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Montag, den 18. Oktober 1897.
24. Jahrgang
mit Unterijaltmrgs-Serlkrge „Ktrrue urrs Kiumen".
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aber daß er katholisch erzogen und zum Befuche der katholischenSchule angehalten werden muß; es genügt, wenn er katholisch en Religions- unterricht empfängt, und das geschieht ja, in dem Besuche der evangelischen Schule liegt keine Gesetzesverletzung; auch die gleichzeitige Theilnahme am evangelischen Religionsunterrichte ist n 9 ese tzlich; denn ohne Kenntniß der haupt- ^chlichsten Lehren beider Konfessionen kann doch der Knabe das chm zustehende Wahlrecht zwischen beiden mcht ausüben.
, Ob wohl bisher ein Mensch im ganzen Lande auf diese Auslegung des Gesetzes gekommen sein mag? Ob es wohl jemals gegenüber Kindern eines protestantischen Vaters, die die katholische Mutter in die katholische Schule und den katholischen Religionsunterricht schickte, so ausgelegt worden ist? Die Deklaration vom 21. November 1803 wurde erlassen, um die Erziehung der Kinder in der Religion des Vaters zu sichern, und nun sagt das Kammergericht, die Kinder sollen bloß in der Religion des Vaters unterrichtet werden, brauchen aber keineswegs durchaus in dieser Religion erzogen zu werden. Wenn den Kindern mit dem 14. Jahre das Recht der Wahl der Konfession zusteht und sie zu dem Ende beide Konfessionen kennen müssen, warum nöthiqt man dann nicht alle Kinder aus Mischehen, oder warum überhaupt nicht alle Kinder in den katholischen und den evangelischen, vielleicht auch noch in den jüdischen und noch diesen und jenen Religionsunterricht?
Nachdem das Kammergericht nun einmal seinen weisen Spruch gethan, zu dessen Erfassung freilich der Verstand des Volkes nicht ausreichen dürfte, so steht auch katholischen Müttern das Recht zu, Kinder von protestantischen Vätern in die k at h o l i s ch e S ch u l e und den katholischen Religionsunterricht zu schicken, wenn sie ihnen nebenbei nur auch evangelischen Religionsunterricht ertheilen lassen Wir wollen einmal sehen, was dann wird, wenn -sie von diesem Rechte Gebrauch machen. Es wäre höchst interessant, wenn das Kammergericht recht bald in die Lage versetzt würde, seine Auslegung des Gesetzes auch zu Gunsten der Katholiken in Anwendung zu bringen!
Er war fort, ehe die beiden Herren Zeit hatten, lbm zu folgen. Juxon fühlte von Neuem die Last der Verantwortlichkeit auf sich zurückfallen.
„Sie sollten lieber zu Bett gehen, Herr Short" sagte er freundlich. „Ich bleibe doch auf."
solle. John mußte sich zuerst niederlegen. Es war bereits Mitternacht vorüber, und doch konnte er bei aller Müdigkeit keine Ruhe finden. Das monotone Gemurmel des Kranken klang beständig an fein Ohr uud verscheuchte den Schlas. Hier und da vernahm man den Schritt Juxons, welcher aufstand, um die verordnete Nahrung zu reichen. John würde seinen Wirth nicht allem gelassen haben, hätte er dessen Ge- müthsverfassung geahnt.
Bei den Anforderungen, welche in dieser Nacht an juxons moralische Fähigkeiten gemacht wurden war es gut, daß seine Nerven widerstandsfähig waren" Das lange Seeleben und die strikte Regelmäßigkeit' welche einen Theil seines Charakters ausmachte hatten dieselben zu einer Ausdauer gestärkt welche seder körperlichen oder geistigen Aufforderung gewachst ^schick batte ihm die Pflicht gestellt, dem ba§ Aben zu erhalten, dessen Tod allen Betheiligten eine Wohlthat gewesen wäre. a
®er Edelsinn, welcher Charles Juxons ganzes Wesen auszeichnete, hatte ihm auch heute wieder über öen inneren Zwiespalt hinweg geholfen. Es gibt
Ein lehrreiches Urtheil des Kammergerichts.
Die,Schles. Volksztg/ berichtet über ein Urtheil des Kammergerichts, in welchem dieses den Beweis geliefert hat, daß es an juristischem „Scharfsinn" sich vom Reichsgerichte nicht überbieten läßt. Der Fall ist sehr interessant und betrifft das wichtige Kapitel der Erziehung der Kinder aus gemischten Ehen. Die Kinder aus Mischehen sind bekanntlich m der Religion des Vaters zu erziehen, wenn die Eltern über den ihnen zu ertheilenden Religionsunterricht nicht etwa anders übereingekommen find. Stirbt der Vater, bevor die Kinder in die Schule -gehest, so sind sie auch dann noch in seiner Religion zu erziehen.
In einem schlesischen Orte hatte nun eine Frau, bte nach dem Tode ihres katholischen ersten Mannes einen Protestanten geheirathet hatte, sich hartnäckig geweigert, ihre beiden Knaben aus erster Ehe in die katholische Schule zu schicken. Die Anweisungen des Vormundschaftsgerichts wurden einfach nicht befolgt; dies erklärte sich machtlos und verwies auf die Anrufung der Polizei; dabei erlaubte es sich sogar in einer Verfügung an den Waisenrath von ^religiösem Fanatismus" auf der katholischen Äette zu sprechen, wiewohl man hier doch nichts weiter verlangte als was das Gesetz vorschreibt. Ob man wohl auch so unhöflich gewesen wäre, wenn es sich um die protestantische Erziehung der Kinder gehandelt hätte? Jedenfalls wäre dann gewaltig Lärm geschlagen worden.
Schließlich wurde so viel erreicht, daß die Kinder den kathol. Religionsunterricht besuchten, aber ganj unregelmäßig. Dabei gingen sie aber auch immer noch in die evangelische Schule und der Evangelische Pfarrer ertheilte ihnen, obwohl er alle kannte, en angel. Religionsunterricht
ßI,lrni“nl’c"ulltett^t weiter. Ja, der älteste Knabe, dem erst mit vollendetem 14. Lebens- Whs.e. die Frage vorgelegt werden durfte, welcher Religion er angehören wolle, wurde evangelisch konfirmirt, ehe er 14 Jahre alt war. Das war auf dieser Seite der Respekt vor den Gerichten Utt m besetz e. (Allerdings wurde dem Pfarrer auf Beschwerde vom Konsistorium bemerklich gemacht daß bte vorzeitige Konfirmation ungesetzlich sei' aber ba war sie eben geschehen.) Endlich verfügte das Amtsgericht, daß der jüngste Knabe aus der evangelischen in die katholische Schule überqeführt wcrven solle. Das Landgericht hob diese Verfügung aber auf Beschwerde der Mutter wieder auf. Der Waisenrath rief das Kammer- gericht an und dies that den salomonischen Spruch' Der Knabe ist in der Religion des Vaters, also' m a^olif^en, nach der Deklaration vom 21. November 1803 zu unterrichten; daraus folgt
die Regimentskommandeure, die Leutnants und zum Schluß bte Fahnen-Unteroffiziere.
* Das Slaatsminikerium hatte am Sonnabend Nachmittag unter dem Vorsitze des Fürsten Hohenlohe eine Sitzung. v
_ * Dem Unterftaatssekretär int Reichs-Postamt, Z>r. Irscher, ist sicherem Vernehmen der ,B. N. N' "ach der Abschied bewilligt worden. Als sein Nachfolger wird in maßgebenden Kreisen nach wie vor sein Stellvertreter, Direktor Fritsch bezeichnet
* Die Ernennung des Geh. Ober-Regierungsraths Gaeves zum Präsidenten des Reichsversicherungsamts ,Reichsanz/ gemeldet. Gleichzeitig meldet das Blatt die Ernennung des Geh. Regierunqsraths Dr. Sarrazin zum Direktor der Abtheilung für Jnvaliditäts- und Altersversicherung im Reichsver- sicherungsamt Herrn Sarrazin ist der Rang als Rath 3. Kl beigelegt worden. Derselbe leitete jetzt b^^bchbilung für llnfallsachen. Wie gemeldet wird, soll diese Abtheilung und die Abtheilung für Verwaltungssachen fortan unter dem bisherigen Direktor der letztgenannten Abtheilung, Pfarrius, zusammengelegt werden, so daß künftighin nur mehr zwei Abdeckungen im Reichsverficherungsamte bestehen.
* v. Tausch, dessen Urlaub abgelaufen ist, befindet sich wieder in Berlin. In dem gegen ihn ein« geleiteten Disziplinarverfahren ist der Regierungsrath beim Polizeipräsidium, Dieteriei, zum Unter- fuchungsführer ernannt worden. Vernehmungen haben bereits stattgefunden.
* Professor Laasche von der Marburger Universität ist, wie der ,Reichsanzeiger' meldet, zum etatsmäßigen Professor an der technischen Hochschule zu Berlin ernannt worden.
X Der angekündigte Antrag wegen Äufijeöuna der Gesandtschaft verm Ht. StnHke hat den „Ultramontanen" nach der Ansicht verschiedener Blätter großen Schrecken eingejagt. Wir wüßten aber nicht was uns kälter ließe als diese „Aktion" des Herrn v. Eynern, die nicht einmal alle seine Fraktions- genoffen ernst nehmen. Die Regierung unterhält überdies in ihrem, nicht in unserem Interesse die Gesandtschaft und wird sich schwerlich auf die t .e’?l0|fcn' Kaiser und den preußischen Staat für beschimpft zu halten, weil Luther und die Reformation beschimpft sein sollen. Der preußische Staat ist nicht evangelisch, sondern paritätisch, und nicht der summus episcopus, sondern der König unterhält einen Gesandten in Rom. Es gibt außer Preußen noch eine Menge vorwiegend protestantischer Länder nut protestantischen Monarchen. Nirgends aber ist es jemand eingefallen, namens dieser Staaten und Fürsten den Beleidigten zu spielen, weil der Papst etwas gesagt hat, was Dutzende von Protestanten ebenso oder noch schärser gesagt haben. Merkwürdig ist es auch, daß, abgesehen vom ,Reichsboteick der ja immer im Lutherzorn ist, gerade die Leute
Verfolgt.
Dem Englischen von Marion Crawford nacherzählt von Cora von Schönburg.
■2$ (Nachdruck verboten.)
Noch ein Bedenken drängte sich dem Gutsherrn «uf. Frau Goddard mußte von dem Zustande ihres Mannes in Kenntniß gesetzt werden, sie war berechtigt, wenn sie es wollte, an seinem Bette zu wachen. Dabei durfte man aber nicht außer Acht lassen, daß ihr Erscheinen sowohl bei Dr. Longstreet als bei dem ganzen Dienstpersonale gerechtes Aufsehen Hervorrufen ^r.dr« Begleitung von Frau Ambrose hätte der Sache vielleicht einen natürlichen Anstrich geben EEN- Diese genoß den Ruf einer vorzüglichen r “nb d" Gedanke, sie um ihre Hilfe
J“9» ba^er nicht allzu fern. Um Fran Kddard das Kommen und Gehen zu erleichtern, und f W im Schlosse bleiben müssen,
unb — was bas Schlimmste dabei war, — man I war gelungen ein volles Geständniß von allem Vorgefallenen abzulegen. Der Fall war sehr zu über- legeu. Und wer konnte unter den obwaltenden Um- | .de" °uf sympathische Einverständniß der sonst I vortrefflichen Pastorin rechnen! I
Während dieser Betrachtungen waren Juron's Augen fortwährend Len Handlungen der um' den |
Deutsches Deich.
Berlin, 16. Oktober.
* In Gegenwart des Aaiserpaares fand am i habend ff" Zeughaufe die Nagelung die den am • April d. I. neuformirten Bataillonen verliehenen Fahnen statt. Für jede Fahne war den Regiments- kommandeuren ein Hammer übergeben. Der Kaiser schlug bei ,eder Fahne den elften Nagel em, den jroeiten die Kaiserin, es folgten dann der Kronprinz U"d feine Brüder, die Prinzen und Prinzessinnen sowohl be§_ kgl. . Hauses wie der regierenden Deutschen Furflenhoufer^der Reichskanzler, der Kriegsminister,
Kranken Beschäftigten gefolgt. Goddard stöhnte bei ledem Athemzuge in einer für die Zuhörer sehr nervenangrelfenden Weise. y
»Man kann nicht viel machen," erklärte Dr. Longstreet endlich. „Die Wunden müssen zuqenäht werden. — Geben Sie ihm abwechselnd etwas" Beefsteak und etwas verdünnten Branntwein. Wir müsfen d'E Krafte zu heben suchen - das ist die einzige Ausficht. Die Medizin, welche ich verschreiben werde, kann der Kutscher gleich mitbringen. Bis um 10 Uhr bin ich wieder hier. So lange wird er wohl noch leben Es ist auch kein besonderer Zwischenfall zu furchten Gute Nacht, Herr Juxon. Alle Viertelstunde abwechselnd Branntwein und Beefsteak."
Er wandte sich an John. „Gute Nacht, Herr . . ."
„Short", erklärte John. „Gute Stacht, Dr. Lonq- ftreet." 9