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M 110 ^amstaq, den 15. Mai 1897 24. Jahrganq

mit Anterchaltmrgs-Heilage „Sterne und Klumen".

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Erscheint täglich. Sonn- und Feiertage ausgenommen. — Vierteljährlicher Abonnementspreis ohne Brinqerlohn und Bestellgeld in Fulda und auswärts 1 Marl 50 Mennig Inserate kosten die einspaltige Garmond-cile oder deren Raum 15 Pf„ Reklamen die Pciitzeile 25 Pi., bei Wiederholungen entsprechender Rabatt.

Deutsches Deich.

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Berlin, 14. Mai.

* Als Antwort auf die preußische Novelle zum Vereinsgesetze haben heute die freisinnigen Par­teien, die Polen, Antisemiten und Sozialdemokraten im Reichstage folgenden Gesetzesantrag eingebracht: „Einziger Artikel. Inländische Vereine jeder Art dürfen mit einander in Verbindung treten. Entgegenstehende landesgesetzliche Bestimmungen sind aufgehoben." Ohne Zweifel wird auch das Centrum bereit sein, für diesen Antrag zu stimmen.

* Die ,Nat.-Ztg.' spricht sich entschieden gegen das neue Dereinsgesetz aus, das jede Versamm­lung „der Willkür oder der Urtheilslosigkeit jedes untergeordnetsten Polizeibeamten", jeden Verein „dem Beliebender „Landespolizeibehörde" preisgeben" würde. Sie hätte nicht geglaubt, daß die Regierung der Volksvertretung und der öffentlichen Meinung so etwas wie diese Vorlage zumuthen würde. Auch die Bestimmungen gegen die Theilnahme Minderjähriger an politischen Vereinen und Versammlungen erschienen unannehmbar im Lichte des Ansinnens, in dieser Art das Vereins- und Versammlungsrecht zur Verfügung des jeweiligen Ministeriums zu stellen. „Nach unserer Meinung gibt es für diejenigen Parteien des Ab­geordnetenhauses, welche den staatsbürgerlichen Rechten und einem gesicherten öffentlichen Rechtszustande Werth beimessen, nur eine Antwort auf diesen Entwurf: unbedingte Ablehnung, ohne auf irgendwelche Versuche der Abänderung einzugehen." Hoffentlich ist das die Ansicht aller Nationalliberalen.

h Die Eentrumsfraktrim des Iteichstags hat beschlossen, für den Antrag einzutreten, wonach alle der Verbindung von Vereinen mit einander ent­gegenstehenden landesgesetzlichen Bestimmungen auf­gehoben werden sollen. Der Antrag wird wohl in den ersten Tagen der nächsten Woche zur Verhand­lung kommen und da ihm die Mehrheit gesichert ist, wird er schon längst vor dem Recke'schen Vereins­gesetze erledigt sein. Man darf gespannt sein, wie die Regierungen sich dazu stellen' werden; ist doch vom Reichstage die Ausnahme einer gleichen Bestimm­ung in das Einführungsgesetz zum bürgerlichen Gesetz­buchs nur unterlassen worden, weil der Reichskanzler Namens der beteiligten Regierungen zusagte, sie würden ihre Gesetze entsprechend ändern.

ti Unter der Spitzmarke „Iakschmekdilngen" schreibt die ,D. Tgsztg', sie habe in Erfahrung ge­bracht, daß es sich bei der Meldung über das an­gebliche Rücktrittsgesuch des Reichskanzlers nur um den Jrrthum eines Parlamentariers handele, dessen ganze Persönlichkeit die Möglichkeit ausschließe.

«L Die Jimmrrn non Wil-ensteiil.

Eine Erzählung aus dem Donauthal von Antonie Jüngst $ ------ (Nachdruck verboten.)

O, dieser dumpfe Schall, wie oft hatte er ihn seitdem gehört! Das Haupt des unglücklichen Wei- tingen war sofort, da kaum der metallene Klang ver- zittert war, im Seitengewölbe auf dem Blutblöck ge­fallen. Sein Gegner war für immer unschädlich ge­macht, aber ihn, ihn hatte der mark- und beinerschüt­ternde Ton nicht wieder losgelassen. So sehr er den­selben zu betäuben suchte und die Schandthaten des Gerichteten sich selbst und den Genossen bei jeder Ge- legenheit^vorzählte: ein Echo jenes Tones hallte im wilden ^Lchlachtgetose wie im sanften Saitenspiele. Ja, als noch ein spätes Glück ihm erblühte, klang es ihm mitunter aus dem Lachen seines Töchterleins, ^daß er schaudernd sich abwenden mußte. Und wenn es zeitweilig verstummte und er sich frei glaubte von dem fürchterlichen Banne, nach Tag und Jahr er­wachte es plötzlich wieder und scheuchte den Schlaf von seinen Lidern.

Auch jetzt, durch die Stille des Abends, hörte er den dumpfen Aufschlag der Kugel, das hohle Nach­klingen des Beckens, und stöhnend rang es sich über

daß irgend welche Machenschaften dahinter steckten. Damit fei für sie die Sache erledigt. Dagegen müsse sie später auf die Angelegenheit des Hofraths de Grahl zurückkommen. Sie glaube nicht zu irren, wenn sie ausspreche, daß Hofrath de Grahl int besten Glauben gehandelt habe und selbst nur einem Jrrthum oder einer Jntrigue zum Opfer gefallen sei. Da Herr de Grahl krank sei, müsse die Sache vorläufig ruhen.

* Die SeMrons - Kommission des Itsichs- tages, hat die Petition des Verbandes katholischer kausmännischer Vereinigungen Deutschlands, betreffend die Errichtung kaufmännischer Schiedsgerichte, dem Reichskanzler als Material zur Abänderung der Ge­setzgebung überwiesen. Die Petitionen, betreffend die gesetzliche Regelung des Kellnerinnenwesens, sollen dem Reichskanzler zur Berücksichtigung zugehen.

* „GefetkschaftkitH unmöglich". In Oppeln forderte ein Lieutenant einen Beamten zum Duell. Gegenstand des Streites soll eine Dame der Oper gewesen sein. Der Geforderte stellte aber das Staats­gesetz höher und lehnte den Zweikampf ab. Da wurde ihm „von einer höheren Stelle," wie die Nach­richten in Oppeln erzählen, bedeutet, daß er sich durch die Ablehnung des Duells gesellschaftlich unmöglich mache. Darauf soll der Geforderte die Antwort ge­geben haben, daß ihm seine bürgerliche Ehre so hoch siehe, wie dem Gegner seine Offiziersehre. Er ver­lange die strafrechtliche Verfolgung des Gegners nach dem staatsbürgerlichen Gesetze und nicht nach einem Codex, der für gewisse Kreise eine Ausnahme mache. Wer mag aber jene „höhere Stelle" gewesen fein, die ihren Untergebenen zu Gesetzesübertretungen unter Androhung der „gesellschaftlichen Aechtung" aufge­fordert hat? — fragt der ,Vorwärts".

* Als „evangettfHen Kuuröug" hatte die ,RH. Ztg/ die Macht des Glaubens, dessen sittigende Kraft und geistbefreiende Wirkung bezeichnet. Dies wurde zwar als Beschimpfung anerkannt, dennoch aber wurde der angeklagte Redakteur aus § 166 St.-G.-B. freigesprochen, weil die. Wirkungen des evangelischen Glaubens nicht als Einrichtung oder Gebrauch einer christlichen Kirche betrachtet werden könne, und die Bezeichnung als Humbug sich nicht auf die Kirche als solche beziehe. Dies sei auch nicht mittelbar der Fall, weil jene Wirkungen des Glaubens nur als eine Lobpreisung desselben erscheinen.

* „Der gute Gon in aü'en Keöenskagen": Ein Renkontre zwischen Bürgermeister und Amtsrichter in Elmshorn macht viel Aufsehen. Der Amtsrichter v. Köller konnte es nicht ver­schmerzen, daß die Anzeigen des Magistrats den­jenigen des Amtsgerichts in den Lokalblättern nach­gestellt wurden. Er fühlte sich durch diese Zurück­setzung gekränkt. Da der Bürgermeister Thomsen sich dem Ükas des Herrn v. Köller, daß die amtsgericht­lichen Bekanntmachungen an erster Stelle erscheinen sollten, nicht fügte, entzog der Amtsrichter den Lokal­blättern die Anzeigen und veröffentlichte sie in aus- seine Lippen: „Mein Gott, wenn der Abt recht hätte! Wenn Hans Wilhelm unschuldig gewesen wäre!"

Als Barbara nach einer Stunde mit dem gewohn­ten Nachttrunk in den Saal trat und das Licht ihrer Kerze auf die wie gebrochen im Sessel ruhende Ge­stüt fiel, erschrak sie nicht wenig.

„Vater," rief sie, den Becher niederstellend und an die Seite des Greises eilend, was ist Euch?"

Ein bleiches, verstörtes Antlitz hob sich zu dem ihren; ein paar eingesunkene Augen blickten, wie aus ferner Welt zurückkehrend, mit seltsam traurigem Aus­drucke sie an.

„Nichts, mein Kind," versetzte Werner von Zim­mern, indem er langsam mit der Hand über die Stirn strich, auf welcher die hellen Tropfen perlten. „Ich fühle nur, daß ich alt und schwach bin und mein Haus bestellen muß. Wenn ich auch dem schwarzen Tod siegreich den Eintritt verwehrt habe, der Ruf des Herrn mag doch bald genug an mich ergehen."

„Redet nicht so, Vater," bat Barbara und schmiegte die blühende Wange an die welke Hand des Alten. „Jhr^seid nur müde heute, morgen--"

„Ich bin in meinem ganzen Leben noch nicht müde gewesen," unterbrach sie Herr Werner mit etwas von dem alten Löwenmuthe. „Ein Zimmern von Wilden­stein darf nicht müde sein, so lange die morschen

wärtigen Zeitungen. Der Landgerichtspräsident ordnete eine Zurücknahme dieser Verfügung an. Die doppelte Niederlage und angebliche Aeußerungen des Bürger­meisters veranlaßten v. Köller, Herrn Thomsen eine Herausforderung zum Zweikampf zu übermitteln. Bürgermeister Thomsen, der Reserveoffizier ist, lehnte die Forderung mit der Erklärung ab, daß er Amts­richter v. Köller nicht für satisfaktionsfähig halte. Amtsrichter v. Köller ließ nunmehr eine schriftliche Ehrenerklärung aufsetzen und den Bürgermeister Thomsen auffordern, dieselbe zu unterzeichnen. Letz­terer verweigerte dies. Darauf hat der Amtsrichter dem Bürgermeister bei einem Zusammentreffen auf der Straße eine Ohrfeige gegeben, was dieser mit einem Schirmschlag erwiderte. Der Bürgermeister hat an die vorgesetzte Behörde des Amtsrichters Bericht erstattet, so daß eine strafrechtliche und dis­ziplinarische Untersuchung erfolgen dürfte'

Str gmiW-tiirWr Stieg.

Wegen Feigheit im griechisch-türkischen Kriege wurde in Athen der griechische Stabsarzt Tipaldos mit noch drei anderen Offizieren standrechtlich erschossen. Die griechischen Offiziere: Oberst Jaskos, Oberstlieutenant Sapiropulos, Major Metaxa, Oberstlieutenant Mavromichailis, Lieutenant Geni- serlis und Lieutenant Antonopulos wurden unter Eskorte nach Athen gebracht und werden gleichfalls vom Kriegsgericht abgeurtheilt werden. Einige von diesen Offizieren hatten Frauenkleider angelegt und wollten sich flüchten, wurden aber in Stylidha, dem Hafen von Samia, gefangen genommen. Die Adju­tanten des Kronprinzen, Oberst Zapunzakis und Haupt­mann Hadschipetro, wurden dieses Dienstes enthoben und nach Athen versetzt.

* Konstantinopek, 14. Mai. Auf die Nachricht von dem Erfcheinen griechischer Freibeuter­schi f f e vor verschiedenen Inseln des ägäischen Archipels ertheilte die Pforte dem Kommandanten des Dar­danellen-Geschwaders Befehl, die Freibeuter verfolgen zu laffen. Nach einer Drahtmeldung des Komman­danten hätten nun die von der Verfolgung zurück­kehrenden türkischen Schiffe elf Segler eingebracht, welche versucht hätten, Landungsplätze herzurichten. — Man glaubt, daß die Türkei eine Kriegsent- schädigung von 78 Millionen verlangen wird. Die Mächte würden Griechenland in keiner Weise verpflichten, sich durch Anslieferung seiner Flotte los­zukaufen, wenn aber Griechenland die Entschädigung in Geld zahlt, werden die Mächte eine Kombination erwägen, welche die Wahrung der Rechte der früheren Gläubiger Griechenlands gestattet. — Es scheint sich zu bestätigen, daß die Türkei in Unterhandlungen erst nach der Einnahme von Domokos eintreten will, das die Griechen zu räumen beginnen.

Knochen noch zusammenhalten. Aber was ich Dir sagen wollte — —"

Er stockte. Ein schwerer Seufzer hob seine Brust.

„Was, Vater?" drängte Barbara, als der Ritter wie geistesabwesend in die Flamme der Unschlittkerze starrte.

„Wenn" — wie schwer es dem steifnackigen Recken doch wurde, das versöhnende Wort über die Lippen zu bringen! — „wenn einmal ein Meitingen am Thore hö^ und anpocht, soll ihm. der Einlaß nicht verwehrt werden."

Eine ungestüme Freude ließ Barbara's Herz hoch ausschlagen. Ein Jubellaut wollte sich ihrem Munde entringen, aber sie zwang ibn schnell wieder zurück. Ein Etwas in dem Gesichte des Greises erfüllte sie mit scheuer Ehrfurcht.

„Trinkt, Vater!" bat sie und reichte ihm den Becher. „Der Würzewein wird Euch gut thun. Ich habe ihn genau nach dec Vorschrift meiner Mutter gemischt."

„Deine Mutter," nickte Herr Werner, in langsamen Zügen den heißen Trank schlürfend, „war fchön und gut, ein unersetzliches Gespans für einen alternden Gemahl, aber fo holdselig, so an aller Tugend reich, wie Gisela von Rampsberg, war sie doch nicht. Morgen will ich Dir erzählen, wie es kam, daß das Edel-