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Samstag, den 14. August 1897

24. Jahraang

FilldaerMZeitung

mit Nnterhaltnngs-Keilagr „Sterne und Klnmeu".

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r^Aus dem Jahresbericht der Hanauer Handelskammer für 1896.

xv.

Der Minister für Handel und Gewerbe hat über die Vorprüfung der Vorlagen zur Genehmigung der Anlegungvon Dampfkesseln andie Regierungs­präsidenten einen Runderlaß vom 25. März 1897 gerichtet, welcher die Bestimmung enthält, daß das Kesselmauerwerk — auch gegen den Kamin und gegen Nachbarkessel — frei stehen soll. Die Handelskammer zu Duisburg hat hiergegen in einer an den Herrn Minister gerichteten Vorstellung insbesondere ein­gewandt, daß zum Theil unüberwindbare Schwierig­keiten bei der Anlegung neuer Kessel in den jetzt stehenden Kesselhäusern entstehen würden und ferner die Industrie in keiner Weise auf den Erlaß der neuen Vorschrift vorbereitet gewesen sei, sodaß eine ganze Reihe neuer Kesselanlagen in Frage gestellt sei. Die hiesige Handelskammer erkannte diese Bedenken als begründet an und richtete ebenfalls eine Vorstellung an den Herrn Minister mit dem Anträge, den Erlaß zurückzuziehen, eventuell aber den Termin des In­krafttretens der neuen Vorschrift bis zum 1. Januar 1898 auszusetzen.

Die Handelskammer zu Pforzheim trat im Dezember des Berichtsjahres von neuem der schwierigen Frage einer Reform des Leihhauswesens durch Um­frage an eine Anzahl von Handelsvertretungen näher. Auch die Handelskammer zu Hanau unterzog die seit 30 Jahren ventilirte Frage einer wiederholten Prü­fung, vermochte jedoch auch jetzt zu einem positiven Ergebnisse nicht zu gelangen. Man hatte in Pforz­heim an ein Verbot der Beleihung von Handelswaare gedacht; indeß könnte hier ein solcher Vorschlag nicht unterstützt werden, da die reelle Lombardirung von Handelswaare keinerlei Anstand hat und gerade dem kleineren Fabrikanten ein bei vorübergehendem Mangel an Baarmitteln ihm zugängliches Hilfsmittel, dessen Anwendung im allgemeinen unbedenklich ist, nicht ge­nommen werden darf. Andererseits erscheint es un­möglich, dem unreellen Geschäftmanne mit einer der- artigen Vorschrift zugleich die vielfach sich bietenden Wege zur Umgehung der Vorschrift zu versperren. Könnten praktische Vorschläge gemacht werden, deren Wirkung nicht geeignet wäre, sich zugleich schädigend für berechtigte Interessen zu erweisen, so würde die Handelskammer ihnen gerne zustimmen.

Die Handelskammer vermag sich prinzipiell keinem 4er neuerdings vielfach ventilirten Gesetzesvorschläge anzuschließen, welche die Wiederherstellung eines sich

Das Sündrnerbe.

Original-Roman von Max Benno.

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Trotz ihrer grenzenlosen Erschütterung hatte diese Wendung in dem Gemüthe der Bäuerin das Gefühl einer unaussprechlichen Freude geweckt. Unter heißen Thränen sandte sie ein inniges Dankgebet zum Himmel empor.

Auch der namenlose Schrecken, welcher Martha Lei der Anschuldigung des Vaters fast niedergeworfen, hielt gegenüber der frohen Botschaft von der Unschuld Hermanns nicht stand. Laut aufschluchzend warf sie sich an Scholastikas Brust.

An eine Fortsetzung des Festes dachte begreiflicher­weise Niemand.

Sigel wurde abgeführt und die Gäste schlichen davon, Martha stand eine abermalige Aufregung bevor. Ein Bote kam aus dem Armenhause und theilte ihr mit, daß der Vater nach ihr verlange, der schwer verwundet dort untergebracht sei.

Von einer schlimmen Ahnung geängstigt, eilte sie fort. Die Bäuerin begleitete sie.

Gleich nachher betrat diese mit dem Mädchen den gleichen Raum, wo sie vor vielen Jahren an der Leiche des erfrorenen Hadernsepp gebetet hatte, und wo jetzt mit dem Tode ringend, dessen Sohn lag.

verlierenden Gleichgewichtes konkurrirender Wirthschasts- faktoren auf dem Wege zu erzielen suchen, daß der aus natürlichen Gründen günstiger arbeitende Theil in der Bewegungsfreiheit behindert werden soll. Ein solcher Vorschlag ging von dem „Central-Verbande deutscher Kaufleute" mit der Verbreitung eines von ihm ausgearbeiteten Gesetzentwurfes aus, mit welchem die Erhebung einer Betriebssteuer von groß­kapitalistischen Detailgeschäften eingeführt werden sollte. Die Handelskammer sprach sich mit aller Entschiedenheit gegen eine derartige Maßnahme aus, zumal es auf dem steuerlichen Gebiete eine Un­geheuerlichkeit sein würde, die Steuer nach dem Um­sätze einer Firma zu berechnen; denn wie ungerecht diese Belastungsart wirken würde, ergibt sich aus dem einen Umstande, daß verschiedene Geschäfte bei gleichem Umsätze einen ganz verschieden hohen Erlös erzielen, z. B. der Handel mit Gold- und Silberwaaren einer­seits, derjenige mit Konsumtibilien andererseits. Auch ermangelt der Begriff der „großkapitalistischen Detail­geschäfte" der Fähigkeit, für den praktischen Zweck der Besteuerung dieser Geschäfte eine brauchbare, Un­gleichheiten ausschließende Definition zu erhalten. Die Meinung des genannten Centraloerbandes, daß Be­triebe mit einem 200,000 Mk. übersteigenden Umsätze sich bereits als Großbetriebe charakterisirten und daß bei Fabriken, welche ihre Zeugnisse im Detailverkaufe absetzen, die untere Grenze dieses Umsatzes en detail auf 50 000 Mk. festzusetzen sei, ist kaum noch im Ernste diskutirbar. Schließlich möge auch erwähnt werden, daß die Anhänger dieser Maßnahme dieselben waren, welche durch eine starke Agitation den Anlaß gaben, daß dem kleinen Detailhandel durch das Verbot des Aufsuchens von Waarenbestellungen bei Privaten das vornehmlichste Mittel zu erfolgreichem Wettbewerbe gegen Waarenhäuser und Versandtgeschäfte genommen wurde. Die Handelskammer erachtet es als ihre Pflicht, aller derartigen Gesetzgebung entgegenzutreten.

Das im Jahre 1896 vom Reichstage genehmigte, aber an der festen Haltung der verbündeten Regierungen gescheiterte Gesetz über den Verkehr mit Butter, Käse, Schmalz und deren Ersatzmitteln ist von agrarischer Seite in Form eines Antrages in der Session 1897/98 dem Reichstage zu erneuter Beschluß­fassung unterbreitet worden. Das wiederholte Vor­gehen hat zu einem für die Agrarier günstigen Er- gebnifse geführt; das Gesetz ist sanktionirt worden und wird am 1. Januar 1898 in Kraft treten. Die Frage des Feilhaltens von Butter und Margarine nur in getrennten Verkaufsräumen ist durch das Kompromiß erledigt worden, daß diese Bestimmung sich nur auf die Geschäfte in Orten mit weniger als 5000 Einwohnern erstrecken soll, lieber das Färben der Margarine ist die allgemeine Vorschrift erlasfen worden, daß dieses Fabrikat einen die allgemeine Er­kennbarkeit der Waare mittels chemischer Untersuchung erleichternden, Beschaffenheit und Farbe der Waare

Vogtherr war bei seinem Sprung aus dem Fenster auf eine halbzerbrochene Branntweinflasche gestürzt, deren Scherben feinen Körper an mehreren Stellen förmlich durchbohrt hatten. An eine Rettung dachte der Verwundete selbst nicht.

Did Furcht vor dem Tode hatte den Glaubens­losen aufgerüttelt. In feiner furchtbaren Angst von ihm selber gerufen, war der Dorfpfarrer an das Lager des Kranken geeilt.

Diese Wahrnehmung gereichte Martha zu beruhigen­dem Trost. Nun durfte sie doch hoffen, daß ihr Vater vor dem ewigen Richterstuhle Gnade und Barmherzigkeit finden werde.

Offen und reumüthig bekannte Vogtherr vor den Anwesenden, zu welchen sich auch der Polizeikommiffar gesellt hatte, seine eigene und Sigels Schuld.

Man erfuhr, daß Sigel mit seinem wahren Namen Albert Hornstein heiße und der Sohn des einstigen Barons von Hornstein fei, welcher den Ruinenkeller ebenfalls zur Anfertigung von falschen Papieren benützt und sich dann plötzlich aus dem Staube gemacht habe, als ihm Entdeckung gedroht; auch der schändliche Plan, durch welchen Hermann Sommer in den Verdacht eines Falschmünzers gebracht worden war, wurde bekannt. Noch ein weiteres Verbrechen, eine schwere Versündigung am eigenen Fleisch und Blut gestand Vogtherr. Das Vor-

nicht schädigenden Zusatz enthalten soll; die näheren Bestimmungen hierüber soll der Bundesrath erlassen. Auch die derart gefaßten Vorschriften lasten in Ver­bindung mit den vorgesehenen, ungemein weitgehenden Kontrollemaßnahmen für Fabriken und Handlungen das Gesetz als in hohem Grade unerfreulich erscheinen.

M Massenmord an Kindern in Derrlfch-OstafriKa.

Neben den Sklavenjagden hat wohl keine Pest die Neger­bevölkerung in Afrika so verringert, als der Kind ermord, begangen durch die Eltern oder mit deren Gutheißung. Finsterer heidnischer Aberglaube, genährt durch die geschäfts­mäßigen Kindermörder und Kindermörderinnen — die Fetisch­priester und -Priesterinnen — ist die traurige Ursache.

Die Afrika-Zeitschrift „Kreuz und Schwert" (erscheint in Münster i. W. und kostet jährlich 1 Mark 50 Pfennig) ver­öffentlicht soeben eine Reihe von Originalberichten über die katholische Mission Mandera (Väter vom hl. Geiste) und den Volksstamm der Usiguha. Dieser Stamm, vor nicht vielen Jahren einer der kräftigsten und kühnsten im ostafri­kanischen Küstenlande, stirbt zusehends aus, der ganze prächtige Menschenschlag geht zu Grunde, weil er fast keine Nachkommen am Leben läßt. Das Oktoberheft genannter Zeitschrift wird Ausführliches darüber berichten; einstweilen hat uns die Re­daktion folgende kurze Mittheilungen gemacht.

„Ganze Dörfer entvölkern sich. Tagelang durchstreift der Reisende das Land, oft ohne ein Dorf zu finden. Ueberall Ueberreste verfallener Hütten. Weite Länderstrecken, einst mit Mais und Mama bepflanzt, liegen wüst da. In Dörfern mit 15 und mehr Hütten findet man selten auch nur ein Kind. Unheimliche Todesstille liegt auf diesen Ortschaften. In der nächsten Umgebung der katholischen Mission zeigt sich freilich deren Einfluß in Gestalt zahlreicher fröhlicher Kinder- schaaren, aber einige Stunden weiter herrscht das Grauen des Tod §

Und welche Vorurtheile sind es denn, denen die Kinder zum Opfer fallen? Pater Schneider zählt dieselben auf. „Muiko", d. h. Unglückskinder, die ihrer Familie, dem Dorfe, dem Stamme Unheil bringen, falls sie leben bleiben, sind für den Neger: 1) die unehelichen oder aus ehebrecherischem Um­gang entstammenden Kinder. Daß diese sehr zahlreich sind bei dem auf so niedriger Sittlichkeitsstufe stehenden Volke, begreift sich leicht; 2) alle Kinder, die einen körperlichen Fehler, sei er noch so gering, auf die Welt mitbringen; 3) alle Kinder, die unter einem bösen Stern geboren werden. Als der letzte Komet dort sichtbar wurde, tödtete man auf Verlangen der Fetisckvriester alle in dem betreffenden Jahre Geborenen; 4) alle Kinder, deren Eintritt in's Leben große Schmerzen mit sich führt. Ein Häuptling forderte folgende Bedingungen: „Jeder Knabe muß zuerst mit dem Köpfchen, dann mit der rechten Hand, dann mit der linken Hand er­scheinen. Für die Mädchen gilt eine andere Regel, bei ihnen muß die linke Hand vor der rechten sich zeigen. (!!) Jedes Kind, das von diesen Regeln in meinem Dorfe abweicht, muß sterben"; 5) alle Kinder, welche Zähne auf die Welt mitbringen.

Vorstehend bezeichnete Kinder werden gleich nach der Geburt getödtet. Eine alte Hexe überwacht genau, damit keines durchschlüpft; sie ertränkt meistens das Neugeborene und wirft die Leiche den Hyänen in den Busch hinaus.

Nun sind aber die überlebenden Kinder noch lange nicht gesichert. Sie müssen noch die Probe des Zahnens bestehen. Soll das Kind „gut" sein und leben bleiben, so müssen die Zähne in bestimmter Reihe sich zeigen.

Vorausgesetzt, daß nicht noch von anderen abergläubischen Bedingungen das Leben der armen Wesen abhängig gemacht ist, so begreift man schon aus Vorstehendem, welche Unmenge der Kinder abgeschlachtet wird. Die Missionare bieten Alles bringen bezüglich der Schuld bei Hornstein-Sigel, sowie der gefälschten Wechsel war eine Lüge gewesen, von Letzterem erdacht, weil er wußte, daß darin das einzige Mittel bestand, um den Widerstand Marthas und der Bäuerin gegen die Erfüllung seiner Begehrlichkeit zu brechen.

Dem Sterbenden versagte allmählich die Stimme. Es ging zu Ende mit ihm.

Er empfing das heilige Sakrament und gab, nach­dem er noch kaum vernehmbar die Bitte um Verzeihung gestammelt hatte, seinen Geist auf.

Martha und die Bäuerin blieben betend bei dem Todten.

Obgleich ihre Herzen zum Zerspringen voll waren, sprachen sie nicht viel und nur mit tiefer Rührung flüsterte Scholastika dem Mädchen zu: „Nicht wahr, Kind, meine Zuversicht ist doch nicht zu Schanden ge­worden. Du trügest den Brautkranz schon fast auf dem Haupte. Auch ich habe alle Urfache, dankbar zu sein. Heilige Jungfrau! Wenn ich damals das Weib des Barons geworden wäre — eines Falschmünzers und Verbrechers! Trotz meiner Versündigung wurde ich vor diesem Loose bewahrt, das noch viel schreck­licher gewesen wäre als alles Andere, womit ich später heimgesucht worden bin. Nun glaube ich auch, daß endlich der Fluch des Sündenerbes für immer seine Macht auf unser Leben verlor."