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Samstag den 5. Juni 1897. 24. Jahrgang
»l-llkrWZkiMz mit Unterhattilngs-Kettage „Sterne und Stumen".
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Wegen des hohen Pfingstfestes wird die nächste Nummer unseres Blattes erst am Dienstag ausgegeben.
sh Kriminal - Kommissar von Tausch ist heute von den Geschworenen freigesprochen worden. Wir haben ein anderes Ergebniß nicht erwartet. Die Verhandlungen haben zu wenig Belastendes zu Tage gefördert, als daß gewissenhafte Geschworene darauf einen Schuldigspruch hätten gründen können. Es sprach ja Manches gegen ihn, aber ein strikter Beweis, daß er einen wissentlichen Meineid geleistet, oder seine Amtspflicht verletzt habe, ist nicht geliefert worden. Auch die Plaidoyers des Oberstaatsanwalts Drescher und des Staatsanwalts Eger machten nicht den Eindruck, als wenn diese die Üeberzeugung von der Schuld des Angeklagten unbedingt gewonnen hätten und sie auch den Geschworenen beibringen wollten. Stach einem wuchtigen Anlaufe, zu einem „Schuldig" zu kommen, folgte ziemlich regelmäßig ein „aber" oder „nicht erwiesen". Das Plaidoyer des Oberstaatsanwalts lief in geradezu komischer Weise aus in ein „Schuldig" „einer unglaublichen Taktlosigkeit, einer unerhörten Leichtfertigkeit und eines staunenswerthen Ungeschickes in der Ermittelung von Thatsachen". Als wenn Dummheit strafbar wäre und v. Tausch sich nicht wegen ganz anderer Dinge zu vertheidigen hätte!
Der Wahrspruch der Geschworenen wurde aus dem Zuschauerraume mit lauten Bravorufen begrüßt. Also auch im Publikum muß man den Eindruck gewonnen haben, daß ihm nichts bewiesen sei. Herr v. Tausch gehört aber zu den Angeklagten, denen der Vorsitzende des Gerichtshofes zurufen kann: „Das Gericht hat Sie freigesprochen; thun Sie es aber nicht wieder." Es bleibt in seiner amtlichen Thätig- keit, in seinen Beziehungen zu den Agenten zweisel- haftester Sorte so unendlich viel faul, mag er auch keinen direkten Meineid geleistet haben. Mit ihm saß die ganze politische Polizei auf der Anklagebank, und die ist nicht freigesprochen worden. „Die unsaubersten Leute sind die tüchtigsten Agenten," erklärte Herr v. Tausch, und damit ist das ganze System ausreichend gekennzeichnet. Die Polizei soll für die öffentliche Sicherheit wachen; auf die Weise aber, wie sie das macht, geräth sie in die Abhängigkeit von Subjekten, die selbst für die öffentliche Sicherheit und Ordnung am gefährlichsten sind.
Der Polizeipräsident, das hat man aus dem Prozesse ersehen, kennt die Agenten gar nicht; nur der Kriminal-Kommissar kennt sie, sein Vorgesetzter will den Rücken frei halten. Wie die Agenten ihre Auftraggeber belügen und hinter's Licht führen, das haben wir an den Normann-Schumann, v. Lützow re. gesehen. Die Agenten können die größten Gaunereien und Gemeinheiten begehen, es geschieht ihnen nichts darum, denn man kann sie nicht entbehren, und wenn man ihnen nicht durch die Finger sieht, verlieren sie das „Vertrauen" zur Polizei, und diese erhält keine Agenten mehr. Um für ihr Geld auch etwas zu leisten, stiften die Agenten selbst zu Unthaten an oder begehen sie auch direkt selbst. Wenn dann Ermittelungen angestellt werden, kommt natürlich nichts heraus, oder die Polizei wird betrogen mit der Verdächtigung Unschuldiger. Gefälschte Quittungen und gefälschte Unterschriften, die anderen Leuten Zuchthaus einbringen, werden den Agenten nachgesehen, und was nicht Alles sonst noch! Lügen sie ihre Auftraggeber auch an, fo werden sie von diesen in amtlichen Berichten doch als zuverlässig gerühmt. Daß sich da heillose Zustände entwickeln müssen, zumal wenn ein Kriminalkommissar auch noch Neigung und Beruf in sich fühlt, mach eigenen Heften Politik zu machen, liegt auf der .Hand. Nach der Aussage Tausch's haben der verstorbene Polizeipräsident v. Richthofen und Polizeirath 'Münderode das Treiben Normann-Schumann's gekannt und ihm Entlastung für den Fall angedroht, daß er seine direkten Vorgesetzten angriffe. Also die Treibereien gegen das Auswärtige Amt, die Beleidigungen
des Kaisers re. wurden ihm nicht angerechnet; der Mann habe eben „kolossale Verdienste".
So übel nun auch das Bild aussieht, das wir aus dem Prozeß von der politischen Polizei genommen haben, mir dürfen nicht glauben, nun alles zu wissen. Vorsitzende und Staatsanwalt waren ja, was ihnen nicht übel genommen werden soll, geflissentlich bemüht, alles fern zu halten, was nicht streng zur Sache gehörte. Normann-Schumann, der das meiste hätte verrathen können, war ja nicht zur Stelle. Wenn der Staatsanwalt Eger seine Genugthuung darüber aussprach, daß Deutschland von diesem Subjekt für immer befreit sei, so wird man in Polizeikreisen ja ohne Zweifel diese Genugthuung theilen; andere Leute werden ganz anders darüber denken.
Selbstverständlich ertönt jetzt allgemein der Ruf: „So geht es nicht weiter; die Polizei darf sich solcher Subjekte, wie wir sie kennen gelernt haben, nicht bedienen; sie hat auch gar nicht nöthig, „Ermittelungen" über alle möglichen privaten Dinge anzustellen, die sie nichts angehen." Wie immer heißt es jetzt: „Es muß etwas geschehen." Wir bezweifeln aber sehr, ob „etwas geschehen" wird. Das Wahrscheinlichste, was geschieht, ist, daß es neue Anklagen gegen Freiherr v. Marschall regnet, weil er die brave Polizei blos- gestellt hat. Sagte doch sogar der Oberstaatsanwalt in seinem Plaidoyer: „Herr v. Marschall deckte mit kühnem Griff den Schleier auf, der über gewisse unschöne Dinge gebreitet war. Wir haben hier nicht zu untersuchen, ob das nothwendig war oder nicht." Alle Angriffe auf den Staatssekretär werden aber die Polizei nicht rein waschen.
Deutsches Uerch.
Berlin, 4. Juni.
* Das Kaiserpaar besuchte am Donnerstag Vormittag den Grafen Schuwaloff auf der Villa Jugenheim; vorher hatte der Fürst Hohenlohe dem Patienten, der an diesem Tage zum erstenmale wieder einen Spaziergang unternehmen konnte, einen Besuch gemacht.
st Finanzminister Dr. v. Miquel soll nach der ,M. P. C.' neuerdings wieder infolge der andauernden Anstrengung sehr an Schlaflosigkeit und Kopfschmerzen leiden. Er habe sich lange gegen den Gebrauch von Schlafmitteln gesträubt, habe aber schließlich zu dieser ultima ratio seine Zuflucht genommen. Er erhoffe aber von einem mehrwöchigen Aufenthalt in Wiesbaden Linderung seines Leidens. Daß Dr. v. Miquel sich bereits in Wiesbaden befindet, haben wir schon berichtet.
* Der,Reichsanz.' meldet im nichtamtlichen Theile, daß der Staatssekretär Frhrr. v. Marschall den ihm bewilligten Erholungsurlaub angetreten habe. Der Urlaub soll nach der,Nat.-Ztg/ auf drei Monate ertherlt sein. Mit der Vertretung des Staatssekretärs ist der Unterstaatssekretär Frhr. v. Rotenhan betraut worden.
st Der AundesratH hat am Donnerstag den Gesetzentwürfen betr. die Margarine und das Auswanderungswesen seine Zustimmung ertherlt. Die Resolution des Reichstags betr. die Herstellung eines P r ä s i d i a l g e b ä u d e s sür den Reichstag wurde dem zuständigen Ausschuß überwiesen. Ferner wurde der Antrag Preußens betr. Abänderung der Instruktion zur Ausführung des Viehseuchengesetzes angenommen. Nach ß 80 a der Instruktion sind Rindviehbestände, bei welchen die Impfung gegen Lungenseuche gemäß § 45 des Reichs-Viehseuchengesetzes auf polizeiliche Anordnung ausgeführt ist, rücksichtlich der polizeilichen Schutzmaßregeln dem der Ansteckung verdächtigen Rindvieh gleich zu behandeln, d. h. sie sind einer Gehöftssperre von 6 Monaten zu unterwerfen. Diese Bestimmung ist nun aufgehoben worden.
* Kontreadmiral Tirpitz ist in Geestemünde eingetroffen; er hat sich zunächst nach Kiel begeben, um dort die Pfingsttage zu verleben und wird, wie die ,Post' vernimmt, nach dem Feste in Berlin erwartet, um binnen Kurzem die Vertretung des Staatssekretärs Hollmann zu übernehmen.
O Der Prozeß v. Lützow - v. Tausch ist endlich heute nach lOtägiger Verhandlung zu Ende geführt worden, v. Lützow war beschuldigt, in der Absicht,
sich einen rechtswidrigen Vortheil zu verschaffen, das Vermögen eines andern geschädigt zu haben und in rechtswidriger Absicht eine Privaturkunde fälschlich angefertigt zu haben, um zum Zwecke der Täuschung davon Gebrauch zu machen, v. Tausch beschuldigte die Anklage, als Beamten, der vermöge seines Amtes bei der Ausführung des Strafverfahrens mitzuwirken berufen ist, die Verfolgung der Strafthaten v. Lützows unterlassen zu haben, in der Absicht, ihn der gesetzlichen Strafe zu entziehen, und im Prozesse Leckert- Lützow seine Zeugenpflicht wissentlich verletzt zu haben. Die Geschworenen bejahten die Schuldfragen bei v. Lützow und verneinten sie bei v. Tausch. Ersterer wurde zu zwei Monaten Gesängniß verur- theilt, letzterer freigesprochen. Als der Obmann den Wahrspruch betreff, v. Tausch verkündete, erschollen im Zuhörerraum laute Bravorufe, was den Vorsitzenden zu einer Rüge veranlaßte.
* In dem Prozeß gegen v. Tausch und Genossen ist auch Herr Devek als Zeuge vernommen worden. Das Schwergewicht der Bebel'schen Vernehmung lag in der letzten Frage des Oberstaatsanwalts, ob er persönlich bestimmte Thatsachen dafür kenne, wer Herrn v. Tausch's Hintermann oder wer Herrn Schumann's Informator gewesen sei. Herr Bebel antwortete mit „Nein". Das ist, wie die ,Kons. Korresp/ zutreffend heroorhebt, ein verblüffendes Zeugniß für die Unzuverlässigkeit der Behauptungen des „Genossen" Bebel, das diesem der Zeuge Bebel ausgestellt hat. Wie erinnerlich ist, hat der sozialdemokratische Führer in einer Berliner Versammlung behauptet, er kenne die „Hintermänner" des Herrn v. Tausch, dieselben beständen aus einer „Dreiheit", und im ,Vorwärts' konnte man am 9. Februar lesen: „Herr v. Marschall wußte, wer hinter dem Gestndel stand, das er vor die Schranken des Gerichtes zog; und er wußte auch, daß er die richtigen Hintermänner nicht vor die Schranken des Gerichtes ziehen konnte." — Nun hätte ja Zeuge Bebel die beste Gelegenheit gehabt, seine „Hintermänner" vor die gerichtlichen Schranken zu ziehen; allein er mußte — weil er unter Eid stand — zugeben, daß er wieder einmal nach seiner bekannten Methode Dinge behauptet hatte, für deren Richtigkeit er nicht im Stande ist, irgend eine Thatsache anzugeben.
* Zur MikitLrürafprozeßreform meldet die Karlsruher Ztg.' aus zweifellos offiziöser Quelle, daß die Stellung Bayerns zu dieser Reform bis jetzt die Entscheidung hinausgezogen habe, da verschiedene bayerische Regimenter in dem Reichslande stehen und deshalb Bayern es für wünschenswerth erachtet, den bayerischen Gerichtsstand auch für die außerhalb Bayerns stehenden Truppeutheile zu belassen. Die Schlußsätze lauten: Dagegen fei Preußen entschloßen, an der Einheitlichkeit des obersten Militärgerichtshofes festzuhalten. Die Meinungsverschiedenheiten über diese Frage, bei der Bayern übrigens ziemlich isolirt stehen würde, haben die Beschlußfassung über den Entwurf der Militärstrafprozeßordnung im Bundesrath bis jetzt verzögert. Gleichwohl fei die Erwartung berechtigt, daß die dem Reichstage zu machende Vorlage demnächst zustande kommen und noch in der gegenwärtigen Tagung an den Reichstag gelangen werde. Letztere Behauptung dürfte in hohem Grade unwahrscheinlich fein; man müßte denn mit einer Reichstagsfession bis in den August hinein rechnen, einer Eventualität, die jedenfalls von keiner Seite Zustimmung erfahren würde.
st Die Zahl der anarchikischeu Matter Berlins ist um eins vermehrt worden. Von morgen an erscheint ein neues Blatt, betitelt ,Neues Leben'. Verleger ist Buchdrucker Burger, der früher den Sozialist' und den,Armen Konrad' im Verlage hatte. Die beiden letztgenannten Blätter bleiben bestehen.
* Bezüglich der Bet Heiligung der Soziak- demokraleu an den preußischen^ Landtagswahlen schreibt der ,Vorw.', daß sich die meisten sozialdemokratischen Blätter für dieselbe aussprächen; strikte dagegen habe sich nur die ,Leipz. Volksztg.' und im Anschluß an sie die ,Fränk. Tagespost' erklärt.
st In der soziatiKischeu Aandkungsgetzitfe« Aeweguug ist ein Streit um die Organisationsform ausgebrochen. Die Leipziger und Hamburger haben eine Konferenz aller sozialistischen Handelsangestellten