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M 143 Samstag, den 26. Juni 1897. 24. Jahrgang

FiiIdaerMZtitiiiig

mit Unterhaltungs-Beilage „Sterne und Klumen".

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für das 3. Quartal 1897.

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Deutsches Reich.

Berlin, 25. Juni.

* Der Kaiser empfing heute vor Helgoland an Bord der „Hohenzollern" den König von Belgien.

* Der ArrndesratH hat in seiner Sitzung vom Donnerstag den Beschlüssen des Reichstags wegen Abänderung des Wahlgesetzes für den deutschen Reichs­tag vom 31 Mai seine Zustimmung versagt.

* Die Stiftung eines Kochaltars für die Abteikirche zu Maria Laach seitens Sr. Mas. des Kaisers scheint in den Kreisen des Evangelischen Bundes arg verschnupft zu haben. In der braven Wupperthaler /Westdeutschen Zeitung", dem Leiborgan Thümmels, gibt „ein Evangelischer" seinen Gefühlen darüber Ausdruck in einer Weise, die einer direkten Kritik dieser hochherzigen Eichung so ähnlich sieht, wie ein Ei dem andern. Er sagt bezüglich der Mel­dung von dieser Stiftung — zuvor spricht er noch von „allerlei anderen auffälligen Mittheilungen" —: „In allen Kreisen des evangelischen Deutschland wird und muß diese Meldung als völlig unglaub­lich gelten. Man darf wohl einer Berichtigung von zuständiger Seite entgegensetzen; dieselbe erscheint dringend geboten." — So sind diese Brüder! Man braucht aber weiter keine Worte über eine der­artige versteckte Hetze zu verlieren, sie richtet sich bei allen unbefangen und objektiv denkenden Menschen ganz von selbst. Die Katholikenhetze ist eben der „Brüder" Labsal, sonst hat der „Bund" keinen Zweck.

* Die Berliner freikonservative ,Post" schreibt Folgendes: „Wie man hört, dürfen die katholischen Theologen eigentlich nur noch die Universitäten Bonn, Breslau, die Halbuniversität und das Kollegium Hosianum in Braunsberg besuchen. Je nach der Richtung der verschiedenen Bischöfe entwickelt sich die Ausbildung ihrer theologischen Diözesanen; in Fulda, Hildesheim, Osnabrück, Paderborn und Trier ist der geistliche Universitätsbesuch nahezu ausgestorben. Man schreibt dies dem j e s u i t i sch e n E i n f l u ß zu. Anderer­seits har bekanntlich der selbst jesuitisch gebildete Regensburger Bischof Senestrey feinen geistlichen Diözesanen den Besuch der jesuitisch beeinflußten theologischen Fakultät in Innsbruck untersagt; er wird die Gründe vermuthlich gekannt haben. — Das Letztere ist vor einiger Zeit von einem liberalen Blatte behauptet worden, aber wurde auch längst wider­rufen. Das fcheert natürlich die katholikenfeindliche ,Post" nicht. Was die ,Post" sonst sagt, ist - Blech. Der „Gelehrte" des Blattes scheint zunächst von der Existenz einer theologischen Fakultät mit mehr als 300 Studenten in Münster gar nichts zu wissen, ebensowenig, daß er, wenn man diese hinzunimmt, sämmtliche staatlichen theologischen Fakultäten Preußens aufzählt. An diesen studiren Theologen aus sämmtlichen preußischen Diözesen; von einer Abnahme des Besuches ist nirgends die Rede. Was die Diözesen Fulda, Paderborn und Trier betrifft, so haben diese bischöfliche theologische Fakul­täten, die hinsichtlich des Lehrplanes und der Vor­

bildung der Lehrkräfte dieselben Anforderungen stellen, wie die Staatsfakultäten und staatlich als diesen gleich­berechtigt für das theologisch-philosophische Studium anerkannt werden. Die Professoren an diesen An­stalten dürfen sich in wifsenschaftlicher Beziehung mit allen anderen dreist messen, unter ihnen befinden sich die bedeutendsten theologischen Schriftsteller. Daß den Theologie-Studirenden die bischöfliche Erlaubniß zum Besuche irgend einer Universität, sei es, welche es wolle, von ihrem zuständigen Ordinarius gegeben werden muß, ist eine althergebrachte Einrichtung, an der seit Jahren nichts geändert ist. Diese Erlaubniß wird freilich an gewisfe Bedingungen geknüpft, aber was der „jesuitische Einfluß" damit zu thun haben soll, ist gänzlich unerfindlich; an keiner bischöflichen Fakultät docirt ein Jesuit, schon des Jesuitengesetzes halber geht das nicht. Aber natürlich, was man sonst nicht verunglimpfen kann, das klagt man als jesuitisch an! Wie erbärmlich der „Post"mann über sein Thema unterrichtet ist, geht z. B. daraus hervor, daß Osna­brück keine theologische Fakultät besitzt und die Stu- direnden der Theologie sämmtlich andere Hoch­schulen beziehen müssen und beziehen, in deren Wahl sie thatsächlich so gut wie frei sind. Wir sind darüber so genau informirt, daß wir sagen dürfen, daß feit langen Jahren keinem Theologen der Besuch irgend einer preußischen Staatsfakultät, wenn er darum, wie es von Alters her Pflicht ist, nachsuchte, verweigert worden ist. Diese Denunziation der,Post" ist somit weiter nichts, als eine ebenso böswillige, wie gänzlich haltlose Sykophanterei eines Ignoranten, die niedriger gehängt zu werden verdient.

X Das Dereinsgefetz ist von der Herrenhaus­kommission im wesentlichen nach den bekannten frei- konservativen Vorschlägen angenommen worden, die es zu einem kleinen Sozialistengesetze machen. Wenn man den eifrigen Versicherungen der nationalliberalen Presse, die heute am Schluß der Abgeordnetenhaus­sitzung von dem Abg. Dr. Sattler unterstützt wurden, glauben darf, ist freilich der Liebe Mühe umsonst und spekulirt man vergebens aus den Umfall eines Theils der Nationalliberalen. Es wäre gut wenn die Na­tionalliberalen auch die Regierung überzeugen könnten, damit diese auf die kostspielige Hinschleppung der Session verzichte. Begreiflich ist es allerdings, wenn sie noch immer hofft; die Nationalliberalen haben es danach gemacht, und wenn heute der Abg. Dr. Sattler den Frhrn. von Stumm für die etwaige Diätenver- fchweudung verantwortlich machen wollte, so lag es viel näher, die eigene Partei der Schuld anzuklagen. Jetzt kann man nationalliberale Blätter schreien hören, Fürst Hohenlohe und Herr v. Miquel sollten den Kollegen v. d. Recke nötigenfalls mit seinem Vereins­gesetz über Bord fallen lassen. Wir glauben nicht, daß der Minister des Innern seine Erklärung im Herrenhause ohne Ermächtigung abgegeben hat, und noch weniger, daß man ihn desavouriren wird. Die Nationalliberalen hätten sich die ganze Aufregung sparen können, wenn sie das Einzige gethan hätten, was Klugheit und Würde ihnen gleichzeitig geboten, nämlich das Gesetz glatt ablehnen. Die Aufregung fchreibt sich wohl weniger daher, daß die Regierung auf die Nationalliberalen fo wenig Rücksicht nimmt, als von der Furcht, es könnte schließlich durch national­liberale Schuld das Gesetz doch noch zu Stande kom­men und die blamirten Europäer könnten um den letzten Rest von Kredit bei den Wählern kommen.

* Die verstärkte Kommunal - Kommission des Herrenhauses hat den vom Abgeordneten­hause mit veränderter Fassung zurückgelangten Ent­wurf einer Kandgenreiudeordnung für Keffer»- Wassau in der Fassung des Abgeordnetenhauses an­genommen.

* Eine Aeuhernng thörichten Kochmulhes, die sich Graf Limburg - Stiru m in der Sitzung des Abgeordnetenhauses am Dienstag leistete, weist die,Voss. Ztg." treffend zurück. Graf Limburg sagte vom Abg. Richter: „Er ist ja ein begabter Mann, jedoch nichts weiter als ein Journalist!" Darauf dient ihm die ,Voss. Ztg." wie folgt:

Und was ist Graf Limburg-Stirum? Nichts weiter als ein Fideikom mißherr. Junker aber kann jeder sein, dem der Zufall einen Adelstitel und ein Gut in die Wiege ge­legt hat. Ob Graf Limburg, wenn er kein Majorat geerbt hätte, fich sein Brod als Journalist hätte verdienen können, ist mindestens zu bezweifeln. Unfähige Diplomaten findet

man jeden Augenblick dutzendweise, und Junker, deren Be­gabung gerade für die Rolle eines konservativen Parteifüh­rers ausreicht, sind dicht gesäet. Jedenfalls könnten begabte Journalisten jeden Augenblick leichter das Amt eines Staatsmannes ausfüllen, als frühere Gesandte oder auch Minister gute Zeitungsschreiber würden. Die Erfahrung hat es in anderen Staaten bewiesen, und auch in Deutschland waren Männer wie Michaelis und Bucher, ehe fie in die Re­gierung berufen wurden, „nichts als Journalisten".

* Der Saalenstand in Dentfchkand berechtigte Mitte Juni zu folgenden Ernte-Aussichten (1 — sehr gut, 2 — gut, 3 — mittel, 4 — gering, 5 — sehr gering): Winterweizen 2,2 (Mai 2,4), Sommerweizen 2,5 (2,5), Winter-Spelz 2,2 (2,5), Sommer-Spelz 1,0 (2,0), Winter-Roggen 2,3 (2,5), Sommer-Roggen 2,4 (2,4), Sommer-Gerste 2,4 (2,5), Hafer 2,6 (2,6), Kartoffeln 2,6, Klee-Luzerne 1,4 (2,3), Wiesen 2,5 (2,4).

* Gköerfelb, 25. Juni. Vor der hiesigen Straf­kammer kam heute wieder einmal ein Prozeß gegen den bekannten und vielgenannten, streitbaren Pfarrer Lic. Thümmel zu Remscheid zur Verhandlung. Der Entstehung der heutigen Anklage liegt folgender Sach­verhalt zu Grunde: Kurz nach dem Mellageprozeß in Aachen hatte Pfarrer Thümmel in der,Westdeutschen Zeitung" in Barmen und im,Jserlohner Familien­boten" mehrere Artikel erscheinen lassen, welche sich mit diesem Prozesse beschäftigten. Auf Grund dieser Artikel kam Herr Thümmel damals vor Gericht und wurde verurtheilt. Der Erste Staatsanwalt in Hagen, Dr. Prahl, hatte gegen Thümmel wegen Beschimpfung der katholischen Kirche eine mehrmonatliche Gesäng- nißstrafe, und wegen Beleidigung 500 Mk. Geldstrafe beantragt. Pfarrer Thümmel griff in seiner Ver- theidigungsrede den Ersten Staatsanwalt sehr heftig an, so daß er vom Vorsitzenden Landgerichtsdirektor Berkemeyer wiederholt unterbrochen und auch zur Ordnung gerufen wurde. Bei dieser Gelegenheit soll der Vorsitzende zu dem Angeklagten Pfarrer Thümmel gesagt haben: „Herr Pfarrer Thümmel, ich ersuche Sie, das Kopfnicken zu unterlassen. Betragen Sie sich wie jeder gesittete Angeklagte vor Gericht. Sie haben sich einfach gesittet und anständig zu betragen." Thümmel reichte nun am 23. April 1896 an den Justizminister eine Beschwerdeschrist über den Land­gerichtsdirektor Berkemeyer ein, die zur Erledigung an den Oberlandesgerichtspräsidenten Dr. Falk in Hamm abgegeben wurde. Da diese Beschwerdeschrift durch Abweisung der Beschwerde erledigt wurde, legte Thümmel am 10. August 1896 eine neue Beschwerde­schrift an den Justizminister ein, die sich nicht nur gegen den Vorsitzenden Berkemeyer, sondern auch gegen den Ersten Staatsanwalt Prahl-Hagen wendete. In dieser zweiten Beschwerdeschrift sollen nun Be­leidigungen des Oberlandesgerichtspräsidenten Dr. Falk, des Landgerichtsdirektors Berkemeyer, des Ersten Staatsanwalts Prahl und des Landrichters Wester­mann enthalten sein. Die wesentlichsten der Be­leidigungen sind folgende: Von dem Oberlandesgerichts­präsidenten Staatsminister Dr. Falk in Hamm wird gesagt, daß seine Entscheidung bezüglich der ersten Beschwerde Thümmels in ihrer Begründung Be­fremden, ja sogar Empörung erregt habe. Die Juristen, welche den Bescheid eingesehen hätten, hätten die Beweisführung nicht „richterlich", sondern „advo- katisch" gefunden und sie hätten ferner geurteilt, daß die Entscheidung anscheinend vorher festgestanden habe und nachher irgend welche Stützen dafür gesucht werden mußten. Die Nichtjuristen hätten schlichtweg gemeint: „Eine Krähe hackt der andern kein Auge ans." Dem Landgerichtsdirektor Berkemeyer wird in der Beschwerde zum Vorwurf gemacht, daß er gröb­liche Unwahrheiten aus der Luft gegriffen habe, daß er in feiner Verlegenheit zu der ihm „hauptsäch­lich verliehenen Gabe der Grobheit gegriffen, daß das Händeklatschen und Bravorufen „nackte Unwahr­heiten des von mir (Thümmel) angeklagten Berkemeyer und seiner Helfershelfer" seien. Ferner sagt Thümmel in der Beschwerdeschrift: „So lange Berkemeyer nicht die gegen mich gesprochene Aeußerung „benehmen Sie sich anständig und gesittet" als Uebereilung anerkannt und zurückgenommen hat, muß Berkemeyer für mich aus dem Kreise der Leute, welche eine Erziehung zum Umgang mit Mensch en genossen haben, aus­scheiden!" — Bezüglich des Ersten Staatsanwalts Prahl behauptet Thümmel in der Beschwerdeschrift, daß dieser Beamte in ungerechtfertigter Weise gegen ihn Anklage aus § 166 erhoben habe und daß