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j|g 255 Samstag, den 6. November 1897 2L Jahrgang

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tt Erwerbsthätige Kinder.

Bei der Berufszählung vom 14. Juni 1895 wurde u. a. auch nach dem Alter gefragt. Auf diese Weise erfuhr man zum ersten Male auch etwas näheres über die Zahl der erwerbsthätigenKinder im deutschen Reiche. Es ergab sich, daß von Kindern unter 14 Jahren 1,08 pCt. = 214,954 außer dem Schulbesuch noch einen „Hauptberuf" haben, also eine Erwerbsthätigkeit ausüben. Davon sind 33,501 Dienstboten (848 Knaben, 32,653 Mädchen). Aus die Landwirthschaft kommen 135,125 (94,121 Knaben, 41,004 Mädchen), auf die Industrie 38,267 (30,618 Knaben, 7649 Mädchen), auf den Handel 5296 (3506 Knaben, 1790 Mädchen). Jndeß gibt die Zahl 214,954 zweifellos nicht alle erwerbsthätigen Kinder an; einmal werden viele Kinder in die Listen nicht als erwerbsthätig eingetragen sein, wiewohl sie es sind, und zweitens nimmt die Statistik keine Rücksicht auf die gewerbliche Nebenbeschäftigung, die nament­lich in den größeren Städten sehr beträchtlich ist. So wurde jüngst in der Berliner Stadtverordneten­versammlung die Zahl der erwerbsthätigen Schul­kinder Berlins (die vorwiegend mit Austragen von Backwaaren, Milch und Zeitungen am frühen Morgen beschäftigt werden) auf 25,000 geschätzt. Rach den auf Veranlassung des deutschen Lehrervereins vorgenommenen Erhebungen sanden sich in Halle a. S. von 3747 Schülern 684 beschäftigt (darunter einige bis zu 40, ja 60 Stunden wöchentlich). In Ham­burg waren 9,57, in Leipzig 16,55, in Brandenburg 12,14, in Rixdorf 18,36, in Altenburg 33,59, in Schmölln 40,87, in Braunschweig 24, in Hannover 9, in Gera 13,10 pCt. der Schulkinder erwerbsthätig. Ganz gewiß fehlen von diesen sehr viele in der er» werblichen Statistik.

Die Gewerbeordnung verbietet bekanntlich die Beschäftigung von Kindern unter 13 Jahren in Fa» briken und Bergbau und beschränkt die Arbeits­zeit der nicht mehr schulpflichtigen Kinder unter 14 Jahren auf 6 Stunden täglich. Infolge dessen ist seit 1892 die Zahl der beschäftigten Kinder immer mehr zurückgegangen. Nach den letzten Berichten der Fabrikinspektoren betrug sie im Jahre 1896 noch 988. Die Bestrebungen, die Kinderarbeit überhaupt zu ver­bieten, sind aussichtslos und übertrieben. Insbesondere in der Landwirthschaft finden Kinder vielfache und leichte Beschäftigung, die ihnen durchaus nichts schadet und gar nicht zu entbehren ist, namentlich von den kleinen Landwirthen nicht, die ihre eigenen Kinder in Feld und Garten angemessen mitarbeiten lassen. Es war daher Utopisterei, wenn auf dem Züricher inter­nationalen Arbeiterschutzkongresfe das Verbot aller Arbeit für Kinder unter 15 Jahren verlangt wurde. Damit ist freilich nicht gesagt, daß nicht auch auf dem Lande schwere Mißstände vorhanden wären. Namentlich auf den großen Gütern Ostelbiens hat vielfach die Kinderarbeit einen Umfang angenommen, daß die körperliche wie geistige Entwickelung der Kinder schwer darunter leidet und die Lehrerschaft mit Recht eine Agitation dagegen ins Werk gesetzt hat.

Zu den schlimmsten Auswüchsen in der Kinderbeschäftigung muß es sodann gerechnet werden, wenn sogar 122 Mädchen in der Ziegelei, 120 in der Maurerei, ferner 135 Kinder, darunter 21 Mädchen bei der Erzgewinnung, 274 -Kinder, darunter 62 Mädchen, bei der Stein- und Braunkohlen- und Koaksgewinnung und 302 Kinder, darunter 44 Mädchen in Steinbrüchen beschäftigt waren. Vermuthlich wird man hier meist erwidern, es handele sich um leichte Arbeit^ wir glauben aber, Kinder unter 14 Jahren gehören in diese Berufe überhaupt nicht hinein. Nicht zu den empfehlenswerthen „Berufen" gehören von Haus aus ferner Musik, Theater und Schaustellungen, wobei nach der Statistik von 1895 529 Kinder, vor­wiegend Knaben beschäftigt waren. Spinnerei, Weberei, Schneiderei u. a., worin sehr viele Kinder beschäftigt waren, sehen ja „leicht" aus. Es fragt sich nmC in welchem Umfange die Kinder beschäftigt

waren. Bei den „leichten" Berufen handelt es sich überwiegend um Hausindustrie, und wie sehr da die Kinderarbeit ausgebeutet wird, ist kein Geheimniß.

Für die moralische und intellektuelle Entwickelung der Kinder am gefährlichsten ist wohl die Erwerbs­thätigkeit der Kinder in den Städten vor Beginn der Schule und in den Abendstunden. In aller Frühe, im Sommer und Winter, bei jedem Wetter müssen die Kinder, oft hungrig und schlecht gekleidet, hinaus und von Haus zu Haus, Trepp auf. Trepp ab Brod, Zeitungen oder Milch austragen, dabei noch für einen jämmerlichen Lohn, in Berlin häufig für 3 Mark im Monate. Müde und abgehetzt kommen sie zur Schule und sind nicht im Stande von dem Unter­richte etwas zu profitiren. Andere werden vornehmlich Abends beschäftigt, namentlich in den Wirthshäusern (mit Kegelaufsetzen u. dgl.) oder als Hausirer. Das dauert oft bis Mitternacht und länger. Die Kinder lernen in diesen „Berufen" nichts Gutes und in der Schule auch nichts. Bei vielen trifft die Morgen- und Abendbeschäftigung zusammen, so daß sie niemals recht ausschlafen können. Vornehmlich den Bemühungen der Lehrerschaft ist es zu danken, daß mehrfach die Polizei gegen diese Auswüchse der Kinderbeschäftigung eingeschrilten ist, wenn auch noch nicht in genügendem Maße. In Hamburg dürfen Kinder unter 12 Jahren nicht vor 8 Uhr morgens und nicht nach 8 Uhr abends zum Austragen von Zeitungen, Brot und Milch, schulpflichtige Kinder über 12 Jahre nicht vor 7 Uhr Morgens und nach 9 Uhr Abends verwendet werden; die Beschäftigung von Schulkindern in Gast- und Schenkwirthschaften nach 8 bezw. 9 Uhr Abends, sowie die Verwendung von Mädchen zum Kegelauf­setzen ist verboten. In Spandau ist verboten, daß schulpflichtige Kinder vor 7 Uhr Morgens und nach 7 Uhr Abends Brod, Milch und Zeitungen austragen, Kegel aufsetzen, zum Handel mit Blumen re. verwendet werden. Aehnliche Polizeiverordnungen bestehen in Hannover, Crefeld, Zittau und anderen Orten. Das freisinnig regierte Berlin hätte eine solche am aller- nothwendigsten, aber bis jetzt ist es nicht weiter ge­kommen, als daß vor einigen Wochen in den Stadt­verordnetenversammlungen ein bezüglicher Antrag der Sozialdemokraten berathen wurde, wobei man wenigstens das Bestehen schwerer Mißstände allseitig zugab..

Abzuschaffen braucht man die Kinderarbeit nicht, aber sie muß von den schweren Auswüchsen befreit werden. Das ist zum Theil durch Polizeiverordnungen zu erreichen, zum Theil aber nur durch Verschärfung der Gewerbeordnung. Diese hat vor allem der „Haus­industrie" scharf auf die Finger zu sehen, die Kinder gegen sie zu schützen und sie unter die Aufsicht der Gewerbeinspektoren zu stellen.

Deutsches R^ch*

Berlin, 5. November.

ft Daß der Dundesrakh am letzten Donnerstag eine Sitzung abgehalten hat, haben wir berichtet. Augenscheinlich hat sich der Bundesrath in dieser seiner letzten Sitzung mit der Reform des militärischen Strafprozesses noch nicht beschäftigt. Wenigstens ist in dem Berichte der amtlichen ,Berl. Korresp.' über diese Sitzung nichts enthalten, das irgendwie darauf schließen ließe.

* Das prenßische S1aa1smi«isterium hat heute (Freitag) Nachmittag unter dem Vorsitze des Ministerpräsidenten Fürsten zu Hohenlohe eine Sitzung abgehalten.

" x Bisher war man stets gewohnt, die Berliner als das leitende Blatt der freikonser­vativen Partei zu betrachten. In neuester Zeit hat sich nun die,Post' außerordentlich unliebsam ge­macht durch gehässige Angriffe von allerhand Personen und durch eine Tonart, die so beschaffen ist, daß vor einigen Tagen ein liberales Berliner Blatt bemerkte, man werde es nachgerade gewöhnt, daß die frei- konservative Presse noch reaktionärer sich geberde als die konservative. Aber jetzt beginnen freikonservative Erklärungen, welche die .Post', die in erster Reihe bekanntlich den Winken des Freiherrn v. Stumm folgt, von der freikonservativen Partei abschütteln. So bemerkt auch das ,Posener Tage­blatts ein ausgesprochen freikonservatioes Parteiblatt: „ . . . Es sei erneut darauf hingewiesen, daß die

freikonservative Partei in Berlin kein Organ besitzt und für die Auslassungen einzelner Persönlichkeiten in der,Post' nicht verantwortlich ist."

ft Der „Alldeutsche Deröäud" will in Berlin eine Versammlung veranstalten zu Gunsten der Deutsch­nationalen in Oesterreich. Für diese Versammlung hatten auch österreichische Abgeordnete ihr Erscheinen und ihre Mitwirkung zugesagt. Die Berliner Behörde will aber nicht nur ihr Auftreten, sondern auch ihr Erscheinen verhindern.

* Eine Graueröotschaft ist aus der Mission von Süd-Schantong (China) eingetroffen. Das Missionshaus zu Steyl erhielt gestern folgendes Telegramm: „Zinning, 4. Nov. Nies, Henle ermordet." Hierzu wird aus Steyl gemeldet: „Die Unthat scheint von der Sekte der Da-dau-hui, „vom großen Messer" verübt zu sein. Die Anhänger der­selben zeigten auch im vorigen Jahre einen großen Christenhaß, und unsere Missionare mußten sich mehr­fach durch die Flucht vor ihnen retten. Briefliche Mittheilungen mit näheren Angaben sind vor Ende Dezember kaum zu erwarten. Zinning ist der Central­punkt der Mission von Süd-Schantong, am Kaiser­kanal gelegen. Daselbst residirte auch der Hochw. Herr Bischof I. B. Anzer, der freilich zur Zeit hier im Missionshause weilt, um an den Berathungen des Generalkapitels theilzunehmen. Herr Franz Nies war am 11. Juni 1859 zu Rehringhausen in der Diözese Paderborn geboren. Er empfing die h!. Priesterweihe am 7. Juni 1884 und reiste im Januar 1885 in die chinesische Mission ab. Herr Richard Henle, geb. 21. Juni 1865 zu Stetten in Sigmaringen und am 15. Juni 1889 zum Priester geweiht, ist seit No­vember in Süd-Schantong thätig." Hoffentlich wird die Strafe der Missethat auf dem Fuße nachfolgen. Sollte die chinesische Regierung zögern, Genugthuung zu geben, dann wird Deutschland schon im Interesse seines Ansehens in China dafür zu sorgen haben, daß das schmachvolle Verbrechen alsbald eine Sühne findet.

Für die Zeit vom Anfang dieses Monats an bis Ende Januar des nächsten Jahres sollen sta­tistische Erhebungen bei den Gerichten und Notaren stattfinden und zwar zu dem Zwecke, um ein Urtheil zu erhalten über die Wirkungen des Gerichtskosten-Gesetzes und der Gebührenord­nung für Dotare vom 25. Juni 1895. Im preußischen Landtage sind mehrfach Wünsche danach geäußert worden, daß solche Erhebungen stattfinden möchten. Man möchte gern die jetzigen Einnahmen vergleichen mit dem Ertrage der früher giltigen Ge­bührensätze.

* lieber die MerkoSvng und das bürgerliche Gesetzbuch bringt die,K. Ztg.' folgende sehr in­teressante Zusammenstellung: Das bürgerliche Gesetz­buch vertritt den Standpunkt, daß das Verlöbniß beiden Theilen Gelegenheit geben soll, sich gegenseitig kennen zu lernen, um sich beiderseits darüber klar zu werden, ob bei ihnen die Voraussetzungen, unter denen allein eine so innige Vereinigung wie die Ehe zum Glück führen kann, vorhanden sind. Das Ver­sprechen, mit Jemand die Ehe eingehen zu wollen, trägt deshalb keinen kontraktlichen Charakter und ist gerichtlich nicht erzwingbar. Dabei ist es gleichgiltig, in welcher Form das Versprechen ge­geben worden ist; das Verlöbniß geschieht gänzlich formlos, und der Austausch von Verlobungsringen, ein schriftliches Eheversprechen sowie die üblichen Be­kanntmachungen in den Zeitungen und dergleichen sind in rechtlicher Beziehung ohne jede Bedeutung. Wer ein Verlöbniß eingeht, ist lediglich moralisch zur Ein­gehung der Ehe verpflichtet, nicht rechtlich. Von diesem Standpunkt aus erklärt es sich denn auch, daß derjenige, welcher sein Versprechen bricht, vom Richter nicht angehalten werden kann, dem anderen Theile eine Gelsentschädigung zu zahlen, wie es noch im rheinischen Recht der Fall ist, und ebenso erklärt es sich, daß sogar das Versprechen einer Strafe für den Fall, daß die Eingehung der Ehe unterbleibe, nichtig, d. h. durch Klage nicht erzwingbar ist. Anderseits aber verschließt sich das bürgerliche Gesetzbuch nicht der Thatsache, daß manchmal schon in Folge des Verlöbnisses in dem wirthschaftlichen Leben der Ver­lobten Maßnahmen getroffen werden, deren Beseitigung, soweit es möglich ist, aus Billigkeitsrücksichten geboten