordert unter den einmaligen Ausgaben ' u- A. zur Herstellung einer im Unterbau zwei-- । gleistgen Verbindungsbahn von Dörnach nach i

Mülhausen-Nord, sowie zur Beseitigung eines Wegeübergangs und zum Bau eines Lagerschuppens auf dem Bahnhofe Mülhausen-Nord als erste Rate — 400,000 Mk., ferner als erste Rate zur Erweiterung des Personenbahnhofes Mülhausen — 1,600,000 Mk., zur Herstellung des zweiten Gleises auf der Bahnstrecke Straßburg—Lauter­burg und zur Erweiterung des Bahnhofs Lauter­burg — 1,000,000 Mk, zum Bau einer voll­spurigen Nebenbahn von Metz nach Chateau- Salins — 600,000 Mk., zur Herstellung einer im Unterbau zweigleisigen Bahn von Fentsch nach Deutsch-Oth nebst einer Verbindungskurve bei Rüssingen mit der Strecke Deutsch-Oth—Redingen = 2,000,000 Mk.

— An fortdauernden Ausgaben im Etat des Reichsamts des Innern werden u. A. gefordert 200000 Mk. mehr zur Förde­rung der Hochseefischerei, 2 308000 Mk. mehr als Zuschuß des Reichs zu den auf Grund des Jnvaliditäts- und Altersversicherungsgesetzes zahl­baren Renten. An einmaligen Ausgaben werden im ordentlichen Etat gefordert 100 000 Mk. zur weiteren Ausschmückung des Reichstagsgebäudes mit Bildwerken und Male­reien sowie zur Beschaffung von kunstgewerblichen Gegenständen für dasselbe, 300 000 Mk. als f. Rate zur Errichtung eines Dienstgebäudes für die Normalaichungskommission und zur Aus­stattung mit wissenschaftlichen Hilfsmitteln, Appea- raten und Möbeln, weitere 150000 Mk. für Kosten aus Anlaß der Betheiligung des Reiches an der Pariser Weltausstellung im Jahre 1900, 25 000 Mk. als I. Rate für die Kosten einer Unfallstatistik für das Jahr 1897 und 300 000 M. zur Ausrüstung einer Tiefsee-Expedition.

— Das Auswärtige Amt fordert unter den fortdauernden Ausgaben für Erhebung des Vize- Konsulats in Rustschuk zum Konsulat ein Mehr von 16000 Mk. Der Fonds zur Unterstützung deutscher Schulen im Auslande und anderer zu gemeinnützigen Zwecken im Auslande bestehender vaterländischer Unternehmungen, der bisher | 110000 Mk. betrug, soll um 40000 Mk. er­höht werden. In den einmaligen Ausgaben des ordentlichen Etats wird als Zuschuß zu den Ver­waltungsausgaben im Schutzgebiete von Kamerun ein Mehr von 123 800 Mk. und für das süd­westafrikanische Schutzgebiet ein Mehr von 1 582 600 Mk. gefordert.

X Dem Reichstage ist, wie wir bereits be­richtet haben, neben der Begründung der Itotterr- vorkage auch noch eine umfassende Denkschrift als Beigabe zu dieser zugegangen. Man muß ohne weiteres zugeben, daß diese Denkschrift eine ganz bedeutende Arbeit ist, wir meinen eine ganz bedeutende und verdienstvolle Arbeit an sich, ohne Rücksicht auf die Flottenvorlage. In der Denk­schrift werden Bevölkerung, Einwanderung und Auswanderung, Handel und Seeschifffahrt, Ko­lonialwesen, Seefischerei, Rhederei und manches Andere noch einer eingehenden Untersuchung unter­zogen, und außerdem werden die Kriegsflotten einer ganzen Reihe von Staaten mit einander verglichen. Vieles von den Angaben war zwar bereits bekannt. Aber auch die vergleichende Zu­sammenstellung dieser schon bekannten Ziffern ist in dieser Form ganz intereffant. Ganz besonders tritt in der Denkschrift ein Bestreben hervor, und das ist das Bemühen, die außerordentliche Be­deutung des Seehandels für die Landwirthschaft nachzuweisen. Es wird z. B. nachgewiesen, daß Deutschland im Jahre 1896 für nicht weniger als 3961/» Millionen Mark landwirthschaftliche Rohstoffe, Fabrikate und Halbfabrikate ausgeführt hat, davon allein für 236'/» Millionen Mark Zucker. Mit mehr als 60 pCt. ist der Seehandel nach den Angaben dieser Denkschrift an der land- wirthschaftlichen Ausfuhr betheiligt. „Aus all diesen Zahlen — so heißt es an einer Stelle wörtlich — ergibt sich ein nicht unerhebliches In­teresse unserer Landwirthschaft am Export und besonders an dem zur See." Augenscheinlich hat die fortgesetzt kritische Stimmung, die die Organe des Bundes der Landwirthe der Flottenvorlage entgegenbringen, viel dazu beigetragen, daß dieser Theil der Denkschrift eine so ausnehmend ein­gehende Pflege und Sorgfalt gefunden hat. Da­neben nimmt den Vorrang ein eine Darstellung der Entwickelung des Hamburger und Bremer und überhaupt des deutschen Seehandels. Wir erhalten darüber aus der Denkschrift ganz außer­ordentlich interessante Aufschlüsse. Wir erfahren daraus, daß der Handel von Hamburg seit 1871 sich in seinem Umfange verdoppelt hat, und die Hamburger Rhederei seit 40 Jahren auf das Fünfundzwanzigfache ihres damaligen Umfanges angewachsen ist. Aber der Nachweis dafür, daß alle diese schönen Errungenschaften deutschen Fleißes und deutscher Geistesthätigkeit in ursäch­lichem Zusammenhangs mit der deutschen Kriegs­flotte und ihrer Machtentfaltung stehen, wird von der Denkschrift nicht erbracht. Und namentlich gelingt es der Denkschrift trotz alles angewandten Fleißes nicht, das zu beweisen, was sie gerne möchte, nämlich daß der Satz richtig sein soll: der Handel folgt der Flotte — erst muß die große Flotte da sein, dann erst kann sich der Handel richtig entfalten. Im Gezentheil — aus der Denkschrift kann man viel eher den umge­kehrten Schluß ziehen, daß nämlich unser deutscher Seehandel sich ganz unabhängig von unserer Kriegsflotte entwickelt hat.

* „Die Ireikonservativeu sind konser­vativer als die Konservativen selbst." — Dieser Satz, den neulich eine liberale Berliner Zeitung chrieb, scheint sich auch bei der Behandlung der Flottenoorlage bewahrheiten zu sollen. Die reikonservative Partei ist die erste gewesen, die ich in diesen Tagen mit der Marinevorlage be- chäftigt hat, und sie hat in ihrer letzten Fraktions­itzung beschlossen, auf eine möglichst beschleunigte Berathung der genannten Vorlage zu dringen. Diese Berathung soll bereits am nächsten Mon­tag beginnen.

* Heute Vormittag hat der Justizausschuß des Bundesrathes seine Berathungen über die Wovelke zur Kivikprozetzordttung beschlossen. Dieser Gesetzentwurf soll vom Bundesrathe in einer nächsten Gesammtsitzung erledigt und dann alsbald an den Reichstag gebracht werden.

* Am Niederrhein sind, wie die ,Niederrh. Volksztg/ meldet, die Bürgermeister von der Behörde angewiesen worden, Bericht zu erstatten, alls jetzt oder in Zukunft in deren Bezirken eine iathokische Misfio« stattfinden sollte. (Wahr­scheinlich wittert man „staatsgefährliche Umtriebe". , D. Red.)

Lircheukalender.

Freitag,3. Dez. Franziskus Xav erius. Der hl. Franziskus Laverius wurde geboren am 7. April 1506 auf dem Schlosse Lavier in Navarra (Frankreich). Er trat schon früh in den damals neugegründeten Jesuitenorden ein, um sich der Bekehrung heidnischer Völker zu widmen. Zunächst zog er als Glaubens­bote nach Indien. Als er dort unter den Heiden das Christenthnni verbreitete, schienen die Zeiten der Apostel wiederzukehren; weit Hundecttausende wurden von dem hl. Franziskus bekehrt. Gott hatte dem Heiligen die Wundergabe verliehen, um ihn als seinen Gesandten zu bezeugen. Nachdem der hl. Franziskus 10 Jahre in Indien seinem apostolischen Berufe gelebt hatte, wollte er auch in China das Evangelium verkünden. Aber er kam nur bis zu der Insel Sancian, hier sollte ihm nach Gottes Willen die himmlische Krone zu theil werden; der Heilige starb, die Augen auf das Bild des Gekreuzigten gerichtet. Seine letzten Worte waren: „Herr, auf dich habe ich mein Vertrauen gesetzt; ich werde nicht zu Schanden werden". Er starb am 3. Dezember 1552 und wurde im Jahre 1619 heilig gesproeben.

lamentarische Nachrichten.

— Der R e ichs h au s h alts et at für das Rech­nungsjahr 1898 ist heute dem Reichstage zuge­gangen. Derselbe weist eine Ausgabe auf von 1437149 979 M. und zwar 1240 630 952 Mk. an fortdauernden, 139082036 M. an ein­maligen Ausgaben des ordentlichen Etats und 57 426 991 M. an einmaligen Ausgaben des außerdrdentlichen Etats. Die Einnahme ist festgestellt auf 1437 139 979 Mk. Von den fortdauernd en Aus gab en entfallen 662490 Mark auf den Reichstag, 228 370 Mk. auf den Reichskanzler und die Reichskanzlei, 11360 749 M. auf das Auswärtige Amt, 39 646 366 Mk. auf das Reichsamt des Innern, 511 934361 M. auf die Verwaltung des Heeres, 62 627 246 M. auf die Verwaltung der Marine, 2014 202 M. auf die Reichsjustizverwaltung, 446 756 520 M. auf das Reichsschatzamt, 373250 M. auf das Reichs­eisenbahnamt, 73898800 M. auf die Reichsschuld, 808 970 M. auf den Rechnungshof, 61 713 074 M. auf den allgemeinen Pensionsfonds, 28 646 554 M.

$• Endgültige Entscheidung des Gerichtes über die Thatfrage und das Strafmaß, uneingeschränkte Selb­ständigkeit des erkennenden Gerichtes. Die Beftätiaungs- Ordre im Frieden ist kein die Rechtskraft des Urtheiles berührender Rechtsakt, vielmehr eine auf dem Gnaden­recht beruhende Weisung zur Strafvollstreckung.

9. Em einheitliches Rechtsverfahren für das ganze Heer und die Marine. Eine gemeinschaftliche Spitze sei das Reichs-Militärgericht, welches eine überein­stimmende Auslegung und Anwendung der Gesetze sichere, wodurch das Gefühl der Zusainmenhörigkeit und Einig­keit in allen Theilen des Heeres nur befestigt werden

ä?- schließlich wird beabsichtigt, auch hinsichtlich der Entschädigung unschuldig Verurtheilter die Militär- gerichts-Ordnung in volle Uebereinstimmung mit dem bürgerlichen Strafprozeß-Verfahren zu stellen, so daß, sobald der zu dem Letztem vorliegende Entwurf Gesetz wird, dessen Bestimmungen in die Militär-Strafqerichts- Ordnung übernommen werden.

Deutsches Keich*

Berlin, 1. Dezember.

* Der Kaiser ist zur Jagd beim Amtsrath Dietze m Barby gefahren. Vorher empfing er den Reichskanzler zum Vortrage. — Der bis­herige Gesandte in Stuttgart, Geheimrath Dr.vo n H o k e b e n, ist zum Botschafter bei den Vereinigten Staaten von Nordamerika ernannt worden.

X Heute hat der KokouiakralH seine Be­rathungen wieder ausgenommen, und zwar mit dem am 20. Nov. unterbrochenen Berathungs- gegenstandeder Strafrechtspflege der Ein­geborenen in den verschiedenen Schutzgebieten. Es wurden besprochen der Höchstbetrag der Frei­heitsstrafen, die Art der Behandlung und Be­schäftigung strafgefangener Eingebornen und die Anwendung der Prügel- und Ruthenstrafen, sowie der Geldstrafen. Mit der Ausdehnung der Todes­strafen auf Verbrechen, die nach dem Reichs- Strafgesetzbuche mit milderen Strafen geahndet werden, erklärte sich der Kolonialrath s» weit einverstanden, als er diese härtere Strafe für nothwendig erachtet zur Sicherheit der Weißen in den Schutzgebieten und zur Erhaltung des An­sehens der deutschen Herrschaft in diesen.

* Im Militär-Wochenblatt werden die Ver­besserungen, welche die heute im Reichstage ein­gebrachte Mikitär-Strafprozeß-Aeform gegen­über dem bisherigen preußischen Militär-Straf­verfahren enthält, folgendermaßen zusammenge­faßt:

1. Weitgehendste Durchführung des mündlichen un­mittelbaren Verfahrens unter Zulassung der Oeffentlich- kert und Hauplverhandluug nach bayerischem Vorbild. , A.IEagesorm. Scharfe Trennung der Aufgabe der Richter, Ankläger und Vertheidiger.

, Ständigkeit der Gerichte in allen Instanzen in erheblichem Umfange.

4. Unbeschränkte Vertheidigung in Fällen der höheren Gerichtsbarkeit, bei bürgerlichen Vergehen auch durch die zugelassenen Rechtsanwälte.

5. Freie Beweiswürdigung auf Grund der vom Richter in der gerichtlichen Verhandlung gemachten Wahrnehmungen.

6. Gleicher Werth für jede Richterstimme.

7 Gewährung der Rechtsmittel nach dem Vorbilde der bürgerlichen Strafprozeß-Ordnung. Zulassung der Beschwerde, Berufung und Revision, sowie Berufung in weiterm Umfange, als im bürgerlichen Verfahren, und Einrichtung eines vollständigen Jnstanzenzuges.

— Dem Reichstage isteinAntragDr. Hitze, Dr. Lieber, Dr. Frhr. v. Hertling u. Gen. zugegangen, welcher lautet: „Der Reichstag wolle beschließen, die verbündeten Regierungen zu er­suchen, ») Erhebungen über den Umfang, die Gründe der gesundheitlichen, sittlichen und erzieh­lichen Gefahren der gewerblichen Beschäf­tigung schulpflichtiger Kinder zu veran­stalten, h) soweit sich eine mißbräuchliche Aus­dehnung dieser Beschäftigungen ergiebt, durch Anregung resp. Erlaß entsprechender Verord­nungen (§ 120,5 und 154 der Gew erbeordnung) derselben, entgegenzutreten.

— Von den Abgeordneten Schmitt (Mainz) und Roeren ist folgender, von zahlreichen Mi - gliedern der Centrumsfraktion unterstützter Antrag eingereicht: „Der Reichstag wolle beschließen, die verbündeten Regierungen zu ersuchen, dem Reichs­tage noch in dieser Session eine Novelle zu dem Gesetz vom 20. April 1892, betr. den Verkehr mit Wein, weinhaltigen und weinähnlichen Ge­tränken, Ges.-Samml. S. 597, vorzulegen, durch welche ein wirksamer Schutz der Interessen des Weinbaues, des reellen Weinhandels und der Konsumenten herbeigeführt, namentlich die gewerbs­mäßige Herstellung, sowie der gewerbsmäßige Einkauf und Verkauf von Kunstwein verboten wird."

— Dem Reichstag ist das von Belgien, Spanien, Frankreich, Italien, Luxemburg, Por­tugal, der Schweiz und Schweden-Norwegen mit den Niederlanden und untereinander zur gemein­samen Regelung einiger Fragen des internationalen Privatrechts abgeschlossene Abkommen vom 14.Nov. vor. Js. nebst Zusatzprotokoll vom 22. Mai d. I., dem das Reich am 9. November zusammen mit Oesterreich-Ungarn beigetreten ist, zur verfassungs­mäßigen Beschlußnahme zugegangen.

— Der Gesetzentwurf über die Ange­legenheiten der freiwilligen Gerichtsbar- keit ist dem Reichstag zugegangen.