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M 246 Dienstag, den 26. Oktober 1897. 24. Jahrgang

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mit Unterhaitrmgs-Kettagr „Sterne und Klumen**.

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M Die Gewerbegerichte als Einigungs­ämter.

Im Jahre 1896 bestanden im deutschen Reiche insgesammt 284 Gewerbegerichte. Bei ihnen wurden nicht weniger als 68 798 Klagen angebracht. Es liegt in der Natur der Sache, daß weitaus die meisten von Arbeitern ausgingen und gegen die Arbeit­geber gerichtet waren, nämlich 63462. Von Arbeit­gebern wurden gegen Arbeiter 5176, von Arbeitern gegen einander 160 anhängig gemacht. Ein Haupt- vortheil bei den Gewerbegerichten ist, daß sie rasch entscheiden. 34098, also ziemlich die Hälfte, der Klagen waren in weniger als einer Woche erledigt, 15 297 in weniger als zwei Wochen, 10 546 in mehr als zwei Wochen. Auch das dürfen wir wohl als einen Segen der Gewerbegerichte ansehen, daß 45,6 von Hundert der Klagen durch Vergleich erledigt wurden, wiewohl in der Regel der eine Theil sich nicht sowohl aus Friedens- und Gerechtigkeitsliebe als deshalb dazu herbeigelassen haben dürfte, weil er sah, daß die Sache für ihn ungünstig stand. Man darf wohl annehmen, daß zumeist die Arbeiter Vor- theil an dem Vergleiche hatten und ohne ihn hätten abgewiesen werden müssen. 85 von Hundert der Klagen hatten einen Streitwerth von weniger als 50M./nur^4,5 Proz. betrafen einen Werth von mehr als 100 M. Ohne die Einrichtung der Gewerbegerichte wäre vermuthlich der größte Theil der Klagen gar nicht erst angestrengt worden; die Arbeiter würden das ihnen nach ihrer Meinung widerfahrene Unrecht hingenommen haben, weil die Klage bei den ordentlichen Gerichten zu umständlich, kostspielig und zeitraubend gewesen sein würde.

Das Gewerbegerichtsgesetz von 1890 ermöglicht bekanntlich auch die Anrufung des Gewerbegerichts als Einigungsamt bei Ausständen u. s. w. Hier ist nun leider die Thätigkeit der Gerichte bis jetzt noch recht dürftig gewesen. Nach der Statistik der Generalkommission der Gewerkschaften haben im Jahre 1896 483 Streiks stattgefunden; das Gewerbegericht ist aber nur 42 Mal angerufen worden, also noch nicht in 10 Prozent der Fälle. Erklärlich ist das ja freilich. Zunächst ist die Thätigkeit der Gerichte in dieser Richtung noch wenig bekannt geworden. Dann aber sind zu Beginn eines Streiks beide Theile meist recht zuversichtlich und siegesgewiß. Jeder rechnet darauf, seinen Willen unbedingt durchzusetzen, während eine Einigung vor dem Schiedsgerichte ihn nöthigt, wenigstens etwas nachzugeben. Keiner will durch An­rufung des Gerichtes eine Schwäche verrathen, und so unterläßt man sie. Hat dann der Streik lange genug gedauert, um erkennen zu lassen, wohin der Sieg sich neigt, so will der obsiegenhe Theil erst recht vom Gewerbegerichte nichts mehr hören.

Die Erfolge des Schiedsgerichts bei den that- sächlich stattgehabten Anrufungen waren recht mäßig. Nur in 18 von den 42 Fällen wurde eine Einigung erzielt. Mißlingt diese, so hat das Einigungsamt einen „Schiedsspruch" zu fällen. Das ist in 14 Fällen geschehen. Da das Gericht vorher eine sorgfältige Prüfung des Streitfalles anzustellen hat, so wird der Schiedsspruch in der Regel gewiß dem Rechte und der Billigkeit entsprochen haben. Allein nur in 3 Fällen von den 14 wurde derselbe von beiden Theilen anerkannt. Abgelehnt wurden 4 Schiedssprüche von den Unternehmern, 6 von den Arbeitern, 1 von beiden Parteien. Man hätte erwarten können, daß die meisten Ablehnungen von den Unternehmern als der stärkeren Partei erfolgten. Das ist, wie man sieht, nicht der Fall. Vielleicht ist auf Seiten der Arbeiter durch die Agitation und die Nothlage eine solche Erbitterung entstanden, daß sie unbesonnen einen 'billigen Spruch verwerfen. Viel dürfte zu ihrer Haltung das tief eingesessene Mißtrauen beigetragen haben, das sie nun einmal gegen die Unternehmer und leider auch gegen die Gewerbegerichte hegen. Gerne wüßten wir noch, was denn in den 6 Fällen, wo die Arbeiter den Schiedsspruch ablehnten, schließlich von ihnen erreicht

worden ist. Wir fürchten, noch weniger als der Schiedsspruch ihnen bot. Daß auch bei den Unter­nehmern keineswegs in solchen Dingen immer im Sinne des sozialen Friedens und der Gerechtigkeit gehandelt wird, haben wir bei dem Berliner Kon­fektionsstreit gesehen. Die Konfektionäre haben, als sie sich obenauf fühlten, die vor dem Gewerbegerichte gemachten Versprechungen einfach gebrochen und sich schließlich um den Schiedsspruch gar nicht gekümmert! Daß das die Arbeiter mißtrauisch machen und ihnen die Schiedssprüche verdächtig erscheinen lassen muß, liegt auf der Hand. Der ,Vorwärts' sucht die ab­lehnende Haltung der Arbeiter damit zu erklären, daß mit Hilfe der Vorsitzenden Schiedssprüche zu Stande gekommen seien, die den Unternehmern absolut Recht, den Arbeitern absolut Unrecht gaben. Dies müßte dann doch erst nachgewiesen werden. Wir glauben aber, daß die Vorsitzenden im Allgemeinen sich der sozialen Bedeutung ihres Amtes zu sehr bewußt sind, als daß sie sich zu offenkundigen Einseitigkeiten hin­reißen lassen und damit die ganze Bedeutung der Gewerbegerichte als Einigungsämter zerstören sollten. Man erhebt ja derartige Anklagen gegen die Vor­sitzenden auch nicht in Klagesachen. Mißtrauen und Unkenntniß der Schwäche ihrer Positionen werden bei den Arbeitern wohl meist die Ursache der Ablehnung des Schiedsspruches sein.

Sonst wird hervorgehoben, daß die Arbeiter, ins­besondere auch in Berlin stets geneigter waren, einer Aufforderung des Einigungsamtes zu Verhandlungen Folge zu leisten, als die Unternehmer, die theilweise Mißtrauen gegen die Gerichte zeigten, theils Un­kenntniß der Aufgaben des Einigungsamtes. Meist dürften die Unternehmer aber wohl abgelehnt haben, weil sie des Sieges sicher waren und sich von niemand in ihre Angelegenheiten hineinreden lassen wollten. Das Berliner Gewerbegericht hat sich bei seinen Sprüchen im allgemeinen die Aufgabe ge­stellt, sofort einen Zustand herzustellen, der andernfalls erst nach langen Kämpfen mit schweren beiderseitigen Opfern erreicht worden wäre. Der,Vorwärts' findet diese Methode falsch; wenn das Gericht zu sehr die beiderseitigen Machtverhältnisse in Betracht ziehe, so müßten für die Arbeiter ungünstige Sprüche heraus­kommen. Jndeß wenn das Gericht gar keine Rücksicht darauf nimmt, sondern nur so entscheidet, wie es für die Arbeiter wünschenswerth ist, so kann es darauf rechnen, daß die Unternehmer den Schiedsspruch ab­lehnen. Dann kommen die Arbeiter noch schlimmer weg. Der Schiedsspruch kann, wie die Dinge liegen, leider nicht die soziale Gerechtigkeit Herstellen, sondern nur einen beiderseits erträglichen Friedenszustand herbei­führen helfen. Hoffentlich wird die Aufgabe der Ge­werbegerichte oder Einigungsämter mit der Zeit mehr gewürdigt und bald erfolgreicher als bisher bethätigt.

Urrfolgt.

Dem Englischen von Marion Crawford nacherzählt von Cora von Schönburg.

33 , ------ (Nachdruck verboten.)

(Schluß.)

Der Detektiv und der Pfarrer waren schon in das Zimmer getreten, wo der todte Sträfling lag. Sie standen vor dem Bette und blickten in sein bleiches Gesicht.

„Ein Telegramm für Herrn Short," meldete Holmes von der Thüre aus. John fuhr zusammen, nahm die Depesche, blickte hastig auf ihren Inhalt und steckte sie in die Tasche. Alle hatten sich umge­sehen.

„Was ist es, John?" fragte der Pfarrer, welcher ihm zunächst stand.

„O, nichts — ich bin nur Erster in Cambridge geworden — das ist Alles," sagte John mit einer Gleichgiltigkeit, als sei es eine Sache, welche für ihn nicht die geringste Bedeutung habe. Er vermochte sich jetzt, da er sein war, nicht des Triumphes zu erfreuen, dem er in monatelanger, unablässiger Arbeit, in angestrengten Tage« und in durchwachten Nächten entgegeugefehen hatte. Was war dieser Sieg in der That gegen die große Tragödie, deren letzter Akt sich soeben vor seinen Augen abgespielt hatte!

Ja, die Tragödie war zu Ende. Der Sträfling

war der Hand des Gesetzes in dem Augenblicke ent­ronnen, als sich dieselbe schon zu seiner Ergreifung ausgestreckt hatte. Man begrub den Todten, und ein einfaches Steinkreuz bezeichnete das namenlose Grab. Man sieht es noch im Schatten der alten Abtei, auf dem Kirchhofe der Gemeinde Billingsfield in Essex.

All' dies trug sich vor langer Zeit zu, aber die Bewohner von Billingsfield erzählen sich doch noch heute die Geschichte von dem Landstreicher, welcher den Gutsherrn Juxon angegriffen und von dessen Bluthunde niedergerissen wurde. Wenn Gall gut aufgeräumt ist, dann gibt er wohl auch zu verstehen, daß er recht gut wisse, wer der Landstreicher gewesen sei, aber seine angeborene Diskretion verbietet ihm, zu reden. Man darf indessen annehmen, daß seine Schweigsamkeit über diesen Punkt im engen Zu­sammenhangs mit den Interessen seiner Konstabler­karriere steht.

Obwohl die Episode, welche sich in dem stillen Pfarrdorfe zugetragen hatte, nur eine vorübergehende gewesen war, so hatte sie doch den nachhaltigsten Eindruck auf alle dabei Betheiligten gemacht. Jeder war in seiner Weise erschüttert und brauchte lange, ehe er die schrecklichen Erinnerungen überwand, welche sich an Goddard's Ende knüpften. Doch die Zeit thut Wunder, und nach Verlauf nicht allzu vieler Monate erinnerte man sich des Vorgefallenen nur mit dem Gefühle der Erleichterung. Mary God- dard war allerdings nach dem Tode ihres Gatten schwer erkrankt, und hätte ihr Frau Ambrose nicht als treue Pflegerin zur Seite gestanden, so wäre die Gefahr, daß sie ihm in das Jenseits folgen werde, beinahe sicher gewesen. Aber die Freundin verließ sie nicht, bis sie wieder vollkommen hergestellt war. Nach und nach heilten auch die Wunden, an welchen Mary Goddard's Herz geblutet hatte, und mit den schwindenden Sorgen entfaltete sich auch ihr Wesen zu neuer, frischer Jugendblüthe.

So kam es, daß Charles Juxon sie zwei Jahre später abermals fragte, ob sie sein Weib werden wolle. Sie zögerte lange mit der Antwort — dem Gutsherrn dünkte es mindestens eine halbe Stunde —, dann streckte sie ihre schmale Hand aus und legte sie mit innigem Danke gegen Gott, der ihr einen so treuen Beschützer geschenkt hatte, in seine Rechte. Charles James Juxon glättete mit der andern Hand ihr Haar, und seine blauen Augen wurden etwas feucht.

„Gott segne Sie, Mary!" sprach er. Das war Alles.

Der ehrwürdige Augustin Ambrose traute das Paar kurz nach Weihnachten in der St. Mary-Kirche. Die Hochzeits - Gesellschaft bestand aus Frau Ambrose, Eleonor Goddard und John Short, Dr. phil.

Und wieder vergingen Jahre. Nellie wuchs immer mehr zur Schönheit und John zu einer Koryphäe in den wissenschaftlichen Kreisen heran. Nellie hatte Brüder und Schwestern, wie sie es sich gewünscht hatte, und deren Vater war für sie wie ein eigener. So lebten die Bewohner des Schlosses zu Billings­field in ungestörtem Einvernehmen mit Alle», welche ihrem Kreise nahe traten. John war ein häufig und gern gesehener Gast auf dem Schlosse. So oft er zu seiner Erholung in die frische Landluft von Billings­field zurückehrte, hatte er Gelegenheit, die sich mehr und mehr entfaltenden Reize der Stieftochter des Guts­herrn zu bewundern. Endlich, als Nellie das 21. Jahr erreicht hatte, trat er mit eine offenen Werbung an sie heran und Nellie willigte freudigen Herzens ein.

„Wissen Sie denn auch, was Sie im Begriffe sind zu thun?" fragte Juxon, als John mit feiner Wer­bung zu ihm trat.

„Gewiß," entgegnete der junge Gelehrte, „ich thue, was Bessere als ich mit dem herrlichsten Erfolge vor mir gethan haben."

„Bessere?"

„Sie selbst. Sie wußten Mes und heiratheten die Mutter; ich weiß auch Alles und möchte die Toch­ter heirathen."

„Und Sie wissen, daß sie gänzlich ahnungslos ist?" „Ja, und sie soll es auch bleiben."

„Sorgen Sie dafür, John, und nun, Gott mit Ihnen!"

So gab Charles Juxon seine Zustimmung. Auch Mary willigte ein, aber zum ersten Male seit vielen Jahren stiegen ihr dabei wieder die Thränen in die