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184 Samstag, den 14. August 1897. 24; Jahrgang

FiildaerMZeitiing

mit Unterhaitungs-Krilage „Sterne uns Klumen".

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LL Das Bernsteinmonopol.

Man erinnert sich noch des Aufsehen erregenden Stolper Prozesses, in welchem nachgewiesen wurde, daß sich der Geh. Kommerzienrath Becker, der In­haber des Bernsteinmonopols, seines Einflusses auf die Regierung und Beamten in einer Weise zu rühmen pflegte, die darauf hinauskam, er habe Regierung und Beamten in der Tasche, gegen ihn bekomme nie­mand Recht. Die allgemeine Erwartung, Becker werde energisch zur Verantwortung gezogen, erfüllte sich nicht. Auch die Hoffnung, das Monopol werde ihm endlich im allgemeinen Interesse entzogen werden, scheint sich nicht erfüllen zu sollen. Becker hat das Monopol aufs Rücksichtsloseste ausgebeutet zum schweren Schaden des Drechslerhandwerks. Schon vor zwei Jahrzehnten -führten diese schwere Klage bei der Regierung, daß Becker das ganze Handwerk ruinire. Er ließ sich enorme Preise für den Rohbernstein zahlen und setzte hohe Konventionalstrafe auf den Erwerb von Bern­stein aus anderer Hand; in der Regel erhielt ein Handwerker, der das Verbot übertrat, überhaupt keinen Bernstein mehr. Die Verarbeitung der kleinen, sonst nicht zu verwerthenden Bernsteinstückchen zu größeren Stücken künstlichen Bernsteins untersagte Becker, angeblich im Interesse der gesammten Bern- stein-Jndustrie. Thalsächlich aber fabrizirte er selbst künstlichen Bernstein in Mengen und machte mit den daraus fabrizirten Maaren den Drechslern Konkur­renz. Ueberhaupt suchte er die gesammte Bernstein- Industrie zu monopolisiren zum Schaden zahlreicher Handwerker.

Die preußische Regierung ließ alles geschehen, so Haß Herr Becker, wie gesagt, sich einbildete, sie ganz in der Tasche zu haben. Die Regierung sah aber nur aus die von Becker gezahlte Pacht; und da zur Bernsteingewinnung eine Menge theurer Maschinen und sonstiger Einrichtungen gehören, so fürchtete sie wohl, ein anderer, der das alles erst anschaffen müßte, würde nicht so hohe Pacht zahlen können. Vor einiger Zeit nun wurde gemeldet, die Firma Starbien und Becker gehe ein; das Geschäft sei an eine Aktiengesell­schaft übergegangen. Hinterher stellt sich heraus, daß Herr Becker an der Spitze dieser Gesellschaft steht, im Grunde also alles beim Alten bleibt. Um mehr Gewinn aus dem Bernsteinregal zu ziehen, will sich der Staat mit einer Anzahl Aktien betheiligen, im übrigen aber das Regal wieder an diese Aktiengesellschaft auf 25 Jahre verpachten. Ob die Regierung den Fiskus auch deshalb Aktien nehmen lassen mag, um Einfluß auf das Geschäft zu haben und dem allzu industrie- ösen Sinne des Herrn Becker entgegenzutreten? Darum scheint es höchste Zeit zu sein, diesen Einfluß geltend zu machen, denn nach Meldungen aus Danzig arbeitet Herr Becker ganz in der alten Weise weiter. Er hat dieser Tage mit den Danziger Drechslern eine Besprechung gehabt über die ferneren Beziehungen zwischen ihnen und der neuen Aktiengesellschaft. Er verlangte u. A., die Abnehmer von Bernstein sollten sich verpflichten, für das Kilo Rohbernstein, den er zur Ambroidfabrikation (aus kleinen Stücken künstlich hergestellte große Stücke) weiter verkaufe, eine Konventionalstrafe von 25 Mark zu zahlen; außerdem solle er dann nie wieder Rohbernsteiu erhalten. Weiter sollten bie Abnehmer einen Revers unterschreiben, laut dessen sie in den letzten 5 Jahren keinen Roh­bernstein an Ambroidfabriken verkauft hätten. Bei einer Beschuldigung seitens Beckers sollte es dann nicht etwa seine Sache sein, die Beschuldigung zu be­weisen, sondern sie sollten nachweisen, daß sie keinen Bernstein verkauft hätten. Wie Becker zugab, denkt er nach und nach alle Abnehmer zu verklagen und ihnen dann den Eid zuzuschieben. Daß er behauptete, die Regierung werde seine Forderung unterstützen, kann nach allem Früheren ja nicht mehr Wunder nehmen. Die Drechsler scheinen Herrn Becker recht kräftig ihre Meinung gesagt zu haben. Der bei der Zusammenkunft anwesende Regierungs- u. Gewerbe­rath Trilling erklärte schließlich, an den weiteren Ver­handlungen nicht mehr theilnehmen zu können. Wenn

doch auch die Regierung einmal erklären möchte, mit Herm Becker nichts mehr zu thun haben zu wollen.

Die Drechsler wünschten eine Preisherabsetzung für den Rohbernstein, der zur Ambroidfabrikation verwendet wird. Dagegen sträubte sich Herr Becker lebhaft. Den Grund für sein Sträuben und die Zumuthungen an die Drechsler geben die (Danziger Neuesten Nachr.' an. Danach bringt das Kilo Ambroid 60—70 Mk.; zu seiner Herstellung braucht man 2—3 Kilo Roh­bernstein, die für Becker einen wirklichen Werth von 70—80 Pfg. haben. Für die Pacht des Bernstein­monopols zahlt Becker jährlich rund 700,000 Mk. Er fabrizirt das Jahr 18,000 Kilo Ambroid, wobei er einen Reingewinn von 720,000 Mk. erzielt. Er bezahlt also allein aus der Ambroidfabrikation die ganze Pacht.

Wird die Regierung dem Thun des Herrn Becker ruhig zusehen und der neuen Aktiengesellschaft wieder zu einem niedrigen Preise das Monopol überlassen, ohne wenigstens Bedingungen daran zu knüpfen, die das Handwerk vor den ruinirenden Praktikern der Ge­sellschaft sichern? Es ist gesagt worden, die Sache müffe im Landtage energisch zur Sprache gebracht werden. Dort wird man aber von der Regierung be­schwichtigende Worte hören; die segensreiche Wirksam­keit der Firma Stantien & Becker wird herausgestrichen werden und schließlich bleibt Alles beim Alten, weil der Fiskus um seine Einnahme besorgt ist. In der vorigen Session hat man sich wohl durch die Mitthei­lung, Stantien & Becker hätten selbst die Pacht ge­kündigt, bewegen lassen, die Sache nicht weiter zu verfolgen. Hätte man gewußt, was die Kündigung bedeute, so hätte man wohl andere Saiten aufgezogen. In der nächsten Session ist vielleicht schon nichts mehr zu machen, well dann ein neuer Pacht-Vertrag ge­schlossen ist.

Deutsches Reich»

Berlin, 13. August.

* Das Kaiserpaar ist heute von seiner Rußland­reise wieder in Kiel eingetroffen.

ti Zu der Nachfolge Ar. Dödikers im Reichs­versicherungsamt soll in den Kreisen dieses Amtes das Gerücht verbreitet sein, daß der Pastor v. Bodel- schwingh zum Nachfolger Bödikers ausersehen sei. Der ,Reichsbote' hat allerdings jüngst aus Anlaß des kaiserlichen Besuches in der Bodelschwingh'schen Anstalt versichert, mit dem Stummschen Einfluß gehe es zu Ende und über die Pastorenpolitik gälten nicht mehr die in dem bekannten Telegramm ausgesprochenen Ansichten; er deutete auch geheimnißvoll an, das werde sich nächstens noch deutlicher zeigen. Aber daß der Prediger Präsident des Reichsversicherungsamtes wer­den sollte, das will uns denn doch noch nicht wahr­scheinlich vorkommen, wiewohl es zum Kurs ganz gut passen würde.

* Der ,Voss. Ztg.' wird aus Schleswig- Holstein geschrieben, daß der neue Oberpräsident unserer Provinz, Exminister v. Köller, bei einem erheblichen BruchtheilederBevölkerungkemeSympathien finden werde. Es. dürfte ihm vielmehr genau so gehen, wie dem ersten Oberpräsidenten der Herzog- thümer, v. Scheel -Plessen, der zu den unpopulärsten Persönlichkeiten des Landes gehört habe. Durch eine breite Kluft von der ungeheueren Mehrheit der Schleswig-Holsteiner getrennt, habe er politisch kaum einen Einfluß auszuüben vermocht, und auch die späteren Oberpräsidenten hätten einen politischen Ein­fluß nicht besessen. Umsomehr mag man in den Herzogthümern gehofft haben, endlich einen Lands­mann zum Oberpräsidenten zu erhalten, der sich ganz eins mit dem Volke fühlt. Daß man sich da jetzt durch die Ernennung von Köller's sehr verstimmt fühlt, ist vollkommen begreiflich, ebenso die Ankündig­ung, daß er den gesamten Liberalismus der Provinz sich zum Feinde machen werde, wenn er versuchen sollte, im agrarischen Sinne zu wirken und ein straffes Polizeiregiment zu führen.

* Der Berliner Stadtmagistrat beschloß heute, dem gestrigen Beschluß der Stadtverordneten zuzu­stimmen, wonach für die durch das Hochwasfer Ge­schädigten in Deutschland statt 1/a Million eine Million Mark bewilligt wird. Die Summe wurde sofort dem Centralkomitee überwiesen.

* Wegen Beleidigung des velgifchen Königs ist durch die Staatsanwaltschaft gegen zwei deutsche Blätter Strafantrag gestellt worden. Es sind dies das ,Hamburger Echo' und der Proletarier im Riesen­gebirge', beide sozialdemokratische Blätter. Den Grund für diese Strafanträge bildet eine Kritik, die diese Blätter an der Finanzwirthschaft im Kongostaate übten. In der herkömmlichen Weise fragte das Berliner aus­wärtige Amt beim Könige der Belgier an, ob Straf­antrag gegen die Blätter gestellt werden sollte, und König Leopold bejahte die Frage.

h. Die Sehnsucht nach dem kleinen Sozialisteu- gesetze läßt die,Post' nicht ruhen. Alle Tage weint sie ihm Helle Thränen nach. Heute erhebt sie sich aber schon an der Hoffnung auf recht baldiges Wieder­sehen. Sie glaubt, der Landtag werde wegen der Ueberschwemmungen demnächst einberufen werden. Da müsse man ihm auch gleich das Vereinsgesetz wieder vorlegen. Das habe jetzt alle Aussicht auf Annahme, wenn die Wähler inzwischen nur recht kräftig ihre Stimmen erhöben. Sollte wider Er­warten der Versuch abermals vergeblich sein, so müßte der Ablehnung die Auflösung des Abgeord­netenhauses auf dem Fuße folgen. Ob die Regierung diese guten Rathschläge wohl befolgen wird? Da über das Gesetz abermals zwei Abstimmungen nöthig sein würden, könnte das wieder eine hübsche Session geben. Sollte man das Geld, das sie kosten würde, nicht lieber für die Ueberschwemmten sparen?

Bezüglich der MetHeitigung der Sozial­demokratie an de« preußischen Landtagswahre« erklärt Bebel in der ,Neuen Zeit', daß er von der Theilnahme an den Wahlen eine Reihe sachlicher und moralischer Vortheile erwarte. Da die Wahlbetheili­gung für die Sozialdemokratie mit keinem oder keinem nennenswerthen Schaden verknüpft sei, sei die An­gelegenheit eines Versuches wohl werth; die Partei könne ja zu jeder Zeit ihre Taktik wieder ändern, wenn sie mit dem Ausfall nicht zufrieden sei. Da die Ver­hältnisse sich geändert hätten, würde nach seiner An­sicht ein ferneres passives Verhalten zu einem der größten Fehler werden, den man begehen könne, und in der Politik sei bekanntlich ein Fehler schlimmer als ein Verbrechen. Den Gegnern der Wahlbetheiligung gab er den Rath, die Sachlage nochmals recht objektlv zu betrachten.

* Zum Kapitel der Keitignng der Son«- ittti) Festtage liegt ein Beitrag aus dem Regierungsbezirk Wiesbaden vor. Der dortige Regierungs-Präsident v. Tepper-Laski hat sowohl im vorigen Jahre wie in diesem am Pfingstfest dem Jagdsport obgelegen. Die Kreissynode Gladenbach nahm hieraus Veranlassung, über diese Pfingstentheiligung beim Konsistorium zu Wiesbaden vorstellig zu werden, indem sie in einer Resolution die Wiederholung desselben Aergernisses für eine bewußte Verachtung der öffentlich zum Aus­druck gebrachten religiösen Gefühle der Bevölkerung erklärte. Das Konsistorium erwiderte merkwürdiger­weise hierauf, daß in dem betreffenden Kreise die Ausübung der Jagd an Sonn- und Festtagen nicht durchaus untersagt sei, sondern nur die Jagd mit Treibern vor beendigtem Nachmittagsgottesdienst. Hiermit sei die Sache erledigt. Das Konsistorium hat für die Würdigung der Handlungsweise des Re- giemngspräsidenten so wenig Sinn, daß es in seiner Antwort die Kreissynode „ernstlich tadeln" zu müssen glaubt, weil sie in einer das Maß der sachlichen Kritik überschreitenden „ungehörigen" Weise die Hand­lung des ersten Beamten des Bezirks einer Beurtheilung unterzogen habe. Der ,Reichsbote' schreibt hierzu, fast mehr noch als die Handlung des Herm v. Tepper- Laski sei dieser Bescheid des Konsistoriums zu bedauern, weil derselbe ganz vergessen zu haben scheine, daß die Kreissynode ja nicht von Verstößen gegen das Jagd­polizeigesetz geredet habe, sondern von einem „Aerger- niß", welches das religiöse Gefühl der Bevölkerung an dem Verhalten des ersten Beamten des Bezirks genommen habe. Das religiöse Gefühl respektive das christliche Bewußtsein aber habe seine Norm nicht im Polizeigesetz, sondern in Gottes Wort — und dessen Autorität aufrecht zu erhalten, sei Aufgabe der evan­gelischen Kirche, folglich auch der Synode. Gerade daß der erste Beamte der Obrigkeit, von der die Kirche lehre, daß sie Gottes Ordnung sei und daß ihr Ehrerbietung und Gehorsam zu leisten sei, so ge-