Samstag, den 31. Juli 1897.
mit Unterhaltungs-Beilage „Sterne und Klumen"
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auch nur annähernd so geliebt, wie diese braven, guten, treuen tetes - carrees (Dickköpfe) uns geliebt haben!"
* Madrid, 30. Juli. Eine amtliche Mittheilung ausHavannah besagt, daß die Zahl der erkrankten Soldaten auf Kuba 22 000 überschreite. — Nach einer Meldung des ,Heraldo' benutzen die Aufständischen die Regenzeit dazu, ihre Streitkräfte zu ergänzen.
* Petersburg, 30. Juli. Die Stadtverordneten beschlossen, dem deutschen Kaiserpaare Salz und Brod auf silberner, in russischem Stile reich emaillirter Schüssel mit gleichem Salzfaß zu überreichen. Die Schüssel trägt das Wappen Petersburgs und das des Deutschen Reiches. Die Umschrift des Schüsselrandes zeigt die Worte: „Ihren Majestäten dem Kaiser und der Kaiserin von Deutschland "
* Konstantinopek,30.Juli. Die Botschafter haben der Türkei em im Princip sehr wichtiges Z u g e st ä n d - niß gemacht, indem sie zugaben, daß die Türkei auch nach dem Friedensschlüsse mehrere wichtige Positionen in Thessalien besetzt halten kann.
* Simka, 30. Juli. Die Verbindung mit Mala- kand ist wieder hergestellt. Am Dienstag und Mittwoch haben heftige Kämpfe mit den Eingeborenen von Chitral stattgefunden; auf britischer Seite sind dabei 13 Mann gefallen und 43 verwundet worden.
Anstand.
* ^aris, 30. Juli. Henry Rochefort hat sich wieder einmal in seiner Rolle als enfant terrible gezeigt; er hat einen Artikel überElsaß-Lothringen veröffentlicht, der den Reoanchehelden um so unangenehmer sein wird, als er manches Wahre enthält. Es heißt in ihm: „Man mache sich doch nur selbst nicht ewig Phrasen vor! Was ist den Herren Dupont und Durant denn dieses Elsaß-Lothringen? Ein gänzlich unbekanntes Land, für das sie gar kein Interesse haben, noch je hatten. Wer reiste denn von uns je nach Elsaß-Lothringen, als es noch französisch war? Niemand, und die gezwungen wurden, unsere braven Offiziere und unsere eleganten, nichtsthuenden Souspräfekten, nun, sie betrachteten eine Versetzung in die Departements des oberen und unteren Rheins oder gar in das finstere Metz als Verbannung Und nun vollends diese Elsässer! Es ist eitel Selbsttäuschung, wenn wir uns jetzt einbilden, wir hätten sie vor 1870 geliebt. Das haben wir nie gethan. Wir haben sie ausgelacht, weil sie das teutonischste Französisch sprachen, das sich nur denken läßt, und wir haben sie scheel angesehen, weil sie stets in Schaaren nach Frankreich kamen und uns die Stellen wegschnappten, für die unsere fils de famille zu faul oder zu bequem waren. Nein, wir haben die Elsäsfer niemals als
vorgesehen war. Die dem Reiche verbleibenden Einnahmen haben im Ganzen gegen den Etat 76,471,414.89 Mk. mehr aufgebracht, wovon 50,000,000 Mk. nach dem Gesetze vom 24. März d. I. zur Verminderung der Reichsschuld verwendet sind. Unter Hinzuziehung der Ausgabeersparnisfe von 1,995,700.87 Mk. hat sich für den Reichshaushalt des Etatsjahres 1896/97 ein Ueberschuß von 28,467,115.26 Mk. ergeben.
* Die Nachricht, daß der Kaiser MkHelm- Kanak für unsere größeren Kriegsschiffe unbrauchbar sei, wird vom,Reichsanzeiger^ dementirt. Demnach genügt unser Kanal selbst für unsere größten Panzerschiffe.
* Die Annahme von Nevenvefchästigungeu seitens der Giseubahubeamteu soll von jetzt ab einer ganz besonders strengen Prüfung unterworfen werden. Während bisher alle Nebenbeschäftigungen, die von den Bahnbeamten ohne Entschädigung ausgeführt wurden, keiner Genehmigung bedurften, sollen nach einer jetzt ergangenen Bestimmung des Eisenbahnministers fortan auch solche Nebenbeschäftigungen, mit denen eine Vergütung nicht verbunden ist, niemals ohne besondere schriftliche Genehmigung der vorgesetzten Eisenbahndirektion oder, falls es sich um höhere Beamten handelt, des Direktionspräsidenten übernommen werden. Im Uebrigen bedürfen Nebenbeschäftigungen höherer Beamten auch hier noch der Genehmigung des Ministers, wenn sie von längerer Dauer oder erheblichem Umfange sind oder die Aufstellung von Bauplänen für Haupt- oder Nebeneisenbahnen, sei es auch in fremden Staatsgebieten, betreffen. Nebenbeschäftigungen im Privatintereffe von Kleinbahnen sind allen den höheren Beamten unter« sggt, die in den Bezirken der Eisenbahndireklion amtlich thätig sind, die bei der Genehmigung der bebetreffenden Kleinbahnen mitzuwirken und deren Ausführung eisenbahntechnisch zu beaufsichtigen haben. Hiervon sind Ausnahmen nur insoweit zulässig, als es sich um die Erledigung eines einmaligen, begrenzten Geschäftes handelt und für den Kleinbahnunternehmer Beamte anderer, bei der Genehmigung oder Beaufsichtigung nicht betheiligter Behörden oder- geeignete Prioatkräfte nicht oder doch nur mit unver- hältnißmäßigen Kosten erreichbar find. Die Genehmigung in diesem Ausnahmefällen, für die jedoch auch nur Beamte in Frage kommen können, die nicht an der gesetzlichen Beaufsichtigung der betreffenden Kleinbahn betheiligt sind, ist den Eisenbahnpräsidenten überlassen.
ff,.Der Eisenbahnminister hat bestimmt, daß gemeinschaftkiche Eingaben mehrerer Eisenbahnbeamten nicht statthaft sind. Gegen einen Vorgesetzten persönlich gerichtete, den Vorwurf einer Verletzung seiner dienstlichen oder außerdienstlichen Pflichten enthaltende Beschwerden dürfen bei desfen nächsten Dienstvorgesetzten unmittelbar vorgebracht werden.
C Der lateinisch-griechisch-hedriiifche Caniftus-Katechisrrrus.
Damit man nicht sagen kann: Taut de bruit pour un rien, will ich sofort erklären, daß ich das auf unserer Priesterseminar-Bibliothek befindliche Exemplar des dreisprachigen Canisms-Katechismus von Georg Mayr 8. J., Dilingen 1621, nicht für ein Unikum halte. Gleichwohl sehe ich keinen Grund, der ver- ehrlichen Redaktion der ,Fuldaer Zeitung' die an mich gestellte Bitte um eine nähere Beschreibung dieses Buches abzuschlagen.
Von vornherein ist zu bemerken, daß man drei Katechismen des sel. Petrus Canisius zu unterscheiden hat: Den großen, den kleinen und den kleinsten.
a) Der große erschien im Frühling des Jahres 1555 mit dem Titel: „Summa Doctrinae Christianae per Quaestiones tradita et in usum Christianae pue- ritiae nunc primum edita. lussu et auctoritate Sacratissimae Koni. Hung. Bohem. etc. Majest. Archiducis Austriae etc.“1)
Er handelt in fünf Hauptstücken mit zusammen 211 Fragen und Antworten von dem Glauben und dem Glaubensbekenntnisse, von der Hoffnung und dem Gebete des Herrn sammt dem englischen Gruße, von der Liebe und den Geboten Gottes sammt den Geboten der Kirche, von den Sakramenten, von der Sünde, von den guten Werken, insbesondere von den Werken der Barmherzigkeit, den vier Kardinaltugenden, den Gaben und Früchten des hl. Geistes, den Seligkeiten und evangelischen Räthen, endlich von den letzten Dingen. Dfeser große Katechismus wurde 1566 durch Canisius selbst verbessert und vermehrt zum erstenmale mit seinem Namen herausgegeben. Eine neue Ausgabe mit dem „Bekenntniß des Verfassers" und anderen Zusätzen erschien 1571 in Dilingen. Deutsche Uebersetzungen des Werkes, ober- und niederdeutsche, wurden alsbald nach seinem ersten Erscheinen angefertigt.
b) In den letzten Monaten des Jahres 1557 machte Canisius zum Besten der Gymnasialschüler aus seinem großen Katechismus einen lateinischen Auszug, der erstmals im Jahre 1558 in Köln heraus- kam, 1559 in einer eigenen Ausgabe in der Wiener Jesuitendruckerei erschien und in demselben Jabre durch Johannes Beller zu Antwerpen herausgegeben wurde. Diesen „kleinen" Katechismus übertrug der Selige in das Deutsche und ließ die Uebersetzung 1563 in Dilingen erscheinen unter dem Titel: „Cätechismus. Kurtze Erklärung der fürnemsten stuck des wahren
’) Kurzer Begriff der christl. Lehre in Frageform zum Gebrauche der christlichen Jugend jetzt zum erstenmale herausgegeben auf Befehl und mit Vollmacht Seiner hochgeheiligten Majestät, des Königs der Römer, von Ungarn und Böhmen, Erzherzogs von Oesterreich u. s. m. Vergl. Braunsberger, Entstehung und erste Entwicklung der Katechismen des sel. Petrus Canisius aus der Gesellschaft Jesu, 57. Ergänzungsheft zu den Stimmen aus Maria-Laach, 1893, S. 8—96.
Deutsches Keich.
Berlin, 30. Juli.
* Der Kaiser ist heute von der Nordlandsreise wieder in Kiel eingetroffen. Ein Berichterstatter will wissen, daß sowohl der Vizepräsident des Staats- ministeriums Dr. v. Miquel und Minister v. d. Recke als auch der Ches des Civilkabinets v. Lucanus sich heute dorthin begeben hätten. Es sind uns ja allerlei „wichtige Entscheidungen" unmittelbar nach der Rückkehr des Kaisers in Aussicht gestellt worden. Wenn die Nachricht von der Reise der drei Herren richtig ist, werden wir ja wohl bald das Weitere erfahren. Wir warten es indeß mit aller Gemüths- ruhe ab. Möglicherweise handelt es sich um bloße persönliche Berichterstattung ohne nachsolgende „wichtige Entscheidungen".
* Generalfeldmarschall Graf v. BkumentHak beging heute in Quellendorf die Feier feines 87. Geburtstages und feines 70jährigen Dienstjubiläums. Vom Kaiser und den Bundessürsten liefen Glückwunschtelegramme ein.
* Bezüglich des Werkes „Aürst Mismarck nach seiner Entlassung" hatte die ,Kreuzztg/ den Zweifel gehegt, ob die in dies Werk aufgenommenen Artikel der ,Hamb. Nachr.' auch wirklich die Ansichten Bismarcks zutreffend Wiedergaben. In einer Zuschrift der ,Kreuzztg/ wird dieser Zweifel von Jemand, der ihn an einer Stelle zur' Sprache gebracht hat, welche „über die wahre Sachlage unbedingt unterrichtet" sein müffe, beseitigt. Bismarck habe, so lange die ,Hamb. Nachr.' seine Politik vertraten, keinen Artikel derselben beanstandet. Die Jnsormationen Bismarcks und die Redakteure der ,Hamb. Nachr.' seien derart, daß auch ein mit seiner Auffassung weniger vertranter Redakteur keinen Jrrthum begehen könne. Man habe in den Artikeln der ,Hamb. Nachr.'ohne allen Zweifel „echte Bismarckische"vor sich.
* Daß der bekannte Deutsch-Amerikaner Karl Schurz zum Botschafter der Vereinigten Staaten in Petersburg ernannt ist, bestätigt sich. Schurz kommt der ,Nat.-Ztg/ zufolge Anfang August nach Deutschland und wird feinen Verwandten in Wiesbaden einen Besuch abstatten, um bann seinen Posten in Petersburg anzutreten.
ff Der Kaudelsvertrag zwischen dem deutschen JoKverein «nd Gugkand vom 30. Mai 1865 ist, wie der ,Reichsanz.' meldet, heute von England gekündigt worden. Infolge dieser Kündigung werden der genannte Vertrag und die Zusatzverein- harungen, die seine Ausdehnung auf verschiedene, dem Zollverein später beigetretene deutsche Staaten und auf Elsaß-Lothringen betreffen, mit dem Ablauf des 30. Juli 1898 außer Kraft treten.
* Die Ergebnisse des IteichsHausHakts für das Etatsjahr 1896/97 haben sich nach dem Finalabschluß der Reichshauptkaffe im Vergleich zum Etat in runden Zahlen wie folgt gestaltet: Beim Reichs Heer stellt sich das Gesammtergebniß gegen den Etat nur 4,372,000 Mk. günstiger. Die Ausgaben der Marine haben den Etat um 454,000 Mk., des Auswärtigen Amtes um 319,000 Mk., der Kolonial-Verwaltung um 1,973,000 Mk., des Reichsamtes des Innern um 1,055,000 Mk., des Reichsschatzamtes um 287,000 Mk., der Post- und Telegraphen-Verwaltung um 1,131,000 Mk. überstiegen. Die Reichsschulden- Verwaltung hat gegen den Etat 3,637,000 Mk., der Reich nvalidensonds 110,000 Mk. weniger erfordert. Im Ganzen bleiben die Mehrbedürfniffe beim ordentlichen Etat hinter den gemachten Erspar- niffen um 1,995,700.87 Mk. zurück. Die Zölle und die Tabaksteuer haben gegen das Etatssoll 78,195,000Mk. mehr eingebracht, die Verbrauchs- Abgabe für Branntwein 2,477,000 Mk., dagegen die Stempelabgabe für Werthpapiererc. 3,371,000 Mk. weniger. Im Ganzen stellen sich die Ueberweisungen unier Milberücksichligung der nachträglich für das Jahr 1892/93 vorgenommenen Abrechnung auf 414,567,875 Mk., das sind 27,095,875 Mk. mehr, als 'im Etat I