24. Jahrgana
Samstaa, den 6. November 1897.
JK 255
ihm:
Mein lieber Friedrich!
Was geschehen ist, kann nicht mehr ungeschehen gemacht werden. Ich beklage tief das Unglück, das Dich betroffen hat, aber es mußte einmal fo kommen. Wie und wodurch die Sache zum Ausbruch gelangte, ist also nebensächlich; die Hauptsache bleibt, daß das, was stattgefunden hat, nicht zu vermeiden war. Deine Haltung in dieser schmerzlichen Angelegenheit war die eines vernünftigen Mannes, und Du verdienst nicht den geringsten Tadel. Was das Schreiben der Mutter von Amalie anbelangt, so übergehe ich dasselbe mit Stillschweigen; es ist ungerecht, das ist Alles, was ich über dasselbe sagen will. — Mein guter Sohn, lasse Dich durch das herbe Schicksal nicht niederbeugen, hoffe auf eine bessere Zukunft; die Allmacht Gottes wird Alles zum Besten lenken. Deine Dich liebende Mutter."
Diese schlichten Worte gaben dem geprüften Manne
vinziallandtag durch einstimmige Beschlüffe den Wunsch nach der Einführung eines solchen Anerbenrechtes in Westfalen zu erkennen gegeben haben. Höchst wahrscheinlich werden nur die Freisinnigen und vielleicht einige der Nationalliberalen gegen diese Einführung stimmen. Ehedem sind es nur die Freisinnigen gewesen, die gegen die Landgüter-Ordnungen tm preußischen Abgeordnetenhause Opposition gemacht haben.
Kurirt.
Professor Friedrich ** hatte mit seiner Frau wieder einmal Streit. Als er eben im Begriffe stand, seine Zeitung zu lesen, trat seine Frau, zum Aus- qehen angekleidet, in das Zimmer und sagte, nachdem sie ihren^Mann flüchtig begrüßt hatte: „Du, Friedrich, gib mir zweihundert Mark, ich habe Einiges zu kaufen."
Der Hausherr legte Gabel und Messer bei Sette und sagte mit gepreßter Stimme: „Amalie, bitte, lege Hut und Mantel nochmal ab, denn ich habe mit Dir zu reden."
Die junge Frau war einen Augenblick starr vor Erstaunen, als sie diese in einem ernsten Tone gesprochenen Worte vernahm, doch sie erwiderte: „Hätte das, was Du mir zu sagen beabsichtigst, nicht Zeit bis zu meiner Rückkehr?"
„Nein, Amalie," war die Antwort; „es hat kerne Zeit; ich will und muß Dir endlich einmal sagen, was mich schon seit Langem drückt. Es handelt sich um mein, um unser Glück!"
„Um unser Glück?!" das war Alles, was dre Ueberraschte hervorbringen konnte.
„Ja, Amalie, denn wenn ich so weiter leben sollte, wie ich bisheran gelebt habe, so möchte ich lieber wünschen, ich sei tobt. Es ist zu schrecklich. Kein wahrer Frieden, kein wahres Glück herrscht in unserem Zusammenleben. Ich fühle mich nicht heimisch in diesen Räumen, in dieser meiner eigenen Wohnung. Und woran liegt es? — An der Unordnung in Deinem Haushalt, an der Oberflächlichkeit, mit welcher Du Alles behandelst, was zum eigentlichen Leben gehört. Die Mahlzeiten finden stets unregelmäßig statt, das Reinigen der Zimmer geschieht zu allen möglichen Tageszeiten. Man weiß nie, woran man ist; Alles wird so zu sagen improvsirt. Des Morgens muß ich häufig ohne Frühstück ausgehen; komme ich Mittags müde und abgespannt nach Hause, so passirt mir oft, daß ich im ungeheizten Zimmer ein hastiges Mittagsbrod einnehmen muß. Wie soll ich im Stande sein, meinen Berufspflichten regelmäßig nachzukommen? Ich will nicht einmal von meinen größeren wissenschaftlichen Arbeiten reden, die ich feit mehr als einem Jahre, dank Deiner Unordnung, nicht mehr weiterführen konnte. Ein solches Leben ist nur zur Last geworden, und es soll und muß eine Aenderung in dem gegenwärtigen Zustand der Dinge eintreten."
Die junge Frau war während der Worte ihres Gatten abwechselnd roth und blaß geworden; sie mußte sich gestehen, daß Friedrich Recht hatte, und dennoch wollte sie nicht einsehen, daß sie selbst diese Unannehmlichkeiten heraufbeschworen. Sie verzog ziemlich spöttisch ihren Mund.
„Ich begreife gar nicht", begann sie endlich, „wie derartige Kleinigkeiten Dich in solche Aufregung versetzen können."
„Es sind dies keine Kleinigkeiten, es sind dies Dinge von der größten Wichiigkeit! Jeder vernünftig denkende Mensch, der bemüht und bestrebt ist, seine Pflichten zu erfüllen, hat auch mit seinem Körper zu rechnen, welcher Nahrung, Ruhe, Erholung bedarf. Wenn ich recht arbeiten will, so muß ich auch recht leben. Außerdem habe ich Dir schon mehr wie hundertmal angezeigt, um welche Zeit ich arbeiten muß, doch Tu hast Dich nie darnach gerichtet. Ich bin nicht mehr der Alte, ich fange an nervös zu werden, von Tag zu Tag werde ich miß- mulhiger, und ich habe alle Ursache dazu."
Amalie brach bei diesen harten Worten in einen Thränenstrom aus.
„Ach," schluchzte sie, „ich unglückliche Frau! Das ist also das Ehcleben! O, wre sehr hatte meine Mutter recht, als sie mir anrieth, nicht zu heirathen, denn die Männer seien alle mehr oder minder zur
Tyrannei geneigt. Und solcher unbedeutenden Sachen wegen muß ich leiden!"
„Nein, tausendmal nein!" brauste der Gatte auf, ich bin es, welcher leidet, ich bin es, welcher ein erbärmliches Leben führt, denn meine ganze Zukunft ist durch jene Nachlässigkeit gefährdet, lieber» kommt mich ein schweres Leid, so werde ich es standhaft ertragen, wie ein Mann es ertragen muß; aber diese Tag für Tag fortgesetzten Plackereien, Quälereien und nichtswürdigen Vernachlässigungen reiben auf, lähmen Körper und Geist, vernichten jede Lebenslust, jeden Frohsinn und richten alle Thatkrast zu Grunde. Wie willst Du, das ein Mann meines Standes, der nach Höherem strebt, sich mit voller Geistesstärke seiner Thätigkeit widme, wenn ihm das Wenige, das er bedarf, in so ungenügendem Maße zu Theil wird ?! — Ich schäme mich fiir Dich. Was habe ich von meiner Arbeit? Nichts als ein kaltes, ungemüth- liches Heim. Heute Mittag sah ich einen armen Arbeiter, dem sein Weib das einfache und kärgliche Mittagsbrod zum Werkplatze brachte. Ich habe den Mann beneidet . . . Amalie, es muß anders werden!"
„Ja, es soll und muß anders werden!" rief jetzt die junge Frau, indem sie von ihrem Stuhle aufsprang, „keine Stunde länger bleibe ich hier! Auch ich bin des Lebens müde; ich kehre zu meiner Mutter zurück!"
Friedrich war bei diesen Worten erbleicht. Er, der sein Weib so innig liebte, er, der mit blutendem Herzen sich genöthigt gesehen hatte, sie auf ihre Fehler aufmerksam zu machen, wollte er nicht seine ganze Zukunft vernichtet sehen, er mußte solche bittere Erfahrungen machen!
„Amalie," sagte er, „weißt Du, was Du sagst? Hast Du denn gar keinen Begriff von den Pflichten eines Weibes?"
„Was ich sagte, habe ich gesagt," war die Antwort; „ich kehre zu meiner Mutter zurück."
„Nun gut, so magst Du gehen," brauste er auf. „So magst Du Deinem bisherigen Betragen die Krone aufsetzen, und ich will auch dieses über mich ergehen lassen; aber das erkläre ich Dir: ich werde keinen Schritt thun, um Dich zurückzuhalten oder um Dich zurückzurufen."
Amalie hatte ihr Vorhaben ausgeführt und war abgereist. Friedrich hatte die Dienstboten entlassen und einer älteren Person die Führung des Haushaltes übertragen. Die größte und peinlichste Ordnung herrschte von nun ab in dem Hause; nichts hinderte ihn, feine freie Zeit mit dem Studium seiner Lieblingswissen- fchasten auszufüllen und an feinem damals begonnenen großen Werke weiter zu schreiben. Wenn dann die Nacht gekommen war und er von seinem Schreibtische ausstand, um sich zur Ruhe zu begeben, dann seufzte er tief und blickte zu dem Bilde seiner Frau auf, indem er sagte: „Du hast es nicht gewollt, Amalie. Welches Leben voll Glück und stillen Frieden hätte ich an Deiner Seite führen können!"
Zwei Wochen waren seit der Trennung der beiden Gatten verflossen, da erhielt er einen Brief von der Mutter seiner Frau. Derselbe war im Tone der größten Entrüstung über sein Betragen gehalten und strotzte von Vorwürfen und Beleidigungen. Er sandte denselben feiner Mutter, welcher er schon früher den ganzen Sachverhalt mitgetheilt hatte, und diese schrieb
Ancrbcurecht.
Sowohl in der Provinz Westfalen, als auch im Großherzogthum Baden steht aller Voraussicht nach die Einführung des bäuerlichen Anerben- rechtes bevor.
Für die Provinz Westfalen soll der entsprechende Gesetzentwurf dem preußischen Abgeordnetenhause in seiner bevorstehenden Tagung zugehen. Es entspricht dies dem einstimmigen Wunsche des Westfälischen Bauernvereins und dem einstimmigen Gutachten des Westfälischen Provinziallandtages. Bei der Einführung eines Anerbenrechtes in der Provinz Westfalen würde dasselbe nicht die Freiheit des Erblassers aufheben, ein Testament nach seinem Wunsche zu machen. Das Anerbenrecht würde erst dann zur Geltung kommen, wenn keine testamentarische Bestimmung getroffen ist. Das Anerbenrecht würde frei von Zwang irgend welcher Art, dem vermuthlich vorhanden gewesenen Willen des Erblassers entsprechen, weil es mit dem Herkommen und uralter Sitte im Westfälischen Bauernstand übereinstimmt. Man muß annehmen, daß der Westfälische Bauer nach alter Vätersitte im Sinne des Anerbenrechtes sein Testament abgefaßt haben würde, wenn er Verfügungen über fein Bauerngut noch hätte treffen können. Das Anerbenrecht entspricht also durchaus der guten und alten Sitte in Westfalen. Ihm ist nicht zum wenigsten die Erhaltung eines kräftigen und gesunden Bauern- und Mittelstandes in Westfalen zu verdanken, und es ist nicht daran zu zweifeln, daß der Entwurf der Regierung, wenn er den westfälischen Wünschen entspricht, Annahme im preußischen Abgeordnetenhause finden wird.
Im Großherzogthum Baden hat schon ein früheres Gesetz die Feststellung des Vorhandenseins und des Umfangs derjenigen Güter geregelt, für die das Anerbenrecht Geltung erlangen soll. Nun handelt es fich darum, den Bestand, wo dieser berechtigt ist, auch zu sichern, namentlich durch die Feststellung der Bedingungen, unter denen der Anerbe das Gut übernehmen soll. Man vermuthet wohl mit Recht, daß die Schätzung des Gutes in erster Reihe nach dem Ertragswerthe, nicht nach dem Verkaufswerthe desselben erfolgen soll. Natürlich muß dann auch eine Sicherung der übrigen Erben eintreten, damit nicht die Vortheile eines Verkaufes einseitig dem Anerben allein zufallen. Ein Theil dieser Bestimmungen ist schon bei früheren Verhandlungen des badischen Landtages angeregt worden.
Im preußischen Staate hat man mit der gesetzlichen Regelung bäuerlicher Erbrechte im Jahre 1874 begonnen. Damals ist eine Reihe von sogen. Landgüter-Ordnung en erlassen worden, nämlich für die Provinzen Hannover, Westfalen, Brandenburg, Schlesien und Schleswig-Holstein und für den Regierungsbezirk Kassel. Diese Gesetze führen ein Anerbenrecht ein für solche Güter, die von ihren Besitzern in die sogenannte Höferolle eingetragen werden. Die nachträgliche Löschung in der Höserolle bleibt dem Besitzer freigestellt. So lange aber das Grundstück in der Höferolle eingetragen ist, kann im Erbfalle der älteste Sohn seine Geschwister nach einer bestimmten Taxe für ihr Erbtheil an dem ßanbgute abfinden. Diese Taxe wird in verschiedener Weise berechnet; in Schlesien nach dem vierzigfachen, in der Mark Brandenburg nach dem dreißigfachen und in Westfalen nach dem zwanzigfachen Grundsteuer-Reinerträge. Durch diese Landgüter-Ordnungen ist der allgemeinen Einführung des eigentlichen Anerbenrechts der Weg geebnet worden. Wie großen Anklang diese Landgüter-Ordnungen theilmeise gefunden haben, beweist Hannover. Dort ist die Landgüter-Ordnung im Jahre 1874 eingeführt worden, und im Laufe von 20 Jahren sind mehr als 65,000 Höfe in die Höferolle eingetragen worden.
Genau wie in Hannover entspricht eben auch in Westfalen das Anerbenrecht altem, heimischen Brauche, und daraus erklärt sich die Thatsache, daß sowohl Westfälischer Bauernverein, wie Westfälischer Pro
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