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jg 154 Samstag, den 10. Juli 1897 24. Jahrgmg

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mit Nnterhaltungs-Keilage „Sterne und KLnmen".

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& Der Lippische Erbfolge-Strert

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ist, wie schon kurz gemeldet, zu Gunsten des Grasen Ernst von Lippe-Biesterfeld entschieden worden. Man darf mit Bestimmtheit behaupten, daß diese Entschei­dung den Wünschen der großen Mehrheit der Bevöl­kerung von Lippe entspricht.

Bekanntlich dreht es sich darum, ob die Brester- felder Linie, die dem Lippe'schen Hause verwandtschaftlich am nächsten steht, das Thronfolgerecht wegen einer früher einmal vorgekommenen „Mißheirath" verloren habe. Ein Biesterfelder hat einmal eine Modeste von Unruh geheirathet, die nicht dem hohen Adel ange­hörte, und damit sollten feine Nachkommen Eben­bürtigkeit und Thronfolgerecht verloren haben. Die etwas entferntere Schaumburgische Linie erhob daher Erbfolge - Ansprüche vor der Biesterfelder. Bei ihr war aber ebenfalls eine nicht standesgemäße Heirath vorgekommen, aber sie berief sich darauf, daß die be­treffende Dame nachträglich zur Reichsgräfin erhoben und ihre Kinder für erbfolgeberechtigt erklärt worden seien. Akut wurde der Streit, als im Jahre 1895 der Fürst Woldemar von Lippe-Detmold starb und als Erbe nur sein jüngerer geisteskranker Bruder übrig blieb. Schon 1890 hatte der Fürst die Regentschafts­frage selbständig, ohne den Landtag zu befragen, in einem geheimen Erlaß vom 15. Oktober 1890 geord­net. Davon erfuhren die Lipper erst am 20. März 1895, als der Fürst gestorben war. Man hatte den Tod eine Zeit lang verheimlicht, um gleichzeitig mit ihm die Uebernahme der Regentschaft durch den Prinzen Adolf von Schaumburg-Lippe, den Schwager des deutschen Kaisers, bekannt geben zu können.

Das erregte in der Bevölkerung sehr böses Blut. Man glaubte, es handle sich um Vergewaltigung und ein Unrecht gegen den Grafen Ernst. Wir müssen ge­stehen und glauben, daß man im Allgemeinen so auch im Volke urtheilt: für die Ebenbürtigkeits-Zopfereien haben wir nur fehr wenig Verständniß. Das sind alte Rechtsvorstellungen, die in die heutige Zeit mit ihren demokratischen Anschauungen nicht mehr passen wollen. Daß die Kinder minderwerthig und minderberechtigt sein sollen, weil die Mutter nicht von „hohem", sondern von „niederem" Adel war, ist etwas, was einmal Sinn und Zweck gehabt haben mag; heute gehört es in die Rumpelkammer. Die ganze Idee stammt auch nicht aus der besten Zeit unserer Vergangenheit, vielleicht gar nicht ein­mal aus Deutschland. Zumal in dem vorliegenden v Falle war der Ebenbürtigkeits-Streit erst recht zopfig, weil in beiden Linien „Mißheirathen" vorgekommen waren, die eine aber bloß deshalb beseitigt sein sollte, weil die Dame später in den „hohen Adel" erhoben war.

Das Schiedsgericht hat daher unfern und wohl des größten Theiles der Bevölkerung Beifall gefunden, indem es die Rechte der Biesterfelder anerkannte. Prinz Ernst, der nunmehr zur Regentschaft und Thronfolge Berufene, ist 55 Jahre alt und hat 6 Kinder. Bei seinem Einzug wird ihn die Bevölkerung gewiß mit stürmischem Jubel begrüßen und dann wird Lippe wohl auf lange Zeit Ruhe haben und man nichts mehr von dem Ländchen hören.

Die Lippe'sche Thronfolgefrage könnte übrigens nach dem Ableben des Grafen Ernst zur Lippe-Biester­feld leicht eine neue Auflage erleben. Denn mit der jetzt erfolgten Entscheidung des Schiedsgerichtes ist nicht auch die Frage entschieden worden, ob die Kinder des Grafen erbfolgeberechtigt sind. Diese entstammen aus der Ehe des Grafen mit der Gräfin Caroline v. Wartensleben, deren Mutter, Mathilde Halbach-Bohlen, eine' Bürgerliche war. Gegen den Thronfolger ließe sich also wiederum der Ein­wand der Unebenbürtigkeit erheben. Auch für Sachsen- Meiningen hat diese Sache Bedeutung, weil der Prinz Friedrich, der Thronfolger, die älteste Tochter des Grafen Ernst zur Lippe-B iesterseld zur Frau hat. Zwar hat die Regierung von Meiningen dieselbe als ebenbürtig erklärt, hiergegen hat aber die Koburg- Gothaische Regierung protestirt.

Deutsches Wich.

Berlin, 9. Juli.

* Heber die Zleugekallung unserer Ield- Arlisserie wird dem ,Hann. Cour/ von fachmännischer Seite geschrieben: Die Mehrzahl der Stimmen in der Fachpresse spricht sich dafür aus, daß neben einem Schnellladegeschütz eine Feldhaubitze erforderlich sei, um die Aufgaben des heutigen Feldkrieges zu lösen; die Ueberzeugung, daß eine Gliederung in Regimenter von 6 Batterien und Unterstellung von je 2 Regi­mentern unter jede Division nothwendig seien, scheint Allgemeingut geworden. Bezüglich der Stärke der Batterien mit Schnellladekanonen plädirt die Mehrzahl der Fachblätter für solche zu 6 Geschützen.

ft Den Gerüchten einer neue» Konverliruug treten die ,Berl. Pol. Nachr/ entgegen, aber in einer höchst zweifelhaften Weise. Bei diesem Gerücht handelt es sich um eine Konvertirung der 3'/s °/o= igen Konfols; dieselbe soll bereits in Vorbereitung sein. Nachdem nun das genannte Blatt die Zulässig­keit einer solchen Konvertirung hervorgehoben, da sich die Sperrfrist von 8 Jahren nur auf die in 31/« °/oige konvertirten 4°/oigen Anleihen beziehe, schreibt es weiter: „Wie wir übrigens versichern können, ist über einen solchen Plan in maßgebenden Kreisen noch nicht das Geringste bekannt." Das „noch" ist be­denklich !

O Zum Kandwcrkerorgarrisations-Gesetze meinen die,Berl. Pol. Nachr/, daß der Bundesrath zunächst eine Ausführungsanweisung nur betreffs des die Bildung von Zwangsinnungen behandelnden Theils des Gesetzes erlassen werde, bereit wichtigster Theil ein Normalstatut für Zwangsinnungen sein werde. Der Grund für diese Beschränkung liege theils in dem Umstande, daß zunächst die Jnnüngsbildung durchge­führt sein müsse, bevor an die Errichtung von Hand­werkerkammern gegangen werde könne, theils in dem Wunsche, die Bundesregierungen sobald als möglich in den Stand zu setzen, ihrerseits mit der lokalen Organisation des Handwerks vorzugehen.

tt Die 2»reßKomrnisKonen verschiedener größerer Centralverbände der sozialdemokratischen Ge­nossenschaften haben die Redaktionen ihrer Fach­organe angewiesen, Anschuldigungen von Personen wegen Vergehen irgend welcher Art, besonders aber die namentliche Kennzeichnung von Streikbrechern nur in den Fällen aufzunehmen, „wenn die Schuld mit vollster Klarheit nachzuweisen ist." Ferner sollen auch aus den eingesandten Versammlungsberichten alle Beschuldigungen und Anklagen gegen behördliche Organe, Unternehmer und sonstige Einzelpersonen ge­strichen werden, sofern nicht durch den Gang der Verhandlungen unzweideutige Beweise für die Richtig­keit der Anschuldigungen erbracht sind. Diese Direktiven sind ein interessantes Zugeständniß, daß die sozial­demokratische Presse sich allzusehr in haltlosen Anschuldigungen gefallen hat.

O Ein neues Streik -Ireglement hat die ver­einigte Organisation der Berliner Metallarbeiter be­schlossen. Nach demselben darf der Streik nur erfol­gen, wenn zwei Drittel der in Frage kommenden Ar­beiter Mitglieder der Organisation sind und sie ihre Absicht den Vorständen vorher mitgetheilt haben. Bei Abwehrstreiks erfolgt die Unterstützung vom ersten Tage des Ausstandes an die „Gemaßregelten". Nach offizieller Beendigung des Streiks werden nur Arbeiter unterstützt, welche bei Beginn desselben vollberechtigte Verbandsmitglieder waren. Die Theilnehmer an einem Streik erhalten, sofern sie mindestens 26 Wochen der Organisation angehören, eine wöchentliche Unterstützung von 12 Mark für männliche, von 7 Mark für weib­liche Personen. Verheiratete bekommen pro jedes Kind unter 14 Jahren einen Zusatz von 1 Mark die Woche. Wenn ein Mitglied mit seinen Beiträgen länger als 13 Wochen rückständig ist, geht es des Rechtes auf Unterstützung verlustig. Der Hauptkasse des Metallarbeiter - Verbandes wurden von der Ver­waltungsstelle Berlin 10,000 Mark überwiesen.

* Die oft gerügte Aoröwaarenarveit i» den Gefängnisse« geht ihrem Ende entgegen. Die Arbeits­verträge über Korbwaaren, welche am 1. Oktober in verschiedenen Gefängnissen ablaufen, sind zu diesem Termin gekündigt worden. An Stelle der Korbwaaren- arbeit werden andere Arbeiten treten.

Ausland.

* Ilom, 9. Juli. Der ,Osservatore Romano' veröffentlicht ein Schreiben des apostolischen Delegaten in Konstantinopel, Bonnetti, an den Papst, worin er dem Papste für fein Mitgefühl für die Christen im Orient, sowohl die Katholiken wie die Nichtkatho­liken, dankt und erklärt, er werde fortfahren, sich diesen Gefühlen anzufchließen.

* Madrid, 9. Juli. Nach hier eingegangenen Mittheilungen vom 5. d. M. wurden bei den letzten Zusammenstößen der Regierungstruppen mit den k u b a- nischen Insurgenten die Führer Maximo Gomez, Quintin Banderas und verschiedene andere geschlagen und flohen unter Aufgabe der innegehabten Stellungen. Hierbei hatten die Aufständischen 54 Todte, darunter die Anführer Torres und Barrato, während die Truppen 440 Pferde erbeuteten. Außerdem ergaben sich 347 Insurgenten.

* Mekgrad, 9. Juli. Bei Karaula Jallovodo überschritten '200 Arnauten unter der Leitung eines türkischen Offiziers die serbische Grenze und tödteien im Verlauf eines nahezu dreistündigen Gefechtes einen Grenzwächter, wurden aber dann durch die ver­stärkten serbischen Grenztruppen zurückgetrieben.

* Ko«ssa«ti»opel, 9. Juli. Seit 24 Stunden herrscht auf der Pforte eine fieberhafte Thätigkeit, ohne daß über den Zweck derselben etwas Näheres bekannt ist. Jedenfalls steht angesichts der Ungeduld der Machte ein entscheidender Schritt seitens der Türkei zu erwarten; zudem wird es sich zeigen, ob es dem Minister des Auswärtigen Tewfik Pascha gelungen ist, die Einigkeit der Mächte zu sprengen. Der Gedanke, daß Thessalien türkisch bleibe, ist dem Volke so sehr in Fleisch und Blut übergegangen, baf$ ohne eine Befriedigung der türkischen Annexions­gelüste schwere Folgen zu erwarten stehen.

* Kanea, 9. Juli. Die Mohamedcmer in Kandia haben am vorigen Mittwoch das Dorf Piscope ge­plündert. Dabei sind 4 Moharnedaner getödtet und 6 verwundet worden.

Aus Kirche und Schule.

>J< Ittkda, 10. Juli. Se. Bifchöfl. Gnaden haben sich heute Nachmittag zur Ausfpendung der hl. Firmung nach Ulmbach, Kreis Schlüchtern, be- geben.

Kokales.

Fulda, 10. Juli.

* Die Postverwaltung macht im Anzeigentheile ds. Bl. bekannt, daß Anträge auf Herstellung neuer Anschlüsse an die Stadt-Iernsprecheinrichtnng bis zum 1. August an die kaiserliche Oberpostdirektion zu Kassel zu richten sind. Die Zahl der bisherigen Theilnehmer in Fulda beträgt 20.

fff: Der Dienst in den Gerichtsschreiöereien und der Gerichtskasse ist laut einer an der Ge­richtstafel des König!. Amtsgerichts dahier ausge- hängten Bekanntmachung dieses Gerichts vom 9. d. M. während den diesjährigen Gerichtsferien, welche vom 15. Juli bis 15. Sept, dauern, a uf die Stunden des Vormittags beschränkt.

* Auf dem Derkandstage der Darketzens- Kassenvereine Raiffeisenfcher Organisation, welcher am nächsten Donnerstag hier in Fulda abgehalten wird, werden voraussichtlich gegen 300 hessische Vereine vertreten fein. Am Mittwoch den 14. Juli findet Abends 6 Uhr eine Vorversammlung im Saale des Bürgervereins statt. Hier werden Herr Amts­gerichtssekretär Pf leging - Burghaun über Hypo­theken- und Kreditwesen und Herr Verbands-Anwalt Rexerodt -Kassel über den heutigen Stand der Kornhausfrage sprechen. Am folgenden Tage (Donners­tag) ist morgens 8 Uhr Sitzung des aus den Ver­bandsdirektoren bestehenden Beiraths im kleinen Saale des Bürgervereins. Um 8'/s Uhr beginnt die Sitzung der Vorsteher und Rechner zur Erledigung von Vereins­angelegenheiten. Bei dieser Versammlung werden die Gäste aus anderen Verbänden und die Herren Revi­soren zugegen fein. Um 10Uhr nimmt die General- verfammlung ihren Anfang. Auf der Tagesord­nung steht: 1) Jahresbericht des Verbandsanwaltes.