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JK 161 Monlaa, den 19. Juli 1897. 24. Jahrgang

FlildaerWZtitilng

mit UnterhaLturtgs-KeUage „Sterne und Kinmen".

Erscheint täglich Sonn- und Feiertage ausgenommen. — Vierteljährlicher Abonnementspreis ohne Bringerlohn und Bestellgeld in Fulda und auswärts 1 Mark 60 Pfennig. Inserate kosten die einspaltige Garmondzeile oder deren Raum 15 Pf., Reklamen die Petitzeile 25 Pf., bei Wiederholungen entsprechender Rabatt.

5t Eine beachtenswerte Verordnung für die höheren Schulen.

Der in Nr. 157 der .Fuldaer Ztg/ mitgetheilte neueste Erlaß der höheren Schulbehörde, welcher für die Gymnasien gewisse Maximalzahlen an Schülern der einzelnen Klassen als unüberschreitbar festgesetzt hat (für Sexta und Quinta 50, für Quarta und Tertia 40, für Sekunda und Prima 30), ist von einer zu großen Bedeutung, als daß die öffentliche Presse ihm eine nähere Betrachtung versagen dürste.

Wir heben zunächst hervor, daß es schon im hohen Interesse der Schüler liegt, wenn die einzelnen Uuter- richts-Abtheilungen (Klassen) nicht überfüllt sind: so­wohl das körperliche Wohlbefinden, als auch der Unterricht selber müssen ja unter einer zu großen Schülerzahl erheblich leiden. Für die Lehrer ferner ergibt sich in ebendenselben beiden Richtungen ein Gewinn, und deshalb war diese Verfügung längst ein sehnlichster Wunsch der Lehrerschaft. Wenn über­dies die Festsetzung der gedachten Maximalzahlen offenbar nicht darauf gerichtet fein kann, daß eine Einschränkung ber Schülerzahl überhaupt auf dcn höheren Lehranstalten erzielt werden soll, so dürfen auch die jetzigen wiffenschaftlichen Hilfslehrer, die bisher mehr als 10 Jahre durchschnittlich auf definitive Anstellung warten mußten, einer volleren besoldeten Beschäftigung und rascheren Beförderung freudig entgegensehen. Für die Katholiken ergibt sich daraus ein neuer Ansporn, sich in größerem Maße als bisher dem Gelehrtenstande, besonders dem höheren Lehramte sich zuzuwenden, wie es auch befonders wünschenswerth erscheint, daß unter den zahlreichen Aspiranten des Priesterthums begabte Jünglinge diese Laufbahn ins Auge fassen.

Was die Wirkung des Erlasses speziell auf das Fuldaer Gymnasium betrifft, so sind in den Kreisen derer, die Interesse und Verständniß für solche Fragen haben, doch auch gewisse Besorgnisse laut geworden. Da die Schülerzahl für Tertia auf 40, für Sekunda gar auf 30 beschränkt ist, so steht zu erwarten, daß schon beim nächsten Ostertermine unter Umständen eine Reihe von neu angemeldeten Schülern zurück- gewi e sen werden muß. Die Schüler der katholischen Fuldaer Bevölkerung und seiner katholischen Umgebung sind aber zunächst auf Fulda und sein bischöfliches Konvikt angewiesen, zumal hier das einzige Gym­nasium des Kasseler Bezirkes besteht, das einen überwiegend katholischen Charakter in der Schüler- und Lehrerschaft besitzt. Da scheint kein anderer Ausweg sich zu bieten, als daß durch recht- -zeitige Anmeldung der neuen Schüler schon bei Zeiten «ine Uebersicht über den Schülerzuwachs für die wichtigen Klassen Tertia und Sekunda ermöglicht -werde, damit die Bildung der einen oder anderen Parallel-Klasse seitens der höheren Behörden rechtzeitig in die Wege geleitet werden kann.

Das Sündenerve.

Original-Roman von Max Benno.

30 ------ (Nachdruck verboten.)

Die Standhaftigkeit des jungen Mannes hielt nicht länger an, diesmal weinte er wirklich; große Thränen -quollen aus feinen Augen hervor.

„Ich kann mir nicht anders denken," brachte er endlich unter Schluchzen hervor, „als daß mir irgend jemand die falschen Scheine in die Tasche ge­steckt hat."

Der Beamte stampfte unmuthig auf den Boden.

„Hören Sie, junger Mann," sagte er, „ich will Cie ein für allemal darauf aufmerksam machen, daß man mir mit solchen Albernheiten nicht kommen darf. Ich hätte Sie für klüger gehalten. Derartigen Unsinn glaubt Ihnen kein Mensch. Durch irgend ein Jemand Holl das falsche Geld in Ihre Tasche gesteckt worden sein? Wer ist denn wohl dieser Jemand? 'Nennen Sie ihn doch."

Hermann senkte entmuthigt den Kopf. Dem Be­amten fiel der anonyme Brief ein. „Allerdings", sagte er, scheint Ihr Treiben nicht ganz unbekannt gewesen zu sein, aber bei Leuten, die heute schwerlich auf der Kegelbahn sein werden. Ich lasse mich nicht weiter auf Ihre Ausreden ein, der Untersuchungs-

Deutsches Deich»

Berlin, 17. Juli.

* Ueber das Befinden des Kaisers meldet der ,Reichsanz/ noch nichts. Der ,Nat.-Ztg/ zufolge ist die Rückkehr des Kaisers indessen wieder aufgehoben worden. Die ,Nat. - Ztg/ hört ferner, daß der als Augenarzt bekannte Herzog Karl Theodor von Bayern sich alsbald an die norwegische Küste verfügen werde. Aus Tegernsee wird gemeldet, daß die Kaiserin in Folge der günstigen Nachrichten aus Bergen über das Befinden des Kaisers die Abreise aufgegeben habe und in Tegernsee verbleibe. Nach einer Zuschrift der ,Hamb. Nachr/ war der deutsche Konsul in Bergen vom Kaiser am 16. d. Mts. zum Frühstück geladen. Derselbe erzählt, das Auge des Kaisers sei ernstlich beschädigt, jedoch nicht derart, daß nicht eine baldige Genesung vorauszusehen sei. — Von den 4 Tagen, die der Kaiser in Peterhof und St. Petersburg zubringen wird, werden, wie wir bereits gemeldet haben, die beiden letzten fast ausschließlich durch die Manöver in Anspruch genommen. Nach dem ,Hamb. Korr/ will der Reichskanzler Fürst Hohenlohe diese Tage benutzen, um sich auf seine Besitzungen in Borke zu begeben und von hier aus erst wieder nach Berlin zurückzu­kehren, während Herr v. Bülow sofort die Rückreise antritt, um an Stelle des Unterstaatssekretärs v. Roten- han die provisorische Leitung des Auswärtigen Amtes zu übernehmen.

st In der Frage der Machfokge Dr. Uödikers im Präsidium des Reichsversicherungs-Amles besteht „gutem" Vernehmen der ,D. T. Z/ nach nicht die Absicht, einen der höheren Beamten des genannten Amtes zum Präsidenten desselben zu machen, was hauptsächlich auf den Wechsel im Staatssekretariat des Innern zurückgeführt werde. Es sollen vielmehr wegen Uebernahme des Amtes mit „einem bekannten Sozialpolitiker'' Verhandlungen eingeleitet sein. Die end- giltige Ernennung werde in den beseitigten Kreisen nicht vor dem Herbste erwartet. Aeußerst mysteriös!

* Kardinal-Fürstbischof Dr. Kopp hat in Er­gänzung seiner telegraphischen Weisung nunmehr dem Geistlichen Rath Weuver die interimistische Ver­waltung der Delegatur mit den Vollmachten des ver­storbenen Propstes Dr. Jahnel durch eine besondere Verfügung übertragen.

st Vom Finanzministerium ist ein Sachregister zur amtlichen Ausgabe des Stempekkeuergesetzes vom 31. Juli 1895 nebst den dazu erlassenen Aus­führungsbestimmungen angefertigt, das von allen Hauptämtern, Zoll- und Steuerämtern zum Preise von 25 Pfennig für das Stück bezogen werden kann. Der Verkaufspreis der amtlichen Ausgabe des Stempel- steuergefetzes mit Sachregister ist auf 1 Mk. 25 Pfg. festgesetzt.

st Betreffend die PHe von Hlaalsöeamke« hat der Minister der öffentlichen Arbeiten angeordnet, daß der Runderlaß des Finanzministers und des

richter wird der Sache schon auf den Grund kommen. Holen Sie die Oherkleider dieses Burschen," wandte er sich dann an den Landjäger, „die da neben der Kegelbahn an einem Baume aufgehängt sind. Dann bestellen Sie beim Wirth ein Fuhrwerk und rüsten Sie sich dienstmäßig aus, da Sommer nach der Stadt ins Gefängniß transportirt werden muß."

Fröhlich entfernte sich.

Der Kommissar betrachtete eine zeitlang den Delin­quenten. Lebhast hob er plötzlich den Kopf. Man sah, daß ein Gedanke in ihm aufgetaucht war.

Er stand auf und stellte sich vor Hermann.

„Sie waren auf dem letzten Cannstatter Volks­fest, nicht wahr?" forschte er.

Der Gefragte wechselte die Farbe. Woher wußte dies der Beamte? Die Ahnung einer neuen Gefahr beunruhigte ihn. „Ja", gestand er kleinlaut.

„Sie spielten in einem Cafe und fuhren mit dem letzten Bahnzug von der Residenz ab. An der Schalter­kasse haben Sie Ihr Billet mit einem Hundertmark­schein bezahlt."

Der junge Mann war infolge dieser Allwissenheit des Beamten so verwirrt und bestürzt, daß er kein Wort hervorbrachte. Er nickte nur mit dem Kopfe und sah das triumphirende Lächeln des Kommissars nicht, welches durch sein Geständniß erjeugt worden war.

Ministers des Innern vom 7. April 1897 betr. die von Staatsbeamten über eine geschlossene Ehe zu er­stattenden Anzeigen im Bereiche der allgemeinen Bauverwaltung gleichmäßig zur Anwendung zu bringen ist.

A, Bezüglich der Berechnung der zur Feier des 50jährigen Dienstjubiläums berech­tigenden Dienkzeit der Höheren Staatsva«- öeamten hat der Minister der öffentlichen Arbeiten zur Vermeidung von Jrrthümern darauf aufmerksam gemacht, daß die Beschäftigung bei Privateisenbahnen oder in ähnlichen Stellungen nicht anzurechnen ist; auch das Studium an der Bauakademie nach der Vereidigung sei nicht als anrechnungsfähige Dienstzeit zu betrachten; dagegen fei die Zeit, welche nach der Vereidigung durch Prüfungen in Anspruch genommen worden sei, voll in Anrechnung zu bringen.

* Von verschiedenen Kriegervereinen ist an das preußische Kriegsministerium eine Eingabe gerichtet worden, worin gebeten wird, es möchte das Präge« der Uniform an Kaisers Heönrlslag und bei anderen festlichen Anläffen auch den Feldwebeln und den Unteroffizieren des Beurlaubtenstandes, die das silberne Portepee zu tragen berechtigt sind, gestattet werden. Begründet wird dies Gesuch damit, daß an manchen ländlichen Plätzen Offiziere des Be­urlaubtenstandes nicht vorhanden sind und daß es zur Erhöhung des Glanzes der Festlichkeit wünschenswerth erscheine, daß dann wenigstens die Feldwebel und die Unteroffiziere der bezeichneten Art in Uniform erscheinen dürfen. — Hoffentlich hat das preußische Kriegs­ministerium ein Einsehen!

* Ein Zeug«ißzrvangsverfaHren soll abermals gegen den Redakteur der ,Frankf. Ztg/, Alexander Giesen, eingeleitet werden, und zwar auf Ersuchen des Kasseler Generalkommandos, um den Urheber einer Einsendung zu ermitteln, die Aufschluß über die von den Soldaten verlangten körperlichen Anstrengungen auf einem Uebungsmarsch bei Frank­furt geben, wobei ein Einjähriger dem Hitzschlag zum Opfer fiel. Es ist ein Ermittelungsverfahren gegen Unbekannt eingeleitet worden, das sich darauf stützt, es feien militärische Interna mitgetheilt und als deren Quelle ein Reserveunteroffizier angegeben worden. „Diese Thatsachen waren, „so bemerkt dazu die ,Franks. Ztg/, „nicht etwa ein militärisches Ge- heimniß, sondern einem größeren Kreise von Personen bekannt. Und trotzdem geht man hier vor wegen unbefugter Mittheilung militärischer In­terna, und die Militärbehörde nimmt dabei sogar keinen Anstand, dem Zeitungsredakteur zuzumuthen, daß er ihr den Namen seines Gewährsmannes unter Bruch der Diskretion preisgibt! Nichts kann drastischer die Anschauungen der militärischen Kreise über die Inferiorität des civilistischen Standes illustriren, nichts schärfer die Mißachtung gegen das Bürgerthum charakterisiren, als wenn Soldatenmißhandlungen, Soldatenüberanstrengungen und andere derartige mili-

„Es reimt sich ja alles prächtig zusammen," sprach dieser halblaut vor sich hin, „und ich zweifle gar nicht mehr daran, daß die richtige Spur entdeckt ist. Bombenelement, wenn ich mit diesem Burschen einen der Falschmünzer gefaßt hätte und könnte die zehntausend Mark bekommen, das wäre ein Kapital­spaß." Der Gedanke an diese Möglichkeit machte ihn augenscheinlich milderen Regungen zugänglich, denn er wandte sich abermals an Hermann:

„Ich bin nicht Ihr Untersuchungsrichter," sagte er, „und habe mit Ihnen vorerst nichts mehr. Einen guten Rath aber gebe ich Ihnen. Ihre Verstocktheit und Ihr Leugnen helfen Ihnen nichts. Segen Sie ein offenes Geständniß ab, das Ihnen mehr nützen wird, zumal da Sie, wie ich zu Ihren Gunsten an­nehmen will, vielleicht nur verführt worden sind. Die Sache liegt so, daß Ihre Verurtheilung, auch wenn Sie nicht gestehen, voraussichtlich ist und man wird Sie um so härter bestrafen, da die Entdeckung der frechen Gauner für den ganzen internationalen Ver­kehr von der größten Wichtigkeit ist. Sie werden etliche Jahre ins Zuchthaus wandern und wahr­scheinlich bereuen, meinen wohlgemeinten Ermahn­ungen fein Gehör geschenkt zu haben, wenn es zu spät ist."

Der Landjäger kam wieder zurück. Er trug sein