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Donnerstag, den 3. Juni 1897

Fuldaer

24. Jahrgang citmiü

I

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& Zur neuen Landgemeindeordnung.

Die letzten Beschlüsse des preußischen Abgeordneten­hauses über den Entwurf einer Landgemeinde­ordnung für die Provinz Hessen-Nassau hat der Präsident des Abgeordnetenhauses dem Präsi­denten des Herrenhauses in folgendem Schreiben mit« getheilt: , ,.

Das Haus der Abgeordneten ist in seiner heutigen Sitzung bei der erneuten Berathung des Entwurfs einer Landgemeindeordnung für die Provinz Hesfen- Nasfau den von Euerer Durchlaucht mit dem gefl. Schreiben vom 22. Mai d. I. mir mitgetheilten Be­schlüssen des Herrenhauses bis auf feen§45 überall beigetreten, hat dagegen diesen Paragraphen in der von ihm früher beschlossenen Fasfung, wie folgt:

„§ 45.

An der Spitze der Verwaltung der Landgemeinde steht der Bürgermeister.

Dem Bürgermeister stehen zwei Schöffen zur Sette, welche ihn in den Amtsgeschäften zu unterstützen und in Behinderungs­fällen nach der unter ihnen von der Aufsichtsbehörde festzu­setzenden Reihenfolge zu vertreten haben. „

Durch Ortsstatut kann die Zahl der Schöffen auf höchstens sechs vermehrt werden. .

Wo dem Bürgermeister nur zwei Schöffen zur Seite stehen, ist ein Stellvertreter zu wählen, welcher in Behin­derungsfällen eines der beiden Schöffen für diesen eintritt.

In Landgemeinden mit mehr als 500 Einwohnern wird ein kollegialischer Gemeindevorstand (Gemeinderath) gebildet, welcher aus dem Bürgermeister, aus einem Beigeordneten als dessen Stellvertreter und in Gemeinden

von nicht mehr als 2500 Einwohnern aus drei Schöffen, von mehr als 2500 Einwohnern aus fünf Schöffen

besteht. Wenn jedoch die Gemeindevertretung nach zweimaliger, mit einem Zwischenräume von mindestens acht Tagen vorge­nommener Berathung darauf anträgt, kann mit Genehmigung des Kreisausschusses von der Bildung eines kollegialischen Gemeindevorstandes (Gemeinderathes) abgesehen werden.

In den kleineren Landgemeinden kann durch Ortsstatut ein kollegialischer Gemeindevorstand, welcher aus dem Bürger­meister, aus einem Beigeordneten als dessen Stellvertreter und aus zwei Schöffen besteht, eingeführt werden.

Unter Gemeindevorstand ist in Gemeinden mit kollegra- lischem Gemeindevorstande der Gemeinderath, in den übrigen Gemeinden der Bürgermeister zu verstehen." wieder hergestellt.

Euerer Durchlaucht beehre ich mich hiervon mit dem Anheimstellen der gefälligen weiteren Veranlasfung ganz ergebenst Mittheilung zu machen.

Der Präsident des Hauses der Abgeordneten: von Köller.

Dem Schreiben ist folgende Bemerkung beigefügt: Die jetzigen Beschlüfse des Hauses der Abgeordneten über den Entwurf einer Landgemeindeordnung für die Provinz Hesfen-Nasfau stimmen mit seinem früheren in Nr. 86 der Drucksachen des Herrenhauses enthaltenen überein. Der hiervon nur bezüglich des § 45 ab­weichende Beschluß des Herrenhauses lautete:

§ 45.

An der Spitze der Verwaltung der Landgemeinde steht der Bürgermeister.

Dem Bürgermeister stehen zwei Schöffen zur Seite, welche ihn in den Amtsgeschäften zu unterstützen und in Behin-

«L Die ZiMkln von Uildenstein.

Eine Erzählung aus dem Donauthal von Antonie Jüngst 24 ------ (Nachdruck verboten.)

Wie lange sie geschlafen, wußte Barbara nicht. Ein seltsamer Traum hielt sie gefangen. Sie hatte, Beeren suchend, im wilden Walde sich verlaufen und irrte nun hilflos zwischen den unendlich sich an­einander reihenden Stämmen der Tannen und Eichen umher. Dunkler und dunkler ward's in dem unweg­samen Dickicht; beängstigend und drohend krochen die Schatten der Nacht heran, das heisere Bellen des Wolfes klang aus der Ferne.

Schon hatte feie Verzweifelnde ihr letztes Gebetlein gesprochen und ihre Seele Gott empsohjen, als plötz­lich die dicht gedrängten Bäume auseinandertraten und ein blendender Lichtglanz auf ihren Pfad fiel. Das war nicht irdische Helle, daß mußte ein Widerschein des Himmels sein. Barbara legte die Hand über die Augen und hob sich auf den Zehenspitzen empor, um besser zu sehen — da erwachte sie und fuhr mit einem Schreckensschrei von ihrem Pfühle auf.

Ihr ärmliches Gelaß war mit röthlichem Scheine erfüllt; aber es war fein überirdischer Glanz, der dunstwallend hereindrang, es war der wilde Glast verderbenbringenden Feuers. Der Holzgiebel der

derungsfällen nach der unter ihnen von der Aufstchtsbehörde festzusetzenden Reihenfolge zu vertreten haben.

Durch Ortsstatut kann die Zahl der Schöffen auf höchstens sechs vermehrt werden.

Wo dem Bürgermeister nur zwei Schöffen zur Seite stehen, ist ein Stellvertreter zu wählen, welcher in Behin­derungsfällen eines der beiden Schöffen für diesen eintritt.

Durch Ortsstatut kann in Landgemeinden ein kollegia­lischer Gemeindevorstand (Gemeinderath) eingeführt werden, welcher aus dem Bürgermeister, aus einem Beigeordneten als dessen Stellvertreter und in Gemeinden

von nicht mehr als 2500 Einwohnern aus drei Schöffen, von mehr als 2500 Einwohnern aus fünf Schöffen

gebildet wird.

Hier war gegenüber dem umseitigen Wortlaute des § 45 der Schlußsatz des Absatzes 5 und der Absatz 6 gestrichen.

Unter Gemeindevorstand ist in Gemeinden mit kollegialischem Gemeindevorstande der Gemeinderath, in den übrigen Gemeinden der Bürgermeister zu verstehen. ______

Deutsches

Berlin, 2. Juni.

* Der Kaiser hörte heute Vormittag int Neuen Palais den Vortrag des Chefs des Militärkabinets, besichtigte darauf das Regiment der Gardes du Corps auf dem Platze vor dem Palais und nahm später im Potsdamer Lustgarten die Parade über die dortige Garnison ab. — Ueber die Gründe der Abkürzung der Frühjahrsparade erfährt der ,Lokal-Anzeiger', daß der Kaiser von vornherein eine Beschleunigung der Parade wegen des sonstigen großen Tages­programms in Aussicht genommen hatte. Dazu kam, daß die Kaiserin über Kopfweh klagte und verstimmt war über den Verlust eines unersetzbaren Brillant- Ordens auf dem Wege nach dem Paradefeld. — Wie der ,Vosf. Ztg/ berichtet wird, wird der Kaiser vor­aussichtlich Ende dieses Monats in Kiel zu den Re­gatten des kaiserlichen Jachtklubs eintreffen, um nach Schluß derselben an Bord der „Hohenzollem" die Nordlandsreise anzutreten. Der Gegenbesuch des^ Kaisers beim Zaren wird nach russischen Blättern' im Laufe des August zur Zeit der alljährlichen Manöver im Lager von Krasnoje-Selo stattfinden.

* Finanzminister Dr. v. Miquek begibt sich am Freitag zur Kur nach Wiesbaden.

* Staatssekretär Frhr. v. Marschall tritt morgen, Donnerstag, seinen Sommerurlaub an und wird sich der ,Nat.-Ztg/ zufolge zunächst nach Süddeutschland begeben.

* Das Gesetz betreffend Jeststellung des Slaats- tzausHatts pro 1897/98 wird im ,Reichsanzeiger" veröffentlicht.

Zur MeremsgesetzNovelle schreibt der,Vorw/, daß die Beschränkungen der Minderjährigen die Sozialdemokratie nicht treffen würden. Jeden Tag wür­den in zehntausenden von Fabriken und Werkstätten, auf Baustellen, in Gruben und Bergwerken Versamm­lungen abgehalten, an denen Männer und Frauen,

Palas stand in Hellen Flammen. Die Fensterluke auf- reißen und in den Tönen der höchsten Angst um Hilfe rufen, war das Werk eines Augenblicks.

Der greife Thorwart, der stets, wie die Knechte behaupteten, mit offenen Augen schlief, war der Erste, der erwachte. Mit einem Sprunge war er auf den Füßen und draußen auf der Letze, aus voller Kraft seiner Lungen „Feurio! Feurio!" schreiend und wieder und wieder mit gewaltsamer Anstrengung in sein Horn stoßend.

Schaurig mischten sich die weithin gellenden Klänge mit dem Stöhnen des Windes und scheuchten die sorglos schlummernden Burgbewohner aus ihrenTräumen auf, wie die Posaunen des jüngsten Gerichtes, An allen Fenstern erschienen verstörte Gesichter. Rufe des Schreckens, der Todesangst wurden laut. Bleiche Mägde rangen in Verzweiflung die Hände, fluchende Söldner eilten nach ihren Waffen, verwirrte Knechte liefen zwecklos hin und her. Nur die wenigsten ge­horchten dem Worte des Schloßhauptmannes Karlin Pfeifer, der alsbald zur Stelle war und selbst mit Hand anlegte, um die Löschgeräthe herbeizuschaffen. Angesichts der nahen Gefahr suchte eben jeder, nur sein eigenes Leben zu retten, sein Bischen Hab und Gut in Sicherheit zu bringen. Weitaus die Meisten

Mündige und Unmündige bis zum 13. Lebensjahre herab theilnehmen, ohne daß eine Polizeigewalt sie überwachen oder auflösen könne. Ferner würden täglich hunderttausende sozialistischer Blätter nicht nur an den erwähnten Orten, sondern auch in dem Hei- ligthum der Familie verbreitet und gelesen, sodaß Millionen das sozialistische Gift in sich aufnehmen und von Kindesbeinen an damit durchtränkt würden.

st Bezüglich des vörsenmäßiger» Getreide- lerminHandeks erfährt die ,Voff. Ztg/, daß bei den Verhandlungen zwischen Landwirthen und Getreide­händlern in Magdeburg private Aeußerungen dahin gemacht worden sind, daß die Landwirthe erneut die Frage prüfen wollten, ob nicht in ihrem eigenen In­teresse eine Aufhebung des Verbots des Term in - handels nachdrücklich zu erstreben sei.

Z- Zwei atheistische Manderapostek, der Sprecher der Berliner Freireligiösen Gemeinde, Dr. Bruno Wille, und der frühere Redakteur des anarchistischen ,Sozialissi, Schriftsteller Teistler- Friedrichshagen, unternehmen in diesem Monat Agi­tationsreisen. Dr. Wille wird Sachsen, Schlesien und Bayern bereisen und Vorträge halten. Teistler wird speziell nur Thüringen bereisen und will aus dem Gebiete der Bibelkritik und Kirchengeschichte vor seinen Zuhörern sprechen. Wenn ein katholischer Ordensgeistlicher Thüringen bereisen und Vorträge über Bibelkritik und Kirchengeschichte halten wollte, so würden etliche Dutzend Gendarmen aufgeboten werden, um den Priester bei seinem ersten Versuche, zu reden, abzufangen und einzusperren. Die Prediger der bewußten Gottlosigkeit dürfen frei das Volk ver­führen und bethören, aber der katholische Ordens­mann darf den christlichen Glauben und das christ­liche Sittengesetz nicht verkünden. Das ist doch sicher „ohne Freiheit," allerdings nicht „ohne Gedanken." Aber wir und unsere Leser haben darüber unsere Gedanken.

st Da sich die Inanspruchnahme der Eenlrak- chenostenschaflskasie stetig steigert, meinen die,Berl. Polit. Nachr/, es verdiene angesichts der Fortdauer der Landtagssession ernstliche Erwägung, ob zur Ver­meidung einer Störung der Geschäfte der Centralkaffe nicht feer Staatsregierung feie Ermächtigung ertheilt werden solle, den Einschuß des Staates bei der Kaffe bis zu einem bestimmten Höchstbetrage zu erhöhen. Auf diefe Weise sei die Möglichkeit gegeben, das Be­triebskapital im Falle des Bedarfs zu erhöhen, wäh­rend doch eine unwirthschaftliche Verstärkung desselben über den Bedarf vermieden werde.

st Der Gesetzentwurf zum Schutze der Iorderuugen der Aauhaudrverker soll einem Fachblatt zufolge dem Staatsministerium durch den Justizminister vorgelegt worden sein. Nach demselben soll unter Umständen zum Schutze der Bauhandwerker auch in die Rechte der Hypothekengläubiger eingegriffen werden können. Ferner erstrebt die Vorlage eine Lösung der Frage im Wege der Reichsgesetzgebung drängten in haltloser Flucht den niederrasselnden Zugbrücken zu.

Wenn nicht Barbara sich schnell gefaßt hätte und, nachdem sie Richmodis angerufen, beherzten Muthes hinüber gelaufen wäre in die Kemenate, nach dem Bruder und der Schwägerin zu sehen und der hilflosen Kinder sich anzunehmen, das Gesinde würde wohl zuletzt der bedrohten Herrschaft gedacht haben.

Herr Johann, der erst nach wiederholtem Rütteln wach geworden, stierte dumpfen Blickes in die gluth- erfüllte Nacht. Sein weinschweres Hirn war noch zu eingenommen, um das Schreckliche fassen zu können. Frau Katharina sah bald, daß sie von dem Gesponsen keinen Beistand zu hoffen habe und fügte sich um fo williger den Anordnungen Barbara's.

Barbara dachte an Alles, sorgte für Alles. Während die Mutter die unsanft aus dem Schlafe gerissenen, weinenden Kinder zu beruhigen suchte und in warme Gewänder hüllte, packte sie mit Richmodis Hilfe die Kleinodien des Hauses und ließ die schweren Truhen durch etliche Leute des Schloßhauptmanns hinunter­schaffen in die sicheren Kasematten.

Der Ritter hatte Anfangs scheelen Blickes auf die Schwester und ihr geschäftiges Thun sgeschaut, ihr aber doch nicht zu wehren gewagt. Jetzt endlich hatte er sich so weit wiedergefunden, daß er schweren