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Dienstag, den 25. Mai 1897.

24. Jahrgang

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Deutsches Keich.

Berlin, 24. Mai.

* Aus dem Militärkabinet des Kaisers sind neuer­dings in Bezug auf die diesjährigen Kaiscrrnanöver noch folgende Allerhöchste Entschließungen bekannt ge­geben: Die Kaiserparaden der einzelnen an den Manövern rheilnehmenden Armeekorps finden folgender­maßen statt: Am 30. August das VIII. Armeekorps bei Koblenz; am 1. September das II. bayerische Ar­meekorps bei Würzburg; am 2. September das I. bayerische Korps bei Nürnberg und am 4. September das XI. Armeekorps bei Homburg v. d. H. Vom 6. bis 10. Seprember einschließlich finden alsdann die Gefechtsübungen und Kriegsmärsche der oben genannten 4. Armeekorps unter persönlicher Führung des Kaisers statt. Der Schluß der Manöver ist nunmehr endgiltig auf den 10. September festgefetzt worden, fo daß die Reserven voraussichtlich noch in der ersten Hälfte des September zur Entlassung kommen.

* Der Aokoniakratl) ist heute Vormittag zu einer neuen Tagung unter Vorsitz des Direktors der Kolonialabtheilung im Auswärtigen Amte, Wirklichen Geh. Legationsrath Frhrn. v. Richthofen, zusammen­getreten. Herzog Johann Albrecht zu Mecklenburg war durch Regierungsgeschäfte an der Theilnahme behindert. Anwesend war das neuernannte Mitglied Fürst zu Wied, Präsident des Herrenhauses. Auch Major von Wißmann war erschienen. Nachdem Direktor Frhr. v. Richthofen eine allgemeine lieber« sicht über die Lage der Schutzgebiete gegeben hatte, woran sich eine Debatte namentlich über die Eisen­bahnfrage in Südwestafrika knüpfte, trat die Ver­sammlung in die Erörterung der Vorlage über die Besteuerung der Eingeborenen in Ostafrika.

* Im Abgeordnetenhause hat der konservative Abg. Baron Gustedt-Lablaken einen Antrag auf Krhaltung des Kkchrvikdes eingebracht. Der An­trag lautet:

§ 1. Tas Elchwild ist für die Zeit vom 1. September 1897 bis zum 1. September 1900 mit der Jagd zu ver­schonen. § 2. Vom Jahre 1900 ab ist das männliche Elch­wild, sowie Elchkälber das ganze Jahr hindurch mit der Jagd zu verschonen. § 3. Unberührt durch dieses Gesetz bleiben die Bestimmungen der §§ 23 und 24 des Gesetzes vom 7. März 1850. § 4. Für das Tödten und Einfangen von Elchwild während der oben vorgeschriebenen Schonzeiten tritt eine Strafe von 150 Mark für jedes Stück ein. An Stelle der Geldbuße, welche wegen Unvermögen des Verur- tt;eilten nicht beigetrieben werden kann, tritt Gefängnißstrafe nach Maßgabe des § 335 des Strafgesetzbuchs. § 5. Dieses Gesetz tritt mit dem 1. September 1897 in Kraft.

Höhnisch bemerkt hierzu die ,Zeiff: Wenn die Kon­servativen kein Interesse an der Erhaltung der Volksrechte mehr haben, so ist es erfreulich, daß sie wenigstens an die Erhaltung des Elchwildes denken.

* Im Herrenhause ist der Gesetzentwurf be­treffend die Verpflichtung der Gemeinden in den Landkreisen der Provinzen Hessen-Nassau und Schlesien zur AnkkcnHaktrmg eingegangen.

«i Oie limmrni m WildMem.

Eine Erzählung aus dem Donauthal von Antonie Jüngst 17 ------ (Nachdruck verboten.)

„So viel ich aus den Reden der Herren entneh­men konnte," fuhr Richmodis fort, „ist Graf Werden­berg in der Nacht nur fortgeritten, um heute gewohn­ter Weise in Sigmaringen Recht zu sprechen und gleichzeitig etliche Spürhunde auf die Fährte des Wildes zu hetzen. Er wird noch vor Abend zurückkehren und hier in sicherem Hinterhalte seine Zeit abwarten."

„Aber können wir denn nichts, gar nichts thun, den ahnungslosen Sonnenberg zu warnen und Wil­helm von Meitingen" — Barbara's Lippen bebten, als sie den theuren Namen aussprachen — „zu retten?"

„Wenn Graf Andreas auf seiner Burg zu Scheer wäre, möchte es wohl angehen, ihm durch einen zu­verlässigen Boten Kunde zu geben, aber der Unglück­liche ist nicht daheim, ist schon vor mehreren Tagen, nur von zwei Knechten Hegleitet, aufgebrochen zur Sauhatz. Leider konnte ich das Wohin des fröhlichen Jagdritters nicht ergründen, so sehr ich auch meine Ohren spitzte, den Flamen der Burg zu erlauschen. Die Stimme des Grafen erstickte gerade da in einem gewaltigen Zuge aus dem neu gefüllten Becher, und

□ Meuwied, 24. Mai. Laut Bekanntmachung des Herrn General-Anwals Cremer imLandwirthsch. Genosfenschaftsblatte zu Neuwied finden in der Zeit vom 8.—12. Juni in Berlin der Vereins tag der ländlichen Genossenschaften R a iff eifensch er Organi­sation und die Generalversammlung der Landwirth- schaftlichen Central-Darlehnskasse für Deutschland statt. Der reichhaltigen Tagesordnung entnehmen wir unter anderen folgende Punkte: Bericht des Herrn General-Anwaltes, Vortrag des Herrn Professor Rathgen in Marburg, Vortrag des Herrn Verbands- anwalres Heller in Danzig über Ein- und Verkaufs-, sowie über Produktiv- und Zuchtviehgenossenschaften mit Rücksicht auf deren Eingliederung in die Raiff- eisensche Organisation und Vortrag des Herrn Ver­bandsanwaltes Rexerodt in Kassel über Siloge­nossenschaften. Auch soll über die Errichtung eines Denkmals für den verstorbenen Schöpfer des länd­lichen Genosfenschaftswesens, F. W. Raiffeisen, Be­schluß gefaßt werden. Einen breiten Raum werden in den Sektionssitzungen die Verhandlungen über Molkereigenossenschaften und den Absatz der Molkerei­produkte einnehmen. Dem Vereinstag schließen sich noch an eine Generalversammlung der von den Ver­einen gegründeten Düngerfabrik Unitas, eine General­versammlung der Deutschen Reichs-Genossenschafts­kasse und Sitzungen des General-Anwaltschastsrathes, der Filialdirektoren und der Revisoren der ländlichen Genossenschaften. Bei der außerordentlich reichhal­tigen Tagesordnung und bei den für die Landwirth- schaft hochwichtigen Verhandlungen ist seitens der deutschen landwirthschaftlichen Bevölkerung eine sehr starke Betheiligung an dem Vereinstage zu erwarten.

Ausland.

* Hkmütz, 23. Mai. Eine erhebende Feier voll­zog sich dieser Tage in der Kapelle der sürsterz­bischöflichen Residenz zu Kremsier. Der Fürst- Erzbischof Kohn von Olmütz hat nämlich seinen Eltern die ihnen von Sr. Heiligkeit dem Papste zu- gedachten Auszeichnungen, ein Kreuz für die greife Mutter und den Ritter-Orden des hl. Gregor für den greifen Vater des Oberhirten übergeben. Am 14. d. M., Nachmittags, kamen die hochdetagten Eltern, begleitet von ihren vier Kindern, nach Kremsier, wo selbe von ihrem Sohne nach kindlicher Art be­willkommnet wurden. Die greifen Eltern und ihre Kinder verrichteten in der Kapelle der fürsterzbischöf- lichen Residenz ihre Andacht, um am darauffolgenden Tage aus der Hand ihres Sohnes die hl. Kom­munion zu empfangen. Am 15. d. M. celebrirte Se. fürstliche Gnaden in der Residenz-Kapelle die hl. Messe, der die Eltern des Zelebranten fantmt ihren Kindern beiwohnten. Es war ein unbeschreib­lich schöner Augenblick, als der Oberhirt den greisen Eltern und den Geschwistern die hl. Kommunion reichte: der Sohn, dem die armen Eltern unter großen Entbehrungen und vieler Anstrengung seiner Zeit die entsprechende Erziehung gaben, reicht ihnen

nachher ward des Ortes nicht wieder Erwähnung ge- than."

„Armer Sonnenberg! Beklagenswerther Andreas!" flüsterte Barbara. „Er ist ein edler Mann, ein echter Ritter von deutscher Art. Wenn auch sein Uebermuth ihn zuweilen hinreißt, sein Feuergeist ihn ein allzu rasches Wort sprechen läßt, man kann ihm nicht gram sein darob. Seine unbestechliche Rechtlichkeit, seine lautere Herzensmilde machen alsbald alles wieder gut. Und einen solchen Mann hinmorden zu lassen, ohne nur einen Finger rühren zu können zu feiner Rettung — o Schmach der Schande!"

„Gottlob, daß Ihr hier oben eingeschloffen seid, edles Fräulein, daß der Haß Eures Bruders Euch vor ihm selber schützt! Ihr wäret im Stande, den gestrengen Ritter zur Rede zu stellen ob seines frevel­haften Beginnens, und dann: Ade, Du schöne Welt! Es wäre um Euch wie um mich geschehen. Denkt lieber darüber nach, wie Ihr dem Ritter von Meitingen am glimpflichsten Eure Befürchtungen kund thun und ihn Eurer wandellosen Treue versichern könnt. Ein Streifchen Pergament, Feder und Tinte, die ich in Mößkirch heimlich an mich genommen, sind in Eurer Truhe verborgen."

„Aber wie willst Du es möglich machen, dem

und den Geschwistern heute das Himrnelsbrod! Nach der hl. Messe wohnte Se. fürstliche Gnaden, wie es täglich geschieht, einer zweiten hl. Messe bei, die einer der Herren Zeremoniaire las. Sobald die hl. Messe zu Ende war, nahm der Oberhirt auf dem Thronfessel Platz, und es traten die greifen Eltern vor, denen der dankbare Sohn die Auszeich­nungen an die Brust heftete, zuerst dem Vater, dann der Mutter.

* Agram, 24. Mai. Wie aus Zffeg gemeldet wird, hat bei der Abgeordnetenwahl zu Bosnjake zwischen Militär und Wählern ein blutiger Zusammen­stoß stattgefunden. Das Militär gab Feuer, acht Personen wurden gelobtet und 31 verwundet, unter diesen 1 Soldat und 1 Gendarm. Der Staats­anwalt von Esseg hat sich nach Bosnjake begeben.

* Konstantinopel, 24. Mai. Nach einer Depesche Edhem Paschas an den Kriegsminister wurden in Larissa, Volo, Pharsala und Domokos insgesammt erbeutet: 17 Geschütze, 34318 Geschütz­geschosse, 95 Munitionswagen, 96 Traimvagen, 3169 Gewehre, 12 334 Kisten Gewehrmunition und sonstiges Kriegsmaterial.

* Athen, 24. Mai. Aus die Nachricht von den Erklärungen des Marschalls Edhem Pascha betreffend direkte Verhandlungen hat die Regierung den Gesandten der Mächte erklärt, da Griechenland seine Interessen bereits den Mächten anvertraut habe, so habe es keinen Grund, in direkte Verhandlungen ein­zutreten. — Es herrscht hier gegen den König und besonders gegen den Kronprinzen allgemeine Er­bitterung. Das Volk würde bereits eine antidy­nastische Revolution versucht haben, wenn es nicht besürchtete, die letzten Sympathien der Großmächte dadurch zu verscherzen. Indessen ist nach Rückkehr der Armee der Ausbruch einer Revolution wahr­scheinlich.

Aus dem Reichstage.

•ee 229. und 230. Sitzung vom 24. Mai.

Der Reichstag hat wiederum zwei Sitzungen abgehalten, weil die Linke ihre Obstruktions-Politik fortsetzte. Ueberhaupt hat die freisinnig - sozialdemokratische Obstruktion gegen die Handwerker-Vorlage moralisch eine emfindliche Niederlage er­litten durch die Offenbarung der Thatsache, daß nicht einmal die Unterzeichner der freisinnig-sozialdemokratischen Anträge auf namentliche Abstimmung selbst alle im Hause anwesend zu sein pflegen. Der äußerliche Erfolg dieser Anträge war allerdings heute noch einmal der, daß die Sitzung wieder ab­gebrochen werden mußte, weil 6 Stimmen an der beschluß­fähigen Zahl fehlten, kurze Zeit nachdem noch Abgeordnete über diese Zahl an einer vorhergehenden namentlichen Ab­stimmung theilgenommen hatten.

In einer zweiten Sitzung wurde dann die erste Lesung der Konsektions-Borlage vorgenommen. Bezeichnender­weise begegnete sich hier der manchesterliche Freisinn des Herrn Richter mit der sozialpolitischen Erkaltung der National- liberalen Hnentin und Wasserman« und mit dem Stumm'- schen Gefolgsmann Mervach in dem Widerspruch gegen die Vorlage, der sich andererseits die Abgg. Rösscke (wildliberal), Dr. Kitze (Centr.) und Wokkenvutzr (Soz.) sehr freundlich gegenüber stellten. Die Konservativen — schwiegen.

Dienstag: Handwerker-Vorlage, Besoldungen.

Ritter die gefährliche Botschaft zu senden? Wo wirst Du zu solchem Wagniß einen zuverlässigen Menschen finden? Und wird Johann Dir erlauben, die Burg zu verlassen?"

Es flog wie Sonnenschein über die umwölkten Züge der Magd, ein lebhaftes Roth färbte ihre Wan­gen und Stirn.

„Das laßt meine Sorge fein, edles Fräulein. Den rechten Mann habe ich schon und — ein säst verächt­liches Lächeln kräuselte die schwellenden Lippen — ich wäre doch begierig, zu sehen, ob Herr Johann es mir wehren möchte, wenn ich heute früh noch zu den Füßen Unserer Sieben Frau von Beuron meine Andacht ver­richten will." —

Kaum eine Stunde später eilte wirklich Richmo­dis den Fußpfad in's Thal hinab. Wohl hatte der noch kaum ernüchterte Burgherr sie gar unwirsch an­gefahren, als sie Urlaub begehrend bei ihm anpochte. Aber seltfam, der gewaltthätige Mann, der vor keinem Unrecht zurückschreckte und der eigenen Schwester nicht schonte,' fürchtete das lose Zünglein der Zofe. Wenn auch widerwillig und einen derben Fluch über Weiber­narreteien in den Bart murmelnd, gab er doch dem Thorwart das Zeichen, das Fallgitter aufznthun und Richmodis hinaus zu kaffen.