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M 140 Mittwoch, Jen 23. Juni 1897. 24. Jahrgang

FllldaerWZtltüng

mit Untrrhaltungs-Keilagr „Sterne und Kinmenk*.

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Deutsches Deiche

Berlin, 22. Juni.

* Heber die Ärifis liegen auch heute neue Nachrichten nicht vor. Der Reichskanzler und Herr v Bötticher erschienen heute im Reichstage, vielleicht nebenbei mit der Absicht, die Krisengerüchte etwas zu dämpfen. Herr v. Bötticher sah etwas angegriffen aus und war sichtlich gereizt, als Richter aus die Krisis zu sprechen kam. 'Wenn er erklärte, er habe sein Rücklrittsgesuch bis jetzt nicht eingereicht, und eine Ministerkrisis bestehe zur Zeit nicht, so hat das natürlich lediglich formale Bedeutung; gab er doch zugleich zu, daff die Abschiedsstunde vielleicht näher rücke. Wie der Ausgang der Krisis sein wird, ist noch nicht abzusehen. Nach der gestrigen offiziösen Auslassung der ,N. A. Z/ ist man allgemein der Ansicht, daß der Reichskanzler von seiner Ab­dankung zu Gunsten des Herrn v. Miquel nichts wissen mag und wahrscheinlich durch die plötzliche Berufung des Finanzministers selbst am meisten über­rascht worden ist. Herr v. Miquel wird begreiflicher­weise die ihm zugedachte Vizeschaft wieder nicht an­nehmen wollen, wenn er damit nicht auch zugleich die Macht in die Hände bekommt. Es scheint jetzt, als ob ihm im Reiche und Reichstage der Boden über­haupt zu heiß sei und er sich begnügen würde, wenn er Finanzminister bliebe und daneben Stellvertreter des Ministerpräsidenten an Stelle des abgehenden Herrn v. Bötticher würde. Die Trauben der Kanzler­schaft werden wohl immer für ihn fauer bleiben und wenn Fürst Hohenlohe abgehen sollte, so würde der neue Reichskanzler einen selbstherrlichen Vize­kanzler natürlich erst recht nicht neben sich dulden wollen.

* Zur Ilegrerungskrists hatte die ,Nat. Ztg.' geschrieben: „Auch von Amtsmüdigkeit des Staats­sekretärs des Reichsjustizamts, Nieberding, ist jetzt in der Presse wieder die Rede. Soviel wir wissen, ist Herr Nieberding in hohem Grade augen­leidend." Hierzu bemerkt die ,Nordd. Allg. Ztg.', auch diese Mittheilung könne, wie so viele anderen, welche durch die Blätter liefen, nur auf grund­losen Kombinationen beruhen.

ff Wiederum ist eine kaiserkiche ZKariuetaöeüP dem Reichstage zugegangen. Sie gibt eine Uebersicht der englischen Flotte nach dem Alter und Charakter der einzelnen Schiffe. Eine Zusammenstellung am Fuße der Tabelle enthält folgende Angaben: 73 Panzerschiffe (Schlachtschiffe und Küstenvertheidiger),

Das Sündenerbe.

Original-Roman von Max Benno.

10 ------ (Nachdruck verboten.)

Die Augen Sigels waren für einen Augenblick in unverkennbarem Zorn aufgeflammt. Er bezwang sich jedoch.

„Du hast Deine Absicht wirklich erreicht," gestand er, „die Geschichte machte mich wild, aber ich schüttelte sie ab, und da wir bald darauf von anderer Seite Entschädigung bekamen, dachte ich nicht mehr daran. Es war ein schlimmer Zufall, der aber natürlich unter uns bleiben muß." Er feuchtete seine Zunge mit einem Schlucke Wein an und fuhr dann fort: „Die Nachricht von dem Tode meines Vaters rief mich nach Deutschland zurück. Der Alte hinterließ mir ein nettes Geld, mit dem man schon einige Jähr­lein auskommen kann. In seinen schriftlichen Sachen fand ich jedoch noch etwas anderes, das unter Um­ständen einen unberechenbaren Gewinn bringen kann. Hast Du noch nie etwas von einem Herrn Hornstein gehört, der sich vor mehr als fünfzig Jahren einige Zeil in dieser Gegend aufhielt?"

Vogtherr dachte nach.

„So hieß ja der Herr Baron," rief er dann plötzlich, „welcher das Schweizerhäuschen auf dem

39 Kreuzer 1. Klaffe, davon 18 mit Seitenpanzer, 114 Kreuzer 2. Klaffe bis 3. Klaffe. Zusammen 226 Schiffe — 56 Divisionen ä 4 Schiffe. Daneben stehen die Worte: Eine Flotte ersten Ranges. . Die Tabelle ist ebenfalls für die Bibliothek des Reichstags bestimmt. Durch den Korrefpondenzsekretär der Schatullverwaltung des Kaisers ist die Tabelle gleich den früheren auch den Stadtmagistraten zugesandt worden.

X Der frühere Präsident des Reichsversicherungs­amts Dr. Aödisier veröffentlicht in der „Nordd. Allg. Ztg." folgendes Schreiben: „Aus Anlaß meines Ausscheidens aus dem Reichsversicherungsamte sind mir so viele Beweise wohlwollender Gesinnung in telegraphischer und brieflicher Form aus dem Inland und Ausland zugegangen und laufen noch fortgesetzt ein, daß es mir zur Zeit nicht möglich ist, dieselben sämmtlich einzeln, wie ich es gerne möchte, zu beant­worten. Indem ich mir dies für später vorbehalte, darf ich einstweilen allen denen, die in solcher Weise mich erfreut und mir das Ausscheiden aus dem mir liebgewordenen Amte erleichtert haben, zunächst auf diesem Wege meinen herzlichsten Dank aussprechen. — Der ,Nat.-Ztg.' wird bestätigt, daß Dr. Bödiker am 1. August in die Firma Siemens und Halske, Aktiengesellschaft, eintritt, und zwar als Direktor an Stelle des Herrn Otto Lengner.

* Der deutsche Botschafter in Rom, v. Aükow, wird, wie die ,Nordd. Allg. Ztg/ vernimmt, heute von dort abreisen, um sich an das Hoflager des Kaisers zu begeben. Die ,Nordd. Allg. Ztg.' bemerkt, man gehe wohl nicht fehl, wenn man annehme, daß diese Reise mit dem Gesundheitszustände des Staats­sekretärs Freiherrn v. Marschall in Zusammenhang stehe.

* Warum jüngst auf dem Attkathokiken- lrongresse geheim verhandelt wurde, das ist jetzt sehr erklärlich. Das Hauptthema auf demselben war nämlich die Frage des Cölibats. Nach längerer Debatte wurde zu dieser folgender Beschluß gefaßt:

1. Die Eingehung einer Ehe ist einem Geistlichen nur mit schriftlicher Erlaubniß des Bischofs, resp. der Synodal- repräsentanz gestattet. 2. Diese Erlaubniß soll Geistlichen, welche in der altkatholischen Kirche geweiht sind, regelmäßig nicht vor Ablauf von sechs Jahren seit dem Empfange der Priesterweihe, Geistlichen, welche aus anderen Diözesen aus­genommen werden, regelmäßig nicht vor Ablauf von drei Jahren seit dem Tage der Aufnahme bezw. nicht vor Ablauf von sechs Jahren seit dem Empfange der Priesterweihe er- theilt werden. Eine Ausnahme ist nur aus besonderen Gründen und mit der Zustimmung der Mehrheit sämmtlicher Mit­glieder der Synodalrepräsentanz gestattet. 3. Gegen die Verweigerung der Erlaubniß ist Berufung an die nächste Synode zulässig.

Auf der zweiten „Synode" der Altkatholiken, März 1875, war bestimmt worden, verheirathete Priester sollten nicht mehr funktioniren. Schulte war besonders für die Aufhebung des Priestereölibats ein­getreten und verfocht feine Anschauungen in einer- eigenen Schrift 1876. Reusch jedoch bezeichnete dies Götzenthurm Herstellen ließ. Du bist doch nicht am Ende gar ein Verwandter von ihm?"

Ein Lächeln zuckte um den Mund des Gefragten.

„Ein sehr naher," erklärte er, „denn ich habe in dem hohen Herrn meinen leibhaftigen Vater ver­ehrt."

„Aber Du bist doch nicht von Adel," hielt der Kohlenbrenner entgegen.

„Mein Alter war es ebensowenig," lachte er, aber das Anschaffen von Titeln ist ja nicht schwer. Kennst Du den Platz, wo die Götzenburg steht?"

„Ob ich ihn kenne," entgegnete Vogtherr, so gut wie meine eigene Tasche. Haben wir Buben uns doch seiner Zeit oft genug beim Räuberspiel in den Kellern und den unterirdischen Gängen der Ruine versteckt!"

„Es sind Keller und geheime Aus- und Eingänge vorhanden," warf Sigel dazwischen und ein eigenthüm- licher Blitz zuckte aus seinen Augen hervor.

„Damals wenigstens waren sie es," versicherte Vogtherr, „aber ich kann es nicht sagen, ob sie viel­leicht inzwischen nicht eingestürzt sind. Von dem Herrn Baron hat man oft erzählt. Er schloß sein kleines Anwesen streng gegen die Außenwelt a6 und jeder Besuch mußte vorher durch seinen Diener angemeldet werden, aus dem die ganze Haushaltung bestand.

„als den Anfang des Endes". Auf der dritten Synode 1876 wurde das Verbot des Fungirens verheiratheter Priester sogar auch auf Verlobte ausgedehnt, aber auch beschlossen, daß die kirchliche Einsegnung eiviliter geschlossener Ehen von Geistlichen nicht zu beanstanden sei. Auf der vierten Synode, Mai 1877, wurde der Synodalrath beauftragt, festzustellen, „ob und welche Hindernisse der praktischen Ausführung der Aufhebung des Cölibatgesetzes im Wege stehen." Im nächsten Jahre, Juni 1876, wurde auf der fünften Synode von der Synodalrepräfentanz ein Bericht vorgelegt, laut welchem rechtliche Bedenken der Aufhebung des Cölibats zwar nicht entgegenftänben, allein gleichwohl sollte die Sache bis 1883 vertagt werden. Jetzt ist endlich die Entscheidung gefallen. Wieder ein Schritt näher zum Protestantismus!

* IrciHerr v. Iechenöach-Kaudenöach ist von Stöcker wegen Beleidigung verklagt worden. Der wunderliche Herr soll sich dem ,Volk' zufolge nämlich auch damit befaffen, Stockers Gegnern „Material" zu liefern und bei einer solchen Lieferung nach Saar­brücken, also wohl an Freiherrn v. Stumm, behauptet haben, Stöcker habe sein Amt als Hofprediger durch Lügen erlangt. Möge Herr Stöcker diesmal mehr Glück haben' als mit seinen früheren Beleidigungs­klagen.

ff Der Worein Merkiner chetreide- imdWro- dnktenHändker hielt am Montag eine Generalver- fammlung ab. Er billigte in derselben die im Hin­blick auf das Verbot der Feenpalast-Versammlungen seitens des Vorstandes getroffenen Maßnahmen. Eine Resolution wurde angenommen, in welcher es heißt, daß man in dem dem Handelsstande durch agrarischen Ueberrnuth aufgezwungenen Kampfe nicht erlahmen, denselben vielmehr mit allen zu Gebote stehenden Kräften fortsetzen und nicht ruhen werde, bis dem Kaufmannsstande die einem produktiven und unent­behrlichen Faktor des nationalen wirthschaftlichen Lebens gebührende Stellung in der Gesetzgebung und im sozialen Verkehr wieder eingeräumt sein werde. Die ,Post' schreibt hierzu, nach dem, was sie über den Verlauf der Berathungen erfahren habe, habe durch­aus nicht die Einhelligkeit geherrscht, die nach den den Blättern hinterher vom Vorstände des Vereins gemachten Mittheilungen gewesen zu sein scheine, wie auch die Zahl der Theilnehmer, welche auf 700 be­rechnet werde, sehr viel zu hoch gegriffen zu fein scheine.

Die Mekämpfang des nnkanleren Wett- öewerös hat sich die Berliner Tischler-Innung zur Ausgabe gestellt. Ein Möbelhändler annoncirte, daß er 200 Wohnungseinrichtungen zum Verkauf auf Lager habe und Möbel zu staunend billigen Preisen verkaufe. Das Kammergericht verurtheilte in dem von der Tischler-Innung gegen jenen Möbelhändler an­gestrengten Prozeß den Angeklagten wegen schwindel­hafter Reklame, da er in seinem Geschäfte nichts biete, was nicht jeder solide Konkurrent nicht nur in gleicher, sondern in erheblich besserer Weise darzubieten ver- Er verschwand dann plötzlich und jahrelang stand das Haus leer. Es verfiel nach und nach und in einer Neujahrsnacht ist es gänzlich niedergebrannt. Dieser Zwischenfall war von besonderer Bedeutung für mich, obgleich ich ihn und verschiedenes andere erst nach meiner Entlassung aus Waldheim und der Rückkehr in die Heimath erfuhr. Mein eigener Vater ist, wie man mir sagte, der Urheber des Brandes gewesen, der sich mit den Trümmern ein Feuer anzumachen suchte und in der gleichen Nacht durch Erfrieren den Tod fand."

Der Kohlenbrenner hatte von dem gräßlichen Ende seines Vaters ohne jede innere Bewegung gesprochen und auch auf Sigel machte es keinen Eindruck. Ge­dankenvoll schaute dieser einige Sekunden lang vor sich hin.

„Einige Auszeichnungen meines Vaters," nahm er wieder das Wort, „weisen darauf hin, daß er zu einer Frauensperson aus dieser Gegend in näherer Beziehung stand. Was weißt Du davon?"

„Nicht viel," entgegnete Vogtherr, „denn damals war ich noch gar nicht auf der Welt. Ader gehört habe ich später verschiedenes, obgleich niemand mit der Sprache herauswollte, da auch mein Vater, der, nachdem er sein Gütchen verputzt hatte, durch Lumpen­sammeln das Leben fristete, bei jener Geschichte eine