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Jte 120

Freitag, den 28. Mai 1897

24. Jahrgang

FuldaerWZtitunij

mit Unterhaltrrrrgs-Kettage „Sterne nnv Klnmen".

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Die Bullenhaltung in den Landgemeinden.

Wie schon kur; mitgetheilt. ist dem preußischen Herrenhause ein Gesetzentwurf betr. die Verpflichtung der Gemeinden in den Landkreisen der Provinzen Hessen-Nassau und Schlesien zur Bullenhaltung zugegangen. Der Enlwurs hat solgenden Wortlaut:

§ 1 Wenn und soweit in einer zu einem Landkreise gehörigen Gemeinde die Anzahl der zum Decken gehaltenen Bullen eine ungenügende ist, hat die Gemeinde die Verpflichtung, eine dem Bediirfniß entsprechende Anzahl von Bullen anzu­schaffen und zu unterhalten. Die Anzahl der vorhandenen Bullen ist als eine ungenügende anzusehen, wenn nicht für jedes volle oder angefangene Hundert von Kühen oder deck- fähigen Rindern mindestens ein'Bulle vorhanden ist. Darüber, ob dieses der Fall ist, hat die Kommunal-Aufflchlsbehörde zu entscheiden. „ L

§ 2. Die Unterhaltung der Gememdebullen darf nicht an den Mindestfordernden im öffentlichen Aufgebot vergeben werden. Auch ist das sogenannte Reihumhalten dieser Bullen unzulässig. .....

§ 3. Mit Genehmigung des Kreisausschuffes kann eine Gemeinde sich mit einer oder mehreren benachbarten Gemeinden zu einem Bullenhaltungsverbande vereinigen. Geschieht dies, so kommen die Bestimmungen des § 1 dieses Gesetzes sinn­gemäß zur Anwendung.

Eine solche Vereinigung kann durch Beschluß des Kreis­ausschusses angeordnet werden, wenn eine oder mehrere Ge­meinden für sich allein außer Stande sind, den Vorschriften dieses Gesetzes zu entsprechen.

§ 4. Ter Kreisausschuß kann einzelne Gemeinden, m welchen wegen der besonderen wirthschastlichen Verhältnisse ein Bediirfniß zur Ausführung dieses Gesetzes überhaupt nicht oder nur in geringem Umfange besteht, von den Vor­schriften dieses Gesetzes ganz oder theilweise entbinden.

Gegen den Beschluß des Kreisausschuffes ist Beschwerde an den Provinzialrath zulässig.

§ 5. Die bestehenden besonderen Verpflichtungen zur Bullenhaltung bleiben durch dies Gesetz unberührt.

Die dem Gesetzentwurf beigegebene Begründung bemerkt zunächst, daß vor einigen Jahren in Folge eines Beschlusses des Abgeordnetenhauses sämmtliche Regierungspräsidenten der preußischen Monarchie auf- gesordert worden sind, „nach Anhörung der land- wirthschaftlichen Vereine zu berichten, ob in den betr. Bezirken die Bullenhaltung genügend geordnet sei oder ob und welche Mißstände sich geltend machten und welche Mittel zur Abhilfe vorzuschlagen seien."

Diese Aufforderung hat nur aus den Provinzen Hessen-Nassau und Schlesien Erwiderung in bejahendem Sinne erfahren.

Die Regierungs-Präsidenten zu K as s e l und Wies­baden äußerten sich übereinstimmend Halfin, daß ein B e d ü r f n i ß für eine gesetzliche Regelung der Bullen­haltung nach Maßgabe "des für die Rheinprovinz er­lassenen Gesetzes vorliege. In dem Bericht des Regierungs-Präsidenten zu Kassel wird Folgendes dargelegt:

„Die Bullenhaltung im hiesigen Bezirke ist bisher keineswegs genügend geordnet. In Folge dessen machen sich eine Reihe von Mißständen geltend, die eine gesetzliche Regelung dringend wünschenswerth er­scheinen lassen. In einer großen Anzahl von Ge-

LZ Die Zimmern von Wildeichin.

Eine Erzählung aus dem Donauthal von Antonie Jüngst 19 ------ (Nachdruck verboten.)

9.

Etwa vierzehn Tage waren seitdem in's Land ge­gangen. Ein wunderlieblicher Maitag neigte sich seinem Ende zu. Der warme Strahl der Sonne, der linde Odem des Südwindes hatte endlich auch auf den Höhen der Berge das schlummernde Leben ge­weckt. Siegreich schwebte der Lenz ob dem ganzen Gau, Knospen und Blüthen mit vollen Händen aus­streuend. '

Auf der Straße, die am Ufer der vom Wildwaffer geschwellten Donau von Neufra nach Mengen über ba§- Ried führt, trabte gemächlichen Schrittes ein ein­samer Reiter. Es war eine hohe, kraftvolle Gestalt, der die blitzende Stahlrüstung noch besser anstehen mochte als das schlichte Lederkoller, welches sich weich um die blühenden Glieder schmiegte. Statt des wappengekrönlen Silberhelmes deckte ein leichtes Barett die dunklen Lpcken, statt des schweren Schlachtschwertes steckte ein breites Waidmesser im Gürtel. Aus dem offenen, männlich schönen Antlitze lachten unter schwarzen Brauen ein paar strahlende blaue Augen. Sorglose Zuversicht lag aus der gebräunten Stirn, ein heiteres

meinden besteht noch das Reiheumhalten des Fasel­viehs und dessen Vergeben durch öffentliches Aufgebot an den Mindestfordernden. Auch ist die Zahl der von den Gemeinden gehaltenen Bullen im Verhältniß zur Zahl der deckfähigen Kühe in vielen Fällen un­genügend. Ein Zwang, die Gemeinden zur Beseiti­gung dieser der Rindviehzucht äußerst nachtheiligen Zustände anzuhalten, ist nicht gegeben. Wenn nun auch die angeregte und zum Theil erfolgte Bildung von Zuchtgenossenschaften, die von dem landwirth- fchaftlichen Centralverein und einzelnen Kreisen geübte Gewährung von Prämien bei Anschaffung guter Zuchtbullen, sowie die Bezirks-Polizeiverordnung vom 17. Januar 1879 nebst Anweisung für die Körungs­kommission vom 24. Dezember 1890 diese Mißstände in manchen Gegenden bereits wesentlich gebessert haben, so kann doch eine gründliche und allgemeine Heilung derselben nur durch gesetzliche Regelung herbeigeführt werden."

In einem an den Regierungs-Präsidenten erstat­teten Gutachten vom 17. Februar 1891 hat auch der landwirthschaftliche Centralverein des Regierungs­bezirkes Kassel sich in ganz übereinstimmender Weise geäußert und für den Erlaß eines einschlägigen Ge­setzes sich ausgesprochen.

Deutsches Jkidp

Berlin, 26. Mai.

Die Freikonservativen haben zu der No­velle zum Vereinsgesetze verschiedene Anträge eingebracht, deren Annahme das Vereinsgesetz zu einem neuen Sozialistengesetz für Preußen gestalten würde. Sie beantragen nämlich, an Stelle der von der Kommission abgelehnten Artikel I und III der Regierungsvorlage folgende Artikel zu setzen:

Artikel I.

Versammlungen, in welchen anarchistische, sozial­demokratische, sozialistische oder kommunistische, auf den Umsturz der betreffenden Staats- oder Gesellschaftsordnung gerichteten Bestrebungen in einer die öffentliche Sicherheit, insbesondere die Sicherheit des Staates gefährdenden Weise zu Tage treten, können von den Abgeordneten der Polizei­behörde aufgelöst werden.

Artikel III.

Vereine, in welchen anarchistische, sozialdemokrati che, sozialistische oder kommunistische, auf den Umsturz der be­stehenden Staats- oder Gesellschaftsordnung gerichteten Be­strebungen in einer die öffentliche Sicherheit, insbesondere die Sicherheit des Staates gefährdenden Weise zu Tage treten, können von der Landespolizeibehörde geschlossen werden.

Dasselbe gilt von Vereinen, welche die Losreißung eines Theiles des Staatsgebietes vom Ganzen erstreben oder vor­bereiten.

Ferner wollen die Freikonservativen auch noch den Minderjährigen-Paragraphen in der Fassung, wie ihn die Nationalliberalen in der Kommission vor­geschlagen und angenommen haben, wieder verschlech­tern. Derselbe soll nämlich folgende Fassung er­halten:

Vor Beginn jeder Versammlung hat der Vorsitzende die Entfernung der Minderjährigen zu fordern. Es Lächeln spielte um die bärtigen Lippen. Wie der stattliche Mann so seines Weges zog unter dem zart­belaubten Dache der Bäume am Ufer des Flusses hin und eben anhielt an einem mit tausend und aber­tausend Blüthen überschneiten Weißdornstrauche, mochte wohl Frau Sonne landauf, landab vergebens nach einer schöneren, Leben und Jugend athmenden Er­scheinung ausspähen.

„Ein Bruch des blühenden Dorns soll mir den verlorenen Reiherbusch ersetzen," murmelte der Reiter und beugte sich nieder, einen Zweig zu pflücken.

Aber das Rößlein verstand die Bewegung falsch und wich zur Seite. ,

„Hoho, Alte," lachte der Ritter, „du willst nicht? Aber du mußt! Soll doch niemand sagen, daß An­dreas von Sonnenberg und seine getreue Falada uneins geworden."

Dem unruhigen Thiere beschwichtigend den Hals klopfend, lenkte er es wieder zu dem lockenden Strauche und stemmte den Fuß gegen einen moosbewachsenen Felsblock, der halb in Blüthen begraben aus den Wellen aufragte. Ein duftig weißes, mit eben auf­brechenden Knospen bedecktes Zweiglein war bald ge­funden. Der Ritter nahm seine Kopfbedeckung ab und suchte den neuen Schmuck hinter der kunstvoll gearbeiteten Agraffe zu befestigen. Wohlgefällig be­

darf nicht eher in die Verhandlung eingetreten werden, als bis die Entfernung der Minderjährigen erfolgt ist. Richtet der Vorsitzende diese Aufforderung nicht an die Minderjährigen und kann die Entfernung derselben nicht auf andere Weise bewirkt werden, so kann die Versammlung aufgelöst werden.

Ein Zusatz bezüglich der Einschränkung des Vereins- und Versammlungsrechts für die Frauen soll nach diesen freikonservativen Anträgen noch ange­fügt werden.

Diefe freikonservatwen Anträge finden bei den Parteien, auf die es ankommt, keinen Anklang. Vom Centrum versteht es sich von selbst, daß es nach den Erfahrungen, die man mit dem frühem Sozialisten­gesetze gemacht hat, nicht die mindeste Neigung em- findet, die glücklich verlassene Bahn von nettem zu betreten. Hoffentlich werden nun auch die National- liberalen sich davon überzeugen, daß die einzig richtige Taktik die Ablehnung des ganzen Gesetzes schon in der zweiten Lesung gebietet und es sich nicht empfiehlt, auch nur ein Stück davon in die dritte Lesung oder gar an das Herrenhaus gelangen zu lassen.

* Die Zahl der Miller des Gisernen Kreuzes erster Kkaste, die in der deutschen Armee noch in den Dienstalterslisten der aktiven Armee geführt werden, ist auf 83 zusammengeschmolzen, von denen 69 dem preußischen, 8 dem sächsischen, 5 dem bayrischen und 1 dem württembergischen Heere angehören. Unter ihnen befinden sich 7 Generalfeldmarschälle und General­obersten, 7 Generale der Infanterie, Kavallerie und Artillerie, 15 Generallieutenants, 13 Generalmajors, 10 Obersten und 1 Major (v. Parpat vom 2. Dragoner- Regiment). Ferner haben noch 9 Bezirkskommandeurs, 2 Gendarmerieoffiziere, 2 Jnvalidenoffiziere und 1 Offi­zier z. D. in aktiver Dienststellung das Eiserne Kreuz 1. Klasse.

Der KolomatratH berieth heute den Vor­schlag des kaiserlichen Gouvernements von Deutsch- Ostafrika wegen Errichtung einer Handwerkerschule in Dar-es-Salaam. Der Vorschlag fand int Prinzip die Zustimmung des Kolonialraths, es wurde aber empfohlen, die Schule der Kosten wegen in erheblich geringeren Grenzen zu halten, als vorgesehen war, dagegen dem Gouvernement Mittel zur Heranbildung von Handwerkern auch an anderen Orten unter An­lehnung an die bereits vorhandenen Erziehungsanstalten der Missionen zur Verfügung zu stellen.

* lieber dm Saatenkand in Deutschland sind für Mitte Mai für die einzelnen Staaten und Landes- theile im ,Reichsanz/folgende Noten ermittelt, wobei Nr. 1 sehr gut, 2 gut, 3 mittel, 4 gering, 5 sehr gering bedeutet und die Zwischenstufen durch Dezimalen bezeichnet sind: Winterweizen 2,4, Sommerweizen 2,5, Winterspelz 2,5, Sommerspelz 2,0, Winterroggen 2,5, Sommerroggen 2,4, Sommergerste 2,5, Hafer 2,6, Klee (auch Luzerne) 2,3.

* Inorvrazlaw (Prov. Posen), 25. Mai. Auf den hiesigen Kirchthürmen befindet sich nur eine Uhr und zwar am Thurme der evangelischen Kirche, trachtete er fein Werk, und das Barett wie zum Gruße schwingend, sprach er vor sich hin:

„Nur wenige Stunden noch, und ich bin wieder daheim bei meinem holden Gespons, meinem herzigen Töchterlein! Weiß Gott, nimmer hab' ich mich so nach dir gesehnt, Margarethe, wie diesmal. Weder Sauhatz noch Reiherbeize wollte mich in Riedlingen erlustiren, und wäre es nicht um den alten Ohm ge­wesen, ich hätte schon längst Valet gesagt und wäre mit den vorausgesandten Knechten zu Dir zurückge­kehrt, statt mit ihm nach Abtshausen zu reiten. Und da ich endlich mich frei gemacht, wollten die Deutsch­herren mich heute fast mit Gewalt dort behalten. Es sei zu spät und der Weg unsicher, meinte der Land- komthur. Als ob Andreas von Sonnenberg auch nur einen einzigen wirklichen Feind hätte in ganz Schwaben? Als ob ich nicht, wie weiland der Rauschebart, mein Haupt in jedes Bauern Schooß betten und ruhig schlafen könnte? Aber nun greif' aus, mein wackeres Rößlein! Bald müssen die Thürme von Scheer am Himmel aufsteigen."

Lächelnd und eine fröhliche Weise auf den Lippen gab Andreas von Sonnenberg seinem Braunen die Sporen. Bevor jedoch das Thier zum Sprunge an- setzen konnte, brach aus dem Gebüsche jenseits der Straße eine wilde Horde. Bewaffnete Knechte, Werden-