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Montag, den 12. April 1897. 24. Jahrgang

uldaerMZeituiig

mit Unlerhattrmgs-KeiLage „Sterne und KLnmen".

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Die soziale Bedeutung der Beichte.

Der Kapuzinerpater P. Cyprian in Altötting (Bayern) hielt neulich in einem katholischen Volks­verein über obiges Thema einen Vortrag, welcher gerade jetzt in der österlichen Zeit eine Wiedergabe verdient.

Der hochwürdige Redner betonte einleitend mit Wärme, daß das hl Sakrament der Beichte eines der vornehmsten und am sichersten wirkenden Mittel zur Lösung der sozialen Frage sei. Das von der Sozialdemokratieso ost angewendete Wort: „Religion ist Privatsache" verdanke seine Entstehung der fran­zösischen Revolution. Das erste Gebot heische vom Menschen den Glauben an Gott. Wer darum dem Menschen den Glauben an Gott raube, sei ebenso ein Verbrecher, wie der Dieb und der Mörder, ja ein noch größerer, weil er dem Menschen das Höchste und Heiligste, was er besitze, zu rauben suche; falsch und unwahr daher sei der Satz, daß man ohne Religion ein rechtschaffener Mensch sein und bleiben könne. Wie wenig aber den Sozialdemokraten die Religion „Privatsache" sei, das beweise u. A. der Ausspruch ihres Marx: Das Ziel des Sozialismus müsse der Materialismus sein, sowie das Wort, das einst Bebel im Reichstag gesprochen: Wir erstreben auf r e l i g i ö s e m Gebiete den Atheismus (Unglauben). Drastischer habe jüngst ein sozialistischer Genosse sich geäußert (zum Beweise seiner „Achtung" vor der ihm als „Privatsache" geltenden Religion), daß die einzige anständige Person in der christlichen Kirche der Teufel fei. (Lebhafte Pfuirufe.) Tief betrübend sei es, daß der Unglaube bereits so weit im deutschen Vaterlande um sich gegriffen habe; habe doch bei den letzten Reichstagswahlen über die Hälfte der Wähler für Kandidaten gestimmt, die nicht mehr aufpositiv-gläubigem Boden ständen, wenn man auch nicht alle diese Wähler direkt als Ungläubige bezeichnen könnte.

Um dem immer weitere Kreise befallenden Un­glauben, der meistens weniger eine Sache des Ver­standes, als des Herzens sei, zu steuern, bedürfe es neben der Belehrung durch Klerus und katholische Presse noch eines wirksameren Mittels: der heiligen Beichte. In begeisterten Worten schilderte der hoch­würdige Redner an der Hand überzeugender Beispiele aus seiner segensreichen Thätigkeit als Missionar die große Bedeutung des hl. Bußsakramentes in religiöser und wirthschaftlicher Beziehung a!s einen sicheren Weg der Rückkehr zum Glauben. Allerdings gehöre zur Ablegung einer guten, reumüthigen Beichte mehr Muth, als zur Ausfechtung eines Duells. Ebenso wenig, wie das Verlangen des Richters an den Verbrecher, ein offenes Geständniß abzulegen, oder das Verlangen des Arztes an den Kranken, sich ihm zu offenbaren, Tyrannei sei, ebenso wenig sei die Beichte Tyrannei oder ein unehrliches Verlangen, aber S e l b st Überwindung verlangt sie. Wo die Männerwelt noch eifrig fei im Empfange des heiligen Bußfakramentes, da gewinne die Sozial­demokratie keinen Boden, könne dort nicht sich behaupten.

Wie die Beichte ein Mittel gegen das Vordringen des Sozialismus bilde, so sei sie auch ein Hemmniß für das Umsichgreifen des Lasters. Kläglich Schiff­bruch habe der Satz gelitten, daß unter dem modernen Fortschritt eine Besserung der Sitten im öffentlichen Leben eintreten werde: das Gegentheil sei der Fall, das Laster habe überhand genommen, wie u. A. die Verbrecherstatistik nachweise. Während von 1882—1892 die Zahl der Verbrecher um 28 Prozent gestiegen sei, betrage die Prozentzahl der jugendlichen Verbrecher 48 Prozent.

Unter diesen Umständen sei es erklärlich, daß die moderne Pädagogik nicht gern an solche „Erfolge" erinnert fein wolle. Tieserschütternd war die Be­trachtung, welche der hochw. Redner an die Schil­derung dieser erschreckenden Zeitbilder knüpfte. In begeisterter, mächtig anregender Weise empfahl Redner den Empfang des Bußsakramentes als des einfachsten und besten Mittels zur Bekämpfung der heute ganz befonders grassirenden Laster der Unsittlichkeit "und

Urmäßigkeit. Dczi komme euch noch die wirth- sch astÜche Bedeutung der hl. Beichte, welche einer- fiits von dem armen Manne die Achtung vor dem Eigenthumsrecht verlange, andererseits den reichen Mann geneigt mache, seinen Arbeitern gegenüber in jeder Beziehung gerecht zu handeln; denn der Kern der sozialen Frage in wirthschafllicher Hinsicht bleibe immer die Zahlung eines gerechten Lohnes, wie ihn der hl. Vater in seiner Arbeiter-Encyklika be­zeichnet habe. Dieser gerechte Lohn muffe nach seiner (des Redners) Anschauung nicht nur ein Jndividual- lohn fein, sondern er müsse auch hinreichen für die Familie des Arbeiters in guten ober bösen Tagen. (Lebhafter Beifall.) Allerdings fehlten heute meist noch die Voraissetzungen für diesen idealen Zustand, auf dessen Verwirklichung aber hingearbeitet werden müsse. Die Gerechtigkeit allein zwar vermöge nicht völlige Zufriedenheit zu schaffen, es müsse auch die Barmherzigkeit hinzukommen: die Sonne der christlichen Gerechtigkeit, unter deren Strahlen int Mittelalter keine soziale Frage einen Schatten auf die Menschheit geworfen habe, müsse auch das heutige Erwerbsleben wieder durchleuchten, und um die Ver­söhnung zu vollenden, bedürfe es der werkthätigen Liebe, wie sie namentlich von den Ordensgenofsen- schaften den Armen gegenüber zntheil werde; zählten doch die „Emel der Barmherzigkeit", wie der Volks­mund vielfach die Ordensmitglieder so ehrend nennt, in der katholischen Kirche nach Hunderttausenden, die alle mitwirkten an der Lösung der sozialen Frage. (Stürmischer Beifall.)

In hochinteressanter Weise führte Redner dann noch kurz den Zuhörern die Unmöglichkeit der Durch­führung des sozialistischen Programms: Vergesell­schaftung des Eigenthums und der Produktionsweise nach dem sozialdemokratischen Recept, vor Augen; diese Forderungen könnten die Sozialdemokraten nur dann verwirklichen, wenn sie ans der Welt ein großes Kloster und nicht ein Zuchthaus machten und, wie die Ordens-Genossenschaften, ihre Anhänger verpflichteten, allwöchentlich zur Beichte zu gehen, um die Habsucht und sonstigen schlimmen Leidenschaften niederzuhalten. Nachdem der hochw. Redner vor der Ablegung einer leichtfertigen Beicht eindringlich gewarnt hatte, schloß er seinen fesselnden Vortrag mit einer ergreifenden Schilderung der Früchte, welche dem Menschen das kostbarste Gut wiedergeben: den Frieden des Herzens und damit die Lösung der sozialen Frage. (Minuten­langer stürmischer Beifall.)

Die Versammlung ging in großer Bewegung aus­einander, und ganz gewiß schied Jeder mit de -.l uner­schütterlichen Entschlüsse, der Mahnung des hochw. Herrn Pater Cyprian: würdig zur heiligen Oster- beichte zu gehen, unter allen Umständen nachzukommen.

Deutsches Keich.

Berlin, 10. April.

* Der WeichsKanzker wird sich im Laufe der nächsten Woche nach Baden-Baden begeben, um dort die öfter tage zu verleben.

ft In der Plenarsitzung des VundesratHs am 8. d. M. widmete Staatssekretär Dr. v. Bötticher dem Staatssekretär Dr. v. Stephan einen ehrenden Nachruf. Sodann wurde dem Gesetzentwurf betr. den Servistarif und die Klasseneintheilung der Orte die Zustimmung ertheilt; die Entwürfe von Gesetzen für Elsaß-Lothringen über die Besoldung der Lehrer und Lehrerinnen an öffentlichen Elementarschulen und über die Vizinalstraßen wurden den zuständigen Aus­schüssen überwiesen.

* Der Reichstags-Präsident Ireiherr v. Buok legte am Samstag am ©arge des Staatssekretärs Dr. v. Stephan einen kostbaren Lorbeerkranz mit Palmen nieder.

* Der Staatssekretär Kolkmann hat heute Ber­lin in Urlaub verlassen; er wird sich mit feiner Fa­milie für längere Zeit nach Rom begeben.

* Die noch immer kulturkämpferische Berliner ,Post' bringt ein „Eingesandt" zur Zesurtenfrage, in welchem versucht wird, die „Nothwendigkeit" der Beibehaltung des'tz 2 des Jesuitengesetzes nachzu­weisen, weil sonst jede Strafbestimmung in dem Ge­setze fortfallen würde. Letzteres ist richtig, aber da sind doch nicht die „Ultramontanen" anzuklagen.

sondern die kulturkämpferischen Macher des Gesetzes, welche für Jesuiten nur Ausweisung und Jrternirung kannten, Strafen, welche für den größten Ver­brecher nicht anwendbar sind. Daß diese Strafen unserer Civilisation in's Angesicht schlagen und eines Kulturstaates unwürdig sind, wird auch die ,Post' nicht bestreiten, sie hat ja selbst sich ge­schämt, den in Rede stehenden Artikel selbst redaktionell zu vertreten und ihn nur als „Eingesandt" gegeben. Ausweisung und Jnternirung als Strafen müssen unbedingt fallen; wenn dann das Jesuitengesetz ein Messer ohne Heft und Klinge wird, so ist das die Schuld der Urheber desselben; man wird doch heut­zutage nicht mehr dazu übergehen wollen, einen Jesuiten, der Messe gelesen oder gepredigt hat, in's Gefängniß zu werfen oder sonstige neuen Strafen in den Rest des Gesetzes zu bringen! Freilich nimmt der Verfasser des Artikels dies in Aussicht; er meint:

Es ist unbedingt geboten, daß für den Fall der Annahme des Antrages Rickert-Limburg erstens an Stelle der Ordens- thätigkeit in der Verfügung des Bundesiaths die öffentliche Thätigkeit der Jesuiten verboten, und zweitens, daß dieses Verbot mit entsprechenden Strafen verboten wird, fei es im Verwaltungswege, oder wenn das nicht angängig ist, auf gesetzlichem Wege.

Wie der Verfasser die Einführung von Strafen „im Verwaltungswege" denkt, ist unklar; wo das Gesetz (in diesem Falle eine sog. 1- x imperfecta) solche nicht festsetzt und fein Strafmaß bestimmt, kann doch die Verwaltung nicht willkürlich dazu schreiten, das sollte der Schreiber als früherer Jurist und — Jesuit doch auch wissen.

S Die Geschichte mit dem angeblichen Aaiser- Tekegramm an den Fürsten Bismarck fängt an, sv verwickelt zu werden, daß unserer Ansicht nach nur noch die Ueberfuhrung des Herrn de Grahl in eine Nerven-Heilanstalt das Räthsel befriedigend lösen kann. Durch Einblick in die eigenhändigen Briefe de Grahl's an das Wolff'sche Bureau ist der ,Reichsbote' zu der Ueberzeugung gelangt, daß Wolff lediglich den Mit- thellungen fernes Korrespondenten gefolgt ist, auch in Bezug auf die Angabe über die Herkunft der Depesche. Man hat Alles versucht, de Grahl zu einer Aussage zu bewegen, woher er die Nachricht habe und wie er dazu gekommen sei, sie so lange als richtig aufrecht zu erhalten und sie dann doch selbst preiszugeben. Also auf zur Suche nach „Hintermännern"! Der „Hintermann" wird wohl in der Nerven-Heilanstalt am ehesten zu finden fein, (lieber Herrn Hosrath de Grahl brachte die /Märkische Volkszeitung' am 30. Dezember 1896 einen Artikel, der sehr viel In­teresse erweckte. Darnach hat Herr de Grahl ein sehr eigenthümliches Vorleben, er war früher öster­reichischer Offizier, der sich als solcher an den Reptilientrog Napoleons III. herandrängte, um 4000 Francs Unterstützung bat, aber abgewiesen wurde. In den 70er Jahren war er Redakteur der ,Ostpr. Ztg.' in Königsberg und stand als solcher in nahen Beziehungen zu Herrn v. Tausch, welcher damals beim Polizeipräsidium dort angestellt war. De Grahl hat sich als Redakteur auch durch Veröffentlichung eines erdichteten Bettelbriefes (Sammlung )fu einer Ehrengabe für sich selbst) sehr blosgestellt. Auch hat dieser Mann ein „getreues Lebens- und Charakterbild Kaiser Wil­helms I." zur Hundertjahrfeier geschrieben : Charakter­bilder aus der Feder eines solchen Mannes sind etwas ganz Besonderes. Ueber den Berus des Herrn zu solcher Arbeit und über das „Unglück", das ihn eben überall verfolgt, kann man verschiedener Ansicht sein.)

* Zur WiMärkrafprozeßreform meldet die ,Frkf. Ztg.': Es ist thatsächlich richtig, daß Bayern seinen Obersten Militärgerichtshof beanfprncht. Im Bundesrath scheint ein mit der Militärhoheit der Krone Bayern zusammenhängendes Zugeständniß in dieser Richtung bereits gemacht worden zu sein. Für das übrige Deutschland würde allerdings ein Oberster Militärgerichtshof eingerichtet, aber das bayerische Kontingent wäre ihm im Frieden nicht unterstellt. Im Kriege jedoch wird wahrscheinlich der bayerische Oberste Gerichtshof ruhen ober in feiner Kompetenz beschränkt werden. — Das ,Fränk. Volksbl.' bemerkt dazu: Da hätte ja das bayerische Ministerium einmal mehr Rückgrat gezeigt, als man hätte erwarten sollen!

* Das Bischöfliche Generalvikariat in Trier macht unter dem 31. März bekannt, daß in 144 Gemeinden,