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Freitag, den 14. Mai 1897.

24. Jahrgang

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* Der 8. evangekisch-foziake Kongreß findet vom 9. bis 11. Juni ds. Js. in Leipzig statt. In dem Aufruf zu demselben wird heroorgehoben, der Kongreß wolle weder einer kirchlichen noch politische» Partei dienen und weise die Behandlung politischer Parteifragen grundsätzlich ab. Jeder evangelische Christ, ob Mann oder Frau, sei willkommen.

* KamVurg, 12. Mai. Die Zahl der hiesigen Katholiken ist im Laufe der letzten zwanzig Jahre bis auf etwa 30000 gestiegen. Um diesen allen, welche auf dem weiten Gebiete unserer Stadt zerstreut wohnen, Gelegenheit zu geben, als Katholiken zu leben und auch ihre Kinder in der katholischen Religion zu erziehen, mußten neue Kirchen und Schulen gegründet werden. So entstanden neben der ursprünglichen Ge­meinde in der Altstadt, der die sogenannte „Kleine Michaeliskirche" als Pfarrkirche dient, drei neue Pfarr­systeme, nämlich St. Georg, Eimsbüttel und Hammer­brook. In den beiden letztgenannten Bezirken mußte alles neu geschaffen werden, während in St. Georg das Bestehende der Erweiterung bedurfte. So entstand daselbst die stattliche Marienkirche, und in Eimsbüttel die provisorische Nothkirche und die Schule und in Hammerbrook die Schule und in derselben die Haus­kapelle. Um die enormen Kosten zu decken, bedurfte die Gemeinde natürlich der Beihilfe und zwar die der Katholiken Deutschlands, da der HamburgerStaat jede Unterstützung verweigerte, alle dies­bezüglichen Gesuche einfach abwies. Nur ein einziges Mal schien es, als solle den Katholiken eine kleine Staatshilfe, wenigstens zum Unterhalte der Schulen, zutheil werden; der hohe Senat nämlich zeigte sich bereit, zu helfen; als aber die Sache dann an die Bürgerschaft — den zweiten gesetzgeberischen Faktor — kam, wurde auch diese Hoffnung wieder vernichtet. Die Katholiken im Jnlande, denen dieses zu Ohren kam, kamen dafür um so thatkräftiger zu Hilfe. Aber auch so blieben große Schulden zu tilgen und da die Schulen nicht bloß unterhalten, sondern auch jährlich um 1 — 2 Klassen erweitert werden müssen, so lag die Nothwendigkeit vor, auf neue Hilfsmittel zu sinnen. Auf Anrathen und mit Bewilligung des Senates und der kirchlichen Obern wurde nun eine mäßige Kirchen­steuer ausgeschrieben. Diese warf zwar nicht so viel ab, daß man an Amortisation oder an Neueinrichtungen denken konnte, aber sie ermöglichte es wenigstens, einen großen Theil der laufenden Zinsen zu decken und die Gehälter für Priester und Lehrer zu zahlen. Aber nun trat ein Ereigniß ein, an das niemand gedacht hatte. Einige Katholiken hatten den traurigen Muth, gegen die Steuererhebung zu protestiren und klagbar zu werden — und die Hamburger Gerichte (das Landes- und Oberlandesgericht) erklärten — im Gegensatz zum Senat — nach den bestehenden ham­burgischen Staatsgesetzen sei das Kirchenkollegium der römisch-katholischen Gemeinde nicht ermächtigt, eine Kirchensteuer einzuführen. So stehen heute die An­gelegenheiten. 9lun ist auch diese Quelle wieder ver­siegt, und wenn den Katholiken nicht geholfen wird, dann muß ihre geistige Noch bald übergroß werden. Was soll aus unseren Katholiken werden angesichts des täglich mehr um sich greifenden Unglaubens und der allenthalben sich breit machenden Unsittlichkeit — was soll speziell aus unseren katholischen Arbeitern werden, wenn sie nicht durch Besuch des Gottesdienstes und Empfang der heiligen Sakramente befähigt werden, sich der Sozialdemokratie zu erwehren — was soll vor allem aus der katholischen Jugend werden, wenn die katholische Erziehung fehlt! Es gehen jetzt noch 700 katholische Kinder in die städtischen Volksschulen.

M Nach dem neuen preußischen Lehrerbe­soldungsgesetz erhalten Lehrer und Lehrerinnen an öffentlichen Volksschulen, wenn ein Wechsel in der Person des Inhabers der Lehrerstelle im dienstlichen - Interesse erfolgt, aus der Staatskasfe eine Vergütung für Umzugskoken unter Wegfall der von den Schul­unterhaltungspflichtigen zu entrichtenden Umzugs- oder Herbeiholungskosten. Der Kultusminister hat in Be­zug hierauf festgesetzt, daß erhalten sollen: 1. Rektoren a) auf allgemeine Kosten 180 M., b) auf Transport­kosten für je 10 Kilometer 6 M; 2. endgiltig anqe- stellte Lehrer zu a) 150 Mk., zu b) 5 Mk.; 3. vor­läufig angestellte Lehrer, sowie solche ohne Familie und Lehrerinnen die Hälfte der für Rektoren festge­setzten Vergütungen.

* Die Novelle zum Mereinsgesetze ist nun­mehr eingegangen, und zwar nicht, wie es gestern hieß, beim Herrenhause, sondern beim Abgeordneten­hause. Wir halten es für ausgeschlossen, daß dieser Entwurf Gesetz werde, es müßten denn die Natwnalllberalen wieder schlapp werden. Er bestätigt nur, daß der Reichskanzler vor den Konservativen vollständig zu Kreuze gekrochen ist. Nicht bloß das Verbot der Verbindung politischer Vereine unter einander soll aufgehoben werden und als „Kom­pensation" wird nicht bloß das Verbot der Theilnahme Minderjähriger an politischen Versammlungen und Vereinen verlangt, es sollen auch alle Ver­sammlungen und Vereine unter die diskretionäre Gewalt der Polizei gestellt werden. Die einzige Verbesserung neben der Aufhebung des Verbotes der Verbindung politischer Vereine ist die, daß an lediglich geselligen Veranstaltungen politischer Vereine fortan auch Frauen und jüngere Leute sollen theilnehmen dürfen, was bis dahin die Polizei oft nicht gestattete. Auf die einzelnen Bestimmungen werden wir noch zurückkommen.

* Auch der neue Kriegsminister hat einem Abi­turienten der Ober-Realschule in Oldenburg, der die Offizierslaufbahn einschlagen will, die Nachprüfung im Lateinische« erlasse«; eine Thatsache, auf die m den Kreisen der Ober-Realschule Werth gelegt wird.

werden zu jeder Zeit von allen Postanstalten, den Landbriefträgern, Zeitungsträgern sowie in unserer Expedition (Harmonie) angenommen.

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sind in der,Fuldaer Zeitung' von sicherer Wirksamkeit

W* Dir vollständige» Ziehungsliste» bet preußischen tklaffeul-tterie werden jedeSmal am folgenden Tage in unserer Zettnng veröffentlicht.

Deutsches Deich.

Berlin, 13. Mai.

* Der Kaiser hat bei Gelegenheit seines Besuchs in Stettin dem früheren Minister des Innern v. Köller eme Auszeichnung zu Theil werden lassen. Von der­selben macht das,Milit.-Wochenblatt' in folgender Form Mittheilung: „v. Köller, Pr.-Lt. a. D., zuletzt Sek.-Lt. von der Kav. Nr. 42, wurde die Erlaubniß .zum Tragen der Uniform der Reserve - Offizi-re des Grenadier-Reg. zu Pferde Frhr. v. Derfflinger (Neu- märk.) 9lr. 3 ertheilt.

* Der Präsident des Reichs - Versicherungsamts, Ar. Dödiker, hat für die Brüsseler Ausstellung einen neuen Leitfaden zur Arbeiterversicherung des deutschen Reiches in deutscher, französischer und englischer Sprache hergestellt, der soeben erschienen ist.

□ In der N«dget-K»nrrnisßon des Meichs- tages stand heute zunächstfolgender vom Abg. Rich­ter zur Besoldungsverbesserungs - Vorlage gestellter Antrag zur Berathung: „nachfolgende „Allgemeine Bemerkung« dem Dispositio des Etats hinzuzu­fügen: a) Ersparnisse, welche bei den Fonds Sh Besoldungen und zu sonstigen Dienst­einkünften etatsmäßiger Beamten dadurch entstehen, daß Stellen zeitweilig nicht besetzt sind oder von ihren Inhabern nicht versehen werden können, sind der Reichst ässe zuzuführen; b) aus den etatsmäßigen Remunerationsfonds dürfen Remunerationen nur <m mittlere und untere Beamte, aus den etatsmäßigen Unterstützungsfonds Unterstützungeu nur an Beamte gewährt werden, deren Einkommen 4500 Mk. nicht übersteigt." Nach längerer Debatte, in welcher Staats­sekretär Graf Posadowsky und Nnterstaatssekretär Tr. Mischer den Antrag bekämpften, wurde der Antrag Richter enb a einstimm,ig angenom- men, sub b zurückgezogen. — Sodann stand der von den freisinnigen beantragte und der Kommission über« tüteiene Gesetzentwurf, betr. die Heranziehung der M l li t a rp e r so n enzudenKommunalabgaben zur Verhandlung. Der Entwurf lautet: „8 1. Die Verordnung vom 22. Dezember 1868 tritt insoweit außer Kraft, als dieselbe der Heranziehung des dienst­lich en Einkommens der im Offiziersrang stehen­den Militärpersonen zu den Gemeindeabgaben entgegen­steht. § 2. In Betreff der Heranziehung des dienst­lichen Einkommens der im Offizierrange stehenden Militärpersonen zu den Gemeindeabgaben sind die im § 19 des Reichsbeamten-Gesetzes vom 31. März 1873 für Reichsbeamte getroffenen Bestimmungen maßgebend."

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Nachdem die beiden Referenten Abgg. Dr. Paasche und Müller-Fulda sich gegen den Antrag ausge­sprochen hatten, wurde er abgelehnt. Dafür stimmten nur die beiden freisinnigen Parteien, die Sozialdemo­kraten und Abg. Werner (Antis.) — Sodann wurde em Antrag des Abg. Müller-Fulda (Centr.) dis- kutirt, int Etat des statistischen Amtes, im Reichsamt des Innern für 115 Sekretariats-Assistenten, Gehalt 1800-2700 Mk., durchschnittlich 2250 Mk., bei Fort­erhaltung der Aufrückungsfrist von 18 Jahren den­jenigen Theil der diätarischen Dienstzeir, der 5 Jahre übersteigt, auf das etatsmäßige Dienstalter in Anrech­nung zu bringen. Nachdem sich die Regierungsver­treter gegen den Antrag erklärt hatten, wurde er zurückgezogen. Sodann lagen zwei Anträge des Abg. Singer (S.) vor, für die vom 1. April 1895 ab angestellten Unterbeamten das Anfangsgehalt statt auf 800 auf 900 Mk. (bis 1500 Mk.) festzusetzen, und für die Landbriefträger das Endgehalt auf 1000 Mk. (statt 900 Mk.) zu erhöhen. Beide An­träge wurden gegen die Stimmen der Freisinnigen, Sozialdemokraten und Antisemiten abgelehnt. Für den zweiten Antrag stimmte auch der konservative Abgeord­nete Will. — Die Besoldungs - Aufbesserungen der 4. Tarifklasse für Offiziere und Militärärzte wurden darauf in zweiter Lesung unverändert nach den Be­schlüssen der ersten Lesung bestätigt. In der dritten Tarifklasse wurde auf Antrag v. Leipziger das Gehalt der Stabsoffiziere der Kavallerie und reitenden Artillerie von 5700 auf 5850 Mk. erhöht. Dafür stimmten 18 gegen 9. — Morgen Fortsetzung.

X .Die chemeittdekomvtisfio« des Avgeord- «elenHauses berielh bei der Befprechung über mehrere Petitioneü um Gleichstellung der Gemeindebeamten mit den unmittelbaren Staatsbeamten hinsichtlich der Anstellung, Pensionsberechtigung und Reliktenversor­gung gleichzeitig den Antrag Knebel (ntl.) auf Vorlegung eines Gesetzentwurfs, durch welchen das Recht auf ein Ruhegehalt und Fürsorge 'für die Hinterbliebenen aller dasselbe bisher entbehrenden, einer Dienstkündigung nicht unterliegenden Gemeinde­beamten in der Rheinprovinz nach den gleichen Grund­sätzen gewährt werden soll, welche für die unmittel­baren Staatsbeamten gelten. Der Regierungs­vertreter erklärte, daß eine Einzelregelung für' die Rheinprovinz nicht angehe, daß aber die Regierung bereit sei, einer einheitlichen gesetzlichen Regelung der Fragen der Anstellung, der Pensionirung und Re- liktenversorgung hinsichtlich der Gemeindebeamten für den Umfang der Monarchie näher zu treten. Infolge dieser Erklärung nahm die Kommission folgenden Antrag einstimmig an: die Regierung zu ersuchen, dem Landtag einen Gesetzentwurf vorzulegen, durch welchen die Fragen der Anstellung der Gemeinde­beamten, des Ruhegehalts und der Fürsorge für die Hinterbliebenen derselben geregelt werden. — Die Pe­titionen wurden der Regierung als Material über­wiesen.

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