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Donnerstag, den 12. August 1897

24, Jahrgang

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__________mit UnterchaLtrmgs-Kettage „Sterne und Sinmeu".

der

„Wir haben die sämmtlichen Akten über Ihren Sohn Karl an die Oberin der katholischen Anstalt „Mariahilf" zu Harixbeck bei Münster W. einge­sandt, von wo Ihnen über die Aufnahme nähere Mittheilung zugehen wird, denn wir vermögen in unserer evangelischen Anstalt Ihrem Wunsche nicht zu genügen, Ihren Sohn in der katholischen Religion unterrichten zu lassen; es geht schwer, den Jungen in d,e Stadt zu schicken, kein Pfarrer nimmt ihn zu den andern Kindern in den Unterricht.

Der Vorstand von Bethel: Stürmer, Pastor."

Diese Mittheilung sagte uns deutlich und klar, daß Bethel eine rein protestantische Anstalt, und Katholiken daselbst unterzubringen nicht möglich sei. Von da ab war es daher unsere Aufgabe, dahin zu wirken, daß katholische Kinder nur katholischen

wurde auf die stattgehabte Sammlung milder Gaben für die rein protestantische Anstalt Bethel bei den Katholiken hingewiesen und der Wunsch ausgesprochen, nicht diese protestantische Anstalt, sondern die für Epileptische bestehenden katholischen Anstalten zu unterstützen. In Nr. 154 und 170 finden wir gegen , ______ uvuv UHV

^k?«^!ühru"gen zwei Entgegnungen des Leiters bedürftigen Geisteskranken, Idioten, Epileptisch iy

der Anstalt Bethel, Pastors v. Bodelschwmgh, nach 1 ------ ----- — - - • ' - •v- " '

denen zahlreiche arme Katholiken ohne entsprechende Entschädigung durch Kollekten oder andere Liebesgaben von katholischer Seite verpflegt worden wären und die katholischen Pfleglinge in Ausübung ihrer kirch­lichen Pflichten volle Freiheit hätten und ihre dies­bezüglichen Wünsche bereitwilligst Berücksichtigung fänden.

* Die Anstalt Bethel bei Bielcseld ist in den Nr. 147, 154 und 170 der,Fuld. Zeitung' Gegenstand der Besprechung gewesen. In Nr. 147

Taubstummen und Blinden, soweit dieselben der Anstaltspflege bedürfen, in geeigneten Anstalten Für­sorge zu treffen."

In Ausführung dieses Gesetzes hat der Land- armen-Verband für den Regierungsbezirk Kassel, ver­treten durch den Herrn Landesdirektor für Hessen zu Kassel, das in Nr. 16 des Amtsblattes von 1893 abgedruckte, vom Kommunallandtage beschlossene und von dem zuständigen Herrn Ressortminister genehmigte Reglement erlassen.

auch in Bezug auf Religionsunterricht und Kirchen- oesuch gesorgt sei, da sonst eine Aufnahme des Kna­ben nicht thunlich wäre. Darauf lief folgende Mit­theilung ein:

Bei Veröffentlichung dieses Reglements hat der Herr Landesdirektor zu Kassel durch Ausschreiben vom 4. Mai 1893 I 1770 den Königlichen Herrn Landräthen und anderen Behörden noch Folgendes mitgetheilt:

„Der Landarmen-Verband hat zum Zwecke der Unterbringung der unter das Gesetz fallenden Per­sonen mit folgenden Anstalten Verträge abgeschlossen, nämlich:

Anstalten zugesührt würden. Inzwischen ist nun die Fürsorge für Epileptische vom Staate und zwar in nachstehender Weise geregelt worden:

Das Gesetz vom 11. Juli 1891 (Ges. S. S. 300) betreffend die Abänderung der §§ 31, 65 und 68 des Gesetzes zur Ausführung des Bundesgesetzes über den Unterstützungswohnsitz vom 8. März 1871 (Ges.-S. @. 130) legt den Landarmen - Verbänden die Ver­pflichtung auf, vom 1. April 1893 ab

„für Bewahrung, Kur und Pflege der hilfs-

1) mit der Jdioten-Anstatt zu Scheuern, welche Idioten beiderlei Geschlechts aufnimmt;

2) mit der Jdioten-Anstalt zu Treysa, welche von dem hessischen Diakonissenhaus gegründet ist und nur Mädchen im Alter von 5 bis 15 Jahren aufnimmt; - c- . , r,, - --------- । 3) mit der Jdioten-Anstalt zu Marienhausen bei

RM1mUrC$.tfoTr8'” ^gestellt, ob für diesen Aßmannshausen am Rhein, welche Idioten beiderlei ^lun m,f 1 Geschlechts aufnimmt;

4) mit dem Sankt Josephs-Hospital zu Hadamar, im Regierungsbezirk Wiesbaden, welches Idioten und Epileptische männlichen Geschlechts aufnimmt;

5) mit dem Sankt Valentinushaus in Kidrich im Reg.-Bez. Wiesbaden, welches Epileptische weiblichen Geschlechts aufnimmt;

abgesehen — evangelische Pfleglinge nur den eoange- lischen katholische Pfleglinge nur den katholischen Anstalten zugewiesen.

Die von dem Landarmen-Verbande an diese An­stalten zu zahlenden Verpflegungskosten betragen in­haltlich der abgeschlossenen Verträge pro Jahr in Scheuern und Bethel für einen Pflegling männlichen Geschlechts 3468/3 Mk., für einen Pflegling weib­lichen Geschlechts 333V» Mk., in Treysa und Marien­hausen 350 Mk., in Kiedrich 360 Mk. und in Hadamar 368 Mk. Bethel erhält daneben noch ein jähr­liches Pauschquantum. (3000 Mk., soweit uns be­kannt.)"

Vor dieser gesetzlichen Regelung der Unter­bringung genannter Kranken erhielten die Anstalten für alle Kinder ebenfalls jährliche Verpflegunqskosten und vom Bezirks-Verbande des Reg.-Bez. Kassel an­sehnliche Unterstützungen. Freistellen hatten die An­stalten, einschließlich Bethel, nicht.

Ende 1894 befanden sich in den drei katholischen Anstalten überhaupt nur 16 Pfleglinge (Idioten und Epileptische). Wie viele Katholiken aus dem Reg.- Bez. Kassel vor der gesetzlichen Regelung der Für­sorge in Bethel waren, haben wir nicht festgestellt, wissen aber, daß es nur wenige gewesen.

Nach diesen Ausführungen und Thatsachen steht fest, daß die Anstalt Bethel:

1) eine rein protestantische Anstalt und in ihr für die kirchlichen und religiösen Bedürfnisse der Katho­liken nicht gesorgt ist;

2) nach ihrer eigenen Erklärung Katholiken nicht aufzunehmen wünscht;

3) zahlreiche arme Katholiken „ohne entsprechende Entschädigung" nicht verpflegt, vielmehr durch die jährlichen Kollekten bei den Katholiken, die überall mit Erfolg stattgefunden haben, eine nicht unerhebliche Einnahme erhalten hat.

Wir müssen daher die Sammlung für Bethel bei den Katholiken als der Sachlage nicht entsprechend entschieden zurückweisen und an alle Katholiken die dringende Bitte richten, die milden Gaben den mit schweren Opfern gegründeten katholischen Anstalten zuzuwenden. Jede Konfession mag ihre Kranken nach ihrer Weise verpflegen und leiten; wir wünschen den evangelischen Anstalten alles Gute, bleiben aber der Meinung, daß hier, wie überall das Beste ist- Schiedlich — friedlich! Denn wie sollten die evan­gelischen Anstaltsleiter sich darum bemühen, katho­lischen Kranken katholischen Gottesdienst zu ver­schaffen, den sie für Götzendienst halten und erklären, oder katholische Seelsorge, die ja so anders geartet ist, als die ihrige. Darüber wolle man sich doch keine Illusionen machen; es kann Keiner seine Haut verleugnen, darum schiedlich — friedlich!

So viel für heute, später kommen wir noch näher auf die Fürsorge für die Kranken im Reg.-Bez. Kassel zurück.

morgen Abend sicher auch auf dem Polterabend, auf welchen Sie mich fo freundlich aufmerksam machten, Ehre einlegen wird. Du mußt dabei sein. Kleiner," sagte er zu dem Knaben; „nimm einstweilen dies."'

Er überreichte ihm ein Zehnmarkstück.

Das Bürschchen betrachtete die Münze. Man er­kannte aus seinem Mienenspiel, daß ihm der Werth derselben unbekannt war.

Der Virtuos gab dem Wirth einen Wink.

Dieser griff in die Tasche und brachte eine ganze Handvoll größere und kleinere Silbermünzen zum Vorschein. Er nahm das Goldstück und legte dafür zehn einzelne Markstücke vor dem Knaben auf den Tisch.

Nun lachte dieser mit dem ganzen Gesichte. Er stieß einen Jubelruf aus und tanzte, mit den Silber­stücken klingend, in der Stube umher.

Der Geigenspieler vertrat ihm den Weg. Der heutige Tag gehört Dir," bemerkte er, „Du kannst treiben und thun, was Du willst. Morgen früh aber mußt Du zur Stelle sein und bekommst dann noch­mals die gleiche Summe von mir."

Er verschloß seine Geige in dem Kasten und ver­ließ das Wirthshaus. Nach dem Gang durch mehrere Straßen blieb er vor einem Hause stehen, über dessen Thüre die Inschrift angebracht war: „Königl. Polizeikommissariat." Er verschwand in dem Hause.

Von geschätzter Seite wird uns dazu geschrieben: Wir unsererseits stehen auf dem in der ,Fuldaer Zeitung' vertretenen Standpunkt voll und ganz und sind in der Lage, diese unsere Anlicht auch zu be­weisen und anscheinend bestehende Zweifel zu heben.

Bereits in den 1880er Jahren haben wir uns mit Unterbringung Epileptischer beschäftigt. Wir haben damals die Anstalt Bethel empfohlen, weil wir annahmen, für die Katholiken sei daselbst auch in religiöser und kirchlicher Hinsicht vollständig gesorgt und weil wir wußten, daß in Rücksicht hierauf die Katholiken im Regierungsbezirk Kassel alljährlich dem sich einfindenden Sammler milde Gaben verabfolgten, also zur Unterhaltung der Anstalt beisteuerten.

Als wir später hörten, d» ß Mr die religiösen und urchlichen Bedürfnisse nicht geborgt sei, wurde vor Unterbringung eines Knaben — Stanger aus Nieder­zwehren - L " ■ -

-GP Das Sündenerve.

Original - Roman von Max Benno.

------ (Nachdruck verboten.)

Er verstummte und richtete seine Blicke auf einen vorübergehenden jungen Mann.

„Das ist auch so einer," brummte er, „bei dem man nicht weiß, wie man mit ihm daran ist. Der Mensch war früher so arm wie eine Kirchenmaus und em nichtsnutziger Schlingel, der mir manche Brezel heimlich aus der Schublade stahl. Ich machte kein Aufhebens aus der Sache seinem Vater zulieb, der Gerichtsdiener ist und im „Schatten" schon manches ® hat der Bursche immer alle Taschen

voll Geld und spielt den großen Herrn, aber an mich denkt er nicht mehr. Es ist mir unbegreiflich, wie man mit dem Goldwaarenhandett den er treibt, so viel verdienen kann! Geschenk'..Wir er die Sachen doch wahrscheinlich nicht." r

Der Geigenspieler knüpfte att^as Vernommene keine Bemerkung Ein Hustenanfall kam wieder, und zwar fo stark, daß er das Zimmer verließ.

„Der pfeift au^dem letzten Loche," murm'ell" Wirth. Es ist Ude um ihn. Er scheint kein rechter Mann zu fein,. bet' mit dem Gebotenen fneden ist und nobel bezahlt."

Der Geigenspieler erschien wieder im Zimmer und

6) mit der Anstalt Bethel bei Bielefeld, welche Epileptische beiderlei Geschlechts aufnimmt, soweit sie nicht zugleich geisteskrank und tobsüchtig sind.

Die Anstalten zu Scheuern, Treysa und Bethel sind evangelisch, die zu Marienhausen, Hadamar und Kiedrich katholisch. Scheuern, Bethel und Treysa nehmen zwar, falls erforderlich, auch katholische Pfleg, linge auf, und in Scheuern besteht auch regelmäßige katholische Seelsorge. Treysa und Bethel wünschen aber nicht katholische Pfleglinge aufzunehmen, ebenso wie die katholischen Anstalten evangelische Pfleglinge nicht wünschen.

Es werden deshalb — von besonderen Eilfällen hinter ihm ein halberwachsener Knabe, der eine Hand- Harmonika trug. Ersterer führte den Kleinen an den Tisch.

„So, Bürschchen," sagte er, „laß einmal hören, was Du auf Deinem Instrumente leisten kannst."

Der Knabe begann zu spielen. Er machte seine Sache mcht schlecht: Volkslieder, Tänze und sonstiges Allerlei. a

Der Musiker öffnete den Kasten und nahm eine Geige heraus.

„Du wirst Dich auch auf die Begleitung verstehen," bemerkte er; „wenn ich Dich brauchen kann, verdienst Du em schönes Stück Geld!"

Er setzte das Instrument an und unter seinen Bogenstrichen quollen süße Töne hervor. Sie gingen allmählich in die Weisen des Liedes über:

„In einem kühlen Grunde Da geht ein Mühlenrad," wozu der Knabe ohne weiteres die richtigen Akkorde anschlug.

Mit einer säst andächtigen Bewunderung lauschte der Wirth.

„Bravo!" rief er nach dem Schluß und klatschte m die Hände; „bravo!"

„Ja, mein lieber Herr," wandte der Geigen­spieler sich mit eigenthümlichem Lächeln an ihn, der Virtuos Antonio Sennini ist kein Stümper der