M 261 Samstag, den 13. November 1897 21. Jabrganp
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Wochen-Rundschau.
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X Fulda, 13. November.
Ganz in aller Stille hat der Bundesrath am 4. November die Vorlage über den militärischen Strafprozeß angenommen. Der amtliche Bericht überdieSitzung verschwieg diese Thatsache vollständig — warum, wissen wir nicht. Die Sitzung hat zwei Stunden gedauert. Die Annahme des Entwurfes erfolgte nicht einstimmig, jedoch mit sehr großer Mehrheit. An der Abstimmung nahmen auch der bayerische und württembergische Kriegsminister theil. Die Frage des bayerischen Reservatrechtes ist noch offen geblieben. Indessen wird in der Presse mehrfach übereinstimmend berichtet, daß Bayern sein oberster, militärischer Gerichtshof im Grundsätze bereits zugestanden ist. Und etwas anderes bleibt ja auch gar nicht übrig, da Bayern dieses Reservatrecht unter keinen Umständen aufgeben will.
Gar nicht mehr lange wird es dauern, nur noch drei Wochen, und der Reichstag wird sich mit diesem Entwürfe ebenso wie mit der Ikottenvorlage zu beschäftigen haben. Aber bis heute weiß noch niemand etwas von dem Inhalt der Vorlage. Nur der Abg. D r. Lieber konnte in einer Aachener Centrumsversammlung mittheilen, daß die Grundsätze der Oeffentlichkeit und Mündlichkeit des Verfahrens „bis zu einem gewissen Grade" in der Vorlage zum Ausdruck gebracht seien. Aber bis wohin der gewisse Grad reicht, weiß niemand. Volksthümlich ist diese Verheimlichungs-Taktik der Regierung auf keinen Fall. Und sehr schlau von ihrem Standpunkte aus handelt die Regierung sicherlich auch nicht mit dieser Taktik. Denn so nöthig, wie nur je braucht sie für ihre Flottenvorlage günstige Stimmung in weitesten Kreisen. Aber daß sie auf diese Weise Stimmung macht für die Flottenpläne, glaubt sie selbst nicht. Das Reichsmarineamt hat auch nicht verfehlt, uns in der Presse zu versichern, daß es den Entwurf gern veröffentlicht hätte. Aber eine höhere Stelle hat'das nachträglich untersagt Somit ist nichts geändert an der Verheimlichungstaktik, die ein wenig nach dem Rezept schmeckt: Mund halten und bewilli.'en.
In der konservativen Presse kann in neuerer Zeit wieder einmal das Meichstags-Wahlrecht nicht zur Ruhe kommen, — stets von neuem ein deutlicher Hinweis darauf, wie fortgesetzt hinter den Koulisfen daran gearbeitet wird, unser Wahlrecht zum Reichstage zu beschränken. Das konservative Parteiorgan, die ,Kreuz-Zeitung", mochte wohl fühlen, daß so kurz vor neuen Reichstagswahlen solche Themata gefährlich sind. Und sie suchte darum zu beschwichtigen. „Um kein Mißverständniß auskommen zu lassen — so ließ sich das leitende konservative Blatt vernehmen -, wiederholen wir die Versicherung, daß es uns fern liegt, im gegenwärtigen Augenblick die Be- feitigung unseres jetzigen Reichstaqswahlrechtes zu verlangen. Ein solcher Wunsch könne erst in Frage kommen, wenn durch das Verhalten eines auf Grund dieses Systems gewählten Reichstages der Bestand des Vaterlandes gefährdet wird. Noch aber geben wir die Hoffnung nicht auf, daß auch die große Masse der Wählerschaft sich dereinst der schweren Verantwortlichkeit bewußt werde, die sie bei der Ausübung ihres Wahlrechtes übernimmt. Freilich darf uns diese Hoffnung nicht blind machen gegen die Mängel des jetzigen Systems." Natürlich, im gegenwärtigen Augenblick hängen die Trauben zu hoch; aber wenn das Verhältniß in der Zusammensetzung des Reichstages sich einmal ändern und Aussicht entstehen sollte, auf Verwirklichung der konservativen Wünsche? Dann wehe unserm guten Reichstags-Wahlrechte!
Nicht nur in diesem einen Punkte haben sich die Konservativen das allgemeine Mißtrauen zugezogen; Solche Punkte gibt es noch mehr, und deswegen macht sich die allgemeine Mißstimmung bei jeder Gelegenheit Luft. So wieder am letzten Montag, an welchem Tage im märkischen Wahlkreise Wekpriegnitz die Stichwahl zum Reichstage stattgefunden hat.
Bei dieser Stichwahl, die zwischen dem Konservativen von Saldern und dem Freisinnigen Großdestillateur Schulz aus Berlin vorzunehmen war, ist der Freisinnige gewählt worden. Er hat den Konservativen mit einer Mehrheit von rund 2000 Stimmen geschlagen. Dies verdankt der Freisinnige am allerwenigsten den Stimmen seiner eigenen Partei, denn mit dieser geht es ja überall reißend bergab. Er verdankt es vielmehr den Antisemiten, die in Gemeinschaft mit den Sozialdemokraten dem Freisinnigen zum Siege gegen den Konservativen verholfen haben. Wie es heißt, wollen die Antisemiten so, wie in Westprieg- nitz, in allen märkischen Wahlkreisen verfahren, in denen die konservative Mehrheit gering, so in oer Ost- priegnitz, Potsdam-Osthavelland, Zauch-Belzig-Jüter- bog, Königsberg in Nm., Züllichau-Krossen, Kottbus- Spremberg und Kalau-Luckau, also in den Wahlkreisen der Abgg. v. Dallwitz, Schall, Kropatscheck, v. Levetzow, Uhden, d. Werd eck und Freiherrn von Manteuffel. Diese und Herr v, Levetzow aber sind die Führer der konservativen Partei. Wenn die Konservativen nicht dem Rache des Fürsten Bismarck folgen und ihr Streberthum sowie ihre bedingungslose Regierungsfreundlichkeit aufgeben, so kann es chnen bei den nächsten Wahlen sehr schlecht gehen.
Am 12. April 1896 hat der Abg. Ireiherr vott Strrmm-Kalöerg in einer Rede, die er m Neunkirchen vor seinen Wählern gehalten hat, den Abg. Stöcker den „Vater der Doppelzüngigkeit" genannt. Daß Herr Stöcker sich das nicht gefallen ließ, liegt auf der Hand. Aber als er klagte, berief sich Herr von Stumm zunächst auf seine Unverletzlichkeit als Abgeordneter, und so konnte die Klage erst jetzt zum Austrag kommen. Sie wurde am 2. Nov. vor dem Schöffengerichte in Neunkirchen verhandelt. Das Urtheil wurde am 5. Novbr. verkündigt — es lautet auf Freisprechung. In der Verhandlung hatte der Vertheidiger des Freiherrn von Stumm geltend gemacht, sein Klient habe in Wahrung berechtigter Interessen gehandelt. Das Gericht hat sich dieser Auffassung angeschlossen: Freiherr v. Stumm wurde freigesprochen, weil ihm als „Gegner der Christlich- Sozialen die Wahrnehmung berechtigter Interessen zuzuerkennen fei". Und in einer solchen Wahrnehmung berechtigter Interessen darf man einen anderen achtbaren Mann „Vater der Doppelzüngigkeit" nennen? Es wird nicht an Leuten fehlen, die darauf die Antwort geben: König Stumm wohl — aber gewöhnliche Sterbliche nicht! Sogar die konservative ,Kreuzztg/ schreibt dazu: „Das schöffengerichtliche Erkenntniß im Prozeß Stöcker-Stumm liegt nunmehr im Wortlaut vor und kann mit dem Prozeß Nau- mann-Schönbeck verglichen werden. Die Sachlage ist in beiden Fällen insofern dieselbe, als den Angeklagten, Frhrn. von Stumm und Naumann, die Vertretung berechtigter Interessen auf Grundlage des § 193 des N.-St.-G.-B. zugebilligt worden ist. Während aber Naumann trotzdem zu 300 Mk. Geldstrafe verurtheilt wurde, weil schwere formale Beleidigungen^ vorliegen, spricht das Schöffengericht Frhrn. v. Stumm frei, obwohl es nicht umhin kann, desfen objektive Verfchuldung ausdrücklich zu betonen. Daß dies Befremden erregt und erregen muß, kann nicht geleugnet werden."
Die öaycrische Aögeordnetenkammer hat nach langen Debatten den Militäretat unter Dach gebracht. Mit dem Militäretat des Königreichs Bayern ist es eine eigene Sache. Der Reichsmilitäretat wird alljährlich festgestellt. Bayern hat die zweijährige Budgetperiode; die Folge davon ist, daß die bayerische Kammer beim Beginn ihrer Tagung sich mit einem Etat beschäftigen muß, der schon seit Monaten läuft, und dann wieder gegen Ende der Session mit dem neuen Militäretat, wie er aus dem jetzt bald zusammentrelenden Reichstage hervorgehen wird. Nach diesen Bestimmungen ist klar, wo eigentlich über das bayerische Militärbudget befunden wird — in Berlin. Man mag äußerlich noch so scharf unterscheiden, man mag das Bewilligungsrecht noch so hoch anschlagen. Niemand wird sich der Anschauung entschlagen können, daß das bayerische Militärbudget thatsächlich schon gemacht ist, ehe es durch das Votum der beiden Kammern Bayerns gemacht wird. Eigenthümlich stellte sich diesmal der Kriegsminister von Asch zu
den Rednern der verschiedenen Parteien. Während er die Herren Liberalen sehr liebenswürdig, den Herrn von Vollmar, vielleicht in Rücksicht auf dessen Vergangenheit und auf dessen Namensvettern in der Armee, höflich behandelte, erfreute sich der Domkapitular Dr. Schädler seines höchsten Mißfallens, was sich schon in Zischlauten kundgab, wofür letzterer sich diesmal damit erkenntlich zeigte, daß er dem Herrn Kriegsminister zu Gemüthe sührte, er stände nicht zu ihm im Subordinations-Verhältnisse. Ein Mitglied des Centrums in der bayerischen Abgeordnetenkammer, Dr. Heim, bat gegen den Militäretat gestimmt.
Am 21. Oktober war ein Jahr vergangen seit dem Tode des Hochw. Krzöischofs Moos von Ireivurg im Areisgau. Die Geistlichkeit der Dekanate Freiburg und Breisach hat dazu folgende Erklärung abgegeben: „I. Es ist eine schreiende Mißachtung der wichtigsten Rechte der katholischen Kirche des Landes, daß die Wiederbesetzung des erzbischöfl. Stuhles trotz der klarsten Bestimmung eines Staatsvertrages durch die Staatsgewalt verhindert wird. II. Es sind für den katholischen Theil des Landes unerträgliche Zustände, wenn solches sogar in Zeiten angeblichen Friedens zwischen Staat und Kirche beklagt werden muß. ill. Ein solches Verfahren erscheint um so bedenklicher, und für den treugesinnten katholischen Theil des Landes um so verletzender, je mehr und eindringlicher die ganze Entwickelung unserer öffentlichen Verhältnisse dazu mahnt, die Katholiken des Landes nicht weiter zu beunruhigen." Eine zweite Kundgebung liegt in dem Erlasse des Kapitel- Vikars, Weihbischof Dr. Knecht, vom 22. Oktober vor, der von den Kanzeln der Erzdiözese verlesen wurde. Der Verweser des' Erzbisthums erinnert daran, daß mit dem genannten Tage ein Jahr seit dem Hinscheiden des Erzbischofs Johannes Christian Roos verflossen sei, ohne daß er bisher einen Nachfolger erhalten hat. In der That steht die Behandlung dieser wichtigen Frage durch die badische Regierung einzig da seit dem preußischen Kulturkämpfe. Aber beileibe dürfen die Katholiken sich nicht beklagen über die schnöde Behandlung, die ihnen zutheil wird. Sonst werden sie zu Reichsfeinden gestempelt, die alle ihre Handlungen nur „im Interesse Roms" unternehmen.
Auf dem Gebiete der auswärtigen Politik stehen im Vordergrund des Interesses die unerhörten Vorgänge im öfterreichischen Abgeordnetenhause. So roh, so wüst wie dort, hat wohl noch nie eine Opposition in einem Parlamente gewüthet. Nichts destoweniger ist das Ausgleichsprovisorium in erster Lesung angenommen worden, und hoffentlich wird der Opposition alles Toben nichts helfen, so daß das Ausgleichsprovisorium dennoch bis zum letzten Dezember dieses Jahres in verfassungsmäßiger Weise erledigt werden kann. Das wäre sehr zu wünschen. Denn sollte dies nicht gelingen, sollte es vielmehr nöthig werden, die nöthigen Mittel ohne parlamentarischen Beschluß nur durch eine Entschließung der Krone bereit zu stellen, so droht auch die ungarische Opposition mit Obstruktion. Und Obstruktion gleichzeitig in Wien und Budapest — das könnte „gut" werden. Hoffentlich kommt es nicht so weit. Sonst würde das eine besonders eigenthümliche Illustration sein zu dem Lobe, das dem ungarischen Parlamente neuerdings aus hohem Munde gezollt worden ist.
Vermischtes.
* Merkt«, 11. Nov. Das große Loos der Preußischen Klassenlotterie fiel auf Nr. 141,279.
* Der Staub von London. Die Reichthümer, die der Straßenschmutz in der Residenzstadt London enthält, werden durch einen vor wenigen Tagen erschienenen Bericht charakterisirt. Danach haben während der Zeit der letzten zwölf Monate bis Schluß des September die Straßenfeger der Metropole mit ihrem Besen ca. 101,905 Mark in Gold, Silber und Kupfer zu Tage gefördert, ferner 2688 Mark in Checks, 38,900 Mark in Banknoten, ca. 110,000 Mark in Eisenbahnaktien, 68 Damenuhren, 6 Männeruhren, 212 Ringe, 134 Broschen, 618 Armbänder, 8 Zahngebisse, beinahe 18,000 Photographien und 98 Operngläßer. Diese Objekte werden sämmtlich ein Jahr lang zur Verfügung der Verlierer gehalten. — Außerdem hat die städtische Verwaltung in diesem Staub für ca. 12,800 Mark altes Papier, für ca. 950 Mk. altes Leder, für 1845 Mk. zerbrochenes Glas und 'ür 3340 Mk. verschiedene Lumpen aufsammeln lassen und obigen Ertrag dafür erzielt.